Weitere Entscheidung unten: AnwG Zweibrücken, 17.02.2006

Rechtsprechung
   AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30519
AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05 (https://dejure.org/2006,30519)
AGH Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2006 - 1 AGH 14/05 (https://dejure.org/2006,30519)
AGH Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 1 AGH 14/05 (https://dejure.org/2006,30519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 2006, 285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02

    Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05
    dd) Die Frage, ob das deutsche Recht mit dem durch den EuGH autonom ausgelegten primären und sekundären Gemeinschaftsrecht übereinstimmt, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der nationalen Gerichte (BGH, NJW 2003, 3706, 3708 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 6.10.1982, Az.: Rs. 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; EuGH, Urt. v. 30.11.1995, Az.: Rs. C-55/94 - "Gebhard" -, NJW 1996, 579, Rdnr. 19).

    Auch eine tatsächliche Vermutung des Inhalts, dass der Ast. seine Zulassung als Solicitor auch dem Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens in der Bundesrepublik Deutschland zu verdanken habe, gibt es nicht (vgl. etwa den der Entscheidung BGH, NJW 2003, 3706 ff. zugrunde liegenden Sachverhalt).

    Diskriminierend wirken sie nicht, weil alle Gemeinschaftsangehörigen gleich behandelt werden (so ausdrücklich BGH, NJW 2003, 3706, 3707, für einen Ast. mit Drittstaatenqualifikation).

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05
    dd) Die Frage, ob das deutsche Recht mit dem durch den EuGH autonom ausgelegten primären und sekundären Gemeinschaftsrecht übereinstimmt, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der nationalen Gerichte (BGH, NJW 2003, 3706, 3708 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 6.10.1982, Az.: Rs. 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; EuGH, Urt. v. 30.11.1995, Az.: Rs. C-55/94 - "Gebhard" -, NJW 1996, 579, Rdnr. 19).

    Nationale Regelungen, welche die Ausübung der gemeinschaftsrechtlichen Freiheiten behindern oder weniger attraktiv erscheinen lassen, müssen allerdings vier Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 30.11.1995, Az.: Rs. C-55/94 - "Gebhard" -, NJW 1996, 579, 580 f., Rdnr. 35 - 37; EuGH, Urt. v. 9.3.1999, Az.: Rs. C-212/97 - "Centros Ltd." -, NJW 1999, 2027, 2029, Rdnr. 34; EuGH, Urt. v. 30.9.2003, Az.: Rs. C-167/01 - "Kamer van Koophandel un Fabrieken voor Amsterdam" -, NJW 2003, 3331, 3334, Rdnr. 133).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-141/04

    Peros - Richtlinie 89/48/EWG - Arbeitnehmer - Anerkennung von Diplomen -

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05
    a) Nach der Rspr. des EuGH kann allerdings in Ermangelung von Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb der in Art. 12 der Richtlinie 89/48/EWG v. 21.12.1988 vorgeschriebenen Frist erlassen worden sind, sich ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union auf Art. 3 lit. a dieser Richtlinie nicht berufen, um im Aufnahmemitgliedstaat die Erlaubnis zur Ausübung eines reglementierten Berufes zu erhalten (EuGH, Urt. v. 29.4.2004, Az.: C-102/02 - "Beuttenmüller" - EuGH, Urt. v. 14.7.2005, Az.: C-141/04 - "Peros" - EuGH, Urt. v. 14.7.2005, Az.: C-142/04 - "Aslanidou" -).

