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Rechtsprechung
   BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03   

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https://dejure.org/2004,2763
BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 (https://dejure.org/2004,2763)
BAG, Entscheidung vom 28.01.2004 - 5 AZR 58/03 (https://dejure.org/2004,2763)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 (https://dejure.org/2004,2763)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto; Anspruch auf Zeitgutschrift für Brückentage aus der von der Beklagten und dem Betriebsrat unterschriebenen Mitteilung; Anspruch auf Zeitgutschrift aus der noch nach dem Ende ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers, §§ 3, 4 EFZG

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Entgeltfortzahlungsanspruch - Gegenbuchung auf dem Arbeitszeitkonto

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Krankheit bei Aufhebung der Arbeitspflicht aus einem anderen Grund ? Gleichstellung arbeitsfähiger und arbeitsunfähiger Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Auswirkung einer Erkrankung während Betriebsruhe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 656 (Ls.)
  • DB 2004, 1995
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Gegenstand eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann zwar auch ein Anspruch auf Zeitgutschrift sein, denn ein Arbeitszeitkonto drückt nur in anderer Form den Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers aus (Senat 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256).
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 699/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).
  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01

    Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Die Klage ist mit dem in der Revision gestellten Antrag zulässig (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4; 5. November 2003 - 5 AZR 108/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Senatsrechtsprechung nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (vgl. Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 108/03

    Tarifauslegung - Arbeitszeitverkürzungstage - Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Die Klage ist mit dem in der Revision gestellten Antrag zulässig (vgl. Senat 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4; 5. November 2003 - 5 AZR 108/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 30.07.2002 - 4 (11) Sa 1322/01
    Auszug aus BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juli 2002 - 4 (11) Sa 1322/01 - aufgehoben.
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Im Rahmen des § 264 Nr. 2 ZPO kann dabei auch in der Revisionsinstanz von einer Leistungs- auf eine Feststellungsklage oder umgekehrt übergegangen werden (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu I der Gründe, AP EntgeltFG § 3 Nr. 21; GMP/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 44).
  • BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 242/13

    Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag - Entgeltfortzahlung

    Da Gutschriften auf einem Arbeitszeitkonto nur eine andere Form von Entgelt sind, das lediglich nicht (sofort) ausgezahlt, sondern verrechnet wird, sind im Krankheitsfall grundsätzlich auch Zeitgutschriften zu gewähren, unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt verstetigt ausgezahlt wird (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - zu II 3 der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 256) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.04.2011 - 4 Sa 331/11

    Zeitausgleichsanspruch - Gleitzeittag - Arbeitsunfähigkeit

    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht nach der ständigen Rechtsprechung des BAG nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - AP Nr. 21 zu § 3 EntgeltFG; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; BAG 22. August 2001 - 5 AZR 699/99 - BAGE 98, 375).

    Da eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Freistellungszeitraum die bereits gewährte Freistellung nicht hinfällig macht (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - AP Nr. 21 zu § 3 EntgeltFG), ist die Arbeitspflicht bereits auf Grund der Freistellung aufgehoben.

    Das ist mit §§ 3, 4 EFZG nicht vereinbar (vgl. bereits auch BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 58/03 - AP Nr. 21 zu § 3 EntgeltFG).

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Rechtsprechung
   BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3079
BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03 (https://dejure.org/2004,3079)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2004 - 5 AZR 448/03 (https://dejure.org/2004,3079)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 (https://dejure.org/2004,3079)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung eines Mehrarbeitszuschlags bei Teilzeitbeschäftigung; Tariflicher Anspruch auf Zahlung eines Mehrarbeitszuschlags; Bezugnahme auf tarifvertragliche Regelungen in einem Arbeitsvertrag; Sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit ; ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung

  • rechtsportal.de

    Arbeitslohn; Gleichbehandlung - Mehrarbeitszuschlag; Teilzeitbeschäftigung; regelmäßige Arbeitszeit; Zeitguthaben bei Teilzeitarbeit; Benachteiligungsverbot bei Teilzeitarbeit; Gleichheitssatz; Ungleichbehandlung bei der Gewährung von Leistungen durch Tarifvertrag und ...

