Rechtsprechung
BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
GG Art. 9, Art. 20 Abs. 3, Art. 125a Abs. 1, Art. 140 i. V. m. Art. 139 WRV; LadSchlG § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 14; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag; Arbeitsruhe; Marktsonntag; Regel-Ausnahme-Verhältnis; Sachgrund; "Shopping-Interesse"; prägende Wirkung; Besucherstrom; enger räumlicher Bezug; verfassungskonforme Auslegung; Prognose; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 9, Art. 20 Abs. 3, Art. 125a Abs. 1, Art. 140
"Shopping-Interesse"; Antragsbefugnis; Arbeitsruhe; Bestimmtheit; Besucherstrom; Erledigung; Gewerkschaft; Koalitionsfreiheit; Ladenöffnung; Marktsonntag; Normenkontrolle; Prognose; Rechtsverordnung; Regel-Ausnahme-Verhältnis; Sachgrund; Sonn- und Feiertagsschutz; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 9 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 125a Abs 1 GG, Art 140 GG, Art 139 WRV
Normenkontrolle einer Verordnung zur Ladenöffnung an einem Marktsonntag - Wolters Kluwer
Antragsbefugnis einer Gewerkschaft für einen Normenkontrollantrag gegen eine gemeindliche Rechtsverordnung im Rahmen der Zulassung einer Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass eines Marktes an einem Sonn- oder Feiertag in ihrem Tätigkeitsbereich; Zulässigkeit einer ...
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV, § 47 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LadSchlG, § 69 Abs. 1 Satz 1 GewO; Art. 51 Abs. 3 LStVG
Gewerberecht: Gewerkschaften können gerichtlich gegen Sonntagsöffnungen vorgehen | Zulassung einer Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen durch Rechtsverordnung; Bestimmtheit des räumlichen Umfangs der Zulassung der Sonntagsöffnung; Fehlende Attraktivität des für die ... - Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV, § 47 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LadSchlG, § 69 Abs. 1 Satz 1 GewO; Art. 51 Abs. 3 LStVG
Gewerberecht: Gewerkschaften können gerichtlich gegen Sonntagsöffnungen vorgehen | Zulassung einer Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen durch Rechtsverordnung; Bestimmtheit des räumlichen Umfangs der Zulassung der Sonntagsöffnung; Fehlende Attraktivität des für die ... - doev.de
Normenkontrolle einer Verordnung zur Ladenöffnung an einem Marktsonntag
- rewis.io
Normenkontrolle einer Verordnung zur Ladenöffnung an einem Marktsonntag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antragsbefugnis einer Gewerkschaft für einen Normenkontrollantrag gegen eine gemeindliche Rechtsverordnung im Rahmen der Zulassung einer Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass eines Marktes an einem Sonn- oder Feiertag in ihrem Tätigkeitsbereich; Zulässigkeit einer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rechtsverordnung über Ladenöffnung an einem Marktsonntag unwirksam
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rechtsverordnung über Ladenöffnung an einem Marktsonntag unwirksam
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Verkaufsoffene Sonntage: Strenge Kontrolle der Zulässigkeit verkaufsoffener Sonntage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ladenöffnung am Marktsonntag
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtsverordnung über Ladenöffnung an einem Marktsonntag unwirksam
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot
- weka.de (Kurzinformation)
Rechtsverordnung über Ladenöffnung am Marktsonntag unwirksam
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verordnung zur sonntäglichen Ladenöffnung anlässlich des "Echinger Frühjahrsmarktes" ist unwirksam
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV, § 47 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LadSchlG, § 69 Abs. 1 Satz 1 GewO; Art. 51 Abs. 3 LStVG
Gewerberecht: Gewerkschaften können gerichtlich gegen Sonntagsöffnungen vorgehen | Zulassung einer Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen durch Rechtsverordnung; Bestimmtheit des räumlichen Umfangs der Zulassung der Sonntagsöffnung; Fehlende Attraktivität des für die ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788
- BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Papierfundstellen
- BVerwGE 153, 183
- NVwZ 2016, 689
- DÖV 2016, 490
Wird zitiert von ... (234) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Adventssonntage Berlin
Auszug aus BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Der objektivrechtliche Schutzauftrag, der in der Sonn- und Feiertagsgarantie begründet ist, ist auf die Stärkung des Schutzes derjenigen Grundrechte angelegt, die in besonderem Maße auf Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung angewiesen sind (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ).Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist deshalb auch für die Rahmenbedingungen des Wirkens von Gewerkschaften und sonstigen Vereinigungen bedeutsam (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ; BVerwG…, Urteil vom 26. November 2014 - 6 CN 1.13 - BVerwGE 150, 327 Rn. 15 f.).
Er statuiert für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ein Regel-Ausnahme-Verhältnis; die typische werktägliche Geschäftigkeit hat an Sonn- und Feiertagen zu ruhen (BVerfG, Urteile vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 - BVerfGE 111, 10 und vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ).
Als ein solcher Sachgrund zählen weder das bloß wirtschaftliche Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber noch das alltägliche Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") potenzieller Kunden (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ).
Eine auf Sachgründe von lediglich eingeschränktem Gewicht gestützte sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot ist nur dann ausnahmsweise hinnehmbar, wenn sie von geringer prägender Wirkung für den öffentlichen Charakter des Tages ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ).
Die Freigabe von vier verkaufsoffenen Sonntagen in Folge ist mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Ausnahmecharakter einer sonntäglichen Ladenöffnung hingegen grundsätzlich nicht vereinbar (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ).
Um die unzulässige Herausnahme eines zusammenhängenden Monatszeitraums aus dem Schutz der Sonntage auszuschließen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ), ist § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG so auszulegen, dass die jährlich zulässigen vier Ladenöffnungen nicht hintereinander erfolgen dürfen.
- BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für …
Auszug aus BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Die Auslegung des Landesrechts durch den Verwaltungsgerichtshof ist für das Revisionsgericht an sich auch bindend (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 ).Dieses verlangt, dass ein Gericht eine Vorschrift nur dann wegen Verstoßes gegen Verfassungsrecht außer Anwendung lassen bzw. für unwirksam erklären darf, wenn keine nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung möglich ist (BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 …und vom 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 23).
- BVerwG, 26.11.2014 - 6 CN 1.13
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Prozessführungsbefugnis; kirchlicher …
Auszug aus BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Eine Gewerkschaft ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt für einen Normenkontrollantrag gegen eine gemeindliche Rechtsverordnung, die in ihrem Tätigkeitsbereich gestützt auf § 14 LadSchlG eine Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass eines Marktes an einem Sonn- oder Feiertag zulässt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. November 2014 - 6 CN 1.13 - BVerwGE 150, 327 Rn. 14 ff.).Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist deshalb auch für die Rahmenbedingungen des Wirkens von Gewerkschaften und sonstigen Vereinigungen bedeutsam (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteil vom 26. November 2014 - 6 CN 1.13 - BVerwGE 150, 327 Rn. 15 f.).
- BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89
Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von …
Auszug aus BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Das setzt regelmäßig voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum konkreten Marktgeschehen steht und prognostiziert werden kann, dass der Markt für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt (Fortentwicklung von BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989- 1 B 153.89 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 27 S. 7).Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift einschränkend dahin ausgelegt, dass nur Veranstaltungen, die selbst einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, Anlass für eine Ladenöffnung geben können; der Besucherstrom darf nicht umgekehrt erst durch die Offenhaltung der Verkaufsstellen ausgelöst werden (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153.89 - Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 27 S. 7).
- BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61
Landschaftsschutzverordnung
Auszug aus BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Ein Rückgriff auf diesen Lageplan zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs der angegriffenen Rechtsverordnung käme indes nur in Betracht, wenn diese einen entsprechenden Verweis auf die Marktsatzung und den genau bezeichneten veröffentlichten Lageplan enthielte (BVerwG, Urteil vom 28. November 1963 - 1 C 74.61 - BVerwGE 17, 192 ;… Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 46 Rn. 11 f.). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Dieses verlangt, dass ein Gericht eine Vorschrift nur dann wegen Verstoßes gegen Verfassungsrecht außer Anwendung lassen bzw. für unwirksam erklären darf, wenn keine nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung möglich ist (BVerwG, Urteile vom 18. Dezember 1987 - 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 und vom 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 23). - BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10
Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung
Auszug aus BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Ein Rückgriff auf diesen Lageplan zur Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs der angegriffenen Rechtsverordnung käme indes nur in Betracht, wenn diese einen entsprechenden Verweis auf die Marktsatzung und den genau bezeichneten veröffentlichten Lageplan enthielte (BVerwG, Urteil vom 28. November 1963 - 1 C 74.61 - BVerwGE 17, 192 ; Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 BN 21.10 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 46 Rn. 11 f.). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90
Flächennutzungspläne
Auszug aus BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
aa) Im Ansatz zutreffend geht der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass eine Rechtsnorm nicht mit einem anderen als dem vom Normgeber beschlossenen Inhalt veröffentlicht werden darf (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 ; Urteil vom 21. Januar 2004 - 8 CN 1.02 - BVerwGE 120, 82 ). - BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02
Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung; …
Auszug aus BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
aa) Im Ansatz zutreffend geht der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass eine Rechtsnorm nicht mit einem anderen als dem vom Normgeber beschlossenen Inhalt veröffentlicht werden darf (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 ; Urteil vom 21. Januar 2004 - 8 CN 1.02 - BVerwGE 120, 82 ). - BVerwG, 21.12.2011 - 8 B 72.11
Zur Reichweite des Rechtsstaatsprinzips für das Verkündungsverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Der materielle Normgehalt darf auch in diesem Fall keinesfalls angetastet werden (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 8 B 72.11 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 33 Rn. 6, 9). - BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Ladenschlussgesetz III
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
- BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
- BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01
Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers - …
- VGH Bayern, 24.05.2017 - 22 N 17.527
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Europatages …
Die im Vorfeld der Beschlussfassung dieses Gremiums angehörte "Allianz für den freien Sonntag", der beide Antragsteller angehören, machte geltend, den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183) enthaltenen Vorgaben werde nur eine deutlich stärker eingegrenzte Ladenöffnung gerecht.Der Antragsteller zu 2) trat den geplanten Verordnungen unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07 u. a. - BVerfGE 125, 39) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (a.a.O.) entgegen.
Für die Antragstellerin zu 1) als Gewerkschaft steht dies aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 15 - 18) fest.
Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist deshalb auch für die Rahmenbedingungen des Wirkens von Gewerkschaften und sonstigen Vereinigungen bedeutsam (BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 16 unter Bezugnahme auf BVerfG, U.v. 1.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. a. - BVerfGE 125, 39/83 und BVerwG, U.v. 26.11.2014 - 6 CN 1.13 - BVerwGE 150, 327 Rn. 15 f.).
Es lässt sich deshalb nicht ausschließen, dass diese Personen als Folge der verfahrensgegenständlichen Verordnungen an Sonntagen ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen und sie deshalb nicht an Veranstaltungen des Antragstellers zu 2) teilnehmen können (vgl. zur Bedeutung dieses Gesichtspunkts BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 17).
Die Interessen beider Antragsteller werden durch die verfahrensgegenständlichen Verordnungen mehr als nur geringfügig beeinträchtigt (vgl. zu diesem Erfordernis für die Zulässigkeit eines Antrags nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 18).
Würde man den Antragstellern die Möglichkeit, die Ungültigkeit derartiger Verordnungen gerichtlich geltend zu machen, mit der Begründung vorenthalten, aus der jeweils angegriffenen Norm könne sich bei einer hierauf beschränkten Betrachtung kein ins Gewicht fallender Nachteil für die praktische Wahrnehmbarkeit ihres Grundrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG ergeben, so könnte - über das Jahr gesehen - ein "Flickenteppich" sonntäglicher Ladenöffnungen entstehen, der die Organisation verbandsbezogener Tätigkeiten der Antragsteller an Sonntagen spürbar erschweren könnte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 18).
Im Urteil vom 11. November 2015 (8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 23) hat das Bundesverwaltungsgericht sodann ausgeführt, dass dieser Ansatz dem sich aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV ergebenden Regel-Ausnahme-Verhältnis, wonach die typisch werktägliche Geschäftigkeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich zu ruhen hat (BVerfG, U.v. 9.6.2004 - 1 BvR 636/02 - BVerfGE 111, 10/51; U.v. 1.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. a. - BVerfGE 125, 39/85 f.), noch nicht genügt, da er nicht ausschließt, dass es die Ladenöffnung ist, die - neben der anlassgebenden Veranstaltung - den öffentlichen Charakter des betroffenen Sonn- oder Feiertages maßgeblich prägt.
Geboten ist deshalb eine weitergehende verfassungskonforme Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 14 LadSchlG dahingehend, dass die öffentliche Wirkung eines an einem solchen Tag stattfindenden Marktes, einer Messe oder einer "ähnlichen Veranstaltung" im Sinn von § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen muss; letztere darf den gesamten Umständen nach nur "als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung" erscheinen (BVerwG, U.v. 11.11.2015 a.a.O. Rn. 24).
Dieser Annexcharakter lässt sich in der Regel nur bejahen, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird, da nur insoweit ihr Bezug zum Marktgeschehen erkennbar bleibt: Je größer die Ausstrahlungswirkung des Marktes wegen seines Umfangs oder seiner besonderen Attraktivität ist, desto weiter reicht der räumliche Bereich, in dem die Verkaufsstellenöffnung noch in Verbindung zum Marktgeschehen gebracht wird (BVerwG, U.v. 11.11.2015 a.a.O. Rn. 25).
Darüber hinaus bleibt die durch die Ladenöffnung bewirkte werktägliche Prägung nur dann im Hintergrund, wenn nach der anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den der Markt (bzw. die "ähnliche Veranstaltung" im Sinn von § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG) auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen (BVerwG, U.v. 11.11.2015 a.a.O. Rn. 25).
Beschreitet die Stelle, die eine auf § 14 LadSchlG gestützte Verordnung erlassen hat, die durch Absatz 2 Satz 1 dieser Vorschrift eröffnete Möglichkeit nicht, den sonntäglichen Verkauf auf derartige Wirtschaftsgüter zu beschränken, so lässt sich der erforderliche Sachgrund für eine ausnahmsweise Durchbrechung des in Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV verankerten Grundsatzes allenfalls dann bejahen, wenn die Verhältnisse vor Ort bereits durch die anlassgebende Veranstaltung in einer Weise bestimmt werden, angesichts derer die Zulassung eines Sonntagsverkaufs daneben nur noch "eine geringe prägende Wirkung" (BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 24) entfaltet.
Ob dem Erfordernis des bloßen Annexcharakters der sonntäglichen Ladenöffnung Genüge getan ist, lässt sich - bezogen auf die Gesamtheit des Gebiets, innerhalb dessen ein Sonntagsverkauf zugelassen wird - kaum anders als danach beurteilen, ob der Besucherstrom, den die anlassgebende Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen der Öffnung der Verkaufsstellen kommen; dem vom Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.11.2015 a.a.O. Rn. 25) diesbezüglich aufgestellten Postulat ist deshalb beizutreten.
Was die zulässige Größe dieses Gebiets anbetrifft, so können die Auswirkungen der anlassgebenden Veranstaltung die mit einer sonntäglichen Ladenöffnung einhergehende werktägliche Geschäftigkeit nur insoweit dominierend "überlagern", als die Ausstrahlungswirkung dieser Veranstaltung wegen ihres Umfangs oder ihrer besonderen Attraktivität in räumlicher Hinsicht reicht (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.2015 a.a.O. Rn. 25): Nur innerhalb des Umgriffs der anlassgebenden Veranstaltung, in der sie das Geschehen im öffentlichen Raum in einer Weise dominiert, dass die mit der Öffnung von Verkaufsstellen einhergehenden Aktivitäten demgegenüber als bloßer Annex hierzu erscheinen (BVerwG, U.v. 11.11.2015 a.a.O. Rn. 24), liegt ein Sachgrund vor, der ggf. eine Durchbrechung des von Verfassungs wegen gebotenen Sonn- und Feiertagsschutzes als hinnehmbar erscheinen lässt.
Sie haben jedoch zu prüfen, ob die bei Erlass der Rechtsverordnung vorgenommene Prognose schlüssig und vertretbar ist (vgl. zu alledem BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 36).
Auf eine zu diesem Zweck vorzunehmende Gegenüberstellung der jeweiligen Besucherströme kann nicht einmal dann verzichtet werden, wenn der anlassgebende "Event" zum ersten Mal stattfindet; sie darf in einem solchen Fall lediglich pauschaler ausfallen (BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25) als das dann zulässig ist, wenn - wie hier - sowohl die Veranstaltungen, die zum Anknüpfungspunkt für die Gestattung eines Offenhaltens von Verkaufsstellen an Sonntagen genommen werden, bereits wiederholt stattgefunden haben, als auch hinsichtlich der Auswirkungen von Ladenöffnungen an diesen Tagen auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann.
Auf die Möglichkeit, dergestalt Angaben über das voraussichtlich zu erwartende Besucheraufkommen zu erlangen, hat das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25) für den Fall ausdrücklich hingewiesen, dass eine Veranstaltung erstmals stattfindet; liegen - wie hier - bereits Kenntnisse aufgrund früherer, aus gleichem Anlass zugelassener Sonntagsöffnungen vor, drängt sich eine solche Vorgehensweise ungeachtet des Umstands umso mehr auf, als seitens des Einzelhandels erlangte Auskünfte angesichts der Interessenlage dieser Gewerbetreibenden und ihrer Verbände kritischer Würdigung bedürfen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat es jedoch ausdrücklich zugelassen, bei einer erstmals stattfindenden Anlassveranstaltung die Zahl der werktäglichen Ladenbesucher als Anhaltspunkt für den an verkaufsoffenen Sonntagen zu erwartenden Zustrom an Kaufinteressenten heranzuziehen (BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25).
