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Rechtsprechung
   BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86   

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https://dejure.org/1987,3122
BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86 (https://dejure.org/1987,3122)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1987 - 2 AZR 313/86 (https://dejure.org/1987,3122)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 (https://dejure.org/1987,3122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1987, 2367
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    Bestätigung der Rechtsprechung des Siebten Senats (Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - NZA 1987, 428 = BB 1987 7 1252).

    Demgegenüber hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zwischenzeitlich in dem Urteil vom 18. November 1986 (- 7 AZR 674/84 - NZA 1987, 418 = BB 1987, 1252, zu II 5 der Gründe) entschieden, eine Abmahnung könne zwar durch Zeitablauf wirkungslos werden.

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 15/71

    Verstoß gegen die Arbeitszeitordnung als wichtiger Kündigungsgrund

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    Da es sich um eine Störung im Leistungsbereich handelte, wäre eine Abmahnung nur dann entbehrlich gewesen, wenn die Klägerin die Vertragsverletzung so hartnäckig und uneinsichtig begangen hätte, daß mit einer rechtmäßigen Abwicklung des Vertrages nicht mehr hätte gerechnet werden können, die Abmahnung mithin nur als überflüssiger Versuch hätte angesehen werden müssen, die Klägerin zu einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung anzuhalten (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - = AP Nr. 62 zu § 626 BGB; ferner KR-Hillebrecht, 2. Auf1., § 626 BGB Rz 98, m.w.N.).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAGE 1, 99, 102 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG sowie BAGE 29, 49, 52 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAGE 1, 99, 102 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG sowie BAGE 29, 49, 52 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    Sie erfüllen auch die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. grundlegend Urteil vom 18. Januar 19 80 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 a der Gründe) an eine Abmahnung zu stellen sind.
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    Sie erfüllen auch die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. grundlegend Urteil vom 18. Januar 19 80 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 a der Gründe) an eine Abmahnung zu stellen sind.
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    Sie erfüllen auch die Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. grundlegend Urteil vom 18. Januar 19 80 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 a der Gründe) an eine Abmahnung zu stellen sind.
  • LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86

    Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 313/86
    vom 14. Mai 1986 - 2 Sa 320/86 - auf.
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Ob eine Abmahnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, läßt sich nicht pauschal beurteilen (BAG 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 4; 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - DB 1987, 2367; 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - RzK I 1 Nr. 26).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Ohne näheren Sachvortrag des Klägers in den Tatsacheninstanzen, daß und warum die Abmahnungen aufgrund Zeitablaufs wirkungslos geworden seien, sieht der Senat angesichts der entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - RzK Abmahnung Nr. 19) keine Veranlassung, hierauf weiter einzugehen.
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen in Verbindung mit dem Zeitablauf alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - DB 19.07.2367).
  • ArbG Hamburg, 04.06.2008 - 2 Ca 470/07

    Arbeitsunfähigkeit - Verstoß gegen Meldepflicht

    Der Zeitablauf kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Urteil vom 21.05.1987 - 2 AZR 313/86, DB 1987, 2367).
  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

    Der Zeitablauf kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84, AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Urteil vom 21.05.1987 - 2 AZR 313/86, DB 1987, 2367).
  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 40/88

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Damit ist es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt, wonach eine ursprünglich berechtigte Abmahnung durch Zeitablauf gegenstandslos werden kann, wenn sich der Arbeitnehmer längere Zeit danach einwandfrei geführt hat (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 5 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - Der Betrieb 1987, 2367, zu II 1 der Gründe, gegen die Kritik von Conze in Der Betrieb 1987, 889 f. sowie derselbe in Der Betrieb 1987, 2358 f.).
  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/86
    Ob eine Abmahnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, läßt sich nämlich nur aufgrund aller Umstände des Einzelfalles beurteilen (vgl. BAG, Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = BB 1987, 1252 = NZA 1987, 418 [BAG 18.11.1986 - 7 AZR 674/84]; BAG, Urteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - DB 1987, 2367).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 21 Sa 1902/14

