Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.2005 - C-198/03 P   

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https://dejure.org/2005,4789
EuGH, 12.07.2005 - C-198/03 P (https://dejure.org/2005,4789)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2005 - C-198/03 P (https://dejure.org/2005,4789)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - C-198/03 P (https://dejure.org/2005,4789)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 - Tierarzneimittel -Festsetzung von Höchstmengen für Progesteronrückstände - Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / CEVA und Pfizer

    Rechtsmittel - Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 - Tierarzneimittel - Festsetzung von Höchstmengen für Progesteronrückstände - Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / CEVA und Pfizer

    Rechtsmittel - Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 - Tierarzneimittel - Festsetzung von Höchstmengen für Progesteronrückstände - Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

  • EU-Kommission

    Kommission / CEVA und Pfizer

    Landwirtschaft , Veterinärrecht

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz; Haftung der Gemeinschaft; Zulässigkeit des Verkaufs von Lebensmitteln bei Verwendung von Arzneimitteln; Besondere Bestimmungen bei der Aufzucht der ...

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Verabreichung von Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung enthaltenden Tierarzneimitteln an zur Nahrungsmittelerzeugung genutzte Tiere; Gemeinschaftliche Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände; Inverkehrbringen eines den ...

  • Judicialis

    Richtlinie 81/602/EWG; ; Richtlinie 88/146/EWG; ; Richtlinie 88/299/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF, MIT DEM EINE RECHTSWIDRIGE UNTÄTIGKEIT DER KOMMISSION IM ZUSAMMENHANG MIT DER FESTSETZUNG VON HÖCHSTMENGEN FÜR RÜCKSTÄNDE IN TIERARZNEIMITTELN FESTGESTELLT WURDE

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / CEVA und Pfizer

    Rechtsmittel - Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 - Tierarzneimittel - Festsetzung von Höchstmengen für Progesteronrückstände - Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / CEVA und Pfizer

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 26. Februar 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 (CEVA Santé animale SA und Pharmacia Entreprises SA/Kommission), mit dem das Gericht zum einen die Klage wegen Feststellung, dass die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 26.02.2003 - T-344/00

    CEVA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-198/03
    Klägerin im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-344/00,.

    Klägerin im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-345/00,.

    Streithelferin im ersten Rechtszug in der Rechtssache T-345/00,.

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Februar 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 (CEVA und Pharmacia Entreprises/Kommission, Slg. 2003, II-229, im Folgenden: angefochtenes Urteil) insoweit, als das Gericht festgestellt hat, dass die Untätigkeit der Kommission vom 1. Januar 2000 bis 25. Juli 2001 geeignet war, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen.

    33 Das Gericht erster Instanz hat die Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    43 Was die Zulässigkeit dieses Rechtsmittelgrundes angeht, ergibt sich aus den Akten des ersten Rechtszugs, dass die Frage, ob der in Artikel 14 der Verordnung Nr. 2377/90 vorgesehene Zeitpunkt zwingend ist, von CEVA und Pfizer - insbesondere in den Randnummern 51 bis 57 der Klageschrift in der Rechtssache T-344/00 und in den Randnummern 44 bis 49 der Klageschrift in der Rechtssache T-345/00 - aufgeworfen wurde und dass die Kommission hierauf - insbesondere in den Randnummern 53 bis 55 bzw. in den Randnummern 51 bis 55 ihrer Klagebeantwortungen in diesen beiden Rechtssachen - geantwortet hat.

    51 Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Akten des ersten Rechtszugs, dass die Kommission in Nummer 23 ihrer Klagebeantwortung in den Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 ausgeführt hat, zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die Stellungnahme des Ausschusses für Tierarzneimittel über Hormone, darunter Progesteron erhalten habe, d. h. am 6. Januar 2000, habe sie über abweichende und sogar widersprüchliche wissenschaftliche Informationen zu bestimmten Punkten verfügt.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Februar 2003, CEVA und Pharmacia Enterprises/Kommission (T-344/00 und T-345/00), wird insoweit aufgehoben, als es eine Untätigkeit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Januar 2000 bis 25. Juli 2001 feststellt, die geeignet ist, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen.

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-198/03
    62 Das vom Gerichtshof im Zusammenhang mit dieser Bestimmung entwickelte System trägt u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte, den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften und insbesondere dem Ermessensspielraum, über den der Urheber des betreffenden Rechtsakts verfügt, Rechnung (Urteile vom 5. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 43, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 40, vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P, Kommission/Camar und Tico, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 52, sowie vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-472/00 P, Kommission/Fresh Marine, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 24).

    63 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erkennt das Gemeinschaftsrecht einen Entschädigungsanspruch an, sofern die drei Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, dass der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass schließlich zwischen dem Verstoß gegen die dem Organ obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 51, Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnrn.

    64 In Bezug auf die zweite Voraussetzung hat der Gerichtshof festgestellt, dass das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, darin besteht, ob das Gemeinschaftsorgan die Grenzen, die seinem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55, Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 43, Kommission/Camar und Tico, Randnr. 54, sowie Kommission/Fresh Marine, Randnr. 26).

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-198/03
    62 Das vom Gerichtshof im Zusammenhang mit dieser Bestimmung entwickelte System trägt u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte, den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften und insbesondere dem Ermessensspielraum, über den der Urheber des betreffenden Rechtsakts verfügt, Rechnung (Urteile vom 5. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 43, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 40, vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P, Kommission/Camar und Tico, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 52, sowie vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-472/00 P, Kommission/Fresh Marine, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 24).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-198/03
    62 Das vom Gerichtshof im Zusammenhang mit dieser Bestimmung entwickelte System trägt u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte, den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften und insbesondere dem Ermessensspielraum, über den der Urheber des betreffenden Rechtsakts verfügt, Rechnung (Urteile vom 5. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 43, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 40, vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P, Kommission/Camar und Tico, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 52, sowie vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-472/00 P, Kommission/Fresh Marine, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 24).
  • EuGH, 10.07.2003 - C-472/00

    Kommission / Fresh Marine

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-198/03
    62 Das vom Gerichtshof im Zusammenhang mit dieser Bestimmung entwickelte System trägt u. a. der Komplexität der zu regelnden Sachverhalte, den Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung der Vorschriften und insbesondere dem Ermessensspielraum, über den der Urheber des betreffenden Rechtsakts verfügt, Rechnung (Urteile vom 5. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 43, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 40, vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P, Kommission/Camar und Tico, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 52, sowie vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-472/00 P, Kommission/Fresh Marine, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 24).
  • EuGH, 08.01.2002 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-198/03
    87 Diese Stellungnahme zur Beibehaltung der Verwendung von Progesteron zu therapeutischen oder tierzüchterischen Zwecken war eine Etappe, die der Stellungnahme zur Festsetzung einer HMR für diesen Stoff notwendig vorausgehen musste, da eine HMR für einen neuen pharmakologisch wirksamen Stoff nur festgesetzt werden kann, wenn dieser Stoff in den Verkehr gebracht werden soll (Urteil vom 8. Januar 2002 in der Rechtssache C-248/99 P, Frankreich/Monsanto und Kommission, Slg. 2002, I-1, Randnr. 80).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-151/98

    Pharos / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-198/03
    83 Unter diesen Umständen hatte die Kommission das Recht, eine zusätzliche Stellungnahme des Ausschusses für Tierarzneimittel einzuholen (Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Pharos/Kommission, Slg. 1999, I-8157, Randnr. 26), wie das Gericht im Übrigen in Randnummer 99 des angefochtenen Urteils anerkannt hat.
  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.2005 - C-198/03
    50 Zwar ist es allein Sache des Gerichts, den Beweiswert der ihm vorgelegten Beweismittel zu würdigen, und es ist nicht verpflichtet, die Würdigung der einzelnen ihm vorgelegten Beweismittel ausdrücklich zu begründen, insbesondere wenn es der Auffassung ist, dass diese bedeutungslos oder für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich sind (Urteil vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-237/98 P, Dorsch Consult/Rat und Kommission, Slg. 1999, I-4549, Randnrn.
  • EuGH, 17.07.2008 - C-448/06

    cp-Pharma - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit der Verordnung (EG) Nr.

    Zur Beantwortung der Frage des vorlegenden Gerichts ist darauf hinzuweisen, dass der Kommission, wie der Gerichtshof bereits in Randnr. 80 des Urteils vom 12. Juli 2005, Kommission/CEVA und Pfizer (C-198/03 P, Slg. 2005, I-6357), festgestellt hat, ein ausreichendes Ermessen zuerkannt werden muss, damit sie in voller Kenntnis aller Umstände die zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung erforderlichen und geeigneten Maßnahmen bestimmen kann.

    Das erscheint bei einer Sache wie dem Progesteron-Vorgang umso mehr gerechtfertigt, der, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, besonders komplex ist, da er schwierige und wissenschaftlich umstrittene Fragen aufwirft (Urteil Kommission/CEVA und Pfizer, Randnr. 81).

    Außerdem sah sich die Kommission bei Erlass der Verordnung Nr. 1873/2003 einer anhaltenden wissenschaftlichen Unsicherheit hinsichtlich der möglichen schädlichen Wirkungen von Progesteron gegenüber, die durch voneinander abweichende wissenschaftliche Stellungnahmen des Tierarzneimittelausschusses einerseits sowie des SCVPH und anderer internationaler wissenschaftlicher Einrichtungen andererseits gekennzeichnet war (vgl. in diesem Sinn Urteil Kommission/CEVA und Pfizer, Randnr. 82).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung -

    12 Vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 2005, Kommission/CEVA und Pfizer (C-198/03 P, EU:C:2005:445, Rn. 67 bis 69).

    32 Vgl. z. B. Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission (C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 44), vom 12. Juli 2005, Kommission/CEVA und Pfizer (C-198/03 P, EU:C:2005:445, Rn. 65), und vom 19. April 2007, Holcim (Deutschland)/Kommission (C-282/05 P, EU:C:2007:226, Rn. 47) (Hervorhebung nur hier).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-440/07

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL, MIT DEM SCHNEIDER SCHADENSERSATZ FÜR

    43 - Urteile vom 5. März 1996, Brasserie du Pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 55), vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission ("Bergaderm", C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 43), vom 10. Dezember 2002, Kommission/Camar und Tico (C-312/00 P, Slg. 2002, I-11355, Randnr. 54), vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine (C-472/00 P, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 26), vom 12. Juli 2005, Kommission/CEVA und Pfizer (C-198/03 P, Slg. 2005, I-6357, Randnr. 64), und Holcim, Randnr. 47. In der Lehre wurde die Schlüsselrolle des Gestaltungsspielraums bei der Intensität des Verstoßes hervorgehoben, Wilson, C., "The role of discretion in EC law on non-contractual liability", Common Market Law Review, Nr. 42, 2005, S. 686.

    49 - So die Lehre, z. B. Lenaerts, K./Arts, D./Maselis, I., Procedural Law of the European Union, 2. Aufl., Sweet & Maxwell, London, 2006, S. 395, und Schremers, H. G./Waelbroeck, D. F., Judicial Protection in the European Union, 6. Aufl., Kluwer Law International, Den Haag/London/New York, 2001, S. 552. In der Rechtsprechung wird lediglich akzeptiert, dass die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts bei einem erheblich verringerten oder gar auf null reduzierten Gestaltungsspielraum ausreichen "kann", um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen; statt aller Urteil Kommission/CEVA und Pfizer, Randnr. 65.

