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   OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04   

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https://dejure.org/2004,4755
OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04 (https://dejure.org/2004,4755)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.11.2004 - 4 U 154/04 (https://dejure.org/2004,4755)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. November 2004 - 4 U 154/04 (https://dejure.org/2004,4755)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch gegen ein Straßenbahnunternehmen: Verneinung wesentlicher Beeinträchtigung bei Erschütterungsimmissionen eines Wohnhauses durch Straßenbahnverkehr bei partieller Überschreitung der Grenzwerte der DIN 4150

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1004 Abs. 1 BGB; § 906 Abs. 2 S. 2 BGB; § 531 Abs. 2 S. 1 Ziff. 3 ZPO; § 48 BImSchG; § 1011 BGB
    Beseitigung von Erschütterungsimmissionen; Wirtschaftliche Zumutbarkeit von Immissionseindämmungsmaßnahmen; Wesentlichkeit der Beeinträchtigung nach dem Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung von Erschütterungsimmissionen; Wirtschaftliche Zumutbarkeit von Immissionseindämmungsmaßnahmen; Wesentlichkeit der Beeinträchtigung nach dem Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen"

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 906; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906; BGB § 1004
    Keine zwangsweise Beeinträchtigung der Nutzung benachbarter Wohngrundstücke bei Grenzwertüberschreitung für Erschütterungsimmissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beeinträchtigung durch Erschütterungsimmissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1653
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04
    Der Kläger macht zu Recht geltend, dass die Beklagte zu 1 als Betreiberin des Straßenbahnverkehrs Störerin hinsichtlich der durch den Stadtbahnverkehr ausgehenden Erschütterungsimmissionen bleibt, weil die streitige Immission auch dann zumindest mittelbar auf ihren Willen zurückgeht (vgl. BGHZ 120, 239, 254), wenn gerade der besondere Zustand der Gleisanlagen, wie von dem Kläger behauptet, zu den streitbefangenen Erschütterungsimmissionen führt.

    Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung ist das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGHZ 120, 239, 255; BGH NJW-RR 2002, 737; BGH NJW 1999, 1029, 1030).

    Allerdings setzt die Feststellung der Unwesentlichkeit voraus, dass ein entsprechender Nachweis zur Überzeugung des Gerichts erbracht wird, weil der Einwirkende für die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung beweispflichtig ist (vgl. BGHZ 120, 239, 257).

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04
    Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung ist das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGHZ 120, 239, 255; BGH NJW-RR 2002, 737; BGH NJW 1999, 1029, 1030).

    Es ist zwar möglich, die Einwirkungen vom Erschütterungen auf Gebäude anhand der DIN-Norm 4150 zu beurteilen (vgl. BGH NJW 1999, 1029, 10309).

    Zwar ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1999, 1029, 1030) anerkannt, dass der schadensanfällige Zustand eines Anwesens für den Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB anspruchsmindernd berücksichtigt werden kann.

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04
    Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung ist das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und das, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGHZ 120, 239, 255; BGH NJW-RR 2002, 737; BGH NJW 1999, 1029, 1030).

    Für die Beurteilung, ob Immissionen die Benutzung eines Nachbargrundstücks wesentlich beeinträchtigen, ist jedoch die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgebend, sodass dem Gedanken der zeitlichen Priorität beim primären Rechtsschutz nach §§ 906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 1004 Abs. 1 BGB - anders als im Rahmen des sekundären Rechtstreites nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB - grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (vgl. BGH NJW-RR 2002, 737).

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04
    Während eine Überschreitung derartiger qualifizierter Richtwerte wenigstens einen deutlichen Hinweis für die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung gibt (vgl. BGH DVBl 1990, 771), kommt der Überschreitung von Richtwerten, die sich aus der vorbezeichneten DIN-Norm ergeben, nur eine geringere indizielle Bedeutung für die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung zu.
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus OLG Celle, 17.11.2004 - 4 U 154/04
    Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass die DIN-Normen keine Rechtsnormen, sondern lediglich private technische Regeln mit Empfehlungscharakter sind (vgl. BGH NJW 1998, 2814).
  • LG Saarbrücken, 20.11.2015 - 13 S 117/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für durch Öffnen der Beifahrertür

    und können daher lediglich in der Gesamtwürdigung als Entscheidungshilfe Berücksichtigung finden, indem sie eine Wahrscheinlichkeitsprognose für das Auftreten erheblicher Belästigungen ermöglichen, die umso verlässlicher ist, je höher die Grenzwertüberschreitung ist (vgl. OLG Celle BauR 2005, 1653 [OLG Celle 17.11.2004 - 4 U 154/04]; [...] Rdn. 39).
  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen beeinträchtigter Nutzungsmöglichkeit

    und können daher lediglich in der Gesamtwürdigung als Entscheidungshilfe Berücksichtigung finden, indem sie eine Wahrscheinlichkeitsprognose für das Auftreten erheblicher Belästigungen ermöglichen, die umso verlässlicher ist, je höher die Grenzwertüberschreitung ist (vgl. OLG Celle BauR 2005, 1653; Juris Rdn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 11 A 1648/06

    Heranziehung der Grundsätze der DIN 4150 Teil 2 zur Beurteilung von

    - 5 S 387/03 -, juris, Rn. 94 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - 22 ZB 06.1695 -, NVwZ-RR 2008, 235 f.; OLG Celle, Urteil vom 17. November 2004 4 U 154/04 -, BauR 2005, 1653 (1655 f.); BGH, Urteil vom 20. November 1998 V ZR 411/97 , NJW 1999, 1029 f.; zur indiziellen Bedeutung technischer Regelwerke vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 7 C 33.87 , BVerwGE 79, 254 (259).
  • KG, 21.12.2006 - 1 U 74/05
    1. Der Sache nach stellt die Klageerweiterung durch die in erster Instanz in vollem Umfang obsiegende Klägerin auf die Beklagte zu 2) eine Anschlussberufung dar (vgl, BGH NJW 1995, 198 ff [BGH 04.10.1994 - VI ZR 223/93] ; OLG Karlsruhe, GRUR 1995, 495 ff; OLG Celle, OLGR 05, 386; OLG Hamm, MDR 1999, 1062 [BGH 25.03.1999 - VII ZR 397/97] ).
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