    (1) Nach der Rspr. des EuGH kann ein Mitgliedstaat, solange es an einer Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG in das nationale Recht fehlt, Ergänzungsmaßnahmen i.S.v. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie (nur) insoweit vorschreiben, als sie in der bei der Behandlung des in Rede stehenden Antrags geltenden nationalen Regelung vorgesehen sind (EuGH, Urt. v. 14.7.2005, Az.: C-141/04 - "Peros" -, Rdnr. 34; EuGH, Urt. v. 14.7.2005, Az.: C-142/04 - "Aslanidou" -, Rdnr. 34 und 35).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-142/04

    Aslanidou

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05
    a) Nach der Rspr. des EuGH kann allerdings in Ermangelung von Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb der in Art. 12 der Richtlinie 89/48/EWG v. 21.12.1988 vorgeschriebenen Frist erlassen worden sind, sich ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union auf Art. 3 lit. a dieser Richtlinie nicht berufen, um im Aufnahmemitgliedstaat die Erlaubnis zur Ausübung eines reglementierten Berufes zu erhalten (EuGH, Urt. v. 29.4.2004, Az.: C-102/02 - "Beuttenmüller" - EuGH, Urt. v. 14.7.2005, Az.: C-141/04 - "Peros" - EuGH, Urt. v. 14.7.2005, Az.: C-142/04 - "Aslanidou" -).

    (1) Nach der Rspr. des EuGH kann ein Mitgliedstaat, solange es an einer Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG in das nationale Recht fehlt, Ergänzungsmaßnahmen i.S.v. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie (nur) insoweit vorschreiben, als sie in der bei der Behandlung des in Rede stehenden Antrags geltenden nationalen Regelung vorgesehen sind (EuGH, Urt. v. 14.7.2005, Az.: C-141/04 - "Peros" -, Rdnr. 34; EuGH, Urt. v. 14.7.2005, Az.: C-142/04 - "Aslanidou" -, Rdnr. 34 und 35).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05
    Nationale Regelungen, welche die Ausübung der gemeinschaftsrechtlichen Freiheiten behindern oder weniger attraktiv erscheinen lassen, müssen allerdings vier Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 30.11.1995, Az.: Rs. C-55/94 - "Gebhard" -, NJW 1996, 579, 580 f., Rdnr. 35 - 37; EuGH, Urt. v. 9.3.1999, Az.: Rs. C-212/97 - "Centros Ltd." -, NJW 1999, 2027, 2029, Rdnr. 34; EuGH, Urt. v. 30.9.2003, Az.: Rs. C-167/01 - "Kamer van Koophandel un Fabrieken voor Amsterdam" -, NJW 2003, 3331, 3334, Rdnr. 133).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05
    dd) Die Frage, ob das deutsche Recht mit dem durch den EuGH autonom ausgelegten primären und sekundären Gemeinschaftsrecht übereinstimmt, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der nationalen Gerichte (BGH, NJW 2003, 3706, 3708 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 6.10.1982, Az.: Rs. 283/81, NJW 1983, 1257, 1258; EuGH, Urt. v. 30.11.1995, Az.: Rs. C-55/94 - "Gebhard" -, NJW 1996, 579, Rdnr. 19).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05
    Nationale Regelungen, welche die Ausübung der gemeinschaftsrechtlichen Freiheiten behindern oder weniger attraktiv erscheinen lassen, müssen allerdings vier Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 30.11.1995, Az.: Rs. C-55/94 - "Gebhard" -, NJW 1996, 579, 580 f., Rdnr. 35 - 37; EuGH, Urt. v. 9.3.1999, Az.: Rs. C-212/97 - "Centros Ltd." -, NJW 1999, 2027, 2029, Rdnr. 34; EuGH, Urt. v. 30.9.2003, Az.: Rs. C-167/01 - "Kamer van Koophandel un Fabrieken voor Amsterdam" -, NJW 2003, 3331, 3334, Rdnr. 133).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05
    Das gilt auch für die sachliche und persönliche Unabhängigkeit ebenso wie für die Unparteilichkeit der Mitglieder des AGH (BVerfGE 26, 186, 192 ff.; BVerfGE 48, 300, 315 ff.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-102/02

