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   BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01   

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https://dejure.org/2001,2037
BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01 (https://dejure.org/2001,2037)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2001 - 3 StR 187/01 (https://dejure.org/2001,2037)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2001 - 3 StR 187/01 (https://dejure.org/2001,2037)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 240 StPO; § 338 Nr. 3, 5, 6, 8 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Besetzungsrüge; Verfahrensrüge; Zulässigkeit; Anwesenheit; Wesentliche Beschränkung der Verteidigung; Heilung eines Verstoßes gegen § 247 StPO; Öffentlichkeit (bei Augenscheinsnahmen); Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Informatorische Befragung und Vernehmung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Vernehmung von Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten - Freibeweis - Ausschluss von der Hauptverhandlung - Kenntnis vom Ergebnis der Befragung - Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit - Vorschriftswidrige Besetzung der Strafkammer

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 247; ; StPO § 240; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 247 Satz 1; ; StPO § 247 Satz 4; ; StPO § 337; ; StPO § 242; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 1; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247, § 338 Nr. 5
    Ausschluss des Angeklagten bei informatorischer Zeugenbefragung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 247 Abwesenheit 24
  • NStZ 2002, 46
  • StV 2002, 8 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68

    Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper -

    Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
    Die Revision trägt nicht vor, daß der Schöffe G. bei richtiger Gesetzesanwendung nicht zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen und deshalb nicht der gesetzliche Richter war (vgl. BGHSt 22, 169; Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 52; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 338 Rdn. 21).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
    Somit konnte sich die interessierte Öffentlichkeit ohne besondere Schwierigkeiten über den Augenscheinstermin informieren und an diesem teilnehmen (vgl. BGH NStZ 1982, 476, 477).
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 361/92

    Möglichkeit der Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises in Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
    Die Revision beanstandet allerdings zu Recht, daß an diesem Tage die in § 247 Satz 4 StPO vorgeschriebene Unterrichtung des Angeklagten über den wesentlichen Inhalt der Aussage der in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugin N. nicht vor deren Vereidigung und Entlassung erfolgt ist (vgl. BGHR StPO § 247 Anwesenheit 1 und § 247 Satz 4 Unterrichtung 6; BGH NStZ 1997, 402; BGH StV 1992, 550).
  • BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83

    Verurteilung wegen Betruges - Behinderung der Verteidigung ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
    Der Schutz des Vertrauens in Terminsankündigungen wird nämlich vom Öffentlichkeitsgrundsatz nicht umfaßt (vgl. BGH StV 1984, 146).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97

    Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
    Die Revision beanstandet allerdings zu Recht, daß an diesem Tage die in § 247 Satz 4 StPO vorgeschriebene Unterrichtung des Angeklagten über den wesentlichen Inhalt der Aussage der in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugin N. nicht vor deren Vereidigung und Entlassung erfolgt ist (vgl. BGHR StPO § 247 Anwesenheit 1 und § 247 Satz 4 Unterrichtung 6; BGH NStZ 1997, 402; BGH StV 1992, 550).
  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01

    Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn J ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Busch, Sohlstättenstraße 121, 40880 Ratingen-Tiefenbroich - gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. August 2001 - 3 StR 187/01 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Hassemer, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 10. Oktober 2001 einstimmig beschlossen:.
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Selbst wenn daher die der Auffassung des Senats entsprechende Neuorientierung bei der Auslegung des Vernehmungsbegriffs unterbliebe, käme der absolute Revisionsgrund allein wegen der Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines in seiner Abwesenheit nach § 247 StPO vernommenen Zeugen nicht zur Anwendung; denn der Angeklagte hätte keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung versäumt (BGHSt 26, 84, 91 m.w.N.; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 17, 22, 24, 26; BGH NJW 1996, 2382; NStZ 2006, 713; vgl. für einen entsprechenden Lösungsansatz bereits BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18 bis 21, 23).
  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZN 335/22

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - Öffentlichkeit des

    Der Schutz des Vertrauens in Terminankündigungen wird von ihm nicht erfasst (BVerfG 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 - aaO; BGH 15. August 2001 - 3 StR 187/01 - zu 3 der Gründe; 15. November 1983 - 1 StR 553/83 - zu 3 der Gründe) .
  • BGH, 12.12.2002 - 5 StR 477/02

    Zeugenvernehmung; Vorhalt von Urkunden (Vernehmungshilfsmittel; Freibeweis;

    Betreffend das anläßlich der Vernehmung der Zeugin C. K. in Abwesenheit des Angeklagten verlesene, während der Vernehmung des Zeugen G. K. in Abwesenheit des Angeklagten "zusammen mit dem Zeugen in Augenschein genommene" Schreiben geht der Senat aufgrund des Inhalts des Schreibens, welches als Strafantragsrücknahme gewertet wurde (vgl. auch UA S. 49), mit dem Generalbundesanwalt von einer Freibeweiserhebung während der Hauptverhandlung aus, bei welcher die Anwesenheit des Angeklagten nicht unerläßlich war (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 17, 20, 22, 24).
  • BGH, 15.09.2010 - 2 StR 281/10

    Strafverfolgungsverjährung (Strafschärfung mit minderem Gewicht innerhalb der

    Da die Klärung der Vernehmungsfähigkeit damit auch außerhalb der Hauptverhandlung hätte erfolgen können, erstreckte sich die Abwesenheit des Angeklagten nicht auf einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 17, 24).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02

    Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens; Reichweite der Aufklärungspflicht

    Sie ist aber unbegründet, da jedermann die Möglichkeit hatte, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, wo die Strafkammer jeweils nachmittags die Sitzung fortgesetzt hat (vgl. BGH NStZ 2002, 46; BVerfG, Beschl. vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2012 - 6 O 357/11

    Gerhard Woitzik Vorsitzender der Deutschen Zentrumspartei

    Soll die Veranstaltung an einem anderen als den ursprünglichen Veranstaltungsort fortgesetzt werden, ist es erforderlich, dass an dem ursprünglichen Veranstaltungsort zum Zeitpunkt der Fortsetzung auf den neuen Veranstaltungsort schriftlich hingewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2001, 3 StR 187/01, NStZ 2002, 46; BayObLG, Beschluss vom 31. Juli 2000, 2 St RR 102/00, NStZ-RR 2001, 49; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 1982, 5 Ss OWi 534/81 - 77/81v, NJW 1983, 2514; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. August 1976, 3 Ss (10) 524/76, MDR 1977, 249).
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