  • Der Betrieb

    Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung: Anspruch nur bei Überschreitung der tariflich oder betrieblich festgelegten Wochenarbeitszeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Teilzeitarbeit - Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein Mehrarbeitszuschlag ist für Teilzeitkräfte außergewöhnlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1119 (Ls.)
  • DB 2004, 1995
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03
    Aus dem systematischen Zusammenhang von Satz 1 und 2 des § 4 Abs. 1 TzBfG und der Gesetzesbegründung folgt, dass § 4 Abs. 1 TzBfG ein einheitliches Verbot nur der sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit enthält (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu II 1 b der Gründe mwN).

    Leistet der Arbeitgeber Überstundenzuschläge nur, wenn durch die Überstunden die regelmäßige Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter überschritten wird, ist deshalb allein nach Maßgabe der Grundnorm des § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu prüfen, ob hierdurch Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeitarbeit benachteiligt werden (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu II 1 c der Gründe mwN).

    Erhalten Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Anzahl geleisteter Arbeitsstunden die gleiche Gesamtvergütung wie Vollzeitbeschäftigte, besteht keine Ungleichbehandlung (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu II 2 b aa der Gründe; BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262).

    Die Tarifvertragsparteien brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu III 1 der Gründe mwN).

    Dieser Wille ist durch Auslegung zu ermitteln (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu III 1 der Gründe; BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327).

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 138/94

    Überstundenvergütung bei Teilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03
    Erhalten Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Anzahl geleisteter Arbeitsstunden die gleiche Gesamtvergütung wie Vollzeitbeschäftigte, besteht keine Ungleichbehandlung (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu II 2 b aa der Gründe; BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262).

    Dieser Wille ist durch Auslegung zu ermitteln (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu III 1 der Gründe; BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327).

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03
    Erhalten Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Anzahl geleisteter Arbeitsstunden die gleiche Gesamtvergütung wie Vollzeitbeschäftigte, besteht keine Ungleichbehandlung (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu II 2 b aa der Gründe; BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262).

    Dieser Wille ist durch Auslegung zu ermitteln (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu III 1 der Gründe; BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327).

  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 539/93

    Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte -Nährmittelindustrie

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03
    Erhalten Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Anzahl geleisteter Arbeitsstunden die gleiche Gesamtvergütung wie Vollzeitbeschäftigte, besteht keine Ungleichbehandlung (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu II 2 b aa der Gründe; BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262).

    Dieser Wille ist durch Auslegung zu ermitteln (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu III 1 der Gründe; BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327).

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03
    Eine Bezugnahme kann ausdrücklich, aber auch durch betriebliche Übung erfolgen (Senat 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - BAGE 101, 75, 77 mwN).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03
    Eine Ungleichbehandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG liegt nur vor, wenn bei gleicher Anzahl von Stunden, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, die den Vollzeitbeschäftigten gezahlte Vergütung höher ist als die den Teilzeitbeschäftigten gezahlte Vergütung (EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua. - EuGHE I 1994, 5727 = AP BGB § 611 Teilzeit Nr. 7 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 24).
  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03
    Erhalten Teilzeitbeschäftigte für die gleiche Anzahl geleisteter Arbeitsstunden die gleiche Gesamtvergütung wie Vollzeitbeschäftigte, besteht keine Ungleichbehandlung (Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu II 2 b aa der Gründe; BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Nährmittelindustrie Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 41; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - BAGE 83, 327; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.2003 - 5 Sa 84/02

    Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 448/03
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. März 2003 - 5 Sa 84/02 - aufgehoben.
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Ohne Anhaltspunkte im Tarifvertrag könne nicht davon ausgegangen werden, dass es den Tarifvertragsparteien darum gehe, durch Verteuerung der über die individuell geschuldete Arbeitsleistung hinausgehenden Arbeitszeiten den individuellen Freizeitbereich zu schützen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 - Rn. 26; 27. August 2008 - 5 AZR 647/07 - Rn. 12 mwN; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 1 der Gründe; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 2 a der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173; 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 69, 85) .

    Es handle sich um keine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, wenn für die gleiche Anzahl von Arbeitsstunden für Vollzeit- und Teilzeitkräfte die gleiche Vergütung geschuldet werde (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 91, 262; 23. April 1998 - 6 AZR 558/96 - zu II 1 b der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 327; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 1 d der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - zu II 1 c der Gründe; so auch ErfK/Preis 19. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 30 ff.; Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath/Ahrendt/Tillmanns ArbR 4. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 16; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 22; Joussen in Boecken/Joussen TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 52; Herms in Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 4 Rn. 77; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 138 f.) .

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16

    Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K

    Soweit das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahr 2004 schon die Vereinbarkeit mit § 4 Abs. 1 TzBfG zu prüfen hatte, hat es sich allein auf die Rechtsprechung zu den Entgeltgleichheitsvorschriften bezogen (vgl. für den Manteltarifvertrag Groß- und Außenhandel BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe mwN) .

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 327; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173) .

  • BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

    Es handle sich um keine Ungleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, wenn für die gleiche Zahl von Arbeitsstunden für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte die gleiche Vergütung geschuldet werde (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 33; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 3 c der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 91, 262; 23. April 1998 - 6 AZR 558/96 - zu II 1 b der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 327; 30. Januar 1996 - 3 AZR 275/94 - zu II 1 d der Gründe; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 80, 173; 20. Juni 1995 - 3 AZR 539/93 - zu II 1 c der Gründe) .

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 57 mwN, BAGE 158, 360; vgl. auch 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn. 28; 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 3 der Gründe, BAGE 83, 327; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 3 und 4 der Gründe, BAGE 80, 173) .

  • LAG Nürnberg, 13.06.2019 - 3 Sa 348/18

    Teilzeit - Überstundenzuschlag - öffentlicher Dienst - kommunale Krankenhäuser

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (vgl. etwa BAG vom 16.06.2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; vgl. auch BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn.57 mwN, juris).
  • LAG Nürnberg, 30.04.2019 - 7 Sa 346/18

    Überstundenzuschlag - Teilzeit - Schichtarbeit - TVöD

    Zugleich müsse die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (vgl. etwa BAG vom 16.06.2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; vgl. auch BAG vom 23.03.2017 - 6 AZR 161/16, Rn.57 mwN, juris).
  • LAG Düsseldorf, 11.07.2017 - 14 Sa 340/17

    Auslegung des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der

    Das nach dem Inkrafttreten des TzBfG zunächst etwas unklare Verhältnis zwischen § 4 Abs. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG hat das BAG dahingehend aufgelöst, dass es im Anschluss an den ebenfalls so zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers (BT-Drucks. 14/4374, S. 15) ein einheitliches Verbot nur der sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit enthält (BAG, Urt. v. 16.6.2004 - 5 AZR 448/03, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. v. 5.11.2003 - 5 AZR 8/03, AP Nr. 6 zu § 4 TzBfG).

    Insofern darf § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG nicht wörtlich verstanden werden, vielmehr ist stets ein Vergleich mit der entsprechenden Bezugsgruppe, nämlich den vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten durchzuführen und gegebenenfalls nach der sachlichen Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung zu fragen (BAG, Urt. v. 16.6.2004 - 5 AZR 448/03, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

    Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 u. 2 TzBfG liegt danach nur vor, wenn bei gleicher Anzahl von Stunden, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, die den Vollzeitbeschäftigten gezahlte Vergütung höher ist als die den Teilzeitbeschäftigten gezahlte Vergütung (BAG, Urt. v. 16.6.2004 - 5 AZR 448/03, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

  • LAG Düsseldorf, 16.11.2017 - 13 Sa 536/17

    Mehrarbeit bei Teilzeit

    Das nach dem Inkrafttreten des TzBfG zunächst etwas unklare Verhältnis zwischen § 4 Abs. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG hat das BAG dahingehend aufgelöst, dass es im Anschluss an den ebenfalls so zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers (BT-Drucks. 14/4374, S. 15) ein einheitliches Verbot nur der sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit enthält (BAG, Urt. v. 16.6.2004 - 5 AZR 448/03, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. v. 5.11.2003 - 5 AZR 8/03, AP Nr. 6 zu § 4 TzBfG).

