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   BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82   

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BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82 (https://dejure.org/1983,1987)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82 (https://dejure.org/1983,1987)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 1983 - BReg. 2 Z 89/82 (https://dejure.org/1983,1987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 1 Abs. 1,3, § 5 Abs. 4, § 8, § 10 Abs. 1, 2, § 15; BGB § 877

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zur Unterteilung des Teileigentums; Nutzungsmöglichkeit eines Teileigentums ; Selbständigen Auslegung einer Teilungserklärung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Vereinbarungscharakter der Bezeichnung "Laden"in der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 671
  • DNotZ 1984, 104 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 345
  • BayObLGZ 1983, 79
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
    In Rechtsprechung und Literatur ist heute anerkannt, daß die bloße Aufteilung eines Wohnungs- oder Teileigentums durch den Inhaber auch dann - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung entsprechend § 12 WEG in der Teilungserklärung - nicht der Zustimmung der anderen Wohnungs-(Teil-)eigentümer bedarf, wenn gleichzeitig (öder im Zusammenhang damit) einer der so gebildeten Teile des Wohnungs-(Teil-)eigentums veräußert wird (BGHZ 49, 250/251 ff.; 73, 150/152 ff.; BayObLGZ 1977, 1/3 f:; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 3 RdNr. 27; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 8 RdNrn. 41 ff., 46; jew.m.weit.Nachw.).

    2 Z 21/76|OLG Braunschweig; 30.06.1976; 2 Wx 44/75">MDR 1976, 1023; Bärmann/Pick/Merle § 3 RdNr. 72; offen gelassen in BGHZ 73, 150/152).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
    Da die Beschreibung des Teileigentums der Beteiligten zu 1) in der Teilungserklärung (Nachtrag) gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums in das (Teileigentums-)Grundbuch eingetragen worden ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen (und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen; hier: Teilungserklärung, Aufteilungsplan) der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; …

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLG aaO).

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
    In Rechtsprechung und Literatur ist heute anerkannt, daß die bloße Aufteilung eines Wohnungs- oder Teileigentums durch den Inhaber auch dann - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung entsprechend § 12 WEG in der Teilungserklärung - nicht der Zustimmung der anderen Wohnungs-(Teil-)eigentümer bedarf, wenn gleichzeitig (öder im Zusammenhang damit) einer der so gebildeten Teile des Wohnungs-(Teil-)eigentums veräußert wird (BGHZ 49, 250/251 ff.; 73, 150/152 ff.; BayObLGZ 1977, 1/3 f:; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 3 RdNr. 27; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 8 RdNrn. 41 ff., 46; jew.m.weit.Nachw.).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
    Da die Beschreibung des Teileigentums der Beteiligten zu 1) in der Teilungserklärung (Nachtrag) gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums in das (Teileigentums-)Grundbuch eingetragen worden ist, unterliegt sie wie alle Grundbucheintragungen (und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen; hier: Teilungserklärung, Aufteilungsplan) der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; …
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
    Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer (§ 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 WEG; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1972, 150/155; 1978; 214/216; 1980, 154/158).
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
    Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer (§ 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 WEG; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1972, 150/155; 1978; 214/216; 1980, 154/158).
  • BayObLG, 08.05.1974 - BReg. 2 Z 17/74
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
    c) Die Änderung dieser Zweckbestimmung kann daher nur durch Vereinbarung geschehen und bedarf nach Begründung der Wohnungs-(Teil-)eigentümergemeinschaft als Abänderungsvereinbarung im Sinn des § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG der Mitwirkung der übrigen Wohnungs-(Teil-)eigentümer (vgl. BayObLGZ 1974, 217/219; 1978, 377/381 f.; BayObLG MittBayNot 1980, 210/211; Weitnauer § 1 RdNr. 6a, § 15 RdNr. 2a; Soergel BGB 11. Aufl. § 1 WEG RdNr. 7; vgl. ferner OLG Stuttgart BWNotZ 1983, 19 f.; Bärmann/Pick/Merle § 10 RdNr. 54; Palandt BGB 42. Aufl. § 1 WEG Anm. 1).
  • OLG Hamm, 04.10.1977 - 15 W 67/77
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
    Dabei stehen Regelungen in der Teilungserklärung einer Vereinbarung gleich (§ 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG; BayObLG aaO; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12).
  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
    Soweit eine Vereinbarung getroffen ist, geht sie - abgesehen von nicht mehr anfechtbaren, rechtswirksamen Eigentümerbeschlüssen - vor und bindet die Eigentümer (§ 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 2 WEG; BGHZ 37, 203/207; BayObLGZ 1971, 273/276; 1972, 150/155; 1978; 214/216; 1980, 154/158).
  • BayObLG, 12.01.1977 - BReg. 2 Z 32/76
    Auszug aus BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 89/82
    In Rechtsprechung und Literatur ist heute anerkannt, daß die bloße Aufteilung eines Wohnungs- oder Teileigentums durch den Inhaber auch dann - vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung entsprechend § 12 WEG in der Teilungserklärung - nicht der Zustimmung der anderen Wohnungs-(Teil-)eigentümer bedarf, wenn gleichzeitig (öder im Zusammenhang damit) einer der so gebildeten Teile des Wohnungs-(Teil-)eigentums veräußert wird (BGHZ 49, 250/251 ff.; 73, 150/152 ff.; BayObLGZ 1977, 1/3 f:; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 3 RdNr. 27; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 8 RdNrn. 41 ff., 46; jew.m.weit.Nachw.).
  • BayObLG, 14.12.1978 - BReg. 2 Z 14/78
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    Auch die Unterteilung eines Wohnungseigentums durch den Eigentümer bedarf nicht der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer, sofern nicht die Teilungserklärung eine abweichende Bestimmung enthält (BayObLGZ 1983, 79/82; Demharter GBO 23. Aufl. Anhang zu § 3Rn. 53).
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt die Umwandlung eines Teileigentums in Wohnungseigentum eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums aller Wohnungs- und Teileigentümer im Sinne von §§ 873, 877 BGB dar, die deren Mitwirkung und der Eintragung in das Grundbuch bedarf (BayObLGZ 1983, 79/84; 1989, 28/30; BayObLG Rpfleger 1986, 177; MittBayNot 1991, 220; 1996, 208 f.; NJW-RR 1997, 586 f.; ebenso OLG Braunschweig MDR 1976, 1023; OLG Köln ZMR 1997, 376 f.).
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf, wenn es sich hierbei um eine materielle Änderung der Zweckbestimmung handelt, der Zustimmung der übrigen Raumeigentümer (BayOBLGZ 1983, 79/84 [= MittBayNot 1983, 124 = DNotZ 1984, 104 ]).
  • BayObLG, 15.02.1989 - BReg. 2 Z 129/88

