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   BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69   

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BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69 (https://dejure.org/1971,4)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.1971 - 2 BvR 225/69 (https://dejure.org/1971,4)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 (https://dejure.org/1971,4)
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Milchpulver

Art. 24 GG (Hinweis: jetzt speziell Art. 23 GG), zum Verhältnis des deutschen Rechts zum EG-Recht;

Art. 234 EG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Vorlagepflicht zum EuGH aus der Sicht des deutschen Verfassungsrecht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Milchpulver

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Prüfung deutschen Rechts am Maßstab europäischem Gemeinschaftsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hjil.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 145
  • NJW 1971, 2122
  • NJW 1972, 1024 (Ls.)
  • MDR 1971, 903
  • DVBl 1972, 271
  • DB 1971, 1651
  • DÖV 1971, 777
 
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Wird zitiert von ... (248)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
    Es kann jedoch dahingestellt bleiben, ob der Europäische Gerichtshof insoweit, als Gerichte der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV zur Vorlage an ihn verpflichtet sind, gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist; der Bundesfinanzhof hat eine erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs jedenfalls nicht willkürlich unterlassen (vgl. BVerfGE 29, 198 [207] mit weiteren Nachweisen).

    Ein solches Maß an Gestaltungsfreiheit darf dem Verordnunggeber eingeräumt werden, sofern die gesetzliche Ermächtigung, wie hier, mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, innerhalb welcher Grenzen ihm diese Freiheit zustehen soll (vgl. BVerfGE 26, 16 [30]; 29, 198 [211]).

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
    Art. 111 Abs. 2 GATT ist aber als einzelne Bestimmung eines völkerrechtlichen Abkommens keine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG; er gilt in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Rang eines einfachen Gesetzes (vgl. BVerfGE 6, 309 [363]), nachdem der Gesetzgeber dem Vertragswerk gemäß Art. 59 Abs. 2 GG zugestimmt hat.

    Der allgemeine Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda", selbst wenn sich der einzelne Bürger auf ihn überhaupt im Sinne eines subjektiven Rechts gegenüber seinem Staat sollte berufen können, verwandelt die einzelnen Normen völkerrechtlicher Verträge nicht ihrerseits ebenfalls in allgemeine Regeln des Völkerrechts mit Vorrang vor innerstaatlichem Recht (vgl. BVerfGE 6, 309 [363]).

  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
    Mit der Verfassungsbeschwerde könnte die Beschwerdeführerin nur geltend machen, daß die der Steuererhebung zugrundeliegende Bestimmung des Umsatzsteuergesetzes mit einer durch Art. 25 GG in das Bundesrecht inkorporierten allgemeinen Regel des Völkerrechts, d. h. mit einem universell geltenden Völkergewohnheitsrechtssatz oder anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsatz (vgl. BVerfGE 15, 25 [32 f.]; 16, 27 [33]; 23, 288 [317]), nicht im Einklang stand und von ihr verdrängt wurde (vgl. BVerfGE 6, 389 [440]; 18, 441 [451]; 23, 288 [300]).

    Die Auslegung dieser Norm durch den Bundesfinanzhof ist deshalb vom Bundesverfassungsgericht nur darauf zu prüfen, ob sie die Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts oder anderer verfassungsrechtlicher Grundsätze verkennt (BVerfGE 18, 441 [450]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
    Dies schließt die Annahme aus, er habe sich an die Stelle des Gesetzgebers gesetzt und eine diesem vorbehaltene Entscheidung nach eigenem Ermessen vorweggenommen (vgl. hierzu BVerfGE 2, 380 [406]; 4, 219 [233 f.]; 13, 318 [328]; 21, 1 [4]).

    Der Bundesfinanzhof hat in willkürfreier und im übrigen (vgl. BVerfGE 13, 318 [325]; 18, 85 [95 f.]) verfassungsgerichtlich nicht zu überprüfender Weise festgestellt, Milchpulver gehöre, weil es selbst Gegenstand einer Herstellung sei, nicht zu den Roh- und Hilfsstoffen; es erfülle deshalb schon die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Umsatzausgleichsteuer nicht.

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
    Die Entscheidung eines Gerichts, an der zuvor erfolglos abgelehnte Richter mitwirken, verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nicht schon dann, wenn das Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen worden sein sollte, sondern erst, wenn diese Zurückweisung auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 29, 45 [48 f.] mit weiteren Nachweisen).

    Die in einer Sachaufklärung durch das Revisionsgericht bzw. einer Verhinderung der Sachaufklärung durch das Tatsachengericht enthaltene Verkennung der dem Revisionsgericht gezogenen Grenzen kann jedoch, wie jede Maßnahme oder Entscheidung eines Gerichts, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann verletzen, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BVerfGE 29, 45 [48] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
    Sie ergänzen nicht die Begründung der Verfassungsbeschwerde nachträglich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, sondern machen nach Fristablauf weitere behauptete Verletzungen der Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und 103 Abs. 1 GG mit neuem Sachvortrag zum Gegenstand des Verfahrens (vgl. BVerfGE 18, 85 [89]).

    Der Bundesfinanzhof hat in willkürfreier und im übrigen (vgl. BVerfGE 13, 318 [325]; 18, 85 [95 f.]) verfassungsgerichtlich nicht zu überprüfender Weise festgestellt, Milchpulver gehöre, weil es selbst Gegenstand einer Herstellung sei, nicht zu den Roh- und Hilfsstoffen; es erfülle deshalb schon die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Umsatzausgleichsteuer nicht.

