Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,534
BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1964,534)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1964 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1964,534)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1964 - 2 StE 15/56 (https://dejure.org/1964,534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme des Verfahrens im Falle einer strafbaren Eidespflichtverletzung eines Zeugen - Ursächlichkeit zwischen Zeugenaussage und Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 365
  • JR 1964, 427
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 12.06.1923 - V 369/23

    Zur Fragestellung nach mildernden Umständen, wenn neben einfachem Raub oder einem

    Auszug aus BGH, 28.07.1964 - 2 StE 15/56
    Das Wiederaufnahmegericht darf daher nicht zu Lasten des Antragstellers Beweisanzeichen hinzufügen, die das damalige Gericht nicht zu seinen Lasten verwertet hatte, mag es sie gekannt haben oder nicht (RGSt 57, 318; Eb. Schmidt StPO § 370 Anm. 7).
  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren

    Das Wiederaufnahmegericht muss sich bei dieser Prüfung - wie schon bei der hypothetischen Prüfung im Rahmen des Aditionsverfahrens nach § 368 StPO (BGHSt 18, 225; vgl. BGHSt 17, 303; BGHSt 19, 365; Beck"scher Onlinekommentar StPO § 368 Rn. 13) - auf den Standpunkt des erkennenden Gerichts stellen (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 21; Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO; Münchener Kommentar / Engländer / Zimmermann § 370 Rn. 10; BVerfG NJW aaO; OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe Justiz 1984, 309; BayVerfGH BeckRS 2016, 52503 Rn. 37) und dabei alle von diesem erhobenen und in den Urteilsgründen gewürdigten Beweise erneut unter Einbeziehung des Ergebnisses der im Rahmen des Probationsverfahrens nach § 369 StPO durchgeführten Beweisaufnahme würdigen (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 20 und 21; Meyer-Goßner / Schmitt aaO; OLG Karlsruhe GA 1974, 250; OLG Bremen aaO; OLG Köln aaO).

    Das Wiederaufnahmegericht darf sich dabei nicht auf Tatsachen stützen, die vom erkennenden Gericht nicht festgestellt wurden (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 21; BGHSt 19, 365; RGSt 57, 317; OLG Celle NdsRpfl. 1958, 195) und dabei auch keine Überlegungen anstellen, die dessen Feststellungen widersprechen (Löwe / Rosenberg / Gössel aaO).

  • BGH, 20.12.2002 - StB 15/02

    BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für

    Diese besonders schwerwiegenden und im allgemeinen offenkundigen (vgl. §§ 359 Nr. 6, 364 StPO) Rechtsverstöße zum Nachteil des Verurteilten rechtfertigen die erleichterte Abänderbarkeit einer darauf beruhenden Entscheidung, zumal der Gesetzgeber die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 1 und Nr. 2 StPO darüber hinaus auch in anderer Hinsicht privilegiert hat: Gemäß § 370 Abs. 1 StPO wird der ursächliche Zusammenhang zwischen den dort näher bezeichneten Handlungen und dem Urteil widerlegbar vermutet (BGHSt 19, 365).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2004 - 3 Ws 100/04

    Probationsverfahren zur Wiederaufnahme: Bewertung im Wiederaufnahmeantrag

    Dabei durfte die Entscheidung weder auf Tatsachen gestützt werden, die das früher erkennende Gericht nicht festgestellt oder jedenfalls nicht zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (BGHSt 19, 365; OLG Celle OLGSt § 360 S.1), noch durften Beweisanzeichen, die von dem Wiederaufnahmegrund nicht betroffen sind, erneut und mit anderem Ergebnis gewürdigt werden, als das erkennende Gerichts es getan hat (BGH aaO und BGHSt 18, 225, 226), da anderenfalls die Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit verletzt wären.
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 363/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens;

    Hieraus wird sowohl vom Standpunkt des damaligen Tatrichters aus (vgl. BGHSt 19, 365 [366f.]; Frister, in: SK-StPO, 4. Auflage 2014, § 359, Rn. 56) als auch aus der Sicht des Wiederaufnahmegerichts (hierfür Gössel, a. a. O., Rn. 157 ff.) ohne weiteres klar, dass vor allen Dingen die Zeugin ... von dem Besitz eines Originalschlüssels ausgeschlossen werden sollte, denn anderenfalls hätte der ... seinen eigenen Schlüssel nutzen können.
  • OLG Brandenburg, 02.03.2009 - 1 Ws 226/08

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Beihilfe zum bandenmäßigen

    Nach § 370 Abs. 1 StPO wird der ursächliche Zusammenhang zwischen den in §§ 359 Nrn. 1 und 2 und 362 Nr. 1 und 2 StPO bezeichneten Handlungen und dem Urteil gesetzlich (widerlegbar) vermutet (vgl. BGHSt 19, S. 365 ff.; Marxen/Tiemann, Die Wiederaufnahme in Strafsachen, 2. Aufl. 2005, Rdnr. 142).
  • BVerfG, 15.02.1993 - 2 BvR 1746/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

    Die Beweisgrundlagen müssen ebenso bewertet werden, wie in dem rechtskräftigen Urteil (vgl. BGHSt 19, 365 [366]), es sei denn, daß die dort angestellten Erwägungen, da sie gegen Denkgesetze verstoßen, nicht nachvollziehbar sind (vgl. Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., § 368 Rdn. 9; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche

    Es hat sich auf den in dem angegriffenen Urteil zum Ausdruck gekommenen Standpunkt des damals erkennenden Gerichts zu stellen und die von diesem in seinem Urteil verwerteten einzelnen Beweisanzeichen, soweit sie nicht unmittelbar durch den Wiederaufnahmegrund betroffen sind, ebenso zu werten, wie dieses sie bewertet hat (vgl. BGHSt 19, 365, 366).
  • BGH, 03.05.1988 - KRB 1/88

    Auskunftsperson - Betroffener - Zeugenvernehmung - Beweismittel

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 10.05.2004 - 4 Ws 7/04

    Entbehrlichkeit einer Beweisaufnahme nach § 369 Strafprozessordnung (StPO);

    Der ursächliche Zusammenhang zwischen der in § 362 Nr. 2 StPO bezeichneten Handlung und dem Urteil wird gesetzlich vermutet und ist lediglich dann widerlegt, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Aussage des Zeugen auf die Entscheidung Einfluss gehabt hat (vgl. BGHSt 19, 365).
  • LG Kaiserslautern, 27.03.2003 - 6034 Js 4296/02

    Keine Wiederaufnahme bei nicht ausreichendem Beweiswert einer neuen Zeugenaussage

    Dabei hat sich das für das Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht auf den in dem angegriffenen Urteil zum Ausdruck gekommenen Standpunkt des damals erkennenden Gerichts zu stellen und die von diesem in seinem Urteil verwerteten einzelnen Beweisanzeichen, soweit sie nicht unmittelbar durch den Wiederaufnahmegrund betroffen sind, ebenso zu werten, wie dieses sie bewertet hat (BGHSt 19, 365, 366).
  • BGH, 20.02.1985 - 4 StE 1/78

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit - Ablehnungsgesuch von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht