Rechtsprechung
| BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit von § 12 Abs. 1 , Abs. 2 ErbStG
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
BVerfG, Beschluß vom 22.6.1995 - 2 BvR 552/91
- Betriebs-Berater
BVerfG, Beschluß vom 22.6.1995 - 2BvR 552/91
- Betriebs-Berater
Verfassungswidrige Besteuerung des einheitsbewerteten Vermögens, insbesondere des Grundvermögens, bei Vermögen- und Erbschaftsteuer
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verfassungswidrigkeit der Höhe der Besteuerung des Erben eines Wertpapierdepots
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; ErbStG § 12 Abs. 1 und 2
Verfassungswidrige Besteuerung des einheitsbewerteten Vermögens - aerzteblatt.de (Pressemeldung)
Grunderwerb: Gegen Steuer
Besprechungen u.ä.
- kompetenzzentrum-steuerrecht.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Unvereinbarkeitserklärung des BVerfG am Beispiel seiner Rechtsprechung zum Abgabenrecht (Dr. Roman Seer; NJW 1996, 285)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Erlass der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen" von Prof. Dr. Jens Peter Meincke, original erschienen in: DStR 2004, 573 - 579.
Verfahrensgang
- FG Köln, 24.08.1989 - 9 K 3207/89
- BFH, 20.02.1991 - II R 18/90
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 93, 165
- NJW 1995, 2624
- ZIP 1995, 1352
- MDR 1995, 1005
- DNotZ 1995, 758
- NJ 1995, 558
- FamRZ 1995, 1261
- WM 1995, 1519
- DVBl 1995, 1128
- BB 1995, 1780
- DB 1995, 1745
- BStBl II 1995, 671
- NVwZ 1995, 1197 (Ls.)
Wird zitiert von ... (227)
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Steuerrecht - Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig!
Nachlassverbindlichkeiten sind gemäß § 10 Abs. 5 ErbStG grundsätzlich abzugsfähig (vgl. BVerfGE 93, 165 ).Insoweit bestehe die frühere Privilegierung des Grundbesitzes, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 165) mit der Verfassung für unvereinbar erklärt habe, in wesentlichen Teilbereichen unverändert fort.
Auch Freibetrag und Bewertungsabschlag bedeuteten keine Überprivilegierung, wie schon aus dem Erbschaftsteuerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (Hinweis auf BVerfGE 93, 165) folge und sich aus dem Erfordernis ergebe, die steuerliche Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer zu entschärfen.
a) Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer; sie besteuert damit nicht den Nachlass als solchen, sondern die beim jeweiligen Empfänger mit dem Erbfall eintretende Bereicherung (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
aa) Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen zu einer Erbschaft gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ).
Denn auch wenn sich der Gesetzgeber wie im Falle der Erbschaftsteuer für eine nach verschiedenen Gruppen von Vermögensgegenständen unterschiedliche Wertermittlung bei den zu besteuernden Gütern entscheidet, muss er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig umsetzen und die Steuerpflichtigen - ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig belasten (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 84, 239 ; 93, 165 ).
(1) Im Anschluss an den Erbschaftsteuerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 93, 165) hatte der Gesetzgeber ursprünglich von der Einheitsbewertung zu einem Wohn-/ Nutzflächenverfahren übergehen wollen.
Denn der Gesetzgeber verfehlt damit den aus dem Gleichheitssatz folgenden verfassungsrechtlichen Auftrag, die Vermögensgegenstände mit Gegenwartswerten zu erfassen oder vergangenheitsbezogene Werte entwicklungsbegleitend fortzuschreiben, um eine in der Relation der Vermögenswerte realitätsgerechte Bewertung sicherzustellen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
An dieser der früheren Einheitsbewertung des Betriebsteils zugrunde liegenden Konzeption (vgl. BVerfGE 41, 269 ; 93, 165 ) hat der Gesetzgeber auch durch die gesetzliche Neuregelung im Jahre 1996 nichts geändert (…vgl. BTDrucks 390/96, S. 44).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Der steuerliche Zugriff auf das ererbte Vermögen erfasst die Erben in ihrem durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG grundrechtlich geschützten Erbrecht (vgl. BVerfGE 93, 165 [172 ff.]) in je unterschiedlicher Höhe, ohne dass sie durch eigenes Verhalten auf die Differenzierungen in der Besteuerung Einfluss nehmen können.bb) Die Erbschaftsteuer greift als Erbanfallsteuer auf die beim jeweiligen Empfänger mit dem Erbfall eintretende Bereicherung zu (vgl. BVerfGE 93, 165 [167]; 117, 1 [33]).
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass Testierfreiheit und Verwandtenerbrecht zum grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gehören (vgl. BVerfGE 93, 165 [173] sowie BVerfGE 67, 329 [341]; 91, 346 [359]; 112, 332 [349]).
Deshalb sieht das bestehende Erbschaftsteuerrecht auch das Familienprinzip als Grenze für das Maß der Steuerbelastung vor (vgl. BVerfGE 93, 165 [174]).
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht geschlossen, dass die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 97, 1 [7]) und der steuerliche Zugriff bei Familienangehörigen, also insbesondere bei Ehegatten und Kindern, derart zu mäßigen ist, dass diesen der jeweils überkommene Nachlass zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugute kommt (vgl. BVerfGE 93, 165 [174 f.]).
Die Ausgestaltung des persönlichen Freibetrags in § 16 ErbStG a. F., die Einteilung der Steuerklassen in § 15 ErbStG a. F. und die gestaffelten Steuersätze nach § 19 ErbStG a. F. lassen indes keinen Zweifel daran, dass für den Gesetzgeber das Familienprinzip maßgebende Bestimmungsgröße für das System des Erbschaftsteuerrechts war und ist (so bereits ausdrücklich BVerfGE 93, 165 [175] zu § 16 ErbStG in der Fassung des Jahres 1974).
Auch die vom Bundesverfassungsgericht aus der Verbindung von Art. 6 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitete Forderung, dass bei den nächsten Familienangehörigen der jeweils auf sie überkommene Nachlass - je nach dessen Größe - zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei verbleiben müsse (vgl. BVerfGE 93, 165 [174 f.]), gewinnt ihre eigentliche Bedeutung und besondere Rechtfertigung durch den Bezug auf die Erbfolge in nächste Generationen.
Aus den gleichen Gründen (s. oben I. 4.) kann offen bleiben, ob die beanstandeten Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung nach dem Jahressteuergesetz 1997 mit der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 91, 346 [358 ff.]; 93, 165 [172 ff.]; 97, 1 [6 f.]; 112, 332 [348 ff.]) in Einklang stehen.
- BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Erbschaftsbesteuerung
Seine Belastung mit einer Erbschaftsteuer in Höhe von 1.948.020 DM stehe zudem im Widerspruch zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 165).Auch er kann den Schutz des Grundrechts - jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an - geltend machen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 m.w.N.).
b) Die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts läßt es zu, daß der Steuergesetzgeber eine Erbschaftsteuer (vgl. Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG) vorsieht, die den durch den Erbfall beim Erben anfallenden Vermögenszuwachs und die dadurch vermittelte finanzielle Leistungsfähigkeit belastet (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Die Erbrechtsgarantie gewährleistet nicht das (unbedingte) Recht, den gegebenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Auch der Erbschaftsteuergesetzgeber ist jedoch an die Begrenzungen gebunden, die sich für die Regelungsbefugnis nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - außer aus dem grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie selbst - beispielsweise aus dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ergeben (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 93, 165 ).
Die familiären Bezüge der nächsten Familienangehörigen zum Nachlaß sind erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Schließlich müssen steuerrechtliche Regelungen die Steuerpflichtigen - ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig belasten (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 165 ) und der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Weder durch den grundgesetzlich gebotenen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) noch durch die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) ist es generell ausgeschlossen, den Vermögensübergang im Wege der Erbfolge innerhalb der Kleinfamilie zu besteuern (vgl. auch BVerfGE 93, 165 ).
Das ist ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für eine steuerrechtliche Privilegierung (vgl. auch BVerfGE 93, 165 ).
Eine andere verfassungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht deshalb erforderlich, weil nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 165 ) jedem Familienangehörigen im Sinne der Steuerklas-se I nach § 15 Abs. 1 ErbStG alter Fassung der jeweils auf ihn überkommene Nachlaß - je nach dessen Größe - zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugute kommen muß.
Abgesehen davon, daß hier nicht Erbschaftsteuerpflichtige dieser Steuerklasse in Rede stehen, zwingt der genannte Beschluß nicht dazu, die darin gewonnenen Erkenntnisse auf zurückliegende Zeiträume der vorliegenden Art anzuwenden (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
- BFH, 27.09.2012 - II R 9/11
Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere …
Nach dem BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671, unter C. I. 2. b bb) hat der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Steuerlast bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu berücksichtigen, dass die Existenz von bestimmten Betrieben - namentlich von mittelständischen Unternehmen - durch zusätzliche finanzielle Belastungen, wie sie durch die Erbschaftsteuer auftreten, gefährdet werden kann.Nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671, unter C. I. 2. b aa ist dementsprechend lediglich bei Familienangehörigen im Sinne der Steuerklasse I (§ 15 Abs. 1 ErbStG) der erbschaftsteuerliche Zugriff derart zu mäßigen, dass jedem dieser Steuerpflichtigen der jeweils auf ihn überkommene Nachlass - je nach dessen Größe - zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugutekommt.
Nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671, unter C. I. 2. b bb hat der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Steuerlast bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer allerdings zu berücksichtigen, dass die Existenz von bestimmten Betrieben - namentlich von mittelständischen Unternehmen - durch zusätzliche finanzielle Belastungen, wie sie durch die Erbschaftsteuer aufträten, gefährdet werden könne und die besondere Gemeinwohlbindung und Gemeinwohlverpflichtung von Betrieben zu einer verminderten Leistungsfähigkeit der Erben führe, die einen solchen Betrieb weiterführten, also den Betrieb weder veräußerten noch aufgäben, die ihn vielmehr in seiner Sozialgebundenheit aufrechterhielten, ohne dass Vermögen und Ertragskraft des Betriebs durch den Erbfall vermehrt würden.
Darauf deutet insbesondere hin, dass das BVerfG im Beschluss in BVerfGE 117, 1, BStBl II 2007, 192, unter C. II. 2. b ee im vorliegenden Zusammenhang hinsichtlich des Betriebsvermögens zustimmend auf Bareis (DB 1996, 1153, 1157) und Seer (Veröffentlichungen der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft Band 22, 1999, S. 191, 212) verwiesen hat, die sich kritisch mit den o. g. Ausführungen des BVerfG im Beschluss in BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671, unter C. I. 2. b bb auseinandersetzen.
- BFH, 22.05.2002 - II R 61/99
Verfassungswidrigkeit des ErbStG
Da sich die Belastung bei der Erbschaftsteuer aus dem Zusammenwirken eines einheitlichen --nur nach Maßgabe des Verwandtschaftsgrades und der Höhe des Erbes (vgl. § 19 i.V.m. § 15 ErbStG) gestaffelten-- Steuersatzes und der Bemessungsgrundlage ergibt, die sich aus Werten zusammensetzt, die nach unterschiedlichen Regeln ermittelt werden, hängt die gleichmäßige, ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Belastung der Steuerpflichtigen davon ab, dass für die einzelnen zur Erbschaft gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die der durch den Erwerb der jeweiligen Güter vermittelten Leistungsfähigkeit des Erwerbers entsprechen (vgl. Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 165, 173, BStBl II 1995, 671, 673).Das bedeutet, dass die nach den Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes i.V.m. dem Bewertungsgesetz vorgesehenen unterschiedlichen Regelungen über die Bewertung der zu besteuernden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter nur dann den Anforderungen genügen, wenn sie "die jeweiligen Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden" (Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 165, 167, BStBl II 1995, 671, 673).
Der Senat folgt der Auffassung des BVerfG (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671, 674), dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Erben von Betriebsvermögen seinem durch den Erbfall erworbenen Vermögenszuwachs nicht voll entspricht.
Ferner ist zu beachten, dass die Erbschaftsteuerlast die Fortführung des Betriebes nicht gefährdet (Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 165, 176, BStBl II 1995, 671, 674, unter C. I. 2. b bb).
Insoweit besteht die frühere Privilegierung des Grundbesitzes, die das BVerfG in seinem Beschluss in BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671 wegen dieses Zustandes für mit der Verfassung, insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt hat, in wesentlichen Teilbereichen unverändert fort (…Osterloh in DStJG, Bd. 22, S. 177, 189; Thiel, DB 1997, 64, 66; Seer, StuW 1997, 283, 290).
Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mit nur 10 v.H. des Verkehrswerts entspricht nach Auffassung des Senats den Vorgaben des BVerfG (vgl. Beschluss des BVerfG in BVerfGE 93, 165, 173, BStBl II 1995, 671, 674), die Erbschaftsteuerlast so zu bemessen, dass die Fortführung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe steuerlich nicht gefährdet und durch eine "betriebsangemessene Belastung ... eine Zerschlagung dieser Wirtschaftseinheiten" vermieden wird.