    Beuttenmüller

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05
    a) Nach der Rspr. des EuGH kann allerdings in Ermangelung von Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb der in Art. 12 der Richtlinie 89/48/EWG v. 21.12.1988 vorgeschriebenen Frist erlassen worden sind, sich ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union auf Art. 3 lit. a dieser Richtlinie nicht berufen, um im Aufnahmemitgliedstaat die Erlaubnis zur Ausübung eines reglementierten Berufes zu erhalten (EuGH, Urt. v. 29.4.2004, Az.: C-102/02 - "Beuttenmüller" - EuGH, Urt. v. 14.7.2005, Az.: C-141/04 - "Peros" - EuGH, Urt. v. 14.7.2005, Az.: C-142/04 - "Aslanidou" -).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

    Auszug aus AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 14/05
    Das gilt auch für die sachliche und persönliche Unabhängigkeit ebenso wie für die Unparteilichkeit der Mitglieder des AGH (BVerfGE 26, 186, 192 ff.; BVerfGE 48, 300, 315 ff.).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 76/99

    Übersetzung einer fremdsprachigen Urkunde im Verfahren zur Zulassung als

  • VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 5676/09

    Anspruch auf vollständigen bzw. teilweisen Erlass schriftlicher und mündlicher

    So auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2010 - 15 L 1302/10 - und OVG NRW, Beschluss vom 15. September 2010 - 14 B 1212/10 -, jeweils a.a.O.; vgl. ferner: Anwaltsgerichtshof Naumburg, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 1 AGH 14/05 -, juris.

    vgl. zu den vorhergehenden Ausführungen: Anwaltsgerichtshof Naumburg, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 1 AGH 14/05 -, a.a.O.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33563
AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02 (https://dejure.org/2006,33563)
AnwG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.02.2006 - 5 EV 20/02 (https://dejure.org/2006,33563)
AnwG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - 5 EV 20/02 (https://dejure.org/2006,33563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,33563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 2006, 285
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02
    Nicht entscheidend kann sein, ob der RA seine Kritik anders hätte formulieren können; denn grundsätzlich unterliegt auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 2 GG geschützten Selbstbestimmung (BVerfGE 76, 171).

    Solange es unterhalb der von § 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO festgelegten Schwelle bleibt, muss es hingenommen werden, selbst wenn es dem Ansehen des Anwaltsstandes abträglich ist (BVerfGE 76, 171).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02
    Grundsätzlich unterliegt die anwaltliche Berufsausübung der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Anwalts (BVerfGE 63, 266).
  • AnwG Berlin, 01.03.2002 - 2 AnwG 65/01

    Anwaltswerbung im Internet

    Auszug aus AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02
    Zumindest ist ausreichend zu dokumentieren, dass die Entscheidung von allen an der Entscheidung beteiligten Vorstandsmitgliedern mitgetragen wird, sonst entspricht der Bescheid nicht den Anforderungen des § 74 Abs. 4 BRAO (so auch AnwG Berlin, NJW-RR 2002, 1350).
  • AnwG Hamm, 25.08.1999 - AR 5/98
    Auszug aus AnwG Zweibrücken, 17.02.2006 - 5 EV 20/02
    Es folgt im Wesentlichen den Überlegungen in der Entscheidung des AnwG Hamm v. 25.8.1999, MDR 2000, 55.
  • BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei

    Nach einer vermittelnden Meinung sind in dem Bescheid zwar alle an der Beschlussfassung beteiligten Mitglieder aufzuführen; es soll aber genügen, wenn dieser allein vom Vorsitzenden des entscheidenden Spruchkörpers unterzeichnet wird (AnwG Hamm, MDR 2000, 55 f.; AnwG Zweibrücken, BRAK-Mitt. 2006, 285 f.; Feuerich/Weyland, aaO § 74 Rn. 36 f.; Henssler/Prütting/Hartung, BRAO, 3. Aufl., § 74 Rn. 44; Peus, AnwBl. 2005, 524 ff.).
  • AnwG Düsseldorf, 26.09.2007 - IV A 1527/06

    Anforderungen an Einspruchsentscheidungen des Kammervorstandes

    Das AnwG Zweibrücken (BRAK-Mitt. 2006, 285) liefert für seine gegenteilige Auffassung keine nachvollziehbare Begründung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht