Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152, 7 CE 06.10156, 7 CE 06.10159, 7 CE 06.10153, 7 CE 06.10154   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3412
VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152, 7 CE 06.10156, 7 CE 06.10159, 7 CE 06.10153, 7 CE 06.10154 (https://dejure.org/2006,3412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2006 - 7 CE 06.10152, 7 CE 06.10156, 7 CE 06.10159, 7 CE 06.10153, 7 CE 06.10154 (https://dejure.org/2006,3412)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 7 CE 06.10152, 7 CE 06.10156, 7 CE 06.10159, 7 CE 06.10153, 7 CE 06.10154 (https://dejure.org/2006,3412)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3412) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einrechnung von im Rahmen der so genannten Titellehre erbrachten Lehrleistungen von Privatdozenten in das Lehrangebot der Hochschule; Pflicht zur Ausrichtung der Unterrichtstätigkeit an den Erfordernissen des ...

  • Judicialis

    KapVO § 8; ; KapVO § 10; ; KapVO § 14 Abs. 3 Nr. 3; ; KapVO § 16; ; BayHSchPG Art. 2 Abs. 2; ; BayHSchPG Art. 5; ; BayHSchPG Art. 26 Abs. 2; ; BayHSchPG Art. 28 Abs. 1 Satz 2; ; BayHSchPG Art. 31 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1608 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1989 - NC 9 S 158/88

    Kapazitätsberechnung: Zulassungsbegrenzung - Schwundquote

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung zu den jeweils wortgleichen Regelungen des § 10 KapVO wird die Frage unterschiedlich beantwortet (für die Anrechenbarkeit OVG Berlin und VGH Kassel, Nachweise bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, 2003, Fn. 425 zu RdNr. 174; dagegen OVG RhPf vom 6.4. 2006 Az. 6 D1051/06, OVG NW vom 17.8. 2004 Az. 13 C 815/04; differenzierend VGH BW vom 12.1. 1989 Az. NC 9 S 158/88).

    Entgegen der insoweit differenzierenden Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (VGH BW vom 12.1. 1989 Az. NC 9 S 158/88) darf die Titellehre bei der Berechnung des Lehrangebots auch dann nicht unberücksichtigt bleiben, wenn die sich daraus ergebenden Deputatsgewinne hinter den Deputatsverlusten zurückbleiben, die während derselben Vorlesungszeit durch unter- oder nichtbesetzte Planstellen entstanden sind.

    Es besteht demzufolge auch kein Verbot, in die Berechnung der (Gesamt-) Schwundquote einzelne über 1, 000 liegende Übergangsquoten einfließen zu lassen, selbst wenn dadurch die kapazitätserhöhende Wirkung anderer Übergangsquoten abgemildert oder gar vollständig aufgehoben wird (BayVGH vom 8.5. 1996, a.a.O.; VGH BW vom 12.1. 1989 Az. NC 9 S 158/88).

  • VGH Bayern, 25.07.2005 - 7 CE 05.10069
    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Dass als normative Grundlage für die Notwendigkeit des Dienstleistungsexports in den nicht zugeordneten Studiengängen auch die dortige Prüfungsordnung genügen kann, sofern sie die Teilnahme an medizinischen Lehrveranstaltungen zwingend voraussetzt, hat der Senat in früheren Entscheidungen ebenso bestätigt wie den Grundsatz, dass insoweit die Anrechnungsfaktoren und Gruppengrößen auch aus Sicht des Kapazitätserschöpfungsgebots nicht zwingend gesetzlich festgelegt werden müssen (BayVGH vom 25.7. 2005 Az. 7 CE 05.10069).

    Dass beim Export für die Studiengänge Biologie Diplom und Biochemie Diplom die Seminare zur Biochemie jeweils mit einer Gruppengröße von g = 20 und nicht mit g = 30 angesetzt wurden, ist rechtlich nicht zu beanstanden, da es sich insoweit um Pflichtveranstaltungen zur Vermittlung von Grundlagenwissen handelt, auf dem das weitere Studium aufbaut und bei dem etwaige Verständnislücken den Fortgang des Studiums insgesamt gefährden würden (vgl. bereits BayVGH vom 25.7. 2005 Az. 7 CE 05.10069).

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Die vom verfassungsrechtlichen Kapazitätserschöpfungsgebot und sonstigem Bundesrecht nicht bereits vorentschiedene (vgl. BVerwG vom 23.7. 1987 NVwZ 1989, 360/364 f.), sondern vom jeweiligen Landesverordnungsgeber zu regelnde Frage, ob die im Bereich der Pflichtveranstaltungen erbrachte Titellehre bei der Ermittlung des Lehrangebots grundsätzlich kapazitätserhöhend berücksichtigt werden muss, wurde in diesen früheren Entscheidungen nicht abschließend behandelt.

    Der allgemeine Gedanke, dass die von Privatdozenten, Honorar- und außerplanmäßigen Professoren erbrachten Lehrleistungen aufgrund der freiwilligen Erbringung keine "plan- und berechenbare Größe" darstellen (so OVG RhPf, a.a.O.) und dass ein auf die Ausschöpfung der Ausbildungsressourcen zielender Normgeber weitere "gute Gründe" haben kann, die Titellehre im Pflichtlehrbereich anders zu behandeln als die von Lehrbeauftragten erbrachte Lehre (OVG RhPf, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG vom 23.7. 1987 NVwZ 1989, 360/364 f.), vermag an dem hier gefundenen Ergebnis nichts zu ändern.

  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 7 CE 04.11143

    Zahnmedizin Universität **********, Sommersemester 2004, rechtliches Gehör,

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Dass bei der Ermittlung des Lehrangebots die Drittmittelbediensteten nicht berücksichtigt worden sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl des Senats (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 7 CE 04.11143) als auch der Mehrheit der übrigen Verwaltungsgerichte (OVG NW vom 12.3. 2004 Az. 13 C 79/04; VG Sigmaringen vom 17.3. 2005 Az. NC 6 K 396/04 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.02.2003 - 7 CE 02.10090
    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Dieser Effekt ist jedoch weder quantitativ so gewichtig noch in solchem Maße außergewöhnlich, dass die gerichtlich zugelassenen Studenten aus der Schwundberechnung generell "herausgerechnet" werden müssten (vgl. BayVGH vom 25.2. 2003 Az. 7 CE 02.10090 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - NC 9 S 3/06

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum WS 2005/2006 - Kapazitätsermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Bevor an eine schematische Herabsetzung einer einzelnen Übergangsquote auf den "Auffangwert" von 1, 000 gedacht wird oder sogar an eine vollständige "Eliminierung" des betreffenden Semesters aus der Schwundberechnung (so VG Sigmaringen vom 29.11.2005 Az. NC 6 K 361/05, kritisch hierzu VGH BW vom 31.3. 2006 Az. NC 9 S 3/06), ist vorrangig zu prüfen, ob hinsichtlich einzelner Bestandszahlen in dem betroffenen Semester korrigierte Werte eingesetzt werden können, mit denen sich eine realitätsnähere Übergangsquote errechnen lässt.
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85

    Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Derartige "Semesterplätze" zu vergabefähigen Studienplätzen zusammenzurechnen, ist kapazitätsrechtlich nicht geboten (s. BVerwG vom 23.7. 1987 NVwZ-RR 1989, 186; BayVGH vom 20.4. 2006 7 CE 06.10070 m.w.N.), da es nach der Systematik der Kapazitätsberechnung grundsätzlich nicht darauf ankommt, in welchem Umfang die zum Studium zugelassenen Studenten von dem Lehrangebot in den einzelnen Semestern tatsächlich Gebrauch machen (vgl. BayVGH vom 15.7. 2003 Az. 7 CE 03.10036).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 13 C 79/04

    Anspruch auf Studienzulassung bei Überbuchung; Einhaltung und Überschreiten der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Dass bei der Ermittlung des Lehrangebots die Drittmittelbediensteten nicht berücksichtigt worden sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl des Senats (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 7 CE 04.11143) als auch der Mehrheit der übrigen Verwaltungsgerichte (OVG NW vom 12.3. 2004 Az. 13 C 79/04; VG Sigmaringen vom 17.3. 2005 Az. NC 6 K 396/04 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1995 - NC 9 S 19/95

    Zulassung zum Studium: Losverfahren - Überbuchung der festgesetzten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    § 16 KapVO schließt die prinzipielle Möglichkeit nicht aus, dass während eines Studiengangs die Gesamtzahl der Zugänge die der Abgänge übersteigt; er verbietet lediglich, eine über 1, 000 liegende ("positive") Schwundquote im Ergebnis kapazitätsmindernd zu berücksichtigen (BayVGH vom 8.5. 1996 Az. 7 CE 96.10003 unter Hinweis auf VGH BW vom 2.10.1995 Az. NC 9 S 19/95; BayVGH vom 31.1. 1997 Az. 7 CE 96.10036).
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152
    Dass bei der Ermittlung des Lehrangebots die Drittmittelbediensteten nicht berücksichtigt worden sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl des Senats (BayVGH vom 13.10.2004 Az. 7 CE 04.11143) als auch der Mehrheit der übrigen Verwaltungsgerichte (OVG NW vom 12.3. 2004 Az. 13 C 79/04; VG Sigmaringen vom 17.3. 2005 Az. NC 6 K 396/04 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 29.11.2005 - NC 6 K 361/05

    Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

  • VGH Bayern, 20.04.2006 - 7 CE 06.10070
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1987 - NC 9 S 216/87

    Schwundberechnung

  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 7 CE 03.10036
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2003 - 13 C 11/03

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

  • VGH Bayern, 17.11.1998 - 7 CE 98.10022
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.2006 - 6 D 10151/06

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin; Kapazitätserschöpfung und -ermittlung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 6 D 10132/05

    Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2004 - 13 C 815/04

    Ausgestaltung der Berechnung der Jahresausbildungskapazität bzw. der verfügbaren

  • VGH Bayern, 11.04.2003 - 7 CE 02.10107
  • VGH Bayern, 30.01.2003 - 7 CE 02.10070
  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    hierzu VGH München, Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 - zitiert nach Juris Rdnr. 34, der den hierfür erforderlichen Verwaltungsaufwand als unzumutbar bezeichnet.

    In derartigen Fällen wird offenbar eine größere Bereitschaft zur Aufgabe des Studiums oder zum Ortswechsel beobachtet als bei der Zulassung im Rahmen der Kapazität, namentlich auf Vollstudienplätze vgl. Z./Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, 2003, Rdnr. 265 m.w.N; VGH München, Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 u.a. - zitiert nach Juris, Rdnr. 35.

    Nach der Rechtsprechung des VGH München Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 - zitiert nach Juris, Rdnr. 31 ff. müssen die für zurückliegende Eingangssemester empirisch ermittelten Bestandszahlen nicht nachträglich um die Anzahl derjenigen Bewerber erhöht werden, die für die betreffenden Semester noch nach den jeweiligen Erhebungsstichtagen aufgrund gerichtlicher Anordnung vorläufig oder endgültig zum Studium zugelassen werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2009 - NC 9 S 240/09

    Aufnahmekapazität; Hochschule; Curricularnormwert; Titellehre und unvergütete

    in der Abfolge unterscheidet, ist für die typisierende Betrachtungsweise der Kapazitätsverordnung ohne Belang (vgl. Senatsbeschluss vom 24.09.2008 - NC 9 S 2079/08 - Bay. VGH, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 CE 06.10152 u.a. -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2009 - 13 C 362/09

    Kapazitätsrechtliche Berücksichtigung der ohne Vergütung im Lehrangebot

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller, die sich insbesondere auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Juli 2006 ( 7 CE 06.10152 u. a. -, juris) berufen, sind Lehrleistungen von Privatdozenten, Honorardozenten und außerplanmäßigen Professoren als sog. Titellehre bei der Kapazitätsermittlung aber nicht zu berücksichtigen.

    vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11. März 2005 - 6 D 10132/05 -, juris; a. A. Bay. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 7 CE 06.10152 u. a. -, a. a. O.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 13 C 87/09 u. a., a. a. O.; vgl. auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2006 - 7 CE 06.10152 u. a. -, a. a. O., und vom 3. Juli 2009 - 7 CE 09.10046 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 10 B 1911/08.GM.S8 , juris.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - 6 B 1880/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2477
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - 6 B 1880/06 (https://dejure.org/2006,2477)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.10.2006 - 6 B 1880/06 (https://dejure.org/2006,2477)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 6 B 1880/06 (https://dejure.org/2006,2477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Schulbuchkauf: selbstbenötigter Bücher von Lehrern für den Unterricht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulbuchkauf (Lehrer) - Keine Verpflichtung von Lehrern zum Schulbuchkauf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Lehrer müssen Schulbücher nicht auf eigene Kosten beschaffen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zur Frage des Bestehens von Gewohnheitsrecht, aus dem sich die Verpflichtung eines Lehrers zur Beschaffung von Schulbüchern für den Eigengebrauch aus eigenen Mitteln ergibt

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Lehrer muss seine Bücher nicht selbst bezahlen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 31.10.2006)

    Lehrer müssen Schulbücher nicht selbst bezahlen

Besprechungen u.ä.

  • staatsrecht.info (Kurzanmerkung)

    Lehrer muss Schulbücher nicht aus eigener Tasche finanzieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 108
  • DVBl 2006, 1608 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11

    Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen

    Der Kläger bezog sich auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25. Oktober 2006 - 6 B 1880/06 - und führte aus, nach dieser Entscheidung sei nicht der Lehrer, sondern der Dienstherr verpflichtet, eingeführte Lehrmittel, die für den Unterricht benötigt würden, zu beschaffen.

    Er habe auf die Entscheidungen des VG Münster vom 16. August 2006 - 4 L 471/06 - und des OVG NRW vom 25. Oktober 2006 - 6 B 1880/06 - vertrauen und von einer Kostenerstattungspflicht des beklagten Landes ausgehen können.

    vgl. näher OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 6 B 1880/06 -, NWVBl 2007, 59.

  • VG Düsseldorf, 05.07.2011 - 2 K 3258/10

    Kostenerstattung

    Der Kläger bezog sich hierzu auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25. Oktober 2006 - 6 B 1880/06 - und führte aus, dass nach dieser Entscheidung ein Lehrer nicht verpflichtet sei, eingeführte Lehrmittel, die für den Unterricht benötigt würden, aus eigenen Mitteln zu beschaffen, hierzu sei vielmehr der Dienstherr verpflichtet.

    Er nehme ein auf die Entscheidungen des VG Münster, Beschluss vom 16. August 2006 - 4 L 471/06 - und des OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 6 B 1880/06 -, jeweils juris, begründetes und bestätigtes Vertrauen in die Kostenerstattungspflicht des Beklagten für sich in Anspruch.

    Er hatte sich nur im Vorfeld unter Berufung auf die Rechtsprechung des OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 6 B 1880/06 - a.a.O., mit der Mitteilung an die Bezirksregierung E. gewandt, dass er für das kommende Schuljahr 2009/2010 zahlreiche Bücher neu anschaffen müsse, und angefragt, ob er sich diese Bücher mit anschließender Kostenerstattung selbst kaufen solle oder ob diese zentral beschafft würden, bzw. ob er die Bücher vor der Anschaffung bei der Bezirksregierung beantragen müsse.

    Der Kläger kann sich auch im Übrigen zur Begründung seiner Klage nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Oktober 2006 a.a.O., stützen.

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 128/10

    Anspruch eines Lehrers gegen einen Dienstherrn auf Ersatz der Aufwendungen für

    Er verweise auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Münster - 4 L 471/06 -, des Oberverwaltungsgerichts Münster - 6 B 1880/06 - und des Verwaltungsgerichts Koblenz - 6 K 842/07 KO -, wonach es nicht Pflicht des Beamten sei, seine Dienstbezüge für Arbeitsmittel oder für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers aufzuwenden.

    Streitgegenstand des vom Kläger zitierten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. Oktober 2006 (- 6 B 1880/06 -, juris, vgl. Leitsatz) war eine Anordnung der Schulverwaltung gegenüber dem Antragsteller jenes Verfahrens, sich zur Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts bestimmte Lehrbücher aus eigenen Mitteln anzuschaffen.

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 2 LC 260/15

    Arbeitsmittel; Finanzhoheit; Lehrbuch; Personalkosten; Sachkosten; Schulbuch;

    Die hier maßgeblichen Umstände ergeben sich zunächst aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. März 2013 (- 9 AZR 455/11 -, NJW 2013, 2923; nähere Einzelheiten zum Sachverhalt: LAG Niedersachsen, Urt. v. 2.5.2011 - 8 Sa 1258/10 -, juris), das in der Sache eine bereits frühere beamtenrechtliche Rechtsprechung fortgeführt hat, wonach eine (gewohnheitsrechtliche) Pflicht von Lehrern, Arbeitsmittel auf eigene Kosten anzuschaffen, nicht besteht (vgl. VG Münster, Beschl. v. 16.8.2006 - 4 L 471/06 -, juris und OVG Münster, Beschl. v. 25.10.2006 - 6 B 1880/06 -, NVwZ-RR 2007, 108).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 206/10

    Anspruch von Lehrern gegen ihren Dienstherrn auf Einrichtung eines Dienstzimmers

    Streitgegenstand des