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Wenngleich die Gewährleistung von Eigentum und Erbrecht in einem Zusammenhang stehen, garantiert die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht, den gegebenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen; die Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Einschränkung des Erbrechts sind - weil sie an einen Vermögensübergang anknüpfen - weiter gehend als die zur Einschränkung des Eigentums (vgl. BVerfGE 93, 165 ).Das Eigentumserwerbsrecht des Erben kraft gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge ist ebenfalls untrennbarer Bestandteil der Erbrechtsgarantie (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 99, 341 ).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
Soweit der erkennende Senat in einer Entscheidung zur Erbschaftsteuer (BVerfGE 93, 165 ) davon ausgegangen ist, dass bei der Gestaltung der Erbschaftsbesteuerung zu berücksichtigen sei, dass bestimmte Betriebe in besonderer Weise gemeinwohlgebunden und gemeinwohlverpflichtet sind, ist das jedenfalls nicht auf das aus solchen Betrieben erzielte Einkommen übertragbar und kann daher Begünstigungen bei der Einkommensteuer nicht rechtfertigen: Die Einkommensteuer erfasst die Leistungsfähigkeit, die durch laufende Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb bzw. realisierte Wertsteigerungen des Betriebsvermögens entsteht, die Erbschaftsteuer dagegen die Steigerung der Leistungsfähigkeit, die ein Erbe durch die Erbschaft erlangt. - BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen
Kann der Gesetzgeber zwischen mehreren denkbaren und verfassungsrechtlich gleichermaßen zulässigen Lösungen wählen, griffe eine Ausdehnung der begünstigenden Regelung durch das Bundesverfassungsgericht in die dem Gesetzgeber vorbehaltene Gestaltungsfreiheit ein (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 39, 316 ; 88, 87 ; 93, 165 ). - BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
b) Diese Maßstäbe gelten auch für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 117, 1 ). - BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
Für die Beschwerdeführer besteht keine anderweitige Möglichkeit, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts zu beseitigen (vgl. BVerfGE 93, 165 ). - BFH, 14.12.2005 - X R 20/04
Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 …
- BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist …
- BFH, 14.02.2007 - II R 69/05
Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen: Gegenstand …
- BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts …
- BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …
- BFH, 10.03.2005 - II B 120/04
Steuerrecht - Bewertung von Auslandsimmobilien
- BFH, 05.05.2004 - II R 45/01
Steuerrecht - Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks
- BFH, 20.06.2007 - II R 56/05
Steuerrecht - Erbschaftssteuerliche Behandlung von eingetr. Lebenspartnerschaft
- BFH, 16.01.2008 - II R 10/06
Keine Schenkungsteuer bei Zuwendung einer nicht atypischen Unterbeteiligung
- BFH, 30.06.2010 - II R 60/08
Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus - Verfassungsmäßigkeit der …
- BFH, 02.07.2004 - II R 9/02
Steuerrecht - Fremdes Gebäude auf Grundstück: Bestimmung des Grundstückswert
- BFH, 20.10.2004 - II R 74/00
Immobilien - Rückwirkende Anwendung des Erbschaftssteuergesetzes zulässig!
- BFH, 27.08.1997 - X R 54/94
Übertragung eines ertraglosen Grundstücks
- BFH, 24.02.1999 - X R 171/96
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte verfassungswidrig?
- FG Köln, 08.08.2012 - 9 K 3615/11
- BFH, 22.07.2008 - II B 47/07
Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2005 - 4 K 1951/04
Steuervorteil auf inländisches Vermögen begrenzt
- BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97
Ehegattentestament - Pflichtteilsentzug durch Sicherungsklausel?
- BFH, 16.01.2008 - II R 30/06
Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen - Erwerb …
- BFH, 10.12.2008 - II R 34/07
Schenkungsteuer - Mitunternehmerinitiative nach Anteilsschenkung unter …
- BFH, 01.09.2004 - II B 35/03
Verfassungsmäßigkeit der ErbSt: Immobilienerwerb in einem "Hochpreisgebiet"
- BFH, 16.02.2005 - II R 39/03
Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG bei …
- BFH, 30.06.2010 - II R 12/09
Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und …
- BFH, 28.07.1999 - II R 2/99
- BFH, 20.03.2002 - II R 53/99
Schenkungsteuer - Freibetrag bei der Übertragung von Betriebsvermögen
- BFH, 02.07.2004 - II R 55/01
Steuerrecht - Bedarfsbewertung: Nachweis des gemeinen Werts eines Grundstücks
- BFH, 11.11.2009 - II R 63/08
Keine teleologische Reduktion des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG bei …
- BFH, 02.02.2005 - II R 36/03
Steuerrecht - Einheitsbewertung im Ertragswertverfahren weiterhin zulässig
- BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR - …
- BVerfG, 25.03.2009 - 1 BvR 909/08
Anforderungen an eine Auslegung und Anwendung des § 2210 BGB
- BFH, 25.10.1995 - II R 20/92
Steuerpflichtiger Erwerb einer Stiftung
- BFH, 14.12.1999 - IX R 7/95
Erweiterter Verlustausgleich für Kommanditisten
- FG Berlin, 22.06.2000 - 5 K 5183/99
Rückwirkung des § 37 Abs. 1 ErbStG nicht
- FG Münster, 18.09.2001 - 3 K 99/98
Weitere Anwendbarkeit des ErbStG auf Nießbrauchsvermächtnisse über den 31.12.1995 …
- BGH, 21.07.2005 - IX ZR 6/02
Keine umfassende Beratungspflicht des Steuerberaters bei eingeschränktem Mandat
- BFH, 02.03.2011 - II R 23/10
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
- BFH, 11.11.1997 - VIII R 49/95
Wechselkredite als Dauerschulden
- BFH, 23.03.1998 - II R 41/96
Steuerklasse für Verlobte
- BFH, 13.01.2005 - II R 37/03
Betriebsvermögen - Kein Freibetrag für einbringungsgeborene Anteile
- BFH, 21.09.2005 - II R 56/03
§ 16 Abs. 2 ErbStG nicht verfassungswidrig - offen bleibt die Frage nach …
- BFH, 30.05.2001 - II R 4/99
DDR-ErbStG - Steuerbelastung des Erwerbs mit 70 Prozent
- BFH, 14.11.2001 - X R 32/01
Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags …
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 188/03
Grundrechtlicher Schutz des Pflichtteils; Maßstäbe für Pflichtteilsentziehung
- BFH, 14.02.1996 - X R 106/91
Entgeltlicher Verzicht auf Vorbehaltsnießbrauch
- BFH, 13.03.1996 - II R 51/95
Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung
- BFH, 24.10.2000 - VI R 65/99
Festsetzungsfrist für Kindergeld
- BFH, 17.03.2010 - II R 3/09
Anwendbarkeit des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG a. F. bei zwangsweiser …
- BFH, 11.03.1998 - II B 59/97
Anwendung des alten Erbschaftsteuerrechts bis 31.12.1995
- BFH, 17.07.2003 - II B 20/03
Sachleistungsanspruch - Anwendung des Grundbesitzwerts erst bei Erwerb des …
- BFH, 15.12.2004 - II R 75/01
Steuergestaltung: Erbschaftsteuer-Freibetrag bei Übertragung von Betriebsvermögen …
- BFH, 26.11.1997 - X R 114/94
Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage
- BFH, 06.10.2005 - II B 132/04
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehegatten bei ErbSt?
