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   BayObLG, 16.02.1989 - BReg. 3 Z 171/88   

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BayObLG, 16.02.1989 - BReg. 3 Z 171/88 (https://dejure.org/1989,4004)
BayObLG, Entscheidung vom 16.02.1989 - BReg. 3 Z 171/88 (https://dejure.org/1989,4004)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - BReg. 3 Z 171/88 (https://dejure.org/1989,4004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1989, 331
  • BayObLGZ 1989 Nr. 8
  • BayObLGZ 1989, 34
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 5/03

    Tod des persönlich haftenden Gesellschafters - Beerbung durch Kommanditisten -

    die im Siebenten Abschnitt des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgezählten Angelegenheiten (BayObLGZ 1989, 34/39).
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 234/02

    Eintragungsfähigkeit der GmbH-Tätigkeitsbezeichnung

    Handelssachen in diesem Sinn sind insbesondere die im Siebenten Abschnitt des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgezählten Angelegenheiten (BayObLGZ 1989, 34/39).
  • BayObLG, 30.06.1998 - 3Z BR 175/98

    Zuständigkeit für Beschwerden gegen Entscheidungen des Registergerichts

    Handelssachen im Sinne dieser Vorschrift sind die im 7. Abschnitt des FGG behandelten Angelegenheiten sowie diejenigen, die durch andere Gesetze den Vorschriften des FGG über Handelssachen unterstellt sind (vgl. BayObLGZ 1989, 34/39 m. w. N.; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Vor §§ 125 ff. FGG Rn. 2).

    Entscheidet anstelle der Kammer für Handelssachen eine Zivilkammer, so liegt darin eine Gesetzesverletzung, auf der die zwar nicht unwirksame, jedoch anfechtbare Entscheidung stets als beruhend anzusehen ist (§ 27 FGG , § 551 Nr. 4 ZPO ; vgl. BayObLGZ 1989, 34/39; BayObLG …

  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

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  • BayObLG, 18.04.2001 - 3Z BR 124/01

    Entscheidung über eine Erstbeschwerde in einer Handelsregistersache durch den

    Über Erstbeschwerden entscheidet gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 FGG bei den Landgerichten eine Zivilkammer, an deren Stelle aber in Handelsregistersachen nach § 30 Abs. 1 Satz 2 FGG die ausschließlich zuständige Kammer für Handelssachen tritt (BayObLGZ 1989, 34/39; BayObLG NJW-RR 1998, 829; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 30 FGG Rn. 2).
  • OLG Celle, 28.06.1999 - 9 W 72/99

    Auslegung des Begriffs "Anmeldung" zur Eintragung ins Handelsregister

    Die gemäß § 12 Abs. 1 HGB vorzunehmende Anmeldung hat einerseits materiell-rechtliche Bedeutung (vgl. z.B. § 8 Abs. 2 GmbHG , §§ 2 und 3 HGB ), sie ist jedoch in erster Linie und stets ein verfahrensrechtlicher Antrag auf Eintragung in das Handelsregister (BayObLG in BayObLGZ 1989, 34/37 m.w.N.) und damit im Sinn des.
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