    Abmahnungserfordernis - Vortäuschen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

    Vielmehr soll einem Arbeitnehmer durch eine Abmahnung auch deutlich gemacht werden, welche konkreten Pflichten ihm obliegen bzw. was konkret von ihm erwartet wird (sog. Hinweisfunktion) (vgl. BAG vom 23.07.2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 13, AP Nr. 3 zu § 6 GewO; vom 21.05.1987 - 2 AZR 313/86 - Rn. 29 zitiert nach juris, RzK I 1 Nr. 19).
  • LAG Hessen, 16.06.1999 - 2 Sa 1231/98

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte wegen Zeitablaufs

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  • BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 10/89

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen in Verbindung mit dem Zeitablauf alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 5 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 313/86 - DB 1987, 2367).
  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/88

    Abmahnung: Voraussetzung für die Entfernung aus der Personalakte

  • ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung

  • LAG München, 02.04.1996 - 8 Sa 1165/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Alkoholkonsum eines Piloten als wichtiger

  • ArbG Koblenz, 30.04.2015 - 5 Ca 2268/14
  • ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 8 Ca 5937/04
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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1833
LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86 (https://dejure.org/1987,1833)
LAG Bremen, Entscheidung vom 28.07.1987 - 1 Sa 155/86 (https://dejure.org/1987,1833)
LAG Bremen, Entscheidung vom 28. Juli 1987 - 1 Sa 155/86 (https://dejure.org/1987,1833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachzahlung eines eingeräumten Werksangehörigenrabattes; Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers; Berücksichtigung der Grundsätze zur Rückzahlung von Gratifikationen; Arbeitslohncharakter des Werksangehörigenrabattes; Zulässigkeit der Verknüpfung von Rabatt und ...

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 262, 611; GG Art. 12; RabattG § 9 Nr. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 815
  • DB 1987, 2367
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86
    Bei Vergütungen im weiteren Sinne sind allerdings Bindungsklauseln nicht zulässig, die dem Arbeitnehmer diese Vergütung vorenthalten, obwohl der Arbeitnehmer keinen Einfluß auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses hat (vgl. BAG, BB 1983, 1347).

    Selbst bei Gratifikationen ist die Rückforderung möglich, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers herbeigeführt wird; etwas anderes soll nur dann gelten, wenn betriebliche Gründe zu der Kündigung geführt haben (vgl. BAG, AP Nr. 84, 86 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, BB 1983 1347).

  • BAG, 27.02.1975 - 3 AZR 152/74

    Betriebliche Altersversorgung: Verfallbarkeit bei Beendigung des

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86
    betrachtet, sondern ab dem Datum der Gewährung.(vgl. BAG, AP Nr. 64 zu § 611 BGB Gratifikation; (LAG Bremen, BB 1975, 928 ).

    Wie schon ausgeführt, ist bei Gratifikationen für die Berechnung der Bindungsdauer der Tag der Gewährung maßgeblich (vgl. BAG, AP Nr. 64 zu § 611 BGB Gratifikation; LAG Bremen, BB 1975, 928 ), was hier mit dem Datum der Lieferung, also dem 7. September 1984 gleichzusetzen ist.

  • BFH, 17.09.1981 - V B 43/80

    Gewährung von Personalrabatt ist keine umsatzsteuerbare Leistung, sondern

    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86
    (vgl. BFH, BB 1974, 685; BFH, Betrieb 1982, 27; BFHE 134, 65 = BStBl 1981 11, 775; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 1985 - 6 K 218/83 -, EFG 1986, 179).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.1985 - 6 K 218/83
    Auszug aus LAG Bremen, 28.07.1987 - 1 Sa 155/86
    (vgl. BFH, BB 1974, 685; BFH, Betrieb 1982, 27; BFHE 134, 65 = BStBl 1981 11, 775; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Oktober 1985 - 6 K 218/83 -, EFG 1986, 179).
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 219/92

    Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern;

    Eine Mindermeinung will dagegen auch insoweit die von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur richterlichen Billigkeitskontrolle von Arbeitsverträgen entwickelten Grundsätze heranziehen (Berger-Delhey, DB 1990, 837 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88]; LAG Bremen Urteil vom 28. Juli 1987 - 1 Sa 155/86 - NZA 1987, 815).

