Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.07.2008

Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4844
BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06 (https://dejure.org/2008,4844)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2008 - I ZR 225/06 (https://dejure.org/2008,4844)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2008 - I ZR 225/06 (https://dejure.org/2008,4844)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Schadensersatzes bei einer Verletzung von Betriebsgeheimnissen; Anspruch auf die Herausgabe des unter Einsatz des geheimen Knowhows erzielten Gewinns; Schadensermittlung bei der unlauteren Nachahmung eines schützenswerten Leistungserzeugnisses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06
    Das Berufungsgericht hat entgegen der Ansicht der Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten nicht verkannt, dass der Verletzergewinn nur insoweit herauszugeben ist, als er auf der Rechtsverletzung beruht (BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 Tz. 37 = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse, m.w.N.); das Berufungsgericht hat jedoch zu Recht angenommen, dass nach der Rechtsprechung des Senats insoweit zwischen den verschiedenen, einen Anspruch auf Herausgabe des Verletzergewinns begründenden Rechtsverletzungen zu unterscheiden ist.

    Für die Entscheidung zum Kauf eines technischen Gegenstands kann weniger die Gestaltung als vielmehr die technische Funktionalität (für die kein Schutz in Anspruch genommen werden kann) maßgeblich sein (BGH GRUR 2007, 431 Tz. 40 - Steckverbindergehäuse, m.w.N.).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06
    So kann für den Kaufentschluss beispielsweise auch der niedrige Preis des nachgeahmten Produkts ausschlaggebend sein (BGHZ 119, 20, 29 - Tchibo/Rolex II).
  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06
    Entsprechende Überlegungen gelten für die Verletzung von Geschmacksmusterrechten (BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil), Urheberrechten und Patentrechten (OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 274, 277).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06
    Auch bei einer Kennzeichenrechtsverletzung wird der geschäftliche Erfolg in vielen Fällen nicht ausschließlich oder noch nicht einmal überwiegend auf der Verwendung des fremden Kennzeichens, sondern auf anderen Umständen beruhen (BGH, Urt. v. 6.10.2005 - I ZR 322/02, GRUR 2006, 419 Tz. 15 = WRP 2006, 587 - Noblesse).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 153/99

    Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06
    c) Die Grundsätze der Entscheidung "Füllanlage" sind entgegen der Darstellung der Beklagten durch die Entscheidung "Spritzgießwerkzeuge" (BGH, Urt. v. 3.5.2001 - I ZR 153/99, GRUR 2002, 91 = WRP 2001, 1174) nicht in Zweifel gezogen worden.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06
    Entsprechende Überlegungen gelten für die Verletzung von Geschmacksmusterrechten (BGHZ 145, 366, 375 - Gemeinkostenanteil), Urheberrechten und Patentrechten (OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 274, 277).
  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06
    Das Berufungsgericht ist weiter zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerinnen den ihnen durch die Verletzung des Betriebsgeheimnisses entstandenen Schaden auf dreifache Weise berechnen und demnach die Herausgabe des Verletzergewinns verlangen können (vgl. BGH, Urt. v. 18.2.1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 541 f. = WRP 1977, 897 - Prozessrechner).
  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 133/82

    Füllanlage

    Auszug aus BGH, 19.03.2008 - I ZR 225/06
    Denn auch in diesen Fällen wird die unlauter erlangte Kenntnis zum Vorteil des Verletzers (mit-)verwendet, da er ohne sie, d.h. bei ausschließlich eigenständiger Entwicklung, entweder überhaupt nicht oder jedenfalls nur später und/oder mit größerem eigenen Aufwand zu gleichen Entwicklungsergebnissen hätte gelangen können wie unter Zuhilfenahme der mit dem Makel der Wettbewerbswidrigkeit behafteten Kenntnisse (BGH, Urt. v. 19.12.1984 - I ZR 133/82, GRUR 1985, 294, 296 - Füllanlage, m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 160/16

    Knochenzement II - Wettbewerbsverstoß: Erreichen einer in der Werbung

    Ergebnisse, die der Verletzer durch solche Kenntnisse erzielt, sind von Anfang und - jedenfalls in der Regel - dauernd mit dem Makel der Wettbewerbswidrigkeit behaftet (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1984 - I ZR 133/82, GRUR 1985, 294, 296 - Füllanlage; Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 225/06, WRP 2008, 938 Rn. 9).

