Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82 |
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 89, 24
- NJW 1984, 487
- MDR 1984, 297
Wird zitiert von ... (35)
- OLG Schleswig, 15.08.2006 - 3 U 63/05
Pflichtteilsrecht: Voraussetzung für die Wertermittlung eines verschenkten …
Die Intention des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB, dem Pflichtteilsberechtigten mit der Wertermittlung die Berechnung des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs zu ermöglichen, rechtfertigt die Anwendung dieser Bestimmung wegen der vergleichbaren Interessenlage deshalb auch auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch (BGH NJW 1984, 487 m. w. Rechtsprechungsnachweisen).Ist zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erben streitig, ob der Erblasser innerhalb der Frist des § 2325 Abs. 3 BGB einen Gegenstand verschenkt hat, muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand (hier bei noch nicht erfolgter Umschreibung im Grundbuch der auf den Erbfall aufgeschobene Anspruch auf Eigentumsverschaffung) zum fiktiven Nachlass gehört (BGHZ 89, 24 ff. = NJW 1984, 487 ff.).
Nur auf den begründeten Verdacht hin, der Erblasser habe einen bestimmten Gegenstand innerhalb der Frist des § 2325 BGB weggeschenkt, kann dem Pflichtteilsberechtigten außer dem Auskunftsanspruch gegen den Erben und gegen den Beschenkten nicht auch noch ein Wertermittlungsanspruch zugebilligt werden (BGH NJW 1984, 487).
In diesem Zusammenhang muss nämlich beachtet werden, dass auch beim ordentlichen Pflichtteil für den Fall, dass streitig ist, ob ein bestimmter Gegenstand zum tatsächlichen Nachlass gehört oder nicht, der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil fordert und den betreffenden Gegenstand bei der Berechnung seines Pflichtteils dem Nachlasswert hinzurechnen will, nach allgemeinen Grundsätzen die Umstände darlegen und beweisen muss, aus denen sich die Zugehörigkeit zum Nachlass ergibt und dementsprechend auch Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB nur dann verlangen kann, wenn er die Zugehörigkeit des betreffenden Gegenstandes zum Nachlass darlegt und beweist (BGHZ 7, 134, 136; BGH Urteil vom 9. November 1983 - IV a ZR 151/82, juris, Rn. 11 NJW 1984, 487 m. w. Rechtsprechungsnachweisen).
Aus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof eine Ausdehnung der Bestimmung auf Fälle, in denen offen ist, ob ein bestimmter Gegenstand verschenkt worden ist, ausdrücklich abgelehnt (BGH NJW 1984, 487 = Juris Rn. 12).
Der Pflichtteilsberechtigte trägt die Beweislast dafür, dass die Überlassung des Grundstücks (teilweise) unentgeltlich erfolgt ist und damit auch die Beweislast für die Werte von Leistung und Gegenleistung (BGH NJW 1981, 2458; NJW 1984, 487) sowie die Beweislast für den subjektiven Tatbestand einer Schenkung gemäß § 516 BGB, nämlich die Einigkeit der Vertragspartner über die Unentgeltlichkeit.
Voraussetzung für einen solchen "allgemeinen" Wertermittlungsanspruch ist jedenfalls - anders als im Falle des § 2314 BGB -, dass der Pflichtteilsberechtigte die Kosten für ein solches Wertermittlungsgutachten selbst trägt (BGH NJW 1984, 487 = Juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1989 - V a ZR 198/88 -).
- BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01
Erbrecht - Übertragung eines Grundstücks als Schenkung
Allerdings reicht auch der Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben nicht so weit, daß allein der begründete Verdacht einer unter § 2325 BGB fallenden Schenkung genügen würde, um eine Wertermittlung durch Sachverständigen auf Kosten des Nachlasses zu erreichen; vielmehr muß der Pflichtteilsberechtigte schon für den Wertermittlungsanspruch darlegen und beweisen, daß unter Berücksichtigung von Leistung und Gegenleistung eine zumindest gemischte Schenkung vorliegt (BGHZ 89, 24, 29 f., 32; BGH, Urteil vom 8. Juli 1985 - II ZR 150/84 - NJW 1986, 127 unter I 3;… MünchKomm/Frank § 2314 Rdn. 12 m.w.N.; wenn der Pflichtteilsberechtigte die Kosten dagegen selbst übernimmt, genügen greifbare Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung: BGH, Urteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 259/92 - NJW 1993, 2737 unter I 1). - BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88
Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den …
Während der Auskunftsanspruch lediglich auf die Weitergabe von Wissen gerichtet ist, das der Verpflichtete hat oder sich verschaffen muss (BGHZ 89, 24 (28) = LM § 2314 BGB Nr. 12 (L)), ist eine Wertermittlung von dem Wissen und den Vorstellungen die die Verpflichtete über den Wert hat, unabhängig (BGHZ 89, 24 (28) = LM § 2314 BGB Nr. 12 (L); für deutliche Unterscheidung auch Senat NJW 1985, 384 = LM § 2314 BGB Nr. 13 = FamRZ 1985, 589 m. Anm. Dieckmann) und ist auf eine vorbereitende Mitwirkung anderer Art gerichtet.Dieser Anspruch umfasst auch Auskünfte über pflichtteilserhebliche Schenkungen aller Art (BGHZ 89, 24 (27) = LM § 2314 BGB Nr. 12 (L)).
- BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
Erbrecht - Lebensversicherungsleistung oder -prämie Grundlage für Pflichtteil?
Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass der Pflichtteilsberechtigte gemäß § 2314 Abs. 1 BGB vom Erben auch Auskunft über den so genannten fiktiven Nachlass verlangen kann, also über Zuwendungen des Erblassers, die einen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus § 2325 Abs. 1 BGB begründen können (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BGHZ 89, 24, 26 f.; 61, 180, 183; 55, 378, 379). - BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84
Auskunftsrecht des Vertragserben
Auch der erkennende Senat teilt die Auffassung, daß der Anwendungsbereich des dem Wortlaut nach zu engen § 2314 BGB , gestützt auf den Sinn dieser Vorschrift in gegenständlicher und persönlicher Hinsicht auszudehnen ist (BGHZ 89, 24, dazu Anm. Dieckmann, FamRZ 1984, 880 und Baumgärtel, JR 1984, 202;… vgl. weiter Baumgärtel in der Festschrift für Hübner 1984, Seite 395 ff.; Senatsurteil vom 3.10.1984 - IVa ZR 56/83 - NJW 1985, 384 = WM 1984, 1649).Erst dann kann der Richter hinreichend sicher vom Bestehen eines Anspruchs gegen den Beschenkten ausgehen und zu dessen Durchsetzung vorab zur Auskunftserteilung - nicht aber schon zur Wertermittlung - verurteilen (BGHZ 89, 24).
- BGH, 28.02.1989 - XI ZR 91/88
Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben; …
Aufgrund dieser auf § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB beruhenden Verurteilung war sie verpflichtet, über ihr eigenes Wissen hinaus sich die zur Auskunftserteilung notwendigen Kenntnisse soweit möglich zu verschaffen (BGHZ 89, 24, 28;… Lange/Kuchinke aaO. S. 745).Andererseits ist der Empfänger vermögenswerter Zuwendungen des Erblassers selbst nach § 2314 BGB zur Auskunft verpflichtet (BGHZ 89, 24, 27 m.w.N.) und muß von vornherein damit rechnen, daß er gemäß § 2329 BGB auf Rückzahlung in Anspruch genommen wird.
- BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88
Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines …
Zutreffend geht das BerGer. davon aus, daß der Pflichtteilsberechtigte aufgrund des § 2314 I 2 BGB von dem Erben verlangen kann, daß dieser für ihn auf eigene Kosten (§ 2314 II BGB) ein Sachverständigengutachten über den Wert auch eines solchen Gegenstandes einholt, der zwar nicht zum Nachlaß gehört, gem. § 2325 BGB aber zum Nachlaß hinzuzurechnen ist (BGHZ 89, 24 = NJW 1984, 487 = LM § 2314 BGB Nr. 12 L; BGH, NJW 1975, 258 = LM § 2314 BGB Nr. 9).b) Richtig ist, daß der Beschenkte nach der Rechtsprechung des BGH neben dem Erben verpflichtet sein kann, dem pflichtteilsberechtigten Nichterben auf Verlangen Auskunft über den fiktiven Nachlaß zu erteilen; diese Rechtsprechung ist auf eine entsprechende Anwendung des § 2314 I 1 BGB gestützt worden (BGHZ 55, 378 = NJW 1971, 842 = LM § 2314 BGB Nr. 6; BGHZ 89, 24 (27) = NJW 1984, 487 = LM § 2314 BGB Nr. 12 L).
- OLG Hamm, 22.02.2005 - 10 U 134/04
Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten bei Vorliegen einer …
Der Pflichtteilsberechtigte kann nach gefestigter Rechtsprechung vom Erben verlangen, dass dieser für ihn auf eigene Kosten ein Sachverständigengutachten über den Wert auch eines solchen Gegenstandes einholt, der gemäß § 2325 BGB zum (fiktiven) Nachlass hinzuzurechnen ist (BGHZ 107, 200, 201 f.; BGHZ 89, 24;… Palandt, BGB, 64. Aufl., § 2314, Rdnr. 14).Allerdings besteht ein Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nicht schon auf den begründeten Verdacht hin, der Erblasser habe einen bestimmten Gegenstand innerhalb der Frist des § 2325 BGB weggeschenkt; nur wenn unstreitig oder bewiesen ist, dass es sich um eine ergänzungspflichtige Schenkung handelt, muss der Erbe deren Wert auf Verlangen ermitteln lassen (BGH, NJW 1984, 487, 488; bestätigt in : BGH, NJW 1993, 2737;… Palandt, aaO).
Zwar weist die Beklagte zu 1. zu Recht darauf hin, dass der Wertermittlungsanspruch nur den nach dem Niederstwertprinzip zu ermittelnden Überschuss des Grundstückswertes über den Wert der vertraglich vereinbarten Gegenleistungen umfasst (BGH, NJW 1984, 487, 489).