    Insofern darf § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG nicht wörtlich verstanden werden, vielmehr ist stets ein Vergleich mit der entsprechenden Bezugsgruppe, nämlich den vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten durchzuführen und gegebenenfalls nach der sachlichen Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung zu fragen (BAG, Urt. v. 16.6.2004 - 5 AZR 448/03, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

    Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 u. 2 TzBfG liegt danach nur vor, wenn bei gleicher Anzahl von Stunden, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, die den Vollzeitbeschäftigten gezahlte Vergütung höher ist als die den Teilzeitbeschäftigten gezahlte Vergütung (BAG, Urt. v. 16.6.2004 - 5 AZR 448/03, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2015 - 5 Sa 87/15

    Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitarbeit, Mehrarbeit, Überstunden,

    Insoweit kann zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 16.06.2004 - 5 AZR 448/03 -, Rn. 46 ff., 50 ff., und vom 05.11.2003 - 5 AZR 8/03 -, Rn. 36 ff., 47 ff., verwiesen werden.
  • LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06

    Kündigung - Arbeitsverweigerung - Rechtmäßigkeit der verweigerten Weisung -

    Mit diesem Argument hat es das BAG deshalb auch für zulässig angesehen, dass ein Tarifvertrag eine Mehrarbeitszulage nur bei Überarbeit einer Vollzeitkraft und nicht auch bei Überarbeit einer Teilzeitkraft vorsieht (DB 04, 1995).
  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2017 - 13 Ca 5491/16

    Teilzeit, Anspruch auf bezahlwirksame Anrechnung hinsichtlich

    Zugleich muss die Tarifnorm zum Ziel haben, den Arbeitgeber von einer solchen übermäßigen Inanspruchnahme abzuhalten (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 448/03 - zu 4 c der Gründe; 25. Juli 1996 - 6 AZR 138/94 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 83, 327; 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 80, 173) .
  • LAG Köln, 23.08.2006 - 3 Sa 535/06

    Freistellung, Vorfeiertag, Zeitausgleich, Gleichbehandlung, Entgeltfortzahlung,

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 399/13

    Klage auf Abgabe einer Willenserklärung - Auslegung einer Rückkehrzusage

  • ArbG Oldenburg, 31.05.2017 - 2 Ca 78/17

    Diskriminierungsverbot; Mehrarbeitszuschläge; Teilzeitbeschäftigte

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2014 - 7 Sa 352/14

    Auslegung Tarifvertrag AWO pro : m. gGmbH - Teilzeitbeschäftigung -

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Rechtsprechung
   BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2402
BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02 (https://dejure.org/2004,2402)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 9 AZR 291/02 (https://dejure.org/2004,2402)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 (https://dejure.org/2004,2402)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung - Beendigungsmitteilung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist um mehr als einen Monat; Anwendbarkeit des rheinland-pfälzischen Personalvertretungsgesetzes auf arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse; Ausnahme von Beschäftigten, die wesentlich an der ...

  • Judicialis

    GG Art 3; ; ArbGG § ... 74 Abs. 1 aF; ; EGZPO § 26 Ziff. 7; ; ZPO § 233; ; LPersVG § 112 Satz 1; ; LPersVG § 112 Satz 2; ; LPersVG § 82 Abs. 1; ; LPersVG § 82 Abs. 4; ; LPersVG § 39 Abs. 3; ; LPersVG § 39 Abs. 4; ; BPersVG § 108 Abs. 2; ; KSchG § 15 Abs. 2; ; BGB § 242; ; TVG § 12a; ; Staatsvertrag über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts "Zweites Deutsches Fernsehen" vom 16. Juli 1962 § 1; ; RTV § 1; ; RTV § 2; ; RTV § 3; ; RTV § 4; ; RTV § 6

  • rechtsportal.de

    Personalvertretungerecht; Kündigungsschutzrecht - Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung; Beendigungsmitteilung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Tarifliche Regelung über die Beendigung der Beschäftigung arbeitnehmerähnlicher Personen (hier: Mitarbeiter des ZDF) ? Regelung zulässig, die statt Kündigung eine Beendigungsmitteilung ausreichen lässt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 109, 180
  • MDR 2004, 1188
  • NZA 2004, 1058
  • BB 2004, 1748
  • DB 2004, 1995
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Es kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den Gleichheitssatz gebunden sind und welcher Prüfungsmaßstab gilt (für uneingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344; für eingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).

    Die Grenze der Willkür ist überschritten, wenn die Differenzierung im persönlichen Geltungsbereich unter keinem Gesichtspunkt plausibel erklärbar ist (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).

    Das Studium sichere vorrangig ihre berufliche Perspektive und werde typischerweise im Wesentlichen durch staatliche, familiäre oder andere Unterhaltsleistungen finanziert (vgl. BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).

  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Es kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den Gleichheitssatz gebunden sind und welcher Prüfungsmaßstab gilt (für uneingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - BAGE 82, 344; für eingeschränkten Prüfungsmaßstab: BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Der Kläger konnte nicht mit dauernden Einsätzen rechnen und hatte hierauf auch keinen Rechtsanspruch (vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 2/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 24 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 71).
  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Tarifnorm jedenfalls dann unwirksam, wenn sie für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender einleuchtender Differenzierungsgrund nicht finden lässt (19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 18.83

    Anrechnung von Personalratstätigkeit - Arbeitszeit - Tatsächliche Dauer

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Die Regelung stellt klar, dass durch Personalratstätigkeit versäumte Arbeitszeit arbeitszeitrechtlich dem Dienst gleichzusetzen ist und verbietet deshalb eine Minderung der Dienstbezüge (vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, BVerwG 13. Januar 1986 - 2 C 18.83 - ZBR 1986, 307).
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Es fehlt an substantiierten Darlegungen des Klägers (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Sie durften sich angesichts der besondern Umstände auf die unzutreffende Fristverlängerung verlassen, so dass ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1 für die Nichteinhaltung der Berufungsbegründungsfrist und BGH 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - NJW 1982, 1873).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    § 108 Abs. 2 BPersVG ist eine gegenüber Abs. 1 selbständige Regelung, deren Bedeutung sich nur in der Bestimmung einer Rechtsfolge erschöpft (BVerfG 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 43).
  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Die Rechtsetzungskompetenz des Landes Rheinland-Pfalz für die Personalvertretung des ZDF folgt daraus, dass insgesamt das Recht des Landes gelten sollte, in dem der Sitz der Anstalt liegt (BVerwG 5. November 1965 - VII C 119.64 - BVerwGE 22, 299).
  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 42/91

    Wahlrecht der Helfer im freiwilligen sozialen Jahr

    Auszug aus BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02
    Der Gesetzgeber hat bewusst davon abgesehen, für arbeitnehmerähnliche Personen das gesamte Arbeitsrecht für anwendbar zu erklären (BAG 12. Februar 1992 - 7 ABR 42/91 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 52 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 53).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88

    Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung

  • BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 435/77

    Küchenbuchhalter - Überwiegende Arbeitszeit - Beschaffung von Lebensmitteln -

  • LAG München, 01.02.2002 - 8 Sa 316/01

    Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Dauerrechtsverhältnisses;

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

    Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, für arbeitnehmerähnliche Personen nicht das gesamte Arbeitsrecht für anwendbar zu erklären (vgl. Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - BAGE 109, 180).

    Auch gegen die Nichtanwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes zu Gunsten arbeitnehmerähnlicher Personen bestehen nach der Rechtsprechung keine Bedenken (Senat 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - BAGE 109, 180), ebenso wenig gegen die ausschließliche Anwendbarkeit des § 613a BGB auf Arbeitnehmer (BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 59/02 - AP BGB § 613a Nr. 249 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 8).