Sollte es rechtlich zulässig sein, hinsichtlich eines Bereichs, in dem die anlassgebende Veranstaltung als solche keine Auswirkungen mehr zeitigt, auf die durch sie ausgelösten Besucherströme zurückzugreifen, um auf diese Weise die erforderliche Ausstrahlung der anlassgebenden Veranstaltung bejahen zu können und dieses Areal so ihrem "Umfeld" zuzuordnen (vgl. BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25), so ergäbe sich auch hieraus nicht die Ergebnisrichtigkeit der verfahrensgegenständlichen Verordnungen.
Entfalten die beiden anlassgebenden Veranstaltungen aber keine Ausstrahlungswirkung dergestalt, dass das Gebiet, für das die Antragsgegnerin ein sonntägliches Offenhalten von Verkaufsstellen gestattet hat, als "Umfeld" des Europa- bzw. des Turamichele-Sonntags im Sinn des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25) angesehen werden kann, so kommt es auf das Vorbringen der Antragsgegnerin, das in § 2 der verfahrensgegenständlichen Verordnungen umschriebene Gebiet stelle nur einen vergleichsweise begrenzten Teil ihres gesamten Stadtgebiets dar, da hiervon nur einer ihrer 17 Stadtteile ("Planungsräume") zur Gänze und vier weitere teilweise erfasst würden, von Rechts wegen nicht an.
- BVerwG, 17.05.2017 - 8 CN 1.16
Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund
Wie der Senat bereits entschieden hat, dient die gesetzliche Ausgestaltung des Sonntagsschutzes auch dem Schutz des Interesses von Vereinigungen und Gewerkschaften am Erhalt günstiger Rahmenbedingungen für gemeinschaftliches Tun und ist in diesem Sinne drittschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 15).Dazu zählen auch die Vereinigungs- und die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 16 …und vom 26. November 2014 - 6 CN 1.13 - BVerwGE 150, 327 Rn. 15 f.).
Hierfür genügt, dass sich die Ladenöffnung an einem Sonntag negativ auf die Grundrechtsverwirklichung einer Gewerkschaft, die im Dienstleistungsbereich tätige Arbeitnehmer vertritt, auswirken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 17).
Dabei ist auf die Gesamtbelastung abzustellen, die sich für die landesweite Betätigung der Antragstellerin durch den Erlass einzelner gemeindlicher Verordnungen auf der Grundlage des § 10 LadöffnG ergeben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 18).
Gleichwohl besteht trotz Erledigung der zur Prüfung gestellten Norm unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 19).
Er statuiert für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ein Regel-Ausnahme-Verhältnis; die typische "werktägliche Geschäftigkeit" hat an Sonn- und Feiertagen zu ruhen (vgl. BVerfG, Urteile vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 - BVerfGE 111, 10 und vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 22).
Als ein solcher Sachgrund zählen weder das bloß wirtschaftliche Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber noch das alltägliche Erwerbsinteresse ("Shopping-Interesse") potenzieller Kunden (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 22).
Dabei kommt ihm - abgesehen von Prognosen künftiger Ereignisse (vgl. etwa zur Besucherzahl BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 -BVerwGE 153, 183 Rn. 36 f.) - weder bei der Gewichtung des Sachgrundes und der Prägung der Ladenöffnung noch bei der Abwägung zwischen Sachgrund und dem durch die Ladenöffnung betroffenen Schutzgut des Sonn- und Feiertagsschutzes ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Spielraum zu.
Die nach der Rechtsprechung des Senats bei Erlass der Rechtsverordnung durch den Verordnungsgeber notwendig vorzunehmende Prognose der durch den Markt sowie die Öffnung der Verkaufsstellen ausgelösten Besucherströme (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 36) ist bei einem solchen Zeitablauf ausgeschlossen.
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2019 - 6 S 325/17
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich eines historischen …
Eine weitere Einschränkung (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, Fortführung von BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183 …und vom 17.05.2017 - 8 CN 1.16 -, NVwZ 2017, S. 1713 = BVerwGE 159, 27) der den Gemeinden eingeräumten Möglichkeit, aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen Verkaufsstellen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen die Ladenöffnung freizugeben, ist jedenfalls nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14.02.2007 (…LadÖG - GBl. 2007, S. 135) mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u.a. -, NVwZ 2010, S. 570 = BVerfGE 125, 39) verfassungsrechtlich nicht geboten.Ihrer Auffassung nach seien die in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (die Antragstellerin verweist hierfür auf das Urteil des BVerwG vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -) mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz entwickelten einschränkenden Kriterien für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage aus Anlass örtlicher Feste im Falle der von der Antragsgegnerin benannten Veranstaltungen nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Hierfür genügt, dass sich die Ladenöffnung an einem Sonntag negativ auf die Grundrechtsverwirklichung einer Gewerkschaft, die im Dienstleistungsbereich tätige Arbeitnehmer vertritt, auswirken kann (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183, vom 17.05.2017 - 8 CN 1.16 -, NVwZ 2017, S. 1713 = BVerwGE 159, 27;… Urteil des Senats vom 26.10.2017 - 6 S 2322/16 -, VBlBW 2018, S. 203 f.).
Durch die Möglichkeit der Freigabe von bis zu drei verkaufsoffenen Sonntage pro Gemeinde kann über das ganze Jahr gesehen ein "Flickenteppich" sonntäglicher Ladenöffnungen entstehen, der die Organisation gemeinschaftlicher gewerkschaftlicher Tätigkeiten spürbar erschweren kann (vgl. nochmals BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183, vom 17.05.2017 - 8 CN 1.16 -, NVwZ 2017, S. 1713 = BVerwGE 159, 27;… Urteil des Senats vom 26.10.2017 - 6 S 2322/16 -, VBlBW 2018, S. 203 ).
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass im Normenkontrollverfahren trotz der Erledigung der zur Prüfung gestellten Norm ein schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung bestehen kann, wenn in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch danach zu entscheiden sind, wenn während des Normenkontrollverfahrens eine auf kurzfristige Geltung angelegte Norm wegen Zeitablaufs außer Kraft getreten ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.06.2001 - 6 CN 1.01 -, NVwZ-RR 2002, 152) oder wenn eine Wiederholungsgefahr besteht (BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - (NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183 …und vom 17.05.2017 - 8 CN 1.16 -, NVwZ 2017, S. 1713 = BVerwGE 159, 27;… vgl. zum Ganzen auch Urteil des Senats vom 26.10.2017 - 6 S 2322/16 -, VBlBW 2018, S. 203 m.w.N.).
a
) Allerdings wären die mit § 1 der angegriffenen Satzung freigegebenen Sonntagsöffnungen bei Zugrundelegung der vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer "weitergehenden verfassungskonformen Einschränkung" des gesetzlichen Anwendungsbereichs einer solchen "aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen" (allerdings nicht in Ansehung der baden-württembergischen Rechtslage) entwickelten Kriterien (grundlegend BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - (NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183 zu § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG des Bundes; fortgeführt mit Urteilen vom 17.05.2017 - 8 CN 1.16 -, NVwZ 2017, S. 1713 zu § 10 Satz 1 des rheinland-pfälzischen LadöffnG = BVerwGE 159, 27 und zuletzt vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris zu § 8 Abs. 1 Satz 1 SächsLadÖffG) als unzulässig einzustufen (gewesen).Je größer die Ausstrahlungswirkung des Markts wegen seines Umfangs oder seiner besonderen Attraktivität ist, desto weiter reicht der räumliche Bereich, in dem die Verkaufsstellenöffnung noch in Verbindung zum Marktgeschehen gebracht wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183 und vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris ).
bb) Bei auf bestimmte Handelszweige beschränkten Märkten kann der erforderliche Bezug nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings auch thematisch dadurch hergestellt werden, dass die Ladenöffnung nur für dieselben Handelszweige zugelassen wird (vgl. auch hierzu BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183).
Insoweit könnten unter anderem Erfahrungswerte der Ladeninhaber zu den an Werktagen üblichen Besucherzahlen Anhaltspunkte geben (vgl. auch hierzu BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183; bestätigt in BVerwG…, Urteil vom 17.05.2017 - 8 CN 1.16 -, NVwZ 2017, S. 1713 = BVerwGE 159, 27).
