Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 17.06.1999 - C-260/97   

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https://dejure.org/1999,2502
EuGH, 17.06.1999 - C-260/97 (https://dejure.org/1999,2502)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1999 - C-260/97 (https://dejure.org/1999,2502)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - C-260/97 (https://dejure.org/1999,2502)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 50 - Begriff der 'öffentlichen Urkunden, die in einem Vertragsstaat aufgenommen und vollstreckbar sind' - Ohne Mitwirkung einer öffentlich bestellten Urkundsperson aufgenommene Urkunde - Artikel 32 und 36

  • Europäischer Gerichtshof

    Unibank

  • EU-Kommission PDF

    Unibank

    Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 50
    Bereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Vollstreckung öffentlicher Urkunden, die in einem Vertragsstaat aufgenommen und vollstreckbar sind - Begriff "öffentliche Urkunden" - Ohne Mitwirkung der zuständigen ...

  • EU-Kommission

    Unibank

  • Wolters Kluwer

    Begriff der öffentlichen Urkunden, die in einem Vertragsstaat aufgenommen und vollstreckbar sind; Ohne Mitwirkung einer öffentlich bestellten Urkundsperson aufgenommene Urkunde; Gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Öffentliche Urkunde nach Art. 50 EuGVÜ

  • Judicialis

    Brüsseler Übereinkommen Art. 50; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 30; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übereinkommen vom 27. September 1968 Art. 50

  • datenbank.nwb.de

    Begriff der "öffentlichen Urkunde" - Vollstreckungen ohne Mitwirkung einer öffentlich bestellten Urkundsperson aufgenommener Urkunde in einem anderen Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung des Artikels 50 des Brüsseler Übereinkommens - Begriff der "öffentlichen Urkunde, die in einem Vertragsstaat aufgenommen" und ohne Beteiligung einer öffentlich bestellten Urkundsperson erstellt worden ist - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1999, 919
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.07.1985 - 148/84

    Deutsche Genossenschaftsbank / Brasserie du Pêcheur

    Auszug aus EuGH, 17.06.1999 - C-260/97
    Mit diesen Bestimmungen soll eines der grundlegenden Ziele des Brüsseler Übereinkommens verwirklicht werden, nämlich durch ein einfaches und schnelles Vollstreckungsverfahren soweit wie möglich die Freizügigkeit der Urteile herzustellen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1985 in der Rechtssache 148/84, Deutsche Genossenschaftsbank, Slg. 1985, 1981, Randnr. 16, und vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-414/92, Solo Kleinmotoren, Slg. 1994, I-2237, Randnr. 20).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-414/92

    Solo Kleinmotoren / Boch

    Auszug aus EuGH, 17.06.1999 - C-260/97
    Mit diesen Bestimmungen soll eines der grundlegenden Ziele des Brüsseler Übereinkommens verwirklicht werden, nämlich durch ein einfaches und schnelles Vollstreckungsverfahren soweit wie möglich die Freizügigkeit der Urteile herzustellen (vgl. Urteile vom 2. Juli 1985 in der Rechtssache 148/84, Deutsche Genossenschaftsbank, Slg. 1985, 1981, Randnr. 16, und vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-414/92, Solo Kleinmotoren, Slg. 1994, I-2237, Randnr. 20).
  • EuGH, 24.05.2011 - C-54/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    Entgegen dem Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland werde im Übrigen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zwischen Notaren und Behörden unterschieden, indem anerkannt werde, dass eine öffentliche Urkunde von einer Behörde oder einer anderen hierzu ermächtigten Stelle ausgestellt werden könne (Urteil vom 17. Juni 1999, Unibank, C-260/97, Slg. 1999, I-3715, Randnrn.

    Des Weiteren ergebe sich aus dem Urteil Unibank, dass die Erstellung öffentlicher Urkunden durch einen Amtsträger wie den Notar unmittelbar und spezifisch mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sei.

    Zum Urteil Unibank, auf das die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls verweist, ist festzustellen, dass die Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, nicht die Auslegung von Art. 45 Abs. 1 EG betraf.

  • EuGH, 24.05.2011 - C-47/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Zugang zum Beruf des Notars nicht ihren eigenen

    Zudem geht aus der analog auf die Verordnung Nr. 44/2001 anwendbaren Rechtsprechung hervor, dass eine Urkunde erst durch das Tätigwerden einer Behörde oder einer anderen vom Staat ermächtigten Stelle zu einer öffentlichen Urkunde im Sinne der Verordnung werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juni 1999, Unibank, C-260/97, Slg. 1999, I-3715, Randnrn.
  • EuGH, 24.05.2011 - C-53/08

    Commission v Austria

    Entgegen dem Vorbringen der Republik Österreich werde im Übrigen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zwischen Notaren und Behörden unterschieden, indem anerkannt werde, dass eine öffentliche Urkunde von einer Behörde oder einer anderen hierzu vom Staat ermächtigten Stelle ausgestellt werden könne (Urteil vom 17. Juni 1999, Unibank, C-260/97, Slg. 1999, I-3715, Randnrn.

    Desgleichen ergebe sich aus dem Urteil Unibank, dass die Errichtung öffentlicher Urkunden durch einen Amtsträger wie den Notar unmittelbar und spezifisch mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sei.