    In der Praxis dürften die Unterschiede gering sein, da die Anhänger dieser Auffassung teilweise über die §§ 242, 315 BGB auch die Grundsätze des AGB-Gesetzes heranziehen (z. B. LAG Bremen Urteil vom 28. Juli 1987, aaO).

  • LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung -

    Dabei hat z.B. das LAG Berlin im Urteil vom 18.1.1988 (LAGE Nr. 31 zu § 626 BGB = AuR 1988, 256) angenommen, das mehrfache zu späte Aufsuchen des Arbeitsplatzes, das zu frühe Verlassen des Arbeitsplatzes, das vorzeitige Verlassen einer Baustelle sowie Kartenspielen während der Arbeitszeit stünde in einem inneren Zusammenhang und stellten sich insgesamt als beharrliche Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers dar.
  • LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91

    Anwendbarkeit des AGBG; Erwerb eines Firmenwagens; Verkaufs- und

    Nicht zu folgen ist dem LAG Bremen (Urteil vom 28.7.87 - 1 Sa 155/86 -, LAGE, § 611 Nr. 1, Personalrabatt), das aus dem Zusammenhang zwischen Arbeitsverhältnis und der Einräumung des Werksangehörigenrabattes auf die Nichtanwendbarkeit des AGB-Gesetzes schließt.
  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung;

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  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

    Dabei hat z.B. das Landesarbeitsgericht Berlin im Urteil vom 18.01.1988 - 9 Sa 118/87 -, LAGE Nr. 31 zu § 626 BGB = AuR 1988, 256 angenommen, das mehrfache zu späte Aufsuchen des Arbeitsplatzes, das zu frühe Verlassen des Arbeitsplatzes, das vorzeitige Verlassen einer Baustelle sowie Kartenspielen während der Arbeitszeit seien gleichartige Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers.
  • LAG Hessen, 15.12.1994 - 12 (11) Sa 311/94

    Anspruch auf Zahlung von Jahresproduktrabattzahlungen; Personalrabatte

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4896
LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87 (https://dejure.org/1987,4896)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10.08.1987 - 9 Sa 59/87 (https://dejure.org/1987,4896)
LAG Berlin, Entscheidung vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 (https://dejure.org/1987,4896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung; Kündigung; Betriebsstillegung; Stillegung; Betrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1987, 2367
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87
    Daß die Stillegung des Betriebes einen dringenden betrieblichen Grund im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG darstellen kann, um eine vom Arbeitgeber fristgerecht ausgesprochene Kündigung als sozial gerechtfertigt erscheinen zu lassen, entspricht allgemeiner und zu billigender Auffassung (vgl. BAG vom 16.09.1982, AP Nr. 4 zu § 22 KO; BAG vom 14.10.1982, SAE 1984, 138; BAG vom 07.06.1984, DB 1984, 235; BAG vom 27.09.1984, DB 1985, 1399; BAG vom 22.05.1985, DB 1985, 2409 = SAE 1986, 133 ff.; BAG vom 03.07.1986, DB 1987, 100; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl. 1983, S. 824; derselbe, NZA 1987, 217 [221]; KR-Etzel, 2. Aufl. 1984, § 15 KSchG Rdn. 88; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, 2. Aufl. 1985, S. 24, Rdn. 105; KR-Becker, § 1 KSchG, Rdn. 327; Hueck, KSchG, § 1 Rdn. 109; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl. 1984, § 1 Rdn. 204, 204; Wank, Anm. zu BAG SAE 1986, 152).

    Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzuheben (vgl. insbesondere BAG DB 1985, 1399; BAG DB 1987, 99 [100]).