Sie ergäben sich regelmäßig aus der entsprechenden Beschlussvorlage und den sonstigen Sitzungsunterlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, juris ; in diesem Sinne bereits BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183).
dd) Schließlich kann nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 im Rahmen der anzustellenden Prognose einem Vergleich zwischen der Anzahl der Aussteller und der Größe des vom anlassgebenden Markt eingenommenen Fläche einerseits und der Anzahl und Verkaufsfläche der von der Freigabe der Ladenöffnung erfassten Verkaufsflächen andererseits Bedeutung zukommen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt im Rahmen der Subsumtion einer hinreichenden Prognose zur Prägung des Sonntags durch eine werktägliche Geschäftigkeit BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183).
Die Freigabe von vier verkaufsoffenen Sonntagen in Folge sei mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Ausnahmecharakter einer sonntäglichen Ladenöffnung hingegen grundsätzlich nicht vereinbar (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183 m.w.N. zur Rspr. des BVerfG).
Die Ladenöffnung entfalte dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheine (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183).
Die Revision war nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, da der Senat von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 - (Fortführung von BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, NVwZ 2016, S. 689 = BVerwGE 153, 183 …und vom 17.05.2017 - 8 CN 1.16 -, NVwZ 2017, S. 1713 = BVerwGE 159, 27) abweicht.
- BVerwG, 22.06.2020 - 8 CN 1.19
Grundsätze zum verfassungsrechtlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz bei …
Dieses Umfeld wird durch die Ausstrahlungswirkung der Veranstaltung bestimmt und entspricht dem Gebiet, das durch das Veranstaltungsgeschehen selbst - und nicht allein durch den Ziel- und Quellverkehr oder Werbemaßnahmen für die Veranstaltung - geprägt wird (Fortführung von BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25 …und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 20).Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle können auch Vorschriften sein, deren Geltungsdauer nach der Antragstellung endete (BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2001 - 6 CN 1.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 149 S. 68 f. und vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 19).
Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Ausnahmen als solche für die Öffentlichkeit erkennbar bleiben (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 22…, vom 17. Mai 2017 - 8 CN 1.16 - BVerwGE 159, 27 Rn. 16 …und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19 m.w.N.).
Daraus ergeben sich Grenzen für den zulässigen Umfang anlassbezogener Öffnungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 22 und 24 ff. …sowie vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19 f.).
Bei gebietsweiten und gegenständlich unbeschränkten Sonntagsöffnungen bedarf es besonders gewichtiger Gründe; Sachgründe von geringerem Gewicht können regelmäßig nur räumlich oder gegenständlich eng begrenzte Ladenöffnungen rechtfertigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 .; BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 22).
Dazu muss die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung größer sein als die der Ladenöffnung und der dadurch ausgelösten werktäglichen Geschäftigkeit, sodass die Ladenöffnung als bloßer Annex der Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 23 f. …und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19) und zugleich als anlassbedingte Ausnahme vom Sonntagsschutz erkennbar wird.
Um diese Erkennbarkeit zu gewährleisten, müssen anlassbezogene Sonntagsöffnungen in der Regel auf das räumliche Umfeld der Anlassveranstaltung beschränkt werden (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25 …und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 20).
Wegen der Möglichkeit, auf Erfahrungswerte und Erhebungen der Verkaufsstelleninhaber zum werktäglichen Ladenbesuch zurückzugreifen (so bereits BVerwG, Urteil vom 22. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25), wären solche Schwierigkeiten auch nicht nachvollziehbar.
Erforderlich ist nur, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag - ohne die Veranstaltung - kämen (BVerwG, Urteile vom 22. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 25 …sowie vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 21 ff.).
Insoweit gilt nichts anderes als für § 14 LadSchlG, dem er nachgebildet ist (zu § 14 LadSchlG vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 21, 24 ff.; VGH München…, Urteil vom 24. Mai 2017 - 22 N 17.527 - juris LS 3 und Rn. 32 ff.).
- VGH Bayern, 18.05.2016 - 22 N 15.1526
Unwirksame Ladenöffnung zum Münchner Stadtgründungsfest
Der Antrag ist zulässig; insbesondere kann die Antragstellerin geltend machen, durch die Anwendung des § 5a der Ladenschlussverordnung der Antragsgegnerin (nachfolgend nur "Ladenschlussverordnung" genannt) in absehbarer Zeit mehr als nur geringfügig (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, B. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u. a. - BVerwGE 59, 87/102; B. v. 19.2.1992 - 4 NB 11.91 - DVBl 1992, 1099 f.; U. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - GewArch 2016, 154 Rn. 18) in ihren Rechten verletzt zu werden, wie § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO das voraussetzt.Denn da § 5a der Ladenschlussverordnung unbefristete Geltung beansprucht, ist es nicht ausgeschlossen, dass sich jedenfalls auf mittlere Sicht Mitglieder der Antragstellerin wegen einer sich für sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen stellenden Notwendigkeit, an einem von dieser Vorschrift erfassten Sonntag zu arbeiten, gehindert sehen, an Veranstaltungen der Antragstellerin teilzunehmen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, U. v. 11.11.2015 a. a. O. Rn. 17).
Unabhängig hiervon birgt § 14 LadSchlG in Verbindung mit der in Bayern vorgenommenen Übertragung der Befugnis zum Erlass von auf diese Vorschrift gestützten Rechtsverordnungen auf die Gemeinden (§ 11 Delegationsverordnung vom 28.1.2014, GVBl S. 22, BayRS 103-2-V) die Gefahr in sich, dass - über das Jahr gesehen - ein "Flickenteppich" sonntäglicher Ladenöffnungen entsteht, der die Organisation gemeinschaftlicher gewerkschaftlicher Tätigkeiten an Sonntagen spürbar erschweren kann (BVerwG, U. v. 11.11.2015 a. a. O. Rn. 18).
Die Änderungsverordnung vom 27. Mai 2015 ist mit § 14 LadSchlG in der verfassungskonformen Auslegung, derer diese Bestimmung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (a. a. O. Rn. 21 ff.) bedarf, unvereinbar.
Erstmals im Urteil vom 11. November 2015 (a. a. O. Rn. 23) hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr ausdrücklich ausgesprochen, dass dieser rechtliche Ansatz dem sich aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV ergebenden Regel-Ausnahme-Verhältnis, wonach die typisch werktägliche Geschäftigkeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich zu ruhen hat (BVerfG, U. v. 9.6.2004 - 1 BvR 636/02 - BVerfGE 111, 10/51; U. v. 1.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. a. - BVerfGE 125, 39/85) noch nicht genügt, da er nicht ausschließt, dass es die Ladenöffnung ist, die - neben der anlassgebenden Veranstaltung - den öffentlichen Charakter des betroffenen Sonn- oder Feiertages maßgeblich prägt.
Geboten ist vielmehr eine weitergehende verfassungskonforme Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 14 LadSchlG dahingehend, dass die öffentliche Wirkung eines an einem solchen Tag stattfindenden Marktes, einer Messe oder einer "ähnlichen Veranstaltung" im Sinn von § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen muss; letztere darf den gesamten Umständen nach nur "als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung" erscheinen (BVerwG, U. v. 11.11.2015 a. a. O. Rn. 24).
Dieser Annexcharakter lässt sich in der Regel nur bejahen, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird, da nur insoweit ihr Bezug zum Marktgeschehen erkennbar bleibt (BVerwG, U. v. 11.11.2015 a. a. O. Rn. 25).
Darüber hinaus bleibt die durch die Ladenöffnung bewirkte werktägliche Prägung nur dann im Hintergrund, wenn nach einer anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den der Markt (bzw. die "ähnliche Veranstaltung" im Sinn von § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG) auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen (BVerwG, U. v. 11.11.2015 a. a. O. Rn. 25).
Da gerichtliche Entscheidungen auch dann, wenn sie ein von Rechts wegen bestehendes Gebot erstmals aussprechen, nur ein Erfordernis zum Ausdruck bringen, das der Rechtsordnung schon bisher - gleichsam "verborgen" - immanent war, beansprucht die einschränkende Auslegung des Anwendungsbereichs des § 14 LadSchlG, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11. November 2015 (a. a. O. Rn. 23 ff.) vorgenommen hat, um dem aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV resultierenden Schutzauftrag Rechnung zu tragen, auch im vorliegenden Fall Beachtung.
Offen bleiben kann daher auch, ob das im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (8 CN 2.14 - GewArch 2016, 154 Rn. 23 ff.) aufgestellte Erfordernis, wonach ein Träger öffentlicher Gewalt, wenn er von der in § 14 Abs. 1 Satz 2 LadSchlG enthaltenen Verordnungsermächtigung Gebrauch macht, zusätzlich zur Beurteilung der Eigenattraktivität der anlassgebenden Veranstaltung im Sinn von § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG eine Prognose über den zu erwartenden Zustrom ausschließlich kaufinteressierter Personen sowie allgemein über die Auswirkungen der Ladenöffnung auf den öffentlichen Charakter der betroffenen Sonntage anzustellen hat, als richterrechtlich entwickeltes Erfordernis angesehen werden muss, das einer gesetzlichen Abwägungsdirektive im Sinn des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2006 (…6 C 19.05 - BVerwGE 125, 384 Rn. 16) gleichsteht.
