Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95 |
Verständigung im Strafverfahren I
Rechtliches Gehör der Staatsanwaltschaft
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; § 46 StGB; § 169 GVG; § 24 StPO; § 33 StPO
Rechtliches Gehör der Staatsanwaltschaft nach Gesprächen des Strafkammervorsitzenden mit dem Verteidiger (Verständigung; Information der Staatsanwaltschaft über Verfahrensabsprachen und Rechtsgespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger, die einen Vertrauenstatbestand schaffen können; faires Verfahren; Besorgnis der Befangenheit); Öffentlichkeit bei Verfahrensabsprachen. - DFR
Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger
- opinioiuris.de
Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 33
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 42, 46
- NJW 1996, 1763
- MDR 1996, 726
- NStZ 1996, 448
- StV 1996, 354
- JR 1997, 77
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Ein Versuch, die Strafzumessung in Vorgänge außerhalb der Hauptverhandlung zu verlagern und durch feste Vereinbarungen auch über das weitere Prozeßverhalten der Beteiligten abzusichern, wäre aber mit wesentlichen Grundsätzen des Strafverfahrens unvereinbar ( BGHSt 42, 46, 48 f.; ebenso BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 529/95 = wistra 1996, 68).cc) Eines der wesentlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit von Absprachen resultiert daraus, daß diese vielfach außerhalb der Hauptverhandlung getroffen werden ( BGHSt 37, 99, 298; 42, 46; 191 und BGH, Beschluß vom 20. Juni 1997 - 2 StR 275/97; s.a. Baumann NStZ 1987, 157; Böttcher JR 1991, 118; Hassemer JuS 1989, 890, 892;… Rönnau aaO S. 161 ff.;… Schmidt-Hieber aaO S. 91; Weigend JZ 1990, 774, 777; Wolfslast NStZ 1990, 409, 414;… Zschockelt in Festschrift für Salger, 1995, S. 435, 437).
Dies macht die Verständigung aber nicht unzulässig (vgl. BGHSt 42, 46, 50: "Das Vorgehen wird auch nicht im Nachhinein dadurch bedenklich, daß die schließlich gefundene Strafe der Prognose entspricht."); denn gleichwohl bleibt dem Gericht die Befugnis erhalten, nach dem Beratungsergebnis eine noch unter dieser Grenze liegende Strafe zu verhängen.
- BGH, 19.08.2004 - 3 StR 380/03
Verständigung; Absprache; Deal; Öffentlichkeit des Verfahrens (Absprachen …
Finden Vorgespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten bewusst außerhalb der Hauptverhandlung statt, so kann ein zum absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO führender Verstoß gegen § 169 GVG schon deshalb nicht vorliegen (Bestätigung von BGHSt 42, 46, 47).Vielmehr leidet lediglich die Verfahrensweise, die zur Verständigung geführt hat, an einem Mangel, der etwa zur Unwirksamkeit der Absprache führen ( BGHSt 45, 51, 56 für einen Rechtsmittelverzicht) oder von der an den Vorgesprächen nicht beteiligten Seite zum Gegenstand von Ablehnungsgesuchen gemacht werden kann ( BGHSt 42, 46, 48).
Ein zum absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 6 StPO führender Verstoß gegen § 169 GVG liegt schon deshalb nicht vor ( BGHSt 42, 46, 47; aus BGHSt 45, 51 ff. ergibt sich entgegen der Auffassung des Revisionsführers nichts anderes).
Vielmehr leidet dann die Verfahrensweise, die zur Verständigung geführt hat, an einem Mangel, der etwa zur Unwirksamkeit der Absprache führen (vgl. BGH NStZ 2001, 555 f.; BGHSt 45, 51, 56) oder von der an den Vorgesprächen etwa nicht beteiligten Seite zum Gegenstand von Ablehnungsgesuchen gemacht werden kann ( BGHSt 42, 46, 48; 37, 99; 37, 298).
- BGH, 07.05.2003 - 5 StR 556/02
Verfahrensrüge (Sachvortrag; Verfahrensabsprachen: Zulässigkeit von Vorgesprächen …
Es ist einem Richter nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen; er darf dabei bereits - auch für den Fall eines ausstehenden Geständnisses - stets freilich nicht etwa verbindliche Prognosen über Straferwartungen abgeben, wie sie bei Beurteilung sachlicher Zuständigkeiten oder bei Haftentscheidungen ohnehin gang und gäbe sind (vgl. BGHSt 42, 46).Der Richter darf solche Vorgespräche indes nicht etwa gezielt an der Staatsanwaltschaft als einer hierbei stets umfassend und beizeiten zu informierenden Verfahrensbeteiligten vorbei durchführen (vgl. BGHSt 37, 298; 38, 102; 42, 46; 43, 195; 45, 312).
(1) Es ist einem Richter nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen; er darf dabei bereits - auch für den Fall eines ausstehenden Geständnisses - stets freilich nicht etwa verbindliche Prognosen über Straferwartungen abgeben, wie sie bei Beurteilung sachlicher Zuständigkeiten oder bei Haftentscheidungen ohnehin gang und gäbe sind (vgl. BGHSt 42, 46).
Der Richter darf solche Vorgespräche indes nicht etwa gezielt an der Staatsanwaltschaft als einer hierbei stets umfassend und beizeiten zu informierenden Verfahrensbeteiligten vorbei durchführen (vgl. BGHSt 37, 298; 38, 102; 42, 46; 43, 195; 45, 312).
