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   OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98   

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https://dejure.org/1999,3339
OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98 (https://dejure.org/1999,3339)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.1999 - 22 U 120/98 (https://dejure.org/1999,3339)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 22 U 120/98 (https://dejure.org/1999,3339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 633 634 635
    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderung an Verzug und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erklärt? (IBR 1999, 465)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 5/97
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1396
  • BauR 1999, 1030
  • BauR 1999, 789 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98
    Soll aus dem Prozeßvorbringen des Auftragnehmers gefolgert werden, die Fristbestimmung sei als reine Förmlichkeit überflüssig, müssen weitere Umstände hinzukommen, die in dem einzelnen Fall das Bestreiten des Mangels zugleich als eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung erscheinen lassen (Urteil des hiesigen 5. Zivilsenats vom 16.03.1995 - 5 U 72/94 - NJW-RR 1996, 16, 17).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97

    Verzug mit Mängelbeseitigung aufgrund endgültiger Erfüllungsverweigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98
    Der Verzug des Schuldners wird geheilt, wenn dieser dem Gläubiger die Leistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbietet (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB , 57. Auflage, § 284 BGB , Rdn. 28; Senatsurteil vom 20.3.1998 - 22 U 159/97 - BauR 1998, 1011 = OLGR 1998, 359 = NJW-RR 1998, 1030 ).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98
    Sie liegt nur vor, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheint, daß er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe (vgl. BGHZ 104, 6, 13 = BGH NJW 1988, 1778 ,1780 zu § 326 BGB ).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 188/96

    Wann liegt eine ernstliche und endgültige Erfüllungsverweigerung vor?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98
    Eine ernstliche und endgültige Erfüllungsverweigerung, die eine Nachfristsetzung gemäß § 634 Abs. 1 Nr. 1 BGB entbehrlich macht, kann deshalb nicht angenommen werden, solange nicht auszuschließen ist, daß der Schuldner aufgrund einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung doch noch erfüllt hätte, um einen drohenden hohen Schaden zu vermeiden (BGH a. a. O.; Senatsurteil vom 28.02.1997 - 22 U 188/96 - OLGR 1997, 121).
  • RG, 04.03.1921 - III 313/20

    Nachfristsetzung; BGB. § 326

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98
    Die mit einer Fristsetzung verbundene Aufforderung an den Schuldner, seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären, ist dem Verlangen, die Mängel innerhalb der Frist zu beseitigen, nicht gleichzusetzen (vgl. RGZ 101, 397, 398 zu § 326 Abs. 1 S. 1 BGB ).
  • LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17

    Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung

    Der von §§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB, 242 BGB vorausgesetzte Schuldnerverzug der Beklagten würde erst beendet und zum Entfallen des Vorschussanspruches führen, wenn der Kläger hierdurch gem. §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug gesetzt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 03. April 2007, X ZR 1074/04, NJW 2007, 2671; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 1999, 22 U 120/98, NJW-RR 1999, 1396; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 286 Rn. 37).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 21 U 86/12

    Nachbesserung kann beim Werkvertrag auch nach zwei erfolglosen

    An die Annahme einer Verweigerung der Nacherfüllung sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 1986, 661; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1396).

    Eine ernstliche und endgültige Verweigerung kann deshalb nicht angenommen werden, solange nicht auszuschließen ist, dass der Schuldner aufgrund einer Fristsetzung doch noch erfüllt hätte, um einen drohenden hohen Schaden zu vermeiden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1396 m.w.N.).

  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01

    Nachbesserungsverweigerung

    Vielmehr müssen die Gesamtumstände des Falles die Annahme rechtfertigen, daß der Auftragnehmer endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will, so daß es ausgeschlossen erscheint, er werde sich von einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen lassen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882, 883; s. ferner OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; 1999, 1396 f.; BauR 2001, 646, 647; enger H. Mantscheff, BauR 1996, 338 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 81/13

    Bestreiten von Mängeln ist keine Erfüllungsverweigerung!

    Eine vollständige Verweigerungshaltung der Klägerin lässt sich diesem Telefonat - schon wegen deren Bemühens um eine gütliche Einigung und der damit verbundenen "Gesprächsbereitschaft" (vgl. OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 15.01.1999, 22 U 120/98, NJW-RR 1999, 1396; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2009, 5 U 605/09, BauR 2009, 1633; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2182 mwN; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1358 mwN) - nicht entnehmen, erst recht keine ernsthafte und endgültige Verweigerung einer Nacherfüllung entsprechend der vorstehenden strengen Grundsätze.