    Zum Urteil Unibank, auf das die Republik Österreich ebenfalls verweist, ist festzustellen, dass die Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, nicht die Auslegung von Art. 45 Abs. 1 EG betraf.

  • EuGH, 24.05.2011 - C-51/08

    Kommission / Luxemburg

    Entgegen dem Vorbringen des Großherzogtums Luxemburg werde im Übrigen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zwischen Notaren und Behörden unterschieden, indem anerkannt werde, dass eine öffentliche Urkunde von einer Behörde oder einer anderen hierzu vom Staat ermächtigten Stelle ausgestellt werden könne (Urteil vom 17. Juni 1999, Unibank, C-260/97, Slg. 1999, I-3715, Randnrn.

    Zudem ergebe sich aus dem Urteil Unibank, dass die Erstellung authentischer Urkunden durch einen öffentlichen Amtsträger wie den Notar mit einer unmittelbaren und spezifischen Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sei.

    Zum Urteil Unibank, auf das das Großherzogtum Luxemburg ebenfalls verweist, ist festzustellen, dass die Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, nicht die Auslegung von Art. 45 Abs. 1 EG betraf.

  • EuGH, 24.05.2011 - C-50/08

    Kommission / Frankreich

    Entgegen dem Vorbringen der Französischen Republik werde im Übrigen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zwischen Notaren und Behörden unterschieden, indem anerkannt werde, dass eine öffentliche Urkunde von einer Behörde oder einer anderen hierzu ermächtigten Stelle ausgestellt werden könne (Urteil vom 17. Juni 1999, Unibank, C-260/97, Slg. 1999, I-3715, Randnrn.

    Überdies gehe aus dem Urteil Unibank hervor, dass das Tätigwerden einer Behörde oder einer anderen vom Staat ermächtigten Stelle erforderlich sei, um einer bestimmten Urkunde die Eigenschaft einer authentischen Urkunde zu verleihen.

    Zum Urteil Unibank, auf das die Französische Republik ebenfalls verweist, ist festzustellen, dass die Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, nicht die Auslegung von Art. 45 Abs. 1 EG betraf.

  • EuGH, 01.02.2017 - C-392/15

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV -

    Das Urteil vom 17. Juni 1999, Unibank (C-260/97, EU:C:1999:312), bestätige, dass nur Urkunden für vollstreckbar erklärt werden könnten, die unter die Ausübung öffentlicher Gewalt fielen.

    Zu dem von Ungarn auf das Urteil vom 17. Juni 1999, Unibank (C-260/97, EU:C:1999:312), gestützte Argument ist festzustellen, dass die Rechtssache, in der dieses Urteil ergangen ist, nicht die Auslegung von Art. 51 Abs. 1 AEUV betraf, sondern die Auslegung von Art. 50 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-658/17

    WB

    60 C-260/97, EU:C:1999:312, Rn. 16 und 17.

    66 Urteil vom 17. Juni 1999, Unibank (C-260/97, EU:C:1999:312, Rn. 15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    19 Vgl. z. B. Urteile vom 26. Mai 1981, Rinkau (157/80, EU:C:1981:120, Rn. 8), vom 17. Juni 1999, Unibank (C-260/97, EU:C:1999:312, Rn. 16 und 17), vom 11. Juli 2002, Gabriel (C-96/00, EU:C:2002:436, Rn. 41 ff.), und vom 15. März 2011, Koelzsch (C-29/10, EU:C:2011:151, Rn. 40).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-167/08

    Draka NK Cables u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung

    Sodann hat er ausgeführt, dass das Hauptziel des Brüsseler Übereinkommens darin besteht, die Verfahren in dem Mitgliedstaat, in dem die Zwangsvollstreckung beantragt wird, durch ein sehr summarisches, unkompliziertes und schnelles Vollstreckungsverfahren zu vereinfachen, gleichzeitig aber der Partei, gegen die die Vollstreckung betrieben wird, die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs zu geben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Juni 1994, Solo Kleinmotoren, C-414/92, Slg. 1994, I-2237, Randnr. 20, und vom 17. Juni 1999, Unibank, C-260/97, Slg. 1999, I-3715, Randnr. 14).
  • OLG Köln, 15.10.2007 - 16 W 19/07

    Keine öffentliche Urkunde bei Vorlage italienischer Ersatzerklärung für

    In autonomer Auslegung und in Blick auf die Ziele des EuGVÜ stellt der Europäische Gerichtshof drei Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlichen Urkunde auf: die Beurkundung durch eine Behörde, eine auf den Inhalt der Urkunde bezogene Beurkundung und die Vollstreckbarkeit der Urkunde in dem Ausstellungsstaat (EuGH v. 17.06.1999, IPRax 2000, 409, 411).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 9 W 41/06

    Vollstreckbarkeit einer in Schweden abgeschlossenen Unterhaltsvereinbarung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-484/15

    Zulfikarpasic

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1999 - C-260/97   

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https://dejure.org/1999,18959
Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1999 - C-260/97 (https://dejure.org/1999,18959)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.02.1999 - C-260/97 (https://dejure.org/1999,18959)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - C-260/97 (https://dejure.org/1999,18959)
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