Denn nach dem Gesamtergebnis des gerichtlichen Verfahrens kann nicht davon gesprochen werden, die Erfüllung derjenigen Voraussetzungen, die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (8 CN 2.14 - GewArch 2016, 154 Rn. 23 ff.) zu dem Erfordernis einer hinreichend attraktiven anlassgebenden Veranstaltung im Sinn von § 14 Abs. 1 Satz 1 LadSchlG hinzutreten müssen, stehe offensichtlich fest.
Diese Annahme verbietet sich vor allem angesichts der seitens der Antragstellerin in das Verfahren eingeführten Informationen über die werktägliche Frequentierung von vier der Straßen, die innerhalb des in § 5a der Ladenschlussverordnung umschriebenen Gebiets liegen, aber auch angesichts des weiteren Vortrags der Antragstellerin, die von dem gestatteten Offenhalten von Verkaufsstellen erfassten Verkaufsflächen überwögen um ein Vielfaches die Veranstaltungsflächen des Stadtgründungsfestes (vgl. zur Bedeutung dieses Umstands BVerwG, U. v. 11.11.2015 a. a. O. Rn. 39).
Dass es grundsätzlich zulässig ist, auf die an Werktagen üblichen Besucherzahlen zurückzugreifen, um Anhaltspunkte dafür zu gewinnen, mit welchem Käuferaufkommen für den Fall einer Ladenöffnung ungefähr zu rechnen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 11. November 2015 (a. a. O. Rn. 25) ausdrücklich festgehalten.
Um dem Erfordernis des quantitativen Überwiegens des durch die anlassgebende Veranstaltung ausgelösten Besucheraufkommens gegenüber der Menge der Personen, die "allein" wegen der Öffnung der Verkaufsstellen kommen (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 11.11.2015 - 8 CN 2.14 - GewArch 2016, 154 Rn. 25), Rechnung zu tragen, müsste die Zahl der Personen, die das von § 5a der Ladenschlussverordnung erfasste Gebiet pro Stunde im Durchschnitt ausschließlich zu dem Zweck aufsuchen, dort Einkäufe zu tätigen, auf Dauer unter diesem Wert liegen.
Die Frage, ob die Flächen, die nicht an die Straßen angrenzen, auf denen das Stadtgründungsfest abgehalten wird, überhaupt in die Regelung des § 5a der Ladenschlussverordnung einbezogen werden durften (das setzt nach den Ausführungen in der Randnummer 25 des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 [8 CN 2.14 - GewArch 2016, 154] voraus, dass der Bezug eines dort zugelassenen Offenhaltens von Verkaufsstellen zum Marktgeschehen erkennbar bleibt), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung.
Es ist nicht Sache des Verwaltungsgerichtshofs, die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (a. a. O.) erforderliche Prognose selbst anzustellen.
Der Verwaltungsgerichtshof ist auch nicht verpflichtet, im vorliegenden Rechtsstreit die Tatsachen zu ermitteln, auf deren Grundlage die Antragsgegnerin alsdann die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (a. a. O.) erforderliche Prognose anstellen könnte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2019 - 4 D 36/19
Erstes Hauptsacheverfahren zum Ladenöffnungsgesetz entschieden
Mit der Neufassung der gesetzlichen Regelung hat der Gesetzgeber insoweit auf die sich aus der Anlassrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, Rn. 23 f.; Beschluss vom 18.12.1989 - 1 B 153.89 -) resultierenden Umsetzungsschwierigkeiten für die Kommunen reagiert.vgl. im Zusammenhang mit einer geforderten Besucherprognose BVerwG, Urteile vom 12.12.2018 - 8 CN 1.17 -, GewArch 2019, 204 = juris, Rn. 24 ff., und vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, BVerwGE 153, 183 = juris, Rn. 22 ff., 36; siehe ähnlich bereits OVG NRW, Beschluss vom 25.5.2018 - 4 B 707/18 -, StGR 2018, 34 = juris, Rn. 18 ff., m. w. N.
vgl. BVerfG, Urteil vom 1.12.2009 - 1 BvR 2857/07 u. a. -, BVerfGE 125, 39 = juris, Rn. 187; OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2019 - 4 B 517/19.NE -, juris, Rn. 41; siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, BVerwGE 153, 183 = juris, Rn. 22.
Der hiervon abweichenden Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine anlassgebende Veranstaltung - und nicht die Ladenöffnung - das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags nur dann präge, wenn im Sinne einer notwendigen Bedingung die Veranstaltung nach einer bei Erlass der Norm anzustellenden Prognose für sich genommen - auch ohne die Ladenöffnung - einen erheblichen Besucherstrom anziehe, der die bei einer alleinigen Ladenöffnung - ohne die Veranstaltung - zu erwartende Besucherzahl übersteige, vgl. BVerwG, Urteile vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, BVerwGE 153, 183 = juris, Rn. 24 f., und vom 22.12.2018 - 8 CN 1.17 -, GewArch 2019, 204 = juris, Rn. 19 ff., 21, hat der Landesgesetzgeber, auch soweit die Vermutungsregelung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG NRW nicht eingreift, im Rahmen seines Regelungskonzepts ausdrücklich widersprochen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16
Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016 …
vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, GewArch 2016, 154 = juris, Rn. 17 f.; Bay. VGH, Urteile vom 18.5.2016 - 22 N 15.1526 -, juris, Rn. 31, und vom 6.12.2013 - 22 N 13.788 -, GewArch 2014, 217 = juris, Rn. 47 f., m. w. N.; siehe auch die Internetportale www.verkaufsoffener-sonntag.com.de und www.sonntagsverkaufsoffen.de .vgl. BVerfG, Urteil vom 1.12.2009 - 1 BvR 2857 u. a. -, BVerfGE 125, 39 = juris, Rn. 150 ff., 157 f.; BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, GewArch 2016, 154 = juris, Rn. 22.
vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2.14 -, GewArch 2016, 154 = juris, Rn. 23 ff.
- BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 2.21
Corona-Verordnungen: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig
Das Ergebnis der Prognose muss einleuchtend begründet und damit plausibel sein (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 = juris Rn. 35…, vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 20, vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 36 …und vom 28. Mai 2021 - 7 C 2.20 - BVerwGE 172, 365 Rn. 37 m. w. N.;… Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 9 B 6.21 - juris Rn. 16). - BVerwG, 22.06.2020 - 8 CN 3.19
Grundsätze zum verfassungsrechtlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz bei …
Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle können auch Vorschriften sein, deren Geltungsdauer nach der Antragstellung endete (BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2001 - 6 CN 1.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 149 S. 68 f. und vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 19).Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Ausnahmen als solche für die Öffentlichkeit erkennbar bleiben (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 22…, vom 17. Mai 2017 - 8 CN 1.16 - BVerwGE 159, 27 Rn. 16 …und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19 m.w.N.).
Daraus ergeben sich Grenzen für den zulässigen Umfang auch solcher Öffnungen, die denen für ausdrücklich anlassbezogene Sonntagsöffnungen entsprechen (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857, 2858/07 - BVerfGE 125, 39 ; BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 22 und 24 ff. …sowie vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 19 f.).
Um diese Erkennbarkeit zu gewährleisten, müssen Sonntagsöffnungen wegen einer Veranstaltung in der Regel auf deren räumliches Umfeld beschränkt werden (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25 …und vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 20).
Dass es schwieriger sein sollte, die von einer Ladenöffnung angezogenen Besucherzahlen abzuschätzen als diejenigen, die von der Veranstaltung angezogen werden, wurde weder festgestellt noch vorgetragen und wäre auch nicht nachvollziehbar (…vgl. hierzu das Urteil des Senats vom heutigen Tage - 8 CN 1.19 - Rn. 30 a.E.; zur Möglichkeit, auf Erfahrungswerte und Erhebungen der Verkaufsstelleninhaber zum werktäglichen Ladenbesuch zurückzugreifen, vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 Rn. 25).
Erforderlich ist nur, dass die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucher werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag - ohne die Veranstaltung - kämen (BVerwG, Urteile vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183 LS 2 und Rn. 25 …sowie vom 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 - BVerwGE 164, 64 Rn. 21 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2016 - 6 S 2041/16
Abstrakte Normenkontrolle gegen Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen …
Im Hinblick auf ihr Vorbringen, die Voraussetzungen für den Erlass der streitgegenständlichen Satzungen lägen nicht vor, kann sie die Verletzung ihres durch die Sonn- und Feiertagsruhe des Art. 140 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung (WRV) sowie des Art. 3 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Art. 3 LV) geschützten Rechts auf eine effektive Wahrnehmung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015 - 8 CN 2/14 -, BVerwGE 153, 183; Thür.Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.) spricht vieles dafür, dass sich die streitgegenständlichen Satzungen der Antragsgegnerin als rechtswidrig erweisen und deshalb ein rechtzeitig gestellter Antrag nach § 47 Abs. 1 VwGO begründet sein dürfte.