- BGH, 13.04.2011 - IV ZR 204/09
Erbrecht - Pflichtteil des enterbten Abkömmlings
Der Kläger kann Auskunft nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB zwar nicht nur über die tatsächlich vorhandenen Nachlassgegenstände, sondern auch über den so genannten fiktiven Nachlassbestand verlangen, also über anrechnungs- (§ 2315 BGB) und ausgleichspflichtige Zuwendungen (§§ 2316, 2050 ff. BGB), zu denen eine Ausstattung nach § 1624 BGB zählt (…vgl. nur MünchKomm-BGB/v. Sachsen Gessaphe, 5. Aufl. § 1624 Rn. 15), sowie über Schenkungen der Erblasserin und über Verbindlichkeiten des Nachlasses (vgl. nur Senatsurteil vom 9. November 1983 - IVa ZR 151/82, BGHZ 89, 24, 27;… MünchKomm-BGB/Lange, 5. Aufl. § 2314 Rn. 5). - BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84
Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben
Er hat über den Wortlaut dieser Norm hinaus einen Anspruch nicht nur gegen den Beschenkten zugebilligt (BGHZ 55, 378;… Urt. v. 4.12.1980, aaO), sondern auch ausgesprochen, daß der pflichtteilsberechtigte Nichterbe vom Erben und dem beschenkten Dritten verlangen könne, daß der Wert des vom Erblasser weggeschenkten Gegenstandes durch einen unabhängigen Sachverständigen ermittelt wird (…Urt. v. 30.10.1974, aa0; BGHZ 89, 24, 30 ff.).In BGHZ 89, 24 heißt es allerdings weiter, der Wertermittlungsanspruch könne nicht schon auf den begründeten Verdacht hin, der Erblasser habe einen bestimmten Gegenstand innerhalb der Frist des § 2325 BGB weggeschenkt, zugebilligt werden; es müsse vielmehr bewiesen sein, daß es sich um eine ergänzungspflichtige Schenkung handele.
- BGH, 27.06.2012 - IV ZR 239/10
Erbrecht - "Hinterlassenschaft" im Sinne des § 2309 Abs. 2 BGB
- BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94
Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche
- OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 U 1287/01
Verjährung von Pflichtteilsansprüchen; Voraussetzungen der Versicherung an Eides …
- BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83
Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des …
- BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87
Auskunftsanspruch eines Miterben
- BGH, 17.06.1992 - IV ZR 183/91
Verjährungsunterbrechung bei Stufenklage
- OLG Köln, 25.02.2008 - 2 W 80/07
Pflichtteilsrecht - Pflichtteilsentzug bei Verletzung der Familienehre
- BGH, 21.02.1996 - IV ZB 27/95
- BGH, 02.06.1993 - IV ZR 259/92
Anspruch auf Wertermittlung des Pflichtteilsberechtigten gegenüber Mitereben
- OLG Celle, 21.07.2005 - 4 W 151/05
Pflichtteilsanspruch: Reichweite der Verurteilung zur Auskunft über Bestand des …
- BGH, 24.04.2002 - IV ZR 126/01
Erbrecht - Pflichtteilsrecht des BGB gilt für Schenkungen in ehem. DDR
- OLG München, 23.12.2009 - 7 U 3044/09
Weitergabepflicht agenturbezogener Rabatte durch eine Media-Agentur im Rahmen …
- KG, 22.02.2005 - 1 W 234/02
Pflichtteilsrecht: Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Verfahren über die …
- OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 113/94
Auslegung eines eigenhändigen Testaments bezüglich der Zuwendung eines …
- OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97
Pflichtteil, Ergänzung, Grundstück, Übertragung, Schenkung, Pflege, …
- OLG Brandenburg, 07.01.2004 - 13 U 25/03
Rechtsnatur des Auskunftsanspruchs des Erben gemäß § 2314 BGB - Grundsätze …
- OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung bei "steckengebliebener" Stufenklage
- OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97
Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage von Geschäftsunterlagen
- OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 13 U 79/10
Auskunftsansprüche des Erben gegen den Beschenkten im Hinblick auf …
- OLG Köln, 26.10.2011 - 2 U 53/11
Pflichtteilsrecht eines Adoptivkindes; Umfang des Anspruchs auf Wertermittlung; …
- OLG Karlsruhe, 14.02.1990 - 6 U 169/89
BGB §§ 2325, 2330
- OLG Celle, 07.06.2005 - 4 W 151/05
Auskunft über Bestand des Nachlasses; Reichweite der Verurteilung zur Auskunft
- KG, 18.12.1995 - 12 U 4352/94
BGB § 2314 Abs. 1 Satz 2, 3
- BGH, 01.04.1987 - IVa ZB 4/87
- OLG Oldenburg, 21.08.1990 - 5 U 38/90
Sachverständigengutachten, Vorempfang, Erbersatzanspruch, Nachlaßverbindlichkeit, …
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