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   BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68   

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BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68 (https://dejure.org/1969,66)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1969 - 3 StR 249/68 (https://dejure.org/1969,66)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1969 - 3 StR 249/68 (https://dejure.org/1969,66)
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Zerstückelung im Luftschutzstollen

§ 211 StGB, Sexualdelikte

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit der Verhandlung einer Jugenstrafsache als Revisionsgrund - Anhörung eines weiteren Sachverständigen auf Grund Wahrheitserforschungspflicht des Gerichts - Inkaufnahme der Tötung des Opfers als Mittel zur Ermöglichung einer anderen Straftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jürgen Bartsch

Sonstiges

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 26.03.1971)

    Der neue Bartsch-Prozeß: Welche Möglichkeit hat das Gericht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 176
  • NJW 1970, 1243 (Ls.)
  • NJW 1970, 523
  • MDR 1970, 250
 
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Wird zitiert von ... (117)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
    Sie war dadurch bedingt, daß die Sachverständigen aus medizinischer Sicht mit der Auslegung des Urteils des Bundesgerichtshofs BGHSt 14, 30 "Schwierigkeiten" hatten (vgl. UA Bl. 143/144).

    Für die Frage der Zurechnungsfähigkeit sei in jedem Falle das Kräftespiel zwischen Trieb- und Hemmungsvermögen maßgebend (BGHSt 14, 30).

    Daß die Sachverständigen Professor Dr. Scheid und Dr. Dr. Bresser bei der Auslegung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 14, 30 "Schwierigkeiten" hatten, stellt die Sachkunde auf ihrem Fachgebiet nicht in Frage.

    Wie die Jugendkammer und die Sachverständigen nicht verkannt haben, hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 57, 76; 73, 121; HRR 1936 Nr. 1463) entsprechend den Erfordernissen des § 51 StGB hierzu einen "juristischen Krankheitsbegriff" (vgl. R. Lange in: Beiträge zur Sexualforschung, 28. Heft S. 1) entwickelt, der in der Entscheidung BGHSt 14, 30, 32 [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59] des näheren umschrieben und der ständigen Rechtsprechung zugrunde gelegt wird.

    Bezeichnend dafür ist, daß auch im vorliegenden Falle die Sachverständigen Professor Dr. Scheid und Dr. Dr. Bresser in ihrem vorbereitenden schriftlichen Gutachten sich für die Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB ausgesprochen, jedoch in der Hauptverhandlung erklärt haben, sie seien zu dieser Auffassung nur gekommen, weil sie Schwierigkeiten mit der Auslegung der Entscheidung BGHSt 14, 30 ff gehabt hätten.

    Dabei ist nicht zu verkennen, daß der oben erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 14, 30 eine Auffassung zugrunde liegt, die gerade von Forschern vertreten wird, die auf diesem Sondergebiet tätig sind.

    Jedoch sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechtzuerhalten, da sie von dem erörterten Mangel nicht berührt werden (BGHSt 14, 30, 34) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].

  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67

    Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
    Das hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 22, 21, 24 ff [BGH 13.12.1967 - 2 StR 548/67] des näheren dargelegt, und dem schließt sich der Senat an.

    Auch das obenerwähnte Urteil BGHSt 22, 21 (= NJW 1968, 457 Nr. 14), auf das die Revision verweist, ergibt nichts anderes.

    Die unter zwei Gesichtspunkten erhobene Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Öffentlichkeit bedarf keiner Erörterung, weil die Revision sie nur hilfsweise für den Fall geltend macht, daß der Senat von der Entscheidung BGHSt 22, 21 abrücken sollte.

  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
    Wie die Jugendkammer und die Sachverständigen nicht verkannt haben, hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 57, 76; 73, 121; HRR 1936 Nr. 1463) entsprechend den Erfordernissen des § 51 StGB hierzu einen "juristischen Krankheitsbegriff" (vgl. R. Lange in: Beiträge zur Sexualforschung, 28. Heft S. 1) entwickelt, der in der Entscheidung BGHSt 14, 30, 32 [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59] des näheren umschrieben und der ständigen Rechtsprechung zugrunde gelegt wird.