  • EuGH, 18.07.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

    Das Gericht ist verpflichtet, eine Begründung zu geben, die dem Gerichtshof die Wahrnehmung seiner richterlichen Kontrolle, insbesondere hinsichtlich einer etwaigen Verfälschung der dem Gericht vorgelegten Beweismittel, ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2005 in der Rechtssache C-198/03 P, Kommission/CEVA und Pfizer, Slg. 2005, I-6357, Randnr. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Das entscheidende Kriterium ist insoweit, ob ein Mitgliedstaat die Grenzen seines Ermessens offenkundig und erheblich überschritten hat (EuGH, Urteil vom 5. März 1996, Rs. C-46/93 u.a, Brasserie du Pecheur, Rdn. 47, 51, 55, NJW 1996, 1267 ff.; Urteil vom 12. Juli 2005, Rs. C-198/03, CEVA, Rdn. 64; ferner BGH, Urteil vom 24. Oktober 1996 - III ZR 127/91 -, NJW 1997, 123 ff.).
  • EuG, 03.03.2010 - T-429/05

    Artegodan / Kommission - Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel -

    Entscheidend für die Feststellung, ob ein solcher Verstoß vorliegt, ist somit der Wertungsspielraum des fraglichen Organs (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2005, Kommission/CEVA und Pfizer, C-198/03 P, Slg. 2005, I-6357, Randnr. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

    39 ff., und vom 12. Juli 2005, Kommission/CEVA und Pfizer, C-198/03 P, Slg. 2005, I-6357, Randnrn.
  • EuG, 29.04.2015 - T-217/11

    Staelen / Bürgerbeauftragter

    Der Gestaltungsspielraum des betreffenden Organs spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Feststellung, ob ein solcher hinreichend qualifizierter Verstoß vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2005, Kommission/CEVA und Pfizer, C-198/03 P, Slg, EU:C:2005:445, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.11.2011 - T-341/07

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht weist den von Jose Maria Sison nach dem

    Entscheidend für die Feststellung, ob ein solcher Verstoß vorliegt, ist somit der Wertungsspielraum, der dem fraglichen Organ zur Verfügung stand (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2005, Kommission/CEVA und Pfizer, C-198/03 P, Slg. 2005, I-6357, Randnr. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-578/11

    Deltafina / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienischer Markt für den

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass das Gericht im Rahmen einer Schadensersatzklage mit der Begründung, es habe Art. 47 Abs. 2 der Charta verletzt, da es die Anforderungen zur Wahrung einer angemessenen Entscheidungsfrist verkannt habe, und damit hinreichend qualifiziert gegen eine Rechtsnorm verstoßen, durch die dem Einzelnen Rechte verliehen werden (vgl. u. a. Urteil Kommission/CEVA und Pfizer, C-198/03 P, EU:C:2005:445, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung), bei seiner Beurteilung dieses Verstoßes die Umstände des Einzelfalls, etwa die Komplexität der Rechtssache und das Verhalten der Beteiligten, das grundlegende Gebot der für die Wirtschaftsteilnehmer unerlässlichen Rechtssicherheit und das Ziel der Gewährleistung eines unverfälschten Wettbewerbs berücksichtigen muss, wie sich aus den Rn. 91 bis 95 des Urteils Gascogne Sack Deutschland/Kommission (EU:C:2013:768) ergibt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22

    Generalanwältin Capeta: Der Verstoß der Kommission gegen die Richtlinie über die

  • EuGH, 10.07.2014 - C-220/13

    Nikolaou / Cour des Comptes - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-243/05

    Agraz u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation für

  • EuG, 29.11.2016 - T-279/11

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2012 - C-103/11

    Generalanwalt Cruz Villalón schlägt dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des Gerichts -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2013 - C-553/12

    Kommission / DEI - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 82 EG und 86 Abs. 1 EG -

  • EuGH, 20.10.2005 - C-511/03

    Ten Kate Holding Musselkanaal u.a. - Tierseuchenrecht - Schutzmaßnahmen in Bezug

  • EuG, 13.12.2018 - T-290/16

    Fruits de Ponent / Kommission - Außervertragliche Haftung - Landwirtschaft -

  • EuG, 29.11.2016 - T-103/12

    T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission

  • EuG, 21.07.2011 - T-451/10

    Fuchshuber Agrarhandel / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2006 - C-11/05

    Friesland Coberco Dairy Foods - Zollkodex der Gemeinschaften -

  • EuG, 13.07.2022 - T-629/20

    Delifruit/ Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorpyrifos -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24066
Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03 P (https://dejure.org/2004,24066)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.09.2004 - C-198/03 P (https://dejure.org/2004,24066)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. September 2004 - C-198/03 P (https://dejure.org/2004,24066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / CEVA und Pfizer

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen CEVA Santé Animale SA und Pfizer Enterprises Sàrl.