- BFH, 23.02.2010 - II R 42/08
Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen …
- BFH, 05.05.1999 - II B 31/98
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung des Erbersatzanspruchs
- BFH, 28.07.1999 - II R 3/99
- FG Hessen, 19.09.2006 - 1 K 2193/05
Ansatz des gemeinen Werts für ausländischen Grundbesitz bei Erbschaftsteuer …
- BFH, 08.02.2000 - II B 65/99
Unterschiedliche Einheitsbewertung von EFH; …
- BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht …
- BFH, 10.12.1997 - II R 22/96
Freibetrag für Betriebsvermögen
- BFH, 22.05.2002 - II B 173/01
Steuerrecht - Bewertung der Erbbaurechte verfassungsgemäß?
- VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2010 - LVerfG 1/09
Amtsordnung - Wahl des Amtsausschusses
- BFH, 10.03.2005 - II R 49/03
Betriebsvermögen: Kein § 13a ErbStG auf Bankguthaben und 6b-Rücklage
- FG Nürnberg, 30.03.2006 - IV 205/05
Erlass von Erbschaftsteuer
- BFH, 06.11.2006 - II B 37/06
Gewerbesteuerliche Organschaft; Tarifbegrenzung gemäß § 32c EStG
- BFH, 01.09.2011 - II R 67/09
Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft …
- BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90
Auskunftspflicht über bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden gespeicherte …
- BFH, 21.12.2000 - II B 18/00
Besteuerung des Vorerben
- FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05
Erbschaftsteuergesetz: Erbschaftsteuerliche Erfassung von 1. …
- FG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 3 K 74/04
Besteuerung eines befreiten Vorerbes
- FG Hamburg, 12.10.2001 - III 68/01
Zur Anwendung des ErbStG in der Fassung vor 1996 für Erbfälle, die bis zum 31. …
- FG Nürnberg, 13.12.2001 - IV 466/00
Anwendung des § 13a ErbStG i. d. F. des JStG 1997 für Erwerbe in 1996 …
- BFH, 14.11.2005 - II B 51/05
Schenkungsteuer - Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter ohne Begünstigung
- FG München, 06.11.2002 - 4 K 1889/99
Keine Steuerbefreiung für den Erwerb selbstgenutzter Einfamilienhäuser durch die …
- BFH, 26.06.1996 - VIII R 67/95
Zinsanteil bei gestundeten Erbausgleichszahlungen
- FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 43/97
Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch …
- BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage
- BFH, 16.02.2011 - II R 60/09
Kein rückwirkender Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG a. …
- BFH, 26.11.1998 - IV B 150/97
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfassungswidrigkeit von Gesetzen
- FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1204/01
Grundstücksschenkung - Nachträgliche Genehmigung einer Grundstückszuwendung
- LG Frankfurt/Main, 05.08.2008 - 5 O 15/08
Übernahmerechtliches Squeeze-out: Widerlegung der Vermutung der Angemessenheit …
- BFH, 13.05.1998 - II R 98/97
- BFH, 22.07.2005 - II B 121/04
Sachwertverfahren - ZFH
- BFH, 14.03.2006 - IV B 2/05
NZB: Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen, Besteuerung von Abgeordnetenbezügen
- FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und …
- BFH, 17.06.1998 - II B 33/98
Grundstückserwerb zu eigenen Wohnzwecken
- BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
Deichpflicht; Deichverband; Beitragspflicht; Deichbeiträge; Deichlast; …
- BFH, 02.03.2011 - II R 64/08
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
- BFH, 14.11.2001 - X R 33/01
Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1205/01
Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung einer vollmachtslosen …
- FG Düsseldorf, 01.12.2003 - 4 V 4529/03
Lebensgemeinschaft - Keine erbschaftsteuerliche Privilegierung
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben …
- BFH, 11.06.2008 - II R 60/06
Zuwendungsgegenstand bei einer Schenkung unter Auflage im Wege eines Vertrags …
- FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09
Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer …
- BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97
Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis des Nacherben im Normenkontrollverfahrn
- FG Rheinland-Pfalz, 06.06.2002 - 4 K 2643/00
Ausländische Erbschaftsteuer - Begrenzte Anrechnung ist zulässig
- BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen die Unrichtigkeit des Grundbuchs
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.05.2006 - VGH B 6/06
StPO: Haftrecht - Haftrichter muss auf den Verteidiger warten
- BFH, 07.10.2009 - II R 27/07
Entstehung der Erbschaftsteuer für vermächtnisweise erworbenen Anspruch auf …
- FG Düsseldorf, 07.06.2001 - 11 K 854/99
Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung der Bedarfsbewertung
- BFH, 14.11.2001 - X R 32/00
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 80 Abs. 2 S. …
- BFH, 17.03.2003 - VII B 269/02
NZB: Zulassungsgründe, Sicherung einer einheitlichen Rspr.; Vermischen von …
- BFH, 02.07.2004 - II R 73/01
Feststellungsbescheid über Grundstückswert - Bindungswirkung für ErbSt
- BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung, …
- BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 2002/10
Verfassungsbeschwerde gegen den Abschlag in Höhe von 16% des Abgabepreises eines …
- FG Düsseldorf, 07.12.2000 - 11 K 625/99
Fremdgewerbliche Zwecke - trotzdem Betriebsgrundstück?
- FG Baden-Württemberg, 12.12.2000 - 3 K 63/97
Bewertung eines besonders ausgestatteten Zweifamilienhauses im Sachwertverfahren
- FG Rheinland-Pfalz, 18.01.2001 - 4 K 2810/99
Betriebsvermögen - Kein § 13a ErbStG bei der Schenkung von …
- BFH, 10.04.2003 - XI R 32/02
Ablösung einer Pensionszusage - Verkauf der GmbH-Anteile
- FG Münster, 31.07.2003 - 3 K 3764/00
Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage
- BFH, 27.03.2006 - II B 161/05
NZB: ErbStG - Halbteilungsgrundsatz
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2000 - 3 K 61/96
Verfassungsmäßigkeit der Festhaltung an den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 für …
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 68/00
Verfassungsmäßigkeit der Frist des § 66 Abs. 3 EStG 1990
- BFH, 02.07.2004 - II R 22/02
Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Bedarfsbewertung - Übermaßverbot
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 - 9 K 437/01
Mittelbare Grundstücksschenkung bei Erwerb von noch zu errichtenden …
- BFH, 06.10.2005 - II B 32/05
- BFH, 10.12.2008 - II R 32/07
Mitunternehmerinitiative des Beschenkten bei Schenkung einer …
- FG Niedersachsen, 18.07.1997 - III 188/97
Grunderwerbsteuer-Freibetrag beim Erwerb persönlichen Gebrauchsvermögens?
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98
Anmeldepflicht; Bedürfnisprüfung; Erwerb von Todes wegen; illegaler Waffenbesitz; …
- FG Niedersachsen, 07.07.1999 - III 476/98
ErbStG § 37 Abs. 1
- BFH, 10.12.2008 - II R 33/07
Mitunternehmerinitiative des Beschenkten bei Schenkung einer …
- FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 12 V 58/10
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen eventueller Verfassungswidrigkeit des …
- BVerfG, 02.04.1996 - 1 BvL 19/95
Unzulässige Richtervorlage infolge bereits erfolgter verfassungsgerichtlicher …
- BayObLG, 05.03.1997 - 1Z BR 210/96
Vormundschaftsgerichtliche Prüfung bei Genehmigung zur Gründung einer …
- BVerfG, 10.04.1997 - 1 BvR 79/97
Effektivität des Rechtsschutzes im Scheidungsanerkennungsverfahren
- BFH, 16.08.2005 - II B 10/04
Einheitsbewertung Betriebsvermögen - Stichtage vor dem 1.1.1993
- BFH, 18.10.2006 - II B 11/06
Anforderungen an die Begründung; Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung und …
- BFH, 13.03.1996 - II R 50/95
Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung
- BFH, 27.06.1996 - VIII B 102/95
- BVerfG, 16.08.1997 - 1 BvQ 8/97
Keine einstweilige Anordnung für "Heß-Veranstaltung"
- FG Münster, 11.06.1999 - 4 K 5776/98
Verfassungswidrigkeit des Verlustausschlusses nach § 17 EStG
- BFH, 19.08.2002 - II B 177/01
GrESt; Verhältnis der Erwerbstatbestände des § 1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 …
- BFH, 08.08.2007 - II B 70/06
Auswirkung des BVerfG-Beschlusses zur Verfassungswidrigkeit des geltenden …
- BFH, 15.10.1997 - II B 54/97
- BFH, 03.07.2003 - II B 90/02
Kein mittelbarer Grundstückserwerb von Todes wegen
- FG Münster, 10.11.2005 - 3 K 5635/03
Betriebsvermögen - Bewertungsabschlag bei Schenkung unter freiem …
- FG München, 05.10.2009 - 4 V 1548/09
