Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.04.1999 - 9 U 48/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Änderung von Genehmigungsunterlagen: Zusatzhonorar gerechtfertigt ?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorlage der prüffähigen Rechnung mit geschätzten anrechenbaren Kosten auch noch in 2. Instanz? (IBR 1999, 278)
Papierfundstellen
- BauR 2000, 435
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 17.04.2009 - VII ZR 164/07
Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Zeithonorars für …
Dieser Auffassung haben sich einige Oberlandesgerichte angeschlossen (OLG Frankfurt, BauR 2000, 435, 436; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 669, 670) . - OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 23 U 182/01
Zur Kündigungsmöglichkeit eines Architektenvertrages bei Überschreitung des …
Kommt - wie hier - eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht, weil das Bauvorhaben nicht mehr weiter durchgeführt wird, so wird das Honorar sofort fällig (OLG Frankfurt/M. MDR 1999, 1381; BauR 2000, 435).Dem Bauherrn stehen nur noch Minderungs- oder Schadensersatzansprüche zu (OLG Frankfurt/M. BauR 2000, 435).
- OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
Aufrechnungsverbot im Architektenvertrag
Ein solches Aufrechnungsverbot, das in Einklang steht mit § 11 Nr. 3 AGBG, der hier anzuwenden ist, aber auch mit der Rechtslage nach § 309 Nr. 3 BGB n. F. übereinstimmt, kann wirksam formularmäßig vereinbart werden (BGH NJW-RR 1989, 481; BGH NJW 2002, 2279 [richtig: NJW 2002, 2779 - d. Red.] ) und begegnet keinen rechtlichen Bedenken (ständige Senatsrechtsprechung; ebenso z.B. auch OLG Bamberg IBR 2002, 495; OLG Frankfurt IBR 1999, 278; BauR 2000, 435, 437; OLG Schleswig IBR 2001, 625; BauR 2001, 1615; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 244; jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Koblenz, 28.11.2000 - 3 U 26/00
Bindung des Architekten an eine erstellte Schlußrechnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hagen, 28.02.2012 - 9 O 425/10
Kostenermittlung nach "falscher" DIN 276: Folge?
Die Kostenermittlung kann zwar auch erst im Prozess vorgelegt werden (vgl. OLG Frankfurt, BauR 2000, 435), so dass hier grundsätzlich auch die Überreichung erst mit der Einspruchsschrift als ausreichend angesehen werden könnte.