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Rechtsprechung
   EuGH, 16.01.1997 - C-134/95   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    USSL nº 47 di Biella / INAIL

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Frage, deren Beantwortung dem vorlegenden Gericht die Feststellung der Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift, die nicht für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits ausschlaggebend ist, mit dem Gemeinschaftsrecht erlauben soll

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Frage, deren Beantwortung dem vorlegenden Gericht die Feststellung der Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift, die nicht für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits ausschlaggebend ist, mit dem Gemeinschaftsrecht erlauben soll

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1997, I-195
  • EuZW 1997, 403



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Wird zitiert von ... (39)  

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02  

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Dass die Regelung in § 3 Nr. 4 StBerG nur die grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen, d.h. die Hilfeleistung durch einen in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Empfängers ansässigen Dienstleister meint, ergibt sich deutlich aus der Bezugnahme der Vorschrift auf Art. 50 EG und aus Art. 49 EG (vgl. ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 16. Januar 1997 Rs. C-134/95, EuGHE 1997, I-195, 210 Rdnr. 19, m.w.N.).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R  

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH, auf die der Senat bereits im Vorlagebeschluss vom 30. Oktober 2002 verwiesen hat, erfasst das europäische Recht auch den Fall, dass sich Leistungsanbieter und Leistungsempfänger zur Erbringung der Dienstleistung gemeinsam ins Ausland begeben (Urteil Kommission/ Griechenland, EuGHE 1991 I-727; vgl auch Urteil "USSL", EuGHE 1997, I-195 = SozR 3-6030 Art. 48 Nr. 12).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00  

    Richtlinie 93/36/EWG - Öffentliche Lieferaufträge - Begriff des öffentlichen

    Die Antragsgegnerin macht unter Verweisung auf die Urteile vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90 (Durighello, Slg. 1991, I-5773) und vom 16. Januar 1997 in der Rechtssache C-134/95 (USSL Nr. 47 di Biella, Slg. 1997, I-195), in denen der Gerichtshof entschieden habe, dass ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts zurückzuweisen sei, wenn offensichtlich sei, dass die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, um die dieses Gericht ersuche, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Rechtsstreits stehe, geltend, dass die Frage, ob sie die Eigenschaft eines öffentlichen Auftraggebers besitze, im Ausgangsverfahren unerheblich sei.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-134/95   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Unità Socio-Sanitaria Locale nº 47 di Biella (USSL) gegen Istituto nazionale per l'assicurazione co

    Arbeitnehmer - Arbeitsvermittlung - Gesetzliches Monopol

Verfahrensgang

  • Pretura circondariale di Biella [Italien], 30.03.1995 - 141/94
  • EuGH, 30.11.1995 - C-134/95
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-134/95
  • EuGH, 24.10.1996 - C-134/95
  • EuGH, 16.01.1997 - C-134/95

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1997, I-195

Rechtsprechung
   EuGH, 30.11.1995 - C-134/95   

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