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen möglicher Zweifel an der …
- BFH, 28.07.1999 - II B 1/99
- FG Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 9 K 249/97
Übernahmerecht - Behandlung als Vorausvermächtnis
- BFH, 05.08.2004 - II B 178/02
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
- FG Köln, 29.06.2005 - 9 K 1041/03
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerlich nicht einem …
- FG Niedersachsen, 24.08.2005 - 3 K 55/04
Keine Gleichstellung von Lebenspartnern i.S. des § 1 Abs.1 LPartG und …
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
- BFH, 13.03.1996 - II R 98/93
- BVerfG, 02.04.1996 - 1 BvL 20/95
Unzulässige Richtervorlage infolge bereits erfolgter verfassungsgerichtlicher …
- FG Münster, 07.09.2000 - 4 V 1612/00
Abschreibungsmodelle - Einschränkung der Verlustverrechnung verfassungswidrig?
- FG Nürnberg, 25.07.2006 - IV 206/05
Voraussetzungen für eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung; Möglichkeit der …
- KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06
Dauertestamentsvollstreckung: Beendigungszeitpunkt bei Anordnung der Fortdauer …
- SG Aachen, 11.09.2007 - S 11 AS 124/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- FG Münster, 22.01.2009 - 3 K 5462/06
Berücksichtigung eines obligatorischen Nutzungsrechts bei einer gemischten …
- BVerfG, 24.08.1995 - 1 BvR 713/87
Verfassungsmäßigkeit des § 92 BewG
- FG Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 9 K 276/93
Kein Wohnsitz im Inland trotz der regelmäßigen bis zu sechswöchigen Nutzung einer …
- FG Hamburg, 22.05.1997 - II 160/95
- FG Köln, 07.11.2000 - 9 K 7272/97
Erwerb aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses
- BVerwG, 30.04.2001 - 4 BN 20.01
- FG Münster, 18.10.2001 - 3 K 2640/98
Betriebsvermögen - § 13a ErbStG und die mittelbare Schenkung von …
- FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 155/08
Verfassungskonforme Auslegung des Begriffs des Auslandsvermögens in § 21 Abs. 2 …
- FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2566/10
Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher …
- FG Düsseldorf, 12.01.2011 - 4 K 2574/10
Gleichstellung der Erwerber in StKl. II und III in der ErbSt nicht …
- FG Düsseldorf, 17.02.1999 - 4 K 4498/95
Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses
- FG Münster, 07.06.2001 - 3 K 7778/98
Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke nach § 146 …
- FG Hamburg, 10.10.2001 - III 71/01
Nießbrauchsvorbehalt - Vorzeitiger unentgeltlicher Nießbrauchsverzicht
- FG Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 13 K 250/99
Bedarfsbewertung von im Rahmen einer Betriebsaufspaltung verpachteten …
- FG Münster, 26.06.2003 - 3 K 1032/01
Wegfall des Betriebsvermögensfreibetrags für ererbte Kommanditanteile bei …
- FG Münster, 03.06.2004 - 3 K 1433/02
Betriebsvermögen - Ausnahme von der Behaltensregel
- FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2005 - 4 K 1777/02
Realteilung - Wegfall des Betriebsvermögensfreibetrags
- FG Köln, 14.12.2005 - 4 K 5275/01
Bedarfswert eines Grundstücks mit einer Autowaschstraße auf fremdem Grund und …
- FG Münster, 14.06.2007 - 3 K 1261/06
Anwenbarkeit der Steuervergünstigung des § 13a Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) …
- FG Nürnberg, 04.12.2008 - 4 K 632/08
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuererhebung auf selbstgenutztes Wohneigentum
- BFH, 23.03.1998 - XI R 41/96
AO 1977 § 227 Abs. 1; ErbStG 1974 § 15 Abs. 1
- FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
Befreiende Lebensversicherung als Erwerb von Todes wegen
- FG Niedersachsen, 22.06.2000 - 3 K 114/98
Freistellungsantrag von Schenkungsteuer - Keine Erstattung der für einen …
- FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97
Mittelbare Grunstücksschenkung - Geldschenkung, wenn nach Fertigstellung noch …
- FG Münster, 19.07.2001 - 3 K 2387/98
Rückwirkender Wegfall des Freibetrages für Betriebsvermögen bei Konkurs; …
- FG München, 04.02.2003 - 4 V 3956/02
Nachversteuerung des Erwerb von Betriebsvermögen gemäß § 13 a Abs. 5 ErbStG
- FG Münster, 05.06.2003 - 7 V 2115/03
Keine AdV bezüglich Besteuerung von Spekulationsgewinnen
- FG Hessen, 18.08.2004 - 1 V 1133/04