Die in nicht zu beanstandender Weise auf § 4 Abs. 1 GemO gestützten Satzungen der Antragsgegnerin, mit der sie die Zeit und den räumlichen Bereich des Offenhaltens von Verkaufsstellen an Sonntagen bestimmt hat, stehen aller Voraussicht nach nicht mit den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.) in verfassungskonformer Auslegung des § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) zu bestimmenden Erfordernissen in Einklang, wobei der Senat im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht weiter der Frage nachgeht, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 (1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07, BVerfGE 125, 39) die vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommene "weitergehende" verfassungskonforme Einschränkung des Anwendungsbereichs der Ladenöffnungsregelungen an Sonntagen erfordert (vgl. zur Reichweite des Urteils des BVerfG etwa: Leisner, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.) zu § 14 des bayerischen Gesetzes über den Ladenschluss, der im Wesentlichen mit den Regelungen des § 8 LadÖG übereinstimmt, allerdings das Offenhalten an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen ermöglicht, ist der Anwendungsbereich des § 8 LadÖG verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass die Tatbestandsvoraussetzung "aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen" nur dann erfüllt ist, wenn die öffentliche Wirkung solcher traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Veranstaltungen gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund steht; die Ladenöffnung muss mithin nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheinen.
Insoweit könnten etwa Erfahrungswerte der Ladeninhaber zu den an Werktagen üblichen Besucherzahlen Anhaltspunkte geben (BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.).
Dies betrifft vor allem die Frage, ob die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 (a.a.O.) insoweit für einen (ortsfesten) Markt aufgestellten Erfordernisse in gleicher Weise auch für das hier in Rede stehende örtliche Fest im Sinne des § 8 Abs. 1 LadÖG ("Kinderfest") gelten, dessen Veranstaltungsgebiet naturgemäß flexibler und weiträumiger als das eines Marktes sein kann.
Die Antragstellerin kann zudem die von ihr geltend gemachte Rechtswidrigkeit der sonntäglichen Ladenöffnung am "Kinderfest" im Hauptsacheverfahren feststellen lassen, nachdem die Antragsgegnerin bereits in diesem Verfahren mitgeteilt hat, dass sie nicht auf das in der Bevölkerung beliebte Kinderfest verzichten werde (vgl. zum Sachentscheidungsinteresse für ein Normenkontrollverfahren trotz Erledigung der zur Prüfung gestellten Norm: BVerwG, Urteil vom 29.06.2001 - 6 CN 1.01 -, NVwZ-RR 2002, 152 und Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.), und damit eine präjudizielle Entscheidung für künftige Sonntagsöffnungen aus Anlass des "Kinderfestes" erreichen.
Vor dem Hintergrund, dass jede baden-württembergische Gemeinde bis zu drei verkaufsoffene Sonntage freigeben kann, kann über das ganze Jahr ein "Flickenteppich" sonntäglicher Ladenöffnungen entstehen, der die Organisation gemeinschaftlicher gewerkschaftlicher Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen spürbar erschweren kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.2015, a.a.O.).
- BVerwG, 12.12.2018 - 8 CN 1.17
Leipziger Verordnung zur Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 für den Ortsteil …
- OVG Thüringen, 29.09.2020 - 3 EN 643/20
Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 1 S 26.17
Sonntagsöffnung 2017 in Potsdam teilweise gestoppt
- BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21
Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17
Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende …
- BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel
- VG Düsseldorf, 15.01.2018 - 29 K 8347/15
Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig
- BVerwG, 29.01.2024 - 8 AV 1.24
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines verfügten Betretungs- und …
- OVG Thüringen, 22.09.2016 - 3 N 182/16
Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen aus besonderen Anlass
- VG Darmstadt, 15.03.2017 - 3 L 1080/17
Räumlicher Geltungsbereich einer Ladenöffnung am Sonntag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2016 - 4 B 887/16
Münster: Geschäfte dürfen am Sonntag, 21.08.2016, auch in Hiltrup-Mitte …
- OVG Sachsen, 06.10.2021 - 6 C 26/21
Sonntagsschutz; Ladenöffnung; Normenkontrolle; Weihnachtsmarkt; Striezelmarkt
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2018 - 1 A 1.17
Sonntagsöffnungen in Potsdam am 1. und 3. Advent 2017 waren rechtswidrig
- VG Darmstadt, 04.10.2016 - 3 L 2061/16
Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Weiterstädter Gesundheitsmesse …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 4 A 738/18
Bewilligung von Sonntagsarbeit am 3. und 4. Advent war rechtswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 4 B 1580/18
Ladenöffnungsgesetz NRW muss einschränkend ausgelegt werden
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 - 1 B 6.19
Sonntagsladenöffnung; Großveranstaltungen; Bedeutung für Berlin als Ganzes; …
- VG Berlin, 05.04.2019 - 4 K 527.17
Sonntagsöffnungen im Land Berlin waren rechtswidrig
- OVG Sachsen, 31.08.2017 - 3 C 9/17
Abstrakte Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Öffnung von Verkaufsstellen; Sonn- …
- VGH Bayern, 06.08.2020 - 22 BV 19.530
Sonntagsöffnung von Verkaufsstelle
- VG Bayreuth, 30.10.2018 - B 8 K 18.382
Freigabe von Sonntagen zum Verkauf anlässlich von Messen und Märkten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2018 - 4 B 571/18
Sonntagsladenöffnung in Kreuztal nach neuem Ladenöffnungsgesetz unzulässig
- VG Darmstadt, 02.06.2016 - 3 L 1195/16
Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Kinderfest Neu-Isenburg
- OVG Niedersachsen, 13.09.2017 - 7 ME 77/17
Anlassbezogenheit; historisch-genetische Auslegung; subjektiv-historische …
- VG Oldenburg, 24.02.2017 - 12 B 353/17
Ladenöffnungszeiten; Sonn- und Feiertagsschutz
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 - 2 K 127/15
Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2017 - 4 B 1538/17
Ladenöffnung in Düsseldorfer Innenstadt am 2. Advent kann stattfinden
- VG Berlin, 03.07.2019 - 4 L 178.19
Weitere Sonntagsöffnungen für 2019 vorerst gestoppt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2017 - 4 B 520/17
Mehrtägige internationale Leitmesse als Anlass für die Sonntagsöffnung von …
- OVG Sachsen, 04.01.2024 - 6 B 215/23
Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse …
- OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 31/17
Anlass; Anlassveranstaltung; Ladenöffnung; Sonntag; Sonntagsöffnung; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2019 - 6 S 357/17
Ludwigsburg: Verkaufsoffene Sonntage 2017 anlässlich der Oldtimer-Sternfahrten …
- VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16
Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - "16. Weiterstädter Spargel- und …
- OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 47 Abs 6 VwGO gegen eine mittels Rechtsverordnung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19
Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz
- VG Karlsruhe, 28.10.2021 - 6 K 3802/21
Einstweiliger Rechtsschutzes gegen Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags
- VG Arnsberg, 04.05.2017 - 1 L 1319/17
Öffnung der Verkaufsstellen zum Verkauf an Sonntagen oder Feiertagen
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20
Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens; …
- OVG Niedersachsen, 05.05.2017 - 7 ME 32/17
Alibiveranstaltung; fehlende Unterschrift; Ladenöffnung; Lingener Kirmes; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - VerfGH 179/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische …
- OVG Niedersachsen, 01.11.2017 - 7 ME 100/17
Einschätzungsprärogative; Ladenöffnung; Prüfungsmaßstab; Sonn- und Feiertagsruhe; …
- VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
Öffnung von Verkaufsstellen an einem Sonntag anlässlich einer …
- VG Köln, 03.05.2017 - 1 L 1027/17
- OVG Sachsen, 04.05.2023 - 3 B 28/23
Antrag einer Gewerkschaft gegen die Gültigkeit einer Rechtsverordnung zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2020 - 4 B 1444/20
Zweifel an Neuregelung zur Sonntagsöffnung geäußert
- VGH Bayern, 08.12.2016 - 22 ZB 16.1180
Zur Klagebefugnis einer Gewerkschaft
- OVG Thüringen, 20.04.2016 - 3 EN 222/16
Rechtsverordnung zur Festsetzung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen am 1. …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung
- OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 1 KN 167/20
Anhörungsrecht; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Behörde; Normenkontrollantrag; …
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 1 S 1584/18
Gesamtanlagenschutzsatzung: Anhörung des Ortschaftsrats, Anforderungen an …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2019 - 1 S 62.19