    Jedoch sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechtzuerhalten, da sie von dem erörterten Mangel nicht berührt werden (BGHSt 14, 30, 34) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].

  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
    Die Pflicht zur Wahrheitserforschung kann das Gericht ausnahmsweise nötigen, zur Begutachtung einer ganz ungewöhnlichen, nahezu einmaligen sexuellen Triebanomalie des Angeklagten einen weiteren Sachverständigen anzuhören, der über spezielle wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Sexualforschung und insbesondere der krankhaften Verirrungen des Trieblebens (Psychopathologie der Sexualität) verfügt, auch wenn ein dahingehender Beweisantrag nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO ohne Rechtsfehler abgelehnt werden könnte (im Anschluß an BGHSt 10, 116).

    Wie der Bundesgerichtshof schon in seiner Entscheidung BGHSt 10, 116, 118 [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56] des näheren ausgeführt hat, kann unter besonderen Umständen in der Unterlassung der Heranziehung eines weiteren Sachverständigen eine Verletzung der Aufklärungspflicht selbst dann liegen, wenn das Gericht einen hierauf zielenden Antrag mit einer nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO zulässigen Begründung ablehnen könnte.

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
    Zwar schließen sich bedingter Tötungsvorsatz und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen, ebensowenig aus wie bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht (zu letzterem Falle vgl. BGHSt 11, 268, 270 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]; 15, 291, 297 [BGH 02.12.1960 - 4 StR 453/60]; 21, 283) [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67].
  • BGH, 26.07.1967 - 2 StR 368/67

    Schläge mit Gewehrkolben - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
    Zwar schließen sich bedingter Tötungsvorsatz und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen, ebensowenig aus wie bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht (zu letzterem Falle vgl. BGHSt 11, 268, 270 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]; 15, 291, 297 [BGH 02.12.1960 - 4 StR 453/60]; 21, 283) [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67].
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 267/64

    Wegnahme nach Kuß - § 249 StGB, (Ausnutzen von) Gewalt, finale Verknüpfung

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
    Nun hätte es allerdings für den Tatbestand des § 175 a Nr. 1 StGB (ähnlich wie im Falle des § 249 StGB, vgl. BGHSt 20, 32) ausgereicht, daß der Täter die zunächst zu einem anderen Zweck verübte, aber noch andauernde Gewaltanwendung auf Grund eines neuen Willensentschlusses dazu benutzte, das Opfer zur Duldung unzüchtiger Handlungen zu nötigen.
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
    Sarstedt in Löwe/Rosenberg, StPO, 21. Aufl., § 81 a Anm. 6 a vertritt sogar die Ansicht, daß im Hinblick auf die "zu geringe diagnostische Ergiebigkeit" die Hirnkammerluftfüllung kaum noch als zulässig angesehen werden könne (vgl. auch BVerfGE 17, 108, 115 f) [BVerfG 25.07.1963 - 1 BvR 542/62].
  • BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60

    Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
    Zwar schließen sich bedingter Tötungsvorsatz und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen, ebensowenig aus wie bedingter Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht (zu letzterem Falle vgl. BGHSt 11, 268, 270 [BGH 23.01.1958 - 4 StR 613/57]; 15, 291, 297 [BGH 02.12.1960 - 4 StR 453/60]; 21, 283) [BGH 26.07.1967 - 4 StR 38/67].
  • BGH, 13.12.1963 - 4 StR 379/63
    Auszug aus BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
    Den Grundgedanken dieser Ausführungen hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 19, 201, 204 [BGH 13.12.1963 - 4 StR 379/63] wie folgt umschrieben:.
  • BGH, 26.07.1967 - 4 StR 38/67

    Schuldhafte Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Überholen in

  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 600/56

    Ausschluss der Öffentlichkeit wähernd der Hauptverhandlung gegen einen

  • RG, 02.03.1939 - 5 D 972/38

    Zur Anwendung des § 51 StGB.