    Rechtsmittel - Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 - Tierarzneimittel - Festsetzung von Höchstmengen für Progesteronrückstände - Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen CEVA Santé Animale SA und Pfizer Enterp

    Landwirtschaft , Veterinärrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuG, 26.02.2003 - T-344/00

    CEVA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
    das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. Februar 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 (CEVA und Pharmacia Enterprises/Kommission) aufzuheben;.

    2 - Verbundene Rechtssachen T-344/00 und T-345/00 (CEVA und Pharmacia Enterprises/Kommission, Slg. 2003, II-229).

    51 - Vgl. z. B. Nrn. 53 bis 55 der Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache T-344/00, die auf Nrn. 51 bis 57 der Klageschrift eingehen, die eindeutig den Termin in Artikel 14 ansprechen und den Schadensersatzanspruch der CEVA untermauern (vgl. Nrn. 83 und 103 ihrer Klageschrift).

    Dem entsprechen in der Rechtssache T-345/00 die Nrn. 51 bis 55 der Klagebeantwortung und Nrn. 44 bis 49, 75 und 83 der Klageschrift.

  • EuG, 16.07.1998 - T-199/96

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WAR BERECHTIGT, BERGAMOTTÖL IN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
    67 - Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P (Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291).

    97 - Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96 (Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 1998, II-2805, Randnr. 55), bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes (Bergaderm, zitiert in Fußnote 67, Randnr. 66).

  • EuG, 17.02.1998 - T-105/96

    Pharos / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
    Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil Pharos/Kommission (Randnr. 26) unter den dort gegebenen Umständen der Kommission das Recht zugebilligt, eine zweite Stellungnahme des Ausschusses für Tierarzneimittel einzuholen, wenn sie mit einer in wissenschaftlicher und politischer Hinsicht komplexen und schwierigen Angelegenheit befasst ist, auch wenn die Verordnung von 1990 zu diesem Punkt schweigt.

    28 - Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-105/96 (Pharos/Kommission, Slg. 1998, II-285; in der Rechtsmittelinstanz: Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-151/98 P, Slg. 1999, I-8157).

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
    65 - Urteil vom 5. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 und C-48/93 (Slg. 1996, I-1029, Randnrn.
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
    67 - Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P (Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
    69 - Urteil vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-312/00 P (Slg. 2002, I-11355).
  • EuGH, 10.07.2003 - C-472/00

    Kommission / Fresh Marine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
    70 - Urteil vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-472/00 P (Slg. 2003, I-7541).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-120/97

    Upjohn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
    Vgl. auch entsprechend Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-120/97 (Upjohn, Slg. 1999, I-223, Randnr. 47), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Stellungnahme des Ausschusses für Arzneimittelspezialitäten, der mit einem ähnlichen Auftrag wie der CVMP geschaffen wurde, nicht bindend sei.
  • EuGH, 05.12.1978 - 14/78

    Denkavit / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
    99 - Urteil vom 5. Dezember 1978 in der Rechtssache 14/78 (Slg. 1978, 2497, Randnr. 20).
  • EuGH, 08.01.2002 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-198/03
    27 - Urteil vom 8. Januar 2002 in der Rechtssache 248/99 P (Frankreich/Monsanto und Kommission, Slg. 2002, I-1, Randnrn.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-151/98

    Pharos / Kommission

  • EuGH, 19.11.1998 - C-252/96

    Parlament / Gutiérrez de Quijano y Lloréns

  • EuG, 22.04.1999 - T-112/97

    Monsanto / Kommission

  • EuG, 25.06.1998 - T-120/96

    UMWELT UND VERBRAUCHER

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