Sonntagsöffnungen am 21. Juli 2019 und am 8. September 2019 sind rechtmäßig
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2017 - 6 S 2322/16
Anlass für eine sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen bei örtlichen Festen, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2017 - 1 S 45.17
Antragsbefugnis einer Gewerkschaft gegen eine ordnungsbehördliche Verordnung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2020 - 13 B 1712/20
Keine landesweite Ladenöffnung an den Adventssonntagen
- VG Berlin, 12.09.2018 - 4 L 323.18
Berlin Art Week: Vorerst keine Ladenöffnung am Sonntag
- VG Wiesbaden, 10.10.2019 - 5 L 1724/19
Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 B 206/24
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Messe ProWein 2024
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19
Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2020 - 6 C 11206/19
Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach im Jahr 2018 rechtswidrig
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 67/20
Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 29/20
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2020 - 4 B 1261/20
Keine coronabedingten Sonntagsladenöffnungen in Lemgo und Bad Salzuflen
- VG Mainz, 14.07.2020 - 1 L 445/20
Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage
- VG Münster, 27.07.2016 - 9 L 1099/16
Ladenöffnung für Verkaufsflächen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup aus Anlass des 6. …
- VG Köln, 28.11.2018 - 1 L 2578/18
Keine verkaufsoffenen Sonntage anlässlich der Bonner Weihnachtsmärkte
- VGH Bayern, 02.08.2023 - 20 N 20.2861
Einreise-Quarantäneverordnung war unwirksam
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2018 - 1 M 140/18
Allgemeinverfügung über sonntägliche Ladenöffnungszeiten; Erforderlichkeit einer …
- VG Halle, 21.11.2016 - 4 B 556/16
Allgemeinverfügung zur Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Erforderlichkeit …
- VGH Bayern, 21.03.2018 - 22 NE 18.204
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des "Street Food Festivals" in Ansbach am …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2022 - VerfGH 20/22
Erfolgloser Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf …
- VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 527.17
Grüne Woche, Berlinale, ITB: Vorerst keine Ladenöffnung am Sonntag
- VGH Bayern, 14.03.2023 - 22 NE 23.257
Öffnungen von Verkaufsstellen an vier Sonntagen
- VG Köln, 28.11.2018 - 1 L 2579/18
Keine verkaufsoffenen Sonntage anlässlich der Bonner Weihnachtsmärkte
- VG Köln, 28.11.2018 - 1 L 2580/18
Keine verkaufsoffenen Sonntage anlässlich der Bonner Weihnachtsmärkte
- VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2020 - 4 B 1443/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2020 - 4 B 1260/20
Corona-Pandemie Verkaufsstellenöffnung Ladenöffnungsgesetz Sonntagsöffnung
- OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 62/20
Autowaschanlage; Corona; Normenkontrolle
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2018 - 4 B 490/18
Verkaufsoffener Sonntag in Gelsenkirchen-Altstadt kann stattfinden
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2016 - 1 M 152/16
Ikea Günthersdorf bleibt Sonntag geschlossen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2018 - 4 B 1410/18
Geschäfte in der Euskirchener Innenstadt dürfen Sonntag öffnen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 4 D 94/20
Sonn- und Feiertagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken zur Nutzung ihrer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 4 B 1857/21
Einstweilige Außervollzugsetzung der Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 M 61/16
Antragsbefugnis einer Gewerkschaft - erweiterte Ladenöffnungszeiten nach der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2022 - 4 B 2000/21
Anforderungen an das Mindestniveau des Sonntagsschutzes bei anlassbezogenen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2019 - 6 C 11131/18
Verkaufsoffene Sonntage in Andernach im Jahr 2018 teilweise rechtswidrig
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaschutzverordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2021 - 4 B 1839/21
Bewertung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2020 - 4 B 1514/20
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen und Feiertagen im Gebiet der Stadt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 4 B 1420/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 4 B 1408/20
- VG Köln, 30.10.2018 - 1 L 2473/18
Kein verkaufsoffener Sonntag in Bornheim-Roisdorf
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2022 - 4 B 1160/22
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Verordnung zur Regelung einer Ausnahme vom …
- OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 KN 127/20
Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Aufhebung oder Außerkrafttreten …
- VG Berlin, 27.12.2017 - 4 L 529.17
Sonntagsöffnung von Ladengeschäften im Land Berlin
- VG Osnabrück, 03.01.2017 - 1 B 101/16
Feiertag; Feiertagsschutz; Son- und Feiertagsruhe; Sonntag; Sonntagsschutz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2022 - 4 B 1236/22
Außervollzusetzung in einstweiliger Anordnung einer Rechtsverordnung zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2021 - 4 B 1831/21
Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Düsseldorf
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2021 - 4 B 1376/21
Coronapandemie: Vorraussetzungen für eine Dringlichkeitsentscheidung bei …
- VG München, 30.11.2020 - M 26a E 20.5999
Einhaltung des Mindestabstands in Schulen
- OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 KN 2/17
Normenkontrollantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer inzwischen …
- VG Arnsberg, 23.05.2017 - 1 L 1446/17
- OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21
Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2022 - 4 B 1115/22
Zulassung von Ausnahmen der Ladenöffnungen am Sonntag nur aus zureichendem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2018 - 4 B 1546/18
Geschäfte in der Solinger Innenstadt dürfen am Sonntag öffnen
- VG Düsseldorf, 27.02.2018 - 3 L 537/18
Verkaufsoffener Sonntag am 4. März 2018 in Solingen-Ohligs anlässlich der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 13 D 38/20
Untersagung des Betriebs von Handelseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2018 - 1 M 143/18
Ladenöffnungszeiten zum Weihnachtsmarkt; Anforderungen an Prognose der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2018 - 1 M 134/18
Keine Sonntagsöffnung eines Möbelmarktes in Halle Peißen am 4. November 2018
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1506/17
Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der …
- VG Arnsberg, 04.05.2017 - 1 L 1318/17
- VGH Hessen, 04.11.2016 - 8 B 2681/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich "Liebigs Suppenfest" in Gießen
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 74/20
Verfassungsbeschwerde gegen die sog. Maskenpflicht und die ab dem 8. Juni 2020 …
- VGH Hessen, 21.10.2016 - 8 B 2618/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Buchmesse in Frankfurt am Main
- VG Münster, 08.08.2016 - 9 L 1100/16
Kein verkaufsoffener Sonntag in Münster-Hiltrup am 1. Advent
- VGH Hessen, 04.05.2016 - 8 B 1249/16
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Spargel und Grillfestivals in …
- VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19
§ 6 Abs. 1 HLöG, § 80 Abs. 5 VwGO
- VG Arnsberg, 04.05.2017 - 1 L 1326/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 33/20
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 127/20
Verfassungsbeschwerde gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2020 - 4 B 257/20
Ladenöffnung Verkaufsoffener Sonntag Messe Leitmesse
- VG Minden, 09.10.2018 - 3 L 1207/18
- VG Magdeburg, 03.01.2018 - 3 B 41/18
Keine Ladenöffnungen am nächsten Sonntag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1508/17
Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1504/17
Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der …
- VG Köln, 03.12.2018 - 1 L 2651/18
- VG Köln, 03.12.2018 - 1 L 2649/18
- VG Köln, 03.12.2018 - 1 L 2650/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 49/20
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …
- VG Oldenburg, 27.10.2016 - 12 A 138/16
Autowaschanlage; Feiertagsschutz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1505/17
Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20
Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche …
- VG Aachen, 19.09.2018 - 3 L 1250/18
Verkaufsoffener Sonntag; Anhörungsmangel; unzureichende Bestimmtheit; Verwirkung
- VG Düsseldorf, 30.03.2017 - 3 L 1348/17
Verkaufsoffener Sonntag in Duisburg am 2. April 2017 zulässig
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der …
- OVG Sachsen, 27.10.2021 - 6 B 375/21
Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Öffnung von Verkaufsstellen; besonderer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2020 - 4 B 1253/20
Verkaufsoffene Sonntage dürfen auch in Iserlohn und Kevelaer nicht stattfinden
- VGH Bayern, 09.08.2018 - 22 N 18.243
Gewerberecht - Verkaufsoffene Sonntage in Ansbach
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 4 B 1507/17
Ladenöffnung in Düsseldorf am 1. Advent nur an der Nordstraße und an Teilen der …
- VG Braunschweig, 30.06.2023 - 1 B 248/23
Prognoseentscheidung; Sonn- und Feiertagsschutz; Sonntagsöffnung; Verkaufsstelle; …
- VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
Ausnahme vom Ladenöffnungsverbot; Verkauf leicht verderblicher Ware aus eigener …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 74/20
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 4 B 1383/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2019 - 4 B 691/19
- OVG Niedersachsen, 07.03.2019 - 7 ME 9/19
Anlass; anlassgebende Veranstaltung; Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; …
- VG Münster, 30.04.2018 - 9 L 442/18
Sonntagsöffnung zur Coesfelder Automeile auch nach neuem Ladenöffnungsgesetz nur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 4 B 1218/17
Verkaufsoffener Sonntag in Hattinger Innenstadt kann stattfinden
- VG Münster, 27.09.2016 - 9 L 1187/16
Kein verkaufsoffener Sonntag am 30. Oktober 2016
- VG Berlin, 21.09.2020 - 4 L 350.20
Keine Sonntagsöffnung in Berlin am 4. Oktober und am 8. November 2020
- VGH Hessen, 07.10.2016 - 8 B 2537/16
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 A 20.19
Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; eingeschränkter Antrag; Bekanntmachung; …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.11.2020 - VerfGH 185/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die nordrhein-westfälische …
- VGH Hessen, 29.09.2017 - 8 B 1977/17
Kein verkaufsoffener Sonntag in Gründau
- VG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 L 55/17
Kein verkaufsoffener Sonntag am 8. Januar 2017 im Rhein-Ruhr-Zentrum in …
- BVerwG, 29.03.2023 - 3 CN 14.22
Umstellen des Antrags auf Feststellung der Ungültigkeit der außer Kraft …
- BVerwG, 12.01.2023 - 3 CN 10.22
Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft getretenen Verordnungsregelung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2021 - 4 B 1427/21
Anforderungen an die Freigabe der Ladenöffnungszeiten
- VG Arnsberg, 24.04.2018 - 1 L 724/18
Rechtfertigung der Freigabe der Verkaufsstellenöffnung am Sonntag mit der …
- VGH Hessen, 21.08.2017 - 8 B 1577/17
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Frankfurter Buchmesse
- VGH Bayern, 29.06.2023 - 19 ZB 19.2109
Festsetzung des Abschussplans für Gamswild
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2022 - 4 B 395/22
Freigabe der Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen an …
- OVG Niedersachsen, 04.11.2021 - 10 KN 44/18
Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum; …
- VG Düsseldorf, 22.05.2018 - 3 L 1462/18
Verkaufsoffener Sonntag am 27. Mai 2018 in Remscheid unzulässig
- VGH Bayern, 18.12.2015 - 22 CS 15.2716
Verbot der Sonntagsbeschäftigung
- VGH Bayern, 30.12.2020 - 20 CE 20.3002
Gewerkschaft kann keine infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen im schulischen …
- BVerwG, 23.06.2020 - 4 BN 63.19
Normenkontrollstreit um eine Erhaltungssatzung; Voraussetzungen für das …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 - 6 B 11337/18
Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann stattfinden
- VG Köln, 17.05.2017 - 1 L 2094/17
Verkaufsoffene Sonntage in Kerpen und Köln untersagt
- VGH Bayern, 29.06.2023 - 19 ZB 19.2107
Fortsetzungsfeststellungsklage gegen erledigten Jahresabschussplan
- OVG Sachsen, 18.07.2019 - 6 B 137/19
Sonntagsöffnung; Prognose; Anlassveranstaltung; Einkaufszentrum
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 4 B 1278/18
Sonntagsöffnung; Begrenzung der Ladenöffnung; Kirmes; Gewerbeschau
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2018 - 4 B 257/18
- VGH Hessen, 15.08.2017 - 8 B 1576/17
Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Internationalen Automobilausstellung …
- VGH Hessen, 07.10.2016 - 8 B 2540/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2021 - 4 B 1904/21
Bewertung einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2021 - 4 D 15/20
Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2020 - 4 B 1320/20
Coronabedingte verkaufsoffene Sonntage unzulässig
- VG Karlsruhe, 25.04.2017 - 10 K 4813/17
Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags
- VG Köln, 04.12.2018 - 1 L 2722/18
- VG Köln, 29.08.2018 - 1 L 1877/18
Verkaufsoffener Sonntag in Bornheim kann stattfinden
- VGH Hessen, 11.08.2017 - 8 B 1575/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 4 B 594/17
Freigabe der Ladenöffnung am Sonntag im "Bereich der Innenstadt" i.R.d. …
- VG Köln, 02.01.2017 - 1 L 3170/16
Sonntagsöffnung in Porz-Eil untersagt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 4 B 1057/22
Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen an einem Sonntag …
- VG Minden, 15.10.2020 - 3 L 853/20
Unzulässigkeit des verkaufsoffenen Sonntag in Höxter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2020 - 4 B 1306/20
Coronabedingte verkaufsoffene Sonntage unzulässig
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2018 - 1 M 144/18
Allgemeinverfügung über Ladenöffnungszeiten zum Weihnachtsmarkt; Heilung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 4 B 1048/23
- VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 18.497
Normenkontrollverfahren gegen jagdrechtliche Verordnung
- VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1625
Normenkontrollantrag gegen eine außer Kraft getretene Verordnung über die …
- VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 ZB 19.1315
Keine Ausnahmegenehmigung nach ihrer Landschaftsbestandteileverordnung
- VG Magdeburg, 07.09.2020 - 3 B 206/20
Allgemeinverfügung zur Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2020 - 4 B 1284/20
Coronabedingte verkaufsoffene Sonntage unzulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2020 - 4 B 1283/20
Coronabedingte verkaufsoffene Sonntage unzulässig
- VG Gelsenkirchen, 13.03.2017 - 19 L 532/17
Verkaufsoffener Sonntag Essen 2017
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - 4 B 1445/20
- OVG Sachsen, 13.11.2019 - 6 C 7/19
Ladenöffnung; Sonntagsschutz; Prognose der Besucherzahlen bei …
- VG Arnsberg, 08.10.2019 - 1 L 1179/19
Bad Berleburger Modehaus darf sonntags nicht öffnen
- VG Düsseldorf, 28.06.2018 - 3 L 1924/18
Kein verkaufsoffener Sonntag am 1. Juli 2018 in Düsseldorfer Stadtteilen Bilk, …
- VG Düsseldorf, 08.03.2018 - 3 L 588/18
Verkaufsoffener Sonntag am 18. März 2018 in Düsseldorfer Innenstadt zulässig
- VG Düsseldorf, 02.05.2017 - 3 L 1840/17
Verkaufsoffener Sonntag am 7. Mai 2017 in Düsseldorf-Innenstadt anlässlich der …
- VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2022 - 4 B 422/22
Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen an Sonntagen
- OVG Niedersachsen, 13.10.2021 - 10 KN 43/18
Bestandsgefährdung; Beurteilungsspielraum; Blessgänse; Blässgänse; Eigentum; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2020 - 4 B 1580/20
Ladenöffnungen im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen
- VG Gelsenkirchen, 30.10.2018 - 19 L 1907/18
Verkaufsoffener Sonntag; Ladenöffnung; Veranstaltung; Innenstadt; Großstadt
- BVerwG, 20.03.2023 - 3 CN 13.22
Umstellen des Antrags auf Feststellung der Ungültigkeit der außer Kraft …
- VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 19 L 1989/18
Verkaufsoffener Sonntag Ladenöffnung Veranstaltung Annex Sonntagsschutz …
- VG Münster, 30.04.2018 - 9 L 442
- VG Karlsruhe, 23.10.2017 - 10 K 13245/17
Klage gegen Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags
- VG Düsseldorf, 30.05.2017 - 3 L 2409/17
Kein verkaufsoffener Sonntag in Düsseldorf am 11. Juni 2017
- VG Gelsenkirchen, 18.05.2017 - 19 L 1504/17
Ladenöffnungszeiten verkaufsoffener Sonntag einstweilige Anordnung
- VGH Hessen, 21.04.2017 - 8 B 1022/17
- VG Minden, 02.10.2018 - 3 L 1180/18
- VG Aachen, 07.04.2017 - 3 L 520/17
Verfahren zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen hinsichtlich Öffnung der …
- VG Arnsberg, 11.12.2018 - 1 L 1805/18
- VG Minden, 27.09.2018 - 3 L 1205/18
- VG Arnsberg, 27.04.2018 - 1 L 714/18
- VG Düsseldorf, 29.11.2017 - 3 L 5544/17
Kein verkaufsoffener Sonntag am 3. Dezember 2017 in Wuppertal-Elberfeld
- VG Magdeburg, 05.09.2017 - 3 B 305/17
(Keine) Sonntags-Ladenöffnung am Tag des offenen Denkmals
- VG Düsseldorf, 29.12.2016 - 3 L 4339/16
Kein verkaufsoffener Sonntag am 8. Januar 2017 in Oberhausen (Stadtteil Neue …
- VG Düsseldorf, 09.11.2016 - 3 L 3619/16
Auch am 4. Dezember 2016 kein verkaufsoffener Sonntag in Wuppertal
- VG Augsburg, 18.05.2020 - Au 5 K 19.2144
Öffnung eines Ladengeschäfts an einem Marktsonntag
- VG Berlin, 28.09.2018 - 4 L 365.18
Eilantrag einer Dienstleistungsgewerkschaft auf Verpflichtung zur Schließung von …