  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
    Die im angefochtenen Urteil vorgenommene Ermäßigung der Ausgleichsteuer (vgl. § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO) steht mit Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Einklang: Der Bundesfinanzhof hat hierdurch nicht das durch Art. 2 Abs. 1 GG als Ausfluß der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit geschützte Recht der Beschwerdeführerin verletzt, nur aufgrund einer formell und inhaltlich mit der Verfassung im Einklang stehenden Rechtsgrundlage zu einer Abgabe herangezogen zu werden (vgl. BVerfGE 9, 3 [11]; 19, 206 [215 f.]; 21, 1 [3]; 27, 375 [384]).

    Dies schließt die Annahme aus, er habe sich an die Stelle des Gesetzgebers gesetzt und eine diesem vorbehaltene Entscheidung nach eigenem Ermessen vorweggenommen (vgl. hierzu BVerfGE 2, 380 [406]; 4, 219 [233 f.]; 13, 318 [328]; 21, 1 [4]).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
    Mit der Verfassungsbeschwerde könnte die Beschwerdeführerin nur geltend machen, daß die der Steuererhebung zugrundeliegende Bestimmung des Umsatzsteuergesetzes mit einer durch Art. 25 GG in das Bundesrecht inkorporierten allgemeinen Regel des Völkerrechts, d. h. mit einem universell geltenden Völkergewohnheitsrechtssatz oder anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsatz (vgl. BVerfGE 15, 25 [32 f.]; 16, 27 [33]; 23, 288 [317]), nicht im Einklang stand und von ihr verdrängt wurde (vgl. BVerfGE 6, 389 [440]; 18, 441 [451]; 23, 288 [300]).
  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
    Im übrigen hat der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 28. April 1971 (Rechtssache 4/69) eine von der Beschwerdeführerin gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften erhobene Schadensersatzklage wegen Nichteinschreitens gegen den - angeblich überhöhten - Ausgleichsteuersatz für Milchpulver zurückgewiesen, weil nicht erwiesen sei, daß ein Durchschnittssteuersatz von 3 v. H. für Vollmilchpulver die von der Kommission zu überwachenden Schranken des Art. 95 EWGV überschritten habe.
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
    Dafür, daß der Verordnunggeber Milchpulver - selbst wenn es als Roh- oder Hilfsstoff im Sinne des § 4 Nr. 1 UStG a. F. anzusehen wäre - aus sachwidrigen, dem wohlverstandenen Sinn der erteilten Ermächtigung zuwiderlaufenden Gründen nicht in die Freiliste 1 aufgenommen und hierdurch eine vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung über die Grenzen seiner Ermächtigung hinaus korrigiert hätte (vgl. BVerfGE 13, 248 [255]; 16, 332 [339]), fehlt jeglicher Anhaltspunkt.
  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre

  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

  • BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52

    Bayerische Flugblätter

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

  • BFH, 21.10.1954 - V z D 2/54

    Unterwefung von Freigut, das durch Abfertigung zu einem Zollverkehr zu Zollgut

  • EuGH, 24.06.1969 - 29/68

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

  • BFH, 05.11.1964 - IV 11/64 S

    Rechtsgültigkeit der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für

  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

  • BVerfG, 03.11.1965 - 2 BvR 246/62

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO

  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BFH, 11.07.1968 - VII 156/65
  • EuGH, 03.04.1968 - 28/67

    Molkerei Zentrale Westfalen-Lippe / Hauptzollamt Paderborn

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Es bedeutet in der Sache jedenfalls keinen Widerspruch zu dem Ziel der Europarechtsfreundlichkeit, das heißt zu der von der Verfassung geforderten Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der Verwirklichung eines vereinten Europas (Präambel, Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG), wenn ausnahmsweise, unter besonderen und engen Voraussetzungen, das Bundesverfassungsgericht Recht der Europäischen Union für in Deutschland nicht anwendbar erklärt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 37, 271 ; 73, 339 ; 75, 223 ; 89, 155 ; 102, 147 ).

    Es ist insoweit nicht von Bedeutung, ob der Anwendungsvorrang des Unionsrechts, den das Bundesverfassungsgericht bereits für das Gemeinschaftsrecht im Grundsatz anerkannt hat (vgl. BVerfGE 31, 145 ), in den Verträgen selbst oder in der der Schlussakte zum Vertrag von Lissabon beigefügten Erklärung Nr. 17 vorgesehen ist.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Der gesetzliche Richter kann auch dadurch entzogen werden, dass ein Gericht ein in Betracht kommendes Rechtsmittel entgegen der einschlägigen Bestimmungen nicht zulässt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. August 2010 - 2 BvR 3052/09 -, juris Rn. 11 f.; VerfGH Berlin, Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 203/06 -, NJW 2008, 3420; BayVerfGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - Vf. 98-VI-09 -, juris Rn. 40) oder die gesetzliche Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht außer Acht lässt (VerfGH RP, Beschluss vom 16. März 2001, a.a.O.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1968 - 2 BvR 544/63 -, BVerfGE 23, 288 [319]; Beschluss vom 7. Oktober 1970 - 1 BvR 409/67-, BVerfGE 29, 166 [172 f.]; Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 -, BVerfGE 31, 145 [169, 171 f.], stRspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 - NJW 2016, 1436 = Juris Rn. 19, dem folgend auch Kammerbeschlüsse vom 31. März 2016 - 2 BvR 929/14 - NJW 2016, 2401 = Juris Rn. 23 und vom 2. Februar 2017 - 2 BvR 787/16 - Juris Rn. 30 jeweils unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 1971 - 2 BvR 225/69 - BVerfGE 31, 145 , Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88 u.a. - BVerfGE 82, 159 , Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 und Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ; vgl. auch Di Fabio, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Loseblatt-Kommentar, Stand: 39. Ergänzungslieferung Juli 2001, Art. 2 Abs. 1 Rn. 43; a.A. Dreier, in: ders., Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 3. Auflage 2013, Art. 2 Abs. 1 Rn. 58.
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