    Soweit sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beruft (vgl. BAG DB 1985, 1399 und DB 1987, 99 ff.), daß bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht spreche, kann die Beklagte im Wege des Umkehrschlusses zu ihren Gunsten nichts herleiten.

  • BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Übernahme eines gepachteten Betriebes

    Auszug aus LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87
    Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzuheben (vgl. insbesondere BAG DB 1985, 1399; BAG DB 1987, 99 [100]).

    Soweit sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beruft (vgl. BAG DB 1985, 1399 und DB 1987, 99 ff.), daß bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht spreche, kann die Beklagte im Wege des Umkehrschlusses zu ihren Gunsten nichts herleiten.

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87
    Daß die Stillegung des Betriebes einen dringenden betrieblichen Grund im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG darstellen kann, um eine vom Arbeitgeber fristgerecht ausgesprochene Kündigung als sozial gerechtfertigt erscheinen zu lassen, entspricht allgemeiner und zu billigender Auffassung (vgl. BAG vom 16.09.1982, AP Nr. 4 zu § 22 KO; BAG vom 14.10.1982, SAE 1984, 138; BAG vom 07.06.1984, DB 1984, 235; BAG vom 27.09.1984, DB 1985, 1399; BAG vom 22.05.1985, DB 1985, 2409 = SAE 1986, 133 ff.; BAG vom 03.07.1986, DB 1987, 100; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl. 1983, S. 824; derselbe, NZA 1987, 217 [221]; KR-Etzel, 2. Aufl. 1984, § 15 KSchG Rdn. 88; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, 2. Aufl. 1985, S. 24, Rdn. 105; KR-Becker, § 1 KSchG, Rdn. 327; Hueck, KSchG, § 1 Rdn. 109; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl. 1984, § 1 Rdn. 204, 204; Wank, Anm. zu BAG SAE 1986, 152).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Eine Betriebsstillegung bei einer juristischen Person bzw. GmbH & Co. KG bedarf keines Beschlusses des für die Auflösung einer Gesellschaft zuständigen Organs (entgegen LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13).

    c) Eine rechtserhebliche Stillegungsabsicht erfordert bei einer juristischen Person bzw. einer Kommanditgesellschaft keinen formell gültigen Beschluß des zuständigen Organs (so aber LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13; zustimmend HK-KSchG/Dorndorf, § 1 Rz 972; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 3. Aufl., S. 407, Rz 149; Kittner/Trittin, KSchR, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 321).

  • LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

    Eine wirksame Betriebsstillegung bei einer juristischen Person bzw. GmbH & Co KG bedarf hierbei keines Beschlusses des für die Auflösung einer Gesellschaft zuständigen Organs (BAG v. 11.03.1998 - 2 AZR 415/97, ZInsO 1998, 191 ; a.A. LAG Berlin v. 10.08.1987 - 9 Sa 59/87, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13).
  • LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99

    Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs;

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  • LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99

    Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen

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  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 415/97
    c) Eine rechtserhebl.iche Stillegungsabsicht erfordert bei einer juristischen Person bzw. einer Kommanditgesellschaft keinen formell gültigen Beschluß des zuständigen Organs (so aber LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Be triebsbedingte Kündigung Nr. 13; zustimmend HK-KSchG/Dorrvdorf, § 1 Rz 972; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 3. Aufl., S. 407 Rz 149; Kittner/Trittin, KSchR, 3. Aufl. § 1 KSchG Rz 321).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 416/97
    c) Eine rechtserhebliche Stillegungsabsicht erfordert bei einer juristischen Person bzw. einer Kommanditgesellschaft keinen formell gültigen Beschluß des zuständigen Organs (so aber LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13; zustimmend HK-KSchG/Dorndorf, § 1 KSchG Rz 972; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Handbuch des Kündigungsrechts, 3. Au fl., S. 407 Rz 149; Kittner/Trittin, KSchR, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 321).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.1995 - 8 Sa 537/95

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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