Erbschaftsteuer: Unterschiedliche Bewertung von inländischem und ausländischem …
- FG Saarland, 26.04.2005 - 2 K 270/01
Rückwirkender Wegfall des Schenkungsteuer-Freibetrags wegen Überführung …
- FG München, 10.08.2005 - 4 K 1705/05
Verfassunsmäßigkeit des ErbStG; Erbschaftsteuer (bisher 4 K 1435/01)
- FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3008/05
Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung
- FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3009/05
Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung
- FG Köln, 14.12.2005 - 4 K 4419/01
Bedarfswert eines Grundstücks mit einer Tankstelle auf fremdem Grund und Boden
- FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2648/10
Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher …
- FG Hamburg, 04.03.1997 - II 95/94
- FG Sachsen, 26.11.1998 - 5 K 1/98
- FG Niedersachsen, 27.06.2000 - 7 K 503/99
Zur Verfassungsgemäßheit der Grunderwerbsbesteuerung der Eigentümer
- FG Düsseldorf, 20.06.2001 - 11 K 2119/99
- FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01
Unzulässigkeit der Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis bei Vorläufigerklärung des …
- KG, 05.10.2010 - 1 W 45/09
Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht der UdSSR
- FG Rheinland-Pfalz, 18.01.1996 - 4 K 1803/95
ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1
- FG Köln, 25.09.1998 - 9 K 2525/95
Nachlaßforderung bei außergerichtlichem Vergleich
- FG München, 21.07.1999 - 4 K 1628/95
Mittelbare Grundstücksschenkung bei Schenkung einer zum Verkauf bestimmten …
- FG Niedersachsen, 29.09.1999 - 3 K 533/92
Erbschaftsteuer, von der Pflichtversicherung befreiende Lebensversicherung
- FG Hessen, 11.12.2000 - 3 K 2962/99
Bedarfsbewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 203/98
Bewertung von mit Weihnachtsbaumkulturen belegten Flächen; Einheitswert für den …
- FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01
Rückwirkung der in § 152 BewG angeordneten Bedarfsbewertung auf den 1. …
- FG München, 30.07.2003 - 4 K 1388/02
Rücklage nach § 6b EStG allein kein bei der Erbschaftsteuer begünstigtes …
- FG München, 12.10.2005 - 4 K 3172/05
Halbteilungsgrundsatz bei der Erbschaftsteuer (ErbSt)
- FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3078/00
Grundstückswert für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger Reichsheimstätten
- BFH, 08.11.2006 - II R 43/05
- FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch von Partnern einer eingetragenen …
- FG Hessen, 24.05.2011 - 1 K 3157/09
Wegfall des Freibetrags nach § 13a Abs. 5 ErbStG a.F.
- BFH, 06.12.1995 - II B 99/95
- FG Berlin, 15.01.1997 - II 346/94
- FG München, 15.09.1999 - 4 K 2879/96
§ 163 AO wegen Verfassungswidrigkeit des alten ErbStG bei Altfällen
- FG Rheinland-Pfalz, 09.02.2000 - 1 K 3174/98
Bewertung: Anwendung der Wertermittlungsvorschrift des § 146
- FG München, 03.11.2000 - 4 V 2594/00
Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 2a ErbStG
- FG Baden-Württemberg, 06.11.2002 - 13 K 127/99
Verfassungsmäßigkeit der Eiheitsbewertung im Hinblick auf die …
- FG Hessen, 06.02.2003 - 1 K 1684/00
Vermächtnis; Grundstück; Erbschaftsteuer; Wertersatzanspruch; Rückwirkung; …
- FG Nürnberg, 03.04.2003 - IV 392/01
Ansatz des Sachleistungsanspruchs statt des Einheitswerts bei im Erbzeitpunkt …
- FG München, 25.06.2003 - 4 K 5390/00
Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung des § 152 BewG
- FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2004 - 2 K 408/01
Anteilsveräußerung; Grunderwerbsteuer; keine erneute Bekanntgabe der …
- FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 1549/02
Keine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer aus Billigkeitsgründen bei …
- VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10
Überprüfung der Innovationsbereichsabgabe im Eilverfahren
- FG Hessen, 30.01.1996 - 3 K 4690/89
- FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 533/92
- FG Sachsen, 03.06.2002 - 6 K 309/02
- FG Sachsen-Anhalt, 03.06.2002 - 6 K 309/02
Keine Erhöhung des Höchstbetrags für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen in § …
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