Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 08.03.2001 - C-316/99   

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https://dejure.org/2001,2484
EuGH, 08.03.2001 - C-316/99 (https://dejure.org/2001,2484)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.2001 - C-316/99 (https://dejure.org/2001,2484)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 2001 - C-316/99 (https://dejure.org/2001,2484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/43/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats aufgrund der Nichtumsetzung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist; Sicherstellung der Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen

  • Judicialis

    Richtlinie Nr. 96/43/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie Nr. 85/73/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • baltext.ch PDF (Entscheidungsbesprechung)
  • martenbreuer.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    (Dr. Marten Breuer; BayVBl. 14/2001, 431-433)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 zur Änderung und Kodifizierung der Richtlinie 85/73/EWG zur Sicherstellung der Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr;

    Der Wirksamkeit der Umsetzung stand weder entgegen, wenn sie erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist erfolgt sein sollte, noch wurde sie wieder beseitigt, wenn spätere Änderungen der Richtlinie, welche den vorliegenden Rechtsstreit nicht betreffen, ihrerseits nicht oder nicht fristgerecht umgesetzt worden sein sollten (vgl. EuGH, Urteil vom 8. März 2001 - Rs. C-316/99, Kommission/Deutschland - Slg. I-2037, 2045).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne

    Dass die ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung der genannten Richtlinien in das nationale Recht unterblieben sei, sei zudem vom Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 13.12.2001 - A 2 S 139/99 - und vom Europäischen Gerichtshof mit seiner Entscheidung vom 08.03.2001 - C-316/99 - in der Rs. "Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland" verbindlich festgestellt worden.

    Auch ist an der vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 02.06.2006 - 2 M 170/06 - vertretenen Auffassung uneingeschränkt festzuhalten, wonach die Feststellung des Europäischen Gerichtshofs in der Entscheidung vom 08.03.2001 - C-316/99 - in der Rs. "Kommission ./. Deutschland" über die nicht fristgerechte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Bundesrepublik Deutschland nichts darüber besagt, inwieweit die föderalen Untergliederungen des Mitgliedsstaates die europarechtlichen Anforderungen national umgesetzt haben.

    Insbesondere trifft es auch nicht zu - wie die Klägerin meint -, dass der Europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung vom 08.03.2001 - C-316/99 - in der Rs. "Kommission ./. Deutschland" (EuGH I, 2001, 02037) entschieden habe, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Länder auf die Erhebung von Gebühren in Höhe der EG-Pauschalgebühren beschränkt seien, bis eine ordnungsgemäß und umfassende Transformation der Richtlinie 85/73/EWG i. d. F. der Richtlinie 96/43/EG in das nationale Recht stattgefunden habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4056/02

    Gebührenbescheid gegen einen Betreiber einer privatgewerblichen Schlachtstätte;

    Ebenso ist der Verweis der Klägerin auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. März 2001 - Rs. C - 316/99 - (Kommission der Europäischen Gemeinschaften ./. Bundesrepublik Deutschland), mit dem festgestellt worden ist, dass die Bundesrepublik Deutschland mangels fristgerechten Erlassens der erforderlichen Umsetzungsvorschriften gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der RL 96/43/EG verstoßen hat, letztlich ohne Belang.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 5 N 14.06

    Fleischhygiene: Gebühr für die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung

    Soweit sie zunächst unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. März 2001 (- Rs. C-316/99 -, juris) sinngemäß geltend macht, der Bund habe die RL 85/73/EWG nicht transformiert, überzeugt dies nicht.

    Die mit Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. März 2001 (- Rs. C-316/99 -, juris) festgestellte mangelhafte Umsetzung der Richtlinie 96/43/EG durch die Bundesrepublik Deutschland betrifft nicht den hier streitigen Bereich der Untersuchungsgebühren für Schweinefleisch.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2009 - 3 L 33/08

    Fleischbeschaugebühren im Rechnungszeitraum Januar bis Dezember 2000

    Das Urteil des EuGH v. 8. März 2001 in der Rechtssache - C-316/99 - beziehe sich - wie sich aus Teilziffer 3 und 9 der Entscheidungsgründe ergebe - nicht nur auf die Nichtumsetzung eines Teiles der Richtlinie, der sich mit (vorliegend nicht streitgegenständlichen) Pauschalgebühren für die Untersuchung von Geflügelfleisch befasse, sondern lege die Nichtumsetzung der Richtlinie für alle Arten von Schlachtfleisch fest.

    An der vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 06. Juni 2006 (- 2 M 170/06 -) vertretenen Auffassung, dass die Feststellung des EuGH über die nicht fristgerechte Umsetzung von Gemeinschaftsrecht durch die Bundesrepublik Deutschland (Urt. v. 08.03.2001 - C-316/99 - a.a.O.) nichts darüber besage, inwieweit die förderalen Untergliederungen des Mitgliedstaates die europarechtlichen Anforderungen national umgesetzt haben und dass es nicht sowohl eines bundesrechtlichen als auch eines landesrechtlichen Umsetzungsaktes bedürfe, sondern jeder Mitgliedsstaat berechtigt sei, die Zuständigkeit auf innerstaatlicher Ebene zu verteilen und die nicht unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrechtsakte mittels Maßnahmen regionaler oder örtlicher Behörden durchzuführen, sofern diese Zuständigkeitsverteilung eine ordnungsgemäße Durchführung der betreffenden Gemeinschaftsrechtsakte ermöglicht, ist uneingeschränkt festzuhalten (vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 26.03.2009 - 17 A 3510/03 - [...] unter Verweis auf sein Grundsatzurteil v. 14.12.2004 - 9 A 4232/02 - [...]).

  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2031/00

    Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung an Schweinen einer

    Schließlich sei auf die Entscheidung des EuGH vom 08.03.2001 - C-316/99 - hinzuweisen, wonach die Bundesrepublik wegen einer Vertragsverletzung verurteilt worden sei, weil sie gegen ihre Verpflichtung aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der RL 96/43/EG verstoßen habe, die Richtlinie rechtzeitig umzusetzen.

    Urteil vom 08.03.2001 - C-316/99 - festgestellt hat, keinen Einfluss.

  • OVG Brandenburg, 30.10.2003 - 2 B 93/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Schlachttieruntersuchung und

    Die Bundesrepublik Deutschland habe nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Urteil vom 8. März 2001 (Rs. C - 316/99, BayVBl. 2001, 430) gegen ihre in Art. 4 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 zur Änderung und Kodifizierung der Richtlinie 85/73/EWG zur Sicherstellung der Finanzierung der Veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Richtlinien 90/675/EWG und 91/496/EWG (ABl. Nr. L 162, S. 1) geregelte Umsetzungsverpflichtung dadurch verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen habe, um den in dieser Vorschrift genannten Bestimmungen nachzukommen; mangels Umsetzung der Richtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht habe auch der Antragsgegner seine auf die bundesrechtliche Vorschrift des § 24 Abs. 2 Fleischhygienegesetz (FlHG) und die landesrechtlichen Vorschriften der §§ 1 und 4 des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes (AGFlHG) gestützte Gebührensatzung nicht wirksam auf dieser Grundlage erlassen können.

    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Nichtigkeit der Gebührensatzungen folgt entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. März 2001 (a.a.O.).

  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2032/00

    Erhebung von Gebühren für eine amtliche Trichinenuntersuchung sowie einer

    Schließlich sei auf die Entscheidung des EuGH vom 08.03.2001 - C-316/99 - hinzuweisen, wonach die Bundesrepublik wegen einer Vertragsverletzung verurteilt worden sei, weil sie gegen ihre Verpflichtung aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der RL 96/43/EG verstoßen habe, die Richtlinie rechtzeitig umzusetzen.

    Urteil vom 08.03.2001 - C-316/99 - festgestellt hat, keinen Einfluss.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - 2 S 2898/98

    Fleischbeschaugebühr

    Nichts anderes lässt sich im Übrigen dem Umstand entnehmen, dass die Bundesrepublik durch das Urteil des EuGH vom 8.3.2001 Rs. C-316/99 wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie 85/73/EWG verurteilt worden ist.
  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 4027/00

    Anforderungen an die Bemessung eines Gebührenbescheids für amtlich durchgeführte

    Schließlich sei auf die Entscheidung des EuGH vom 08.03.2001 - C-316/99 - hinzuweisen, wonach die Bundesrepublik wegen einer Vertragsverletzung verurteilt worden sei, weil sie gegen ihre Verpflichtung aus Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 der RL 96/43/EG verstoßen habe, die Richtlinie rechtzeitig umzusetzen.

    Urteil vom 08.03.2001 - C-316/99 - festgestellt hat, keinen Einfluss.

  • VG Minden, 31.10.2002 - 9 K 2179/99

    Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche

  • VGH Hessen, 26.04.2001 - 5 N 947/00

    Fleischbeschaugebühr - Abweichung von der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalgebühr

  • VGH Hessen, 02.06.2005 - 5 UZ 1197/04

    Trichinenschau; Untersuchungsgebühr; Umsetzung von EG-Richtlinien; Rückwirkung

  • VG Köln, 13.06.2003 - 25 K 4771/00

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Einstellung eines

  • EuGH, 20.03.2003 - C-135/01

    Kommission / Deutschland

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.998

    Satzung der Stadt Bayreuth vom 26. September 2003 über die Erhebung von Gebühren

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 4 BV 07.2285

    Fleischhygiene-Gebührensatzungen der Stadt Ansbach vom 4. Dezember 2002, 9. Mai

  • VG Schleswig, 25.01.2012 - 1 A 57/10

    Klageerhebung im Falle der Verwirkung; Fristablauf bei Untätigkeitsklage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 2 M 170/06

    Fleischuntersuchungsgebühren

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 6842/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bescheids gegenüber einer Betreiberin eines

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2003 - 7 K 2083/01

    Klage des Betreibers eines öffentlichen Schlachthofs gegen die EG-Pauschalbeträge

  • VG Freiburg, 11.07.2001 - 1 K 2696/99
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.01.2001 - C-316/99 (https://dejure.org/2001,18124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/43/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-385/02

    Kommission / Italien

    29 - Den objektiven Charakter des Vertragsverletzungsverfahrens unterstreicht auch Generalanwalt Tizzano in Nr. 14 seiner Schlussanträge vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-316/99 (Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-2037, I-2038).

    31 - Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-135/01 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-2837, Randnr. 25) und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-316/99 (Kommission/Deutschland, Randnr. 9).

    Zutreffend führt Generalanwalt Tizzano hierzu aus: "Angesichts des objektiven Charakters eines Vertragsverletzungsverfahrens kann jedoch der gute Glaube der Regierung des betreffenden Mitgliedstaats, soweit er einschlägig und feststellbar ist, gewiss nicht die Tatsache der Nichterfüllung beseitigen, wenn eine solche vorgelegen hat" (vgl. Nr. 14 der Schlussanträge zur Rechtssache C-316/99, zitiert in Fußnote 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    25 - Vgl. u. a. Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Kommission/Deutschland (C-316/99, EU:C:2001:38, Nrn. 12 und 13) und Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kommission/Italien (C-385/02, EU:C:2004:276, Nrn. 47 ff.).
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