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   OLG Bamberg, 21.03.2022 - 2 W 35/21   

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https://dejure.org/2022,6199
OLG Bamberg, 21.03.2022 - 2 W 35/21 (https://dejure.org/2022,6199)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.03.2022 - 2 W 35/21 (https://dejure.org/2022,6199)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. März 2022 - 2 W 35/21 (https://dejure.org/2022,6199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1945, 1955, 1960; ZPO § 792
    Form- und fristgerechte Anfechtung einer Erbausschlagung

  • rewis.io

    Anforderungen an die form- und fristgerechte Anfechtung der Erbausschlagung, Antragsbefugnis für Nachlassgläubiger im Erbscheinserteilungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Ungewissheit hinsichtlich von Erben; Notariell beglaubigte Anfechtungserklärung als amtsempfangsbedürftige Willenserklärung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die form- und fristgerechte Anfechtung der Erbausschlagung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anfechtung einer Erbausschlagung

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die formgerechte Anfechtung einer Erbausschlagung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbausschlagung - Anfechtung wegen Irrtums muss fristgerecht erfolgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Fristen beim Erben

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2054
  • NJW-RR 2022, 727
  • FGPrax 2022, 73
  • FamRZ 2022, 1062
  • BeckRS 2022, 5393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2022 - 2 W 35/21
    Da es sich bei dem zugrunde liegenden Verfahrensgegenstand des Antrags eines Nachlassgläubigers auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt, muss der Wert des Beschwerdegegenstandes einen Betrag von 600 EUR übersteigen (vgl. Feskorn in Zöller, a. a. O., § 61 FamFG Rn 6 unter Hinweis auf BGH, 25.09.2013, XII ZB 464/12, NJW 2013, 3523).
  • OLG München, 18.12.2013 - 31 Wx 490/13

    Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben: Beschränkung auf die Vertretung im

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2022 - 2 W 35/21
    Ein solches Rechtsschutzbedürfnis nach § 1961 BGB tritt an Stelle des Sicherungsbedürfnisses im Sinne des § 1960 Abs. 1 BGB (vgl. OLG München, 18.12.2013, 31 Wx 490/13, Juris Rn 5).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2019 - 21 W 65/19

    Sicherungsbedürfnis als Voraussetzung für Nachlasspflegschaft

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.03.2022 - 2 W 35/21
    Steht mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, wer Erbe geworden ist, kommt die Anordnung einer Nachlasspflegschaft nicht in Betracht (vgl. Siegmann/Höger in BeckOK BGB, 61. Ed. 01.02.2022, § 1960 BGB Rn 4; OLG Frankfurt am Main, 26.09.2019, 21 W 65/19, ZEV 2020, 95, Rn 14).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 20 W 264/20

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers im Erbscheinsverfahren und

    bb) Das Interesse der Beteiligten zu 1 an der Erteilung des Erbscheins ist auf die Durchsetzung ihrer Forderung gerichtet und bestimmt sich deshalb grundsätzlich nach der Höhe dieser Forderung (vgl. OLG Bamberg FGPrax 2022, 73, 74).

    Das Verfahren richtet sich dann nach denjenigen Vorschriften, nach denen auch dem Schuldner die Urkunde erteilt würde (vgl. OLG München NJW 2014, 3254; OLG Düsseldorf FamRZ 2020, 1397, 1398; OLG Bamberg FGPrax 2022, 73, 74 f.).

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