Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.03.1989

Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88   

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https://dejure.org/1989,503
BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88 (https://dejure.org/1989,503)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1989 - VII ZR 298/88 (https://dejure.org/1989,503)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1989 - VII ZR 298/88 (https://dejure.org/1989,503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Erschließungskosten - Zweijährige Verjährungsfrist - Verjährungsbeginn mit Fälligkeit des entstandenen Anspruchs - Möglichkeit der Abrechnung des gesamten Erschließungsaufwands - Beweiswert einer Ablichtung einer Urkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 198 S. 1
    Verjährung der Ansprüche eines Baubetreuers auf Erstattung verauslagter Erschließungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch des Baubetreuers auf Erstattung von Erschließungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung der Erschließungskosten? (IBR 1990, 72)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1170
  • NJW-RR 1990, 652 (Ls.)
  • MDR 1990, 232
  • WM 1990, 73
  • DB 1983, 104
  • DB 1990, 109
  • BauR 1990, 95
  • ZfBR 1990, 14
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.1987 - VII ZR 364/86

    Verjährung des Anspruchs eines Bauträgers auf Erstattung von Erschließungskosten

    Auszug aus BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88
    Der Anspruch eines mit der Erschließung eines Baugeländes betrauten Baubetreuers gegen die Grundstückserwerber auf Erstattung von Erschließungskosten ist gemäß § 198 Satz 1 BGB erst "entstanden", wenn die Kosten der Erschließung abschließend abgerechnet und auf die Grundstückserwerber umgelegt werden können (Fortführung von BGHZ 102, 167 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]).

    Dieser Anspruch verjährt - wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt und die Revision nicht beanstandet - nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in zwei Jahren (BGHZ 102, 167 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]; BGH NJW 1982, 325).

    Maßgebend für den Beginn der Verjährungsfrist ist somit der Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung (Senatsurteile BGHZ 53, 222, 225 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]; 79, 176, 177/178; 102, 167, 171).

    Für den Eintritt der Fälligkeit des der Klägerin zustehenden Anspruchs ist somit entscheidend, wann die Klägerin eine solche Abrechnung hätte vornehmen können (Senatsurteil BGHZ 102, 167, 171) [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86].

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88
    Maßgebend für den Beginn der Verjährungsfrist ist somit der Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung (Senatsurteile BGHZ 53, 222, 225 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]; 79, 176, 177/178; 102, 167, 171).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88
    Insbesondere trägt die Revision nicht vor, daß die Klägerin - obwohl dazu in der Lage - ihren Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht habe und die Beklagten davon ausgehen durften, ein weiterer Erschließungskostenanteil werde von ihnen nicht mehr verlangt werden (vgl. BGHZ 84, 280, 281).
  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

    Auszug aus BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88
    Maßgebend für den Beginn der Verjährungsfrist ist somit der Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung (Senatsurteile BGHZ 53, 222, 225 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67]; 79, 176, 177/178; 102, 167, 171).
  • BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77

    Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88
    Zwar wird der Beweis durch Urkunden gemäß § 420 ZPO durch Vorlage der Urkunde in Urschrift angetreten; die Vorlage einer Fotokopie reicht nicht aus (BGH NJW 1980, 1047, 1048 u. Urteil vom 20. Januar 1986 - II ZR 56/85 = WM 1986, 400, 401, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1986, 1438).
  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 56/85

    Vereinbarung ausländischer Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88
    Zwar wird der Beweis durch Urkunden gemäß § 420 ZPO durch Vorlage der Urkunde in Urschrift angetreten; die Vorlage einer Fotokopie reicht nicht aus (BGH NJW 1980, 1047, 1048 u. Urteil vom 20. Januar 1986 - II ZR 56/85 = WM 1986, 400, 401, insoweit nicht abgedruckt in NJW 1986, 1438).
  • BGH, 23.06.1981 - V ZR 148/80

    Vergütung von Erschließungsleistungen: Verjährung

    Auszug aus BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88
    Dieser Anspruch verjährt - wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt und die Revision nicht beanstandet - nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB in zwei Jahren (BGHZ 102, 167 [BGH 05.11.1987 - VII ZR 364/86]; BGH NJW 1982, 325).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Das hat aber nichts an dem Grundsatz geändert, daß zur Erhebung einer Klage, mit der die Feststellung eines Anspruchs begehrt wird, die Fälligkeit dieses Anspruchs erforderlich ist (BGH, Urteil vom 28. September 1989 - VII ZR 298/88 = NJW 1990, 1170 = LM BGB § 198 Nr. 20 unter 2 a).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    (2) Nach der Auslegungsregel des § 271 Abs. 1 BGB sind die von der Beklagten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 EEG 2012 zu erbringenden Abschlagszahlungen deshalb sofort nach Ablauf jedes Einspeisemonats, jedenfalls aber dann fällig, wenn für die Beklagte nach den Umständen die Möglichkeit besteht, die Höhe der von ihr zu leistenden Abschläge aufgrund der dazu erforderlichen Nachweise zu ermitteln (Säcker/Thorbecke/Schumacher, aaO Rn. 60; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. September 1989 - VII ZR 298/88, NJW 1990, 1170 unter 2 b; MünchKommBGB/Krüger, BGB, 6. Aufl., § 271 Rn. 30).
  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos

    Diesen Beginn kann der Gläubiger in Fällen beeinflussen, in denen die Fälligkeit des Anspruchs von einer zu seinen Gunsten vereinbarten Potestativbedingung oder von vereinbarter Rechnungsstellung abhängt (vgl. BGHZ 53, 222, 225; 55, 340, 341; BGH, Urteil vom 28. September 1989 - VII ZR 298/88, WM 1990, 73, 74; van Gelder WuB I C 2.-1.98).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1455
BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87 (https://dejure.org/1989,1455)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1989 - V ZR 212/87 (https://dejure.org/1989,1455)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1989 - V ZR 212/87 (https://dejure.org/1989,1455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachmängel - Formnichtigkeit - Eintragung im Grundbuch - Grundbucheintragung - Kenntnis vom Mangel - Unwirksamer Vertrag - Sachmängelhaftung

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2050
  • NJW-RR 1989, 972 (Ls.)
  • ZIP 1989, 576
  • MDR 1989, 727
  • DNotZ 1989, 773
  • BB 1989, 1016
  • DB 1990, 109
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87
    Zwar ist der Vertrag gemäß § 313 Satz 2 BGB erst durch Grundbucheintragung und nicht rückwirkend gültig geworden (BGHZ 54, 56, 63; st. Rechtspr.); wenn jedoch die Kläger bis dahin nicht wußten, daß der Vertrag formnichtig war, kann ihnen nicht vorgehalten werden, sie hätten die Eintragung verhindern können.
  • OLG Hamm, 21.01.1985 - 22 U 283/84

    Gewährleistungansprüche aus dem Kauf eines Hausgrundstücks wegen

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87
    Auf das von der Revisionserwiderung für ihren gegenteiligen Standpunkt angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Hamm in NJW 1986, 136 = DNotZ 1986, 745 (mit krit. Anm. Kanzleiter) braucht hier nicht eingegangen zu werden, weil in dem dort entschiedenen Fall der Käufer bei Grundbucheintragung Kenntnis von der Vertragsnichtigkeit hatte.
  • RG, 22.10.1931 - VI 183/31

    1. Wann beginnt bei einem formnichtigen, jedoch nach § 313 Satz 2 BGB. geheilten

    Auszug aus BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87
    Auf die Kenntnis im Zeitpunkt der Grundbucheintragung kommt es nicht an (RGZ 134, 83, 88/89), zumal sich die Kläger schon vorher Gewährleistungsansprüche ausdrücklich vorbehalten hatten.
  • BGH, 15.06.2012 - V ZR 198/11

    Mängelhaftung des Grundstücksverkäufers: Anspruchsausschließende Käuferkenntnis

    Er ist dann nicht schutzwürdig, denn mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen stellt er sich in Widerspruch zu seinem vorangegangenen Verhalten, nämlich dem Vertragsabschluss in Kenntnis des Mangels (Senat, Urteile vom 3. März 1989 - V ZR 212/87, NJW 1989, 2050 und vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953, 2954 Rn. 14; MünchKomm-BGB/H. P. Westermann, 6. Aufl., § 442 Rn. 1; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl. § 460 Rn. 3; Staudinger/Matusche-Beckmann, BGB [2004] § 442 Rn. 1).

    Das hat der Senat für den Fall entschieden, dass der Käufer nach Abschluss eines nichtigen Vertrags, aber vor dessen Heilung von dem Mangel erfährt, von der Nichtigkeit aber keine Kenntnis hatte (Urteile vom 3. März 1989 - V ZR 212/87, NJW 1989, 2050 f. und vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953, 2954 Rn. 14).

  • BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10

    Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von

    Hat der Käufer bei Abschluss eines formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages keine Kenntnis von dem Sachmangel, ist § 442 BGB nicht anwendbar, wenn er den Sachmangel im Zeitpunkt der Eintragung kennt (Fortführung von Senat, Urteil vom 3. März 1989, V ZR 212/87, NJW 1989, 2050).

    Der Senat hat bislang nur entschieden, dass es jedenfalls dann auf den Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung ankommt, wenn der Käufer die Unwirksamkeit des Vertrages nicht kennt (Urteil vom 3. März 1989 - V ZR 212/87, NJW 1989, 2050).

    Der Vorschrift des § 442 Abs. 1 BGB liegt der Gedanke zugrunde, dass der Käufer nicht in seinen berechtigten Erwartungen enttäuscht wird, wenn er den Kauf trotz des Mangels gewollt hat (Senat, Urteil vom 3. März 1989 - V ZR 212/87, aaO, zu § 460 BGB aF).

  • OLG Schleswig, 13.03.2015 - 17 U 98/14

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen fehlerhafter Angaben im

    Denn allein die fehlende Beurkundung der Beschaffenheitsvereinbarung wäre gemäß S. 2 durch die Auflassung und Eintragung jedenfalls dann geheilt worden, wenn der Beklagte von den Angaben im Energieausweis nebst Projektdokumentation, mit denen die Kläger einverstanden waren, auch im Zeitpunkt der Auflassung nicht abgerückt wäre (vgl. Erman, a.a.O., Rn. 72) und die Kläger von dem Mangel oder jedenfalls von der Formnichtigkeit der Beschaffenheitsvereinbarung nicht vor der Eintragung erfahren hätten (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1989 - V ZR 212/87 - Schubmehl, GPR 2008, 75, 76).
  • OLG Hamm, 07.07.2011 - 22 U 25/11

    Anspruch auf Schadensersatz bzw. Minderung bei Kenntniserlangung des Käufers von

    Ohnehin wäre im Falle einer konkludenten und damit gem. § 311b Abs. 1 BGB formnichtigen eigenen Annahmeerklärung der Kläger für den Zeitpunkt der Mangelkenntnis im Sinne von § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB nur dann erst auf den Zeitpunkt der Eintragung der Kläger im Grundbuch, mit der eine etwaige Formnichtigkeit geheilt worden wäre, abzustellen, wenn die Kläger um die Formnichtigkeit gewusst hätten (vgl. BGH, Urt. v. 03.03.1989, V ZR 212/87, juris, Tz. 9, NJW 1989, 2050).
  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15

    Eigentumswohnungskauf - Sachmangel bei Marderbefall

    Für den Nachweis eines arglistigen Verschweigens ist der Kläger beweispflichtig (BGH NJW-RR 1989, 972).

    Demgegenüber wird für einen Befall mit I3 (KG NJW-RR 1989, 972) wie auch mit Schaben (OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 754) eine Offenbarungspflicht nicht generell bejaht.

  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 252/11

    Kauf Eigentumswohnung - Marderbefall als Mangel

    Für den Nachweis eines arglistigen Verschweigens ist der Kläger beweispflichtig (BGH NJW-RR 1989, 972).

    Demgegenüber wird für einen Befall mit I3 (KG NJW-RR 1989, 972) wie auch mit Schaben (OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 754) eine Offenbarungspflicht nicht generell bejaht.

  • OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98

    Gewährleistung ; Offenbarungspflicht; Wohnraum; Nutzung von Zubehörräumen;

    Die Vorschrift ist Ausdruck des Verbots widersprüchlichen Verhaltens; wer sich in Kenntnis des Mangels zum Kauf entschlossen hat, stellt sich mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen in Widerspruch zu seinem vorangegangenen Verhalten (BGH NJW 1989, 2050).
  • OLG Köln, 28.11.2001 - 11 U 15/99

    Keine Arglist beim Verschweigen eines "kleinen Ölunfalls" gegenüber dem Käufer

    Zu diesem Zeitpunkt war der Sachverhalt den Klägern indes bekannt (vgl. die Korrespondenz Bl. 173 ff. d.A.), so dass sie sich, stellt man auf den Eintragungszeitpunkt ab, in diesem Zusammenhang - ungeachtet der in dem Schreiben vom 17.12.1997 (Bl. 182 f. d.A.) dokumentierten Vereinbarung - ihrerseits auf § 460 Satz 1 BGB verweisen lassen müssen (vgl. BGH, NJW 1989, 2050 f.; OLG Hamm, NJW 1986, 136).
  • KG, 26.10.2000 - 19 U 6873/98

    Arglist beim Verkauf einer Eigentumswohnung

    Zwar wird teilweise die Ansicht vertreten, dass diese Bagatellgrenze bei arglistiger Täuschung nicht gelte (so OLG Köln, NJW-RR 1986, 988; Staudinger-Honsel 13. Bearbeitung § 463 Rdn. 12; offengelassen von BGH LM Nr. 8 zu § 463 BGB und Kammergericht NJW-RR 1989, 972).
  • BGH, 12.05.1989 - V ZR 10/88

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei arglistiger Täuschung über eine

    Ein Schadensersatzanspruch wäre in diesem Fall selbst dann gegeben, wenn die behauptete Erklärung der Beklagten nicht als Zusicherung im Sinne der §§ 459 Abs. 2, 463 Satz 1 BGB (vgl. dazu etwa BGHZ 59, 158, 160) zu werten wäre (vgl. Senatsurt. v. 3. März 1989, V ZR 212/87, ZIP 1989, 576 sowie MünchKomm/H.P. Westermann 2. Aufl. § 463 Rdn. 10).
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