- BGH, 15.02.2005 - 5 StR 536/04
Verfahrensabsprache und Erklärung über Vorgespräche mit den Verfahrensbeteiligten …
Es ist nicht grundsätzlich unzulässig, das Ergebnis einer Zwischenberatung mitzuteilen, nach dem das Gericht im Fall eines Geständnisses eine Strafobergrenze von sieben Jahren Gesamtfreiheitsstrafen nicht ohne einen entsprechenden Hinweis überschreiten werde ( BGHSt 42, 46; 43, 195, 207; vgl. auch BGHSt 38, 102, 104 f., zum Fall einer "Absprache").b) Auch unter dem Gesichtspunkt einer etwaigen Versagung rechtlichen Gehörs (§§ 33, 261 StPO; vgl. BGHSt 42, 46) wäre die Beanstandung erfolglos, weil eine "Absprache" zwischen Gericht und Verteidigung nicht stattgefunden hat.
Dies ist nicht grundsätzlich unzulässig ( BGHSt 42, 46; 43, 195, 207; vgl. auch BGHSt 38, 102, 104 f., zum Fall einer "Absprache").
- BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
Besorgnis der Befangenheit bei Verhandlungsgesprächen außerhalb der …
Einem Richter ist es nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen (…BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1; BGHSt 42, 46, 47 f.; BGH NStZ 1985, 36, 37 m.w.N.).Einem Richter ist es nicht verwehrt, zwecks Förderung des Verfahrens mit den Verfahrensbeteiligten auch außerhalb der Hauptverhandlung Kontakt aufzunehmen (…BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1; BGHSt 42, 46, 47 f.; BGH NStZ 1985, 36, 37 m.w.N.).
- BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99
Verständigung über Rechtsmittelverzicht
Der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits wiederholt auf die Gefahr eines Mißverständnisses oder von Unklarheiten über die Reichweite einer Absprache hingewiesen, wenn die Gesprächsführung unter Mißachtung wesentlicher dafür aufgestellter Verfahrensgrundsätze erfolgt ( BGHSt 42, 46, 50; 191, 193; 43, 195, 206; BGH NStZ 1994, 196; 1997, 561; NJW 1999, 2449, 2452). - BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …
Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts ( BGHSt 40, 287). - OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 130/05
Revisionsbegründung bei fehlerhafter Absprache im Strafverfahren - …
Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO liegt danach nicht vor (BGHSt 42, 46/47; BGH StV 2004, 639).Dies entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (so schon Bundesverfassungsgericht NStZ 1987, 419; BGHSt 42, 46/47; BGH StV 2003, 481).
Solche "Gespräche" sind, mögen sie hier auch in Form eines einseitigen Schreibens erfolgt sein, für sich genommen nicht zu beanstanden, "wenngleich eine - durch nichts gehinderte - offene Erörterung in der Hauptverhandlung den Idealen fairer Verfahrensgestaltung eher entspricht und - schon zur Gewährleistung möglichst umfassender Information aller Prozessbeteiligter - (und zur Vermeidung von Missverständnissen) stets vorzugswürdig sein wird" (BGHSt 42, 46/50).
- BGH, 20.06.1997 - 2 StR 275/97
StPO § 302 Abs. 1 S. 1
Die Unzulässigkeit einer derartigen Absprache (BGH wistra 1996, 68 = StV 1996, 129; BGHSt 42, 46, 48) berührt die Wirksamkeit des absprachegemäß erklärten Rechtsmittelverzichts nicht. - BGH, 14.04.2004 - 2 StR 39/04
Grundsatz des fairen Verfahrens (gescheiterte Verfahrensabsprache: Überschreitung …
Will der Tatrichter aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, so ist er zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet ( BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH 1 StR 147/01 - Beschluss vom 26.9.2001 = NStZ 2002, 219; BGH 4 StR 472/02 - Beschluss vom 21.1. 2003 = NJW 2003, 1404).Will das Gericht aber unter diesen Umständen die mitgeteilte Strafobergrenze überschreiten, ist es zu einem ausdrücklichen Hinweis an den Angeklagten verpflichtet ( BGHSt 36, 210, 212; 38, 102, 105; 42, 46, 49; BGH NStZ 2002, 219 f.; NJW 2003, 1404).
- KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06
- BGH, 12.09.2007 - 5 StR 227/07
Unbegründete Befangenheitsrüge im Zusammenhang mit Absprachenangeboten des …
- BGH, 22.08.2001 - 5 StR 260/01
Überzeugungsbildung; Inbegriff der Hauptverhandlung (Entscheidung auf Grund …
- BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02
Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze; …
- BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren
- BGH, 23.03.2001 - 2 StR 369/00
Absprachen im Strafprozeß (Zulässigkeit und Grenzen)
- BGH, 26.09.2001 - 1 StR 147/01
Hinweispflicht des Gerichts bei einem gegenüber der Absprache erhöhten …
- BGH, 13.07.2006 - 4 StR 87/06
Rechtliches Gehör der Staatsanwaltschaft vor der Bekanntgabe einer …
- BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98
Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf …
- BGH, 15.06.2004 - 3 StR 415/02
GVG § 132 Abs. 2, § 132 Abs. 4; StPO § 136 a, § 153 a, § …
- OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97
Verständigung im Strafprozeß
- OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11
Verständigungsgespräche. Beruhen
- BGH, 26.09.2001 - 1 StR 147/01
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