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    (a) »... Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf grundsätzlich der Mitwirkung der übrigen Wohnungs-(Teil-)eigentümer (BayObLGZ 1983, 79 [hier: I (152) 103 a]; BayObLG, …

    Die Änderung dieser Zweckbestimmung kann daher nur durch Vereinbarung geschehen und bedarf nach Begründung der Wohnungs-(Teil-)eigentümergemeinschaft als Abänderungsvereinbarung im Sinne des § 5 Abs. 4 , § 10 Abs. 2 WEG der Mitwirkung der übrigen Wohnungs-(Teil-)eigentümer (BayObLGZ 1983, 79/84).

  • BayObLG, 10.11.2004 - 2Z BR 169/04

    Nutzung gewerblichen Teileigentums zur Unterbringung psychisch kranker

    Die Rechtsnatur von Sondereigentum als Wohnungseigentum einerseits (§ 1 Abs. 2 WEG) oder Teileigentum andererseits (§ 1 Abs. 3 WEG) ist bereits eine allgemeine Zweckbestimmung (BayObLG NJW-RR 1998, 946; WuM 1994, 222; BayObLGZ 1983, 79/84; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 15 WEG Rn. 13).
  • BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 67/85

    Zur Unterteilung von Wohnungseigentum

    Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf, wenn es sich hierbei um eine materielle Änderung der Zweckbestimmung handelt, der Zustimmung der übrigen Raumeigentümer (BayObLGZ 1983, 79/84 [= MittBayNot 1983, 124 = DNotZ 1984, 104 ]).
  • BayObLG, 25.06.1997 - 2Z BR 90/96

    Verfahrensführungsbefugnis eines italienischen Ehegatten als Miteigentümer von

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nicht eine solche Umwandlung als Inhaltsänderung des Teileigentums entsprechend §§ 873, 877 BGB (vgl. BayObLGZ 1983, 79, 85), sondern die Frage, ob dem Antragsgegner eine Nutzung des Teileigentums, die von der vereinbarten Zweckbestimmung nicht gedeckt, aber von den Wohnungseigentümern mehrheitlich genehmigt worden ist, untersagt werden kann.
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 60/91

    Zum Umfang eines Wohnungsrechts

    Die Änderung dieser Zweckbestimmung kann nur durch Vereinbarung geschehen und bedarf nach Begründung der Wohnungs(Teil-)eigentümergemeinschaft als Abänderungsvereinbarung im Sinn des § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG der Mitwirkung der übrigen Wohnungs-(Teil-)eigentümer (BayObLGZ 1983, 79/84 [= MittBayNot 1983, 124 = DNotZ 1984, 104 ]; 1989, 28/30 [= MittBayNot 1989, 142 = DNotZ 1990, 42 ]; Horber/Demharter Anhang zu § 3 Anm. 11 c).
  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 2 Z 87/91

    Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

    Die Änderung dieser Zweckbestimmung kann nur durch Vereinbarung geschehen und bedarf nach Begründung der Wohnungs(Teil-)eigentümergemeinschaft als Abänderungsvereinbarung im Sinn des § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2 WEG der Mitwirkung der übrigen Wohnungs-(Teil-)eigentümer (BayObLGZ 1983, 79/84 [= MittBayNot 1983, 124 = DNotZ 1984, 104 ]; 1989, 28/30 [= MittBayNot 1989, 142 = DNotZ 1990, 42 ]; Horber/Demharter Anhang zu § 3 Anm. 11 c).
  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 109/95

    Pflicht zur Zustimmung zur Umwandlung eines Teileigentums in Wohneigentum nach

    Die Umwandlung eines Teileigentums in Wohnungseigentum, d. h. hier die Änderung der Zweckbestimmung von Lager zu Wohnung, stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der Wohnungs- und Teileigentümer dar und bedarf gemäß §§ 873, 877 BGB der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer; ferner ist zur Eintragung im Grundbuch deren Bewilligung gemäß § 19 GBO in der Form des § 29 GBO notwendig (BayObLGZ 1983, 79, 84; 1989, 28, 30; BayObLG WuM 1994, 222; Demharter GBO 21. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 67).
  • OLG Hamm, 08.03.1993 - 15 W 244/92

    Klage gegen die Vermietung von Wohneigentum an die Stadt zur Unterbringung von

  • BayObLG, 19.04.1983 - BReg. 2 Z 20/83

    Zur Grundbucheintragungvon Wohnungseigentümerbeschlüssen

  • OLG Zweibrücken, 10.02.1997 - 3 W 200/96

    Wohnungseigentum

  • BayObLG, 30.04.1987 - BReg. 2 Z 30/87

    Sondernutzungsrechte an Kfz-Stellplätzen

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