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   OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04   

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https://dejure.org/2004,6738
OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04 (https://dejure.org/2004,6738)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2004 - 1 U 22/04 (https://dejure.org/2004,6738)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2004 - 1 U 22/04 (https://dejure.org/2004,6738)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine auf eine Aufrechnung gestützte Vollstreckungsgegenklage; Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen einer erklärten Aufrechnung bei Zustehen eines Zurückbehaltungsrechts; Gleichartigkeit eines Anspruch auf Befreiung von einer noch nicht ...

  • Judicialis

    BGB § 426 Abs. 1; ; ZPO § 426 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 1
    Zur Aufrechnung einer Vollstreckungsklage; keine Gleichartigkeit eines Anspruchs auf Befreiung nach § 426 BGB und eines Zahlungsanspruches nach § 387 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Aufrechnung in einer Vollstreckungsgegenklage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2004, 9037
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1983 - VI ZR 285/81

    Befreiungsanspruch - Verbindlichkeit - Zahlungsanspruch - Aufrechnung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
    Ein Befreiungsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB und ein Zahlungsanspruch sind nicht gleichartig (BGH NJW 1999, 1182, 1184; BGH NJW 1983, 2438 f., je mwN.).

    Es wäre dann in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der Zahlungsanspruch und der davor bestehende Befreiungsanspruch rechtlich identisch sind und ob dieser Anspruch mit dem titulierten Gegenanspruch in dem nach § 273 BGB erforderlichen (BGH NJW 1983, 2438) rechtlichen Zusammenhang steht.

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
    Die tatsächlichen Grundlagen für den Aufrechnungseinwand liegen vor, sobald sich die beiderseitigen Forderungen aufrechenbar gegenüber stehen (BGH NJW 1994, 2769, 2770 mwN.; BGH NJW 2003, 3134, 3135).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
    Der geltend gemachte Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung steht dem Kläger entsprechend § 371 Satz 1 BGB zu (vgl. BGHZ 127, 146, 148 f.).
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
    Ein Befreiungsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB und ein Zahlungsanspruch sind nicht gleichartig (BGH NJW 1999, 1182, 1184; BGH NJW 1983, 2438 f., je mwN.).
  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2004 - 1 U 22/04
    Die tatsächlichen Grundlagen für den Aufrechnungseinwand liegen vor, sobald sich die beiderseitigen Forderungen aufrechenbar gegenüber stehen (BGH NJW 1994, 2769, 2770 mwN.; BGH NJW 2003, 3134, 3135).
  • LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08

    Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma

    Wegen der weitreichenden Folgen einer Schuldumschaffung muss ein dahingehender Vertragswille grundsätzlich deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen (BGH, NJW 1986, 1490 ff; BGH NJW 1979, 3708 f; BGH NJW 1979, 426, 427 m. w. Nachw.; OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.03.2004, 1 U 22/04, BeckRS 2004, 09037; vgl. ferner: BGH NJW 2003, 334 5 ff = "keine Schuldumschaffung durch Prozessvergleich ").
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