Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80   

Volltextveröffentlichungen

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    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Laufen, 30.10.1980 - 1 C 357/79
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 60, 1
  • NJW 1982, 1453



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Wird zitiert von ... (148)  

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84  

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 (5) m. w. N.; 66, 260 (263); st. Rspr.).

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt deshalb keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. zuletzt BVerfGE 60, 1 (5); 60, 305 (310); 62, 249 (254); 63, 80 (85); 66, 260 (263)).

    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02  

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit der Revision

    Denn Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz dagegen, daß ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt läßt (BVerfGE 60, 1, 5; 69, 141, 143; 85, 386, 404).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81  

    Springer/Wallraff

    Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs gibt dem Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren ein Recht darauf, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfGE 60, 1 [5]; st. Rspr.).
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