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Die weitergehende Verlängerung ist unwirksam (vgl. etwa BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - BAGE 109, 180 = AP LPVG Rheinland-Pfalz § 112 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 25, zu A II der Gründe; GK-ArbGG/ Mikosch Stand Dezember 2007 § 74 Rn. 34; aA Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 74 Rn. 36).
  • BVerwG, 17.12.2012 - 6 P 6.12

    Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG; arbeitnehmerähnliche Personen; freie

    Das durch den TV 12a SR geregelte Rechtsverhältnis zwischen dem Beteiligten und einem Mitarbeiter im Sinne von § 12a TVG ist kein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - (BAGE 109, 180 ).

    Das von der Vorinstanz erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - (BAGE 109, 180 ff.) gebietet keine andere Sichtweise.

  • OVG Saarland, 15.06.2012 - 5 A 350/11

    Mitbestimmungsrechte bei der Beschränkung des Umfangs und der Beendigung der

    BAG, Urteil vom 20.1.2004 - 9 AZR 291/02 - zitiert nach Juris, Rdnrn. 60 - 62, betreffend einen Streit um die Auflösung des arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses eines freien Mitarbeiters des ZDF durch Beendigungsmitteilung, wonach es sich bei dieser Mitteilung um eine besondere, von der Kündigung zu unterscheidende Beendigungsmöglichkeit handelt.

    - 9 AZR 291/02 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 60,.

    in diesem Zusammenhang auch BAG, Urteil vom 20.1.2004 - 9 AZR 291/02 - zitiert nach Juris, das trotz Anwendung des Landespersonalvertretungsgesetzes RP auch auf arbeitnehmerähnliche Personen nicht nur die unmittelbare, sondern auch die analoge Anwendung des nach § 82 Abs. 4 LPersVG RP bestehenden Mitwirkungsrechts bei Kündigungen auf Beendigungsmitteilungen abgelehnt hat.

  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 690/11

    Leistungsentgelt - Berechnungsgrundlage - Tarifauslegung

    Die nach Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision zulässige Revision (§ 74 Abs. 1 ArbGG, § 233 ZPO; vgl. BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 11 ff., BAGE 126, 211; 20. Januar 2004 - 9 AZR 291/02 - zu A der Gründe, BAGE 109, 180) ist begründet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2009 - 6 Sa 658/08

    Anspruch auf tarifvertragliche Leistungen gemäß Nr 5.3 des Tarifvertrags für

    Abgesehen hiervon finden auf eine Beendigungsmitteilung nach dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen Bestandsschutzvorschriften, die vor einer Kündigung schützen sollen, keine Anwendung und in der Folge auch nicht die hierzu entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. u. a. BAG, Urteil vom 20.01.2004 - 9 AZR 291/02 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 200/19

    Arbeitnehmerstatus eines Redakteurs bei einer Fernsehanstalt - Wirksamkeit einer

    Die Beendigungsmitteilung ist weder eine Kündigung, noch steht sie ihr gleich (vgl. ausführlich BAG 20.01.2004 - 9 AZR 291/02).
  • LAG München, 20.01.2009 - 6 Sa 160/08

    "Wartezeit" für Ausschluss ordentl. Beendigung des Vertrags mit

    Die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG findet auf ein freies Mitarbeiterverhältnis keine Anwendung (BAG v. 20.1. 2004 - 9 AZR 291/02, NZA 2004, 1058; APS/Preis, Kündigungsrecht, 3. Aufl., Grundlagen C Rz. 65).
  • ArbG München, 20.09.2011 - 17 Ca 12774/10

    Arbeitnehmerähnliche Personen; Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des

    1. Der Kläger ist - unstreitig - als sogenannter Fester Freier (lediglich) arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiter, nicht aber Arbeitnehmer der Beklagten, so dass die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ausscheidet (vgl. nur BAG, Urteil vom 20.01.2004 - 9 AZR 291/02, zit. nach Juris, Rz 65).
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