    Eine vollständige Verweigerungshaltung der Klägerin beinhaltet dieses Schreiben (ungeachtet der insoweit falschen Wiedergabe der vorgeschlagenen Maßnahmen in der Berufungsbegründung der Beklagten mit "Mattschleifen" bzw. "Abschleifen", vgl. 108/109 GA) - schon wegen des daraus ersichtlichen Bemühens der Klägerin um eine gütliche Einigung und der damit - weiterhin - verbundenen "Gesprächsbereitschaft" nicht (vgl. OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 15.01.1999, 22 U 120/98, NJW-RR 1999, 1396; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2009, 5 U 605/09, BauR 2009, 1633; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2182 mwN; Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1358 mwN), erst recht keine ernsthafte und endgültige Verweigerung einer Nacherfüllung entsprechend der vorstehenden strengen Grundsätze.

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und

    Darüber hinaus steht auch eine Fristsetzung zur Erklärungsabgabe dem Verlangen, die Mängel zu beseitigen, nicht gleich (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030 = NJW-RR 1999, 1396).

    Eine Fristsetzung wäre nur dann entbehrlich, wenn die Beklagte die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hätte, so daß das Festhalten an der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung letztlich auf eine überflüssige Förmlichkeit hinausliefe (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030; OLG Düsseldorf, 5. ZS, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Das ist allerdings nicht der Fall, wenn nicht auszuschließen ist, daß der Schuldner auf Grund einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung doch noch erfüllt hätte (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030, 1031).

  • LG Lübeck, 07.05.2018 - 14 S 260/15

    Schimmel ist immer Mietmangel!

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass der von §§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB, 242 BGB vorausgesetzte Schuldnerverzug der Beklagten erst beendet und zum Entfallen des Vorschussanspruches führen würde, wenn der Kläger hierdurch gem. §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug gesetzt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 03. April 2007, X ZR 1074/04, NJW 2007, 2671; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Januar 1999, 22 U 120/98, NJW-RR 1999, 1396; Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 286 Rn. 37).
  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 2/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Das wörtliche Angebot des Schuldners reicht jedoch gemäß § 295 S 1 BGB dann zur Begründung des Annahmeverzugs aus, wenn der Gläubiger ihm erklärt hat, dass er die Leistung nicht annehmen werde (vgl auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1396, 1397) .
  • OLG Düsseldorf, 27.12.2001 - 21 U 81/01

    Abnahme eines Werks bei Vorbehalt weiterer Untersuchungen; Anforderungen an die

    Die mit einer Fristsetzung verbundene Aufforderung an den Schuldner, seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären, genügt dem Erfordernis einer klaren und unmissverständlichen Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzten Frist im Sinne des § 634 Abs. 1 BGB nicht (BGH, NJW 1999, 3710, 3711; OLG Düsseldorf, BauR 99, 1030).

    Vorliegend handelt es sich jedoch lediglich um ein prozesstaktisches Bestreiten, welches weiterer Anhaltspunkte bedarf, um Rückschlüsse auf eine endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung zuzulassen (OLG Düsseldorf, BauR 1999, 1030, 1031).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 5 U 130/07

    Mängelansprüche beim VOB-Vertrag: Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung durch den

    Darüber hinaus erfüllte die - kurze - Fristsetzung der Klägerin [in diesem Schreiben von Freitag, dem 01.08.2003,] gegenüber der Beklagten, bis Montag, den 04.08.2003, die nach Maßgabe dieses Schreibens geforderte uneingeschränkte Mängelbeseitigungserklärung abzugeben (die auch die Überwachung der Trocknungsphase beinhalten sollte - Bl. 56 R) schon nicht die Anforderungen an eine angemessene Fristsetzung zur Mängelbeseitigung (vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 1999, 1030), wie auch die Antwort der Beklagten mit Schreiben vom 04.08.2003 weiterhin keine Ablehnung der Mängelbeseitigung beinhaltete, vielmehr diese - im Blick auf die bereits begonnenen Mängelbeseitigungsarbeiten - keinen Grund sah, ihr bzw. ihrer Subunternehmerin ... die bereits angebotene Mängelbeseitigung zu untersagen (Bl. 59) - verbunden mit dem Angebot einer sachlichen Erörterung der weitergehenden Vorgehensweise vor Ort, worauf sich die Klägerin indes mit weiterem Schreiben vom 04.08.2003 nicht mehr einließ (Anlage B 14 - Bl. 122 und Anlage K 24 - Bl. 61).
  • KG, 22.08.2006 - 21 U 165/03

    Klage gegen den Bauunternehmer auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten:

    Abgesehen davon war eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung ohnehin wegen ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung entbehrlich (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1396 ff zu I.).
  • OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03

    Bedenkenanmeldung gem. § 4 Nr. 3 VOB/B: Vertragszweck-Gefährdung?

  • OLG Rostock, 16.07.2008 - 1 U 48/08

    Verzinsungspflicht bei Annahmeverzug des Gläubigers

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 5 U 146/99

    Verweigerung der Mängelbeseitigung

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2005 - 23 U 202/04
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