  • BGH, 01.10.1957 - 5 StR 203/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.10.1957 - 2 StR 345/57

    Rechtsmittel

  • RG, 29.09.1922 - I 235/22

    Zum Begriff der freien Willensbestimmung (§ 51 StGB.).

  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers

  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von

  • BGH, 13.02.1968 - 5 StR 706/67

    Fernsehaufnahme der Urteilsverkündung - § 169 S. 2 GVG, § 338 Nr. 6 StPO,

  • BGH, 27.06.1955 - 1 StR 69/55
  • BGH, 31.05.1968 - 4 StR 165/68

    Verurteilung wegen Meineids - Ablehnung eines Gutachters wegen Besorgnis der

  • RG, 22.01.1881 - 3471/80

    1. Enthält der Spruch der Geschworenen, daß Angeklagter schuldig sei, den

  • RG, 16.09.1943 - 3 D 207/43

    Nur eine ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit kann einen Grund für die

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Danach fallen unter den in jener Bestimmung verwendeten Begriff der "krankhaften Störung der Geistestätigkeit" nicht nur Geisteskrankheiten im klinisch-psychiatrischen Sinne, sondern "alle Arten von Störungen der Verstandestätigkeit sowie des Willenslebens, Gefühlslebens und Trieblebens, welche die bei einem normalen und geistig reifen Menschen vorhandenen, zur Willensbildung befähigenden Vorstellungen und Triebe beeinträchtigen" (hierzu zählt auch abartige geschlechtliche Triebhaftigkeit - vgl BGHSt 23, 176).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Eine allgemeine Einbeziehung der Fotokopie in den Strafschutz des jetzt geltenden § 267 StGB würde aber dem Begriff der Urkunde das wesentlichste Kriterium der Erkennbarkeit des Ausstellers entziehen und damit zu einer nicht zulässigen Rechtsfortbildung (vgl. BGHSt 23, 176, 179) [BGH 21.11.1969 - 3 StR 249/68] führen.
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Die Frage, ob ein Verstoß gegen § 169 Satz 2 GVG einen absoluten oder nur einen relativen Revisionsgrund bildet, ist von der Rechtsprechung bisher nicht entschieden worden (vgl. BGHSt 22, 83; 23, 176, 181f); im Schrifttum ist sie umstritten (für absoluten Revisionsgrund: Eb. Schmidt NJW 1968, 804 - Anm. zu BGHSt 22, 83; ders., "Justiz und Publizistik", Heft 353/354 der Reihe "Recht und Staat" insbes.

    Überdies wird und wurde seit jeher § 338 Nr. 6 StPO in feststehender Rechtsprechung dahin verstanden, daß eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit und damit ein absoluter Revisionsgrund nur in der gesetzwidrigen Beschränkung der Öffentlichkeit zu sehen ist, nicht aber dann, wenn die Öffentlichkeit zugelassen wird, obwohl ihr Ausschluß gesetzlich erlaubt oder gar zwingend vorgeschrieben war (RGSt 3, 295; RGRspr. 1, 652; 4, 286; RG HRR 1939 Nr. 278; RGSt 77, 186; OGHSt 2, 337; BGH NJW 1952, 153; BGH GA 1953, 83, BGHSt 23, 82; 23, 176, 178).

    Mit dieser "überragenden Bedeutung ... für die Rechtspflege im ganzen" (BGHSt 9, 280, 281) ist das Öffentlichkeitsgebot eine "grundlegende Einrichtung des Rechtsstaats" (BGHSt 23, 176, 178f), zu deren Schutz der Gesetzgeber für jeden Fall einer gesetzwidrigen Beschränkung die Handhabe für die Beseitigung des Urteils, unabhängig davon, ob es auf dem Verfahrensfehler beruht, gegeben hat.

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