    Ferner hat der Verletzer den Gewinn herauszugeben, der durch den Einsatz von unter Verwendung von geheimen Know-how hergestellten Werkzeugen erzielt wurde (BGH, WRP 2008, 938 Rn. 9, 11).

    Dabei kann er den ihm entstandenen Schaden auf dreifache Weise berechnen, also seinen konkreten Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns geltend machen, seinen Schaden nach der entgangenen Lizenz berechnen oder die Herausgabe des Verletzergewinns verlangen (BGH, Urteil vom 18. Februar 1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 541; Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 225/06, WRP 2008, 938 Rn. 6).

  • BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16

    Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer

    Ergebnisse, die der Verletzer durch solche Kenntnisse erzielt, sind von Anfang und - jedenfalls in der Regel - dauernd mit dem Makel der Wettbewerbswidrigkeit behaftet (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1984 - I ZR 133/82, GRUR 1985, 294, 296 - Füllanlage; Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 225/06, WRP 2008, 938 Rn. 9).

    Ferner hat der Verletzer den Gewinn herauszugeben, der durch den Einsatz von unter Verwendung von geheimen Know-how hergestellten Werkzeugen erzielt wurde (BGH, WRP 2008, 938 Rn. 9, 11).

    Dabei kann er den ihm entstandenen Schaden auf dreifache Weise berechnen, also seinen konkreten Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns geltend machen, seinen Schaden nach der entgangenen Lizenz berechnen oder die Herausgabe des Verletzergewinns verlangen (BGH, Urteil vom 18. Februar 1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 541; Beschluss vom 19. März 2008 - I ZR 225/06, WRP 2008, 938 Rn. 6).

  • BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08

    GSM-Wandler

    Beim lauterkeitsrechtlichen Schadensersatzanspruch (§ 1 UWG 1909; § 9 Satz 1 UWG) kommt die Herausgabe des Verletzergewinns nur bei Verletzung der wie Immaterialgüterrechte geschützten Leistungen (§ 1 UWG 1909; §§ 3, 4 Nr. 9 UWG; vgl. dazu BGH, Urt. v. 21.9.2006 - I ZR 6/04, GRUR 2007, 431 Tz. 21 = WRP 2007, 533 - Steckverbindergehäuse, m.w.N.) sowie bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Vorlagen (§§ 17 ff. UWG) in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 18.2.1977 - I ZR 112/75, GRUR 1977, 539, 541 f. = WRP 1977, 897 - Prozessrechner; Beschl. v. 19.3.2008 - I ZR 225/06, WRP 2008, 938 Tz. 6).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11

    Halterung für Kabelschloss

    Namentlich überzeugt ihr Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 19.3.2008 (WRP 2008, 938) nicht.
  • LG Karlsruhe, 05.08.2011 - 14 O 42/10

    Wettbewerbswidrige Verletzung von Betriebsgeheimnissen

    Vielmehr "infizieren" die widerrechtlichen Bestandteile die gesamte Datei, die insgesamt mit dem Makel der Wettbewerbswidrigkeit behaftet wird und deshalb insgesamt dem Geheimhaltungsbedürfnis des Geheimnisinhabers unterliegt (vgl. BGH, WRP 2008, 938, Tz. 9 ff. - Entwendete Datensätze mit Konstruktionszeichnungen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2008 - I ZR 225/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9616
BGH, 14.07.2008 - I ZR 225/06 (1) (https://dejure.org/2008,9616)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2008 - I ZR 225/06 (1) (https://dejure.org/2008,9616)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - I ZR 225/06 (1) (https://dejure.org/2008,9616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge wegen der Nichtberücksichtigung diverser Parteivorträge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 14.07.2008 - I ZR 225/06
    Von einer weiterreichenden Begründung sieht er in entsprechender Anwendung des § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO auch in diesem Verfahrensabschnitt ab (vgl. BGH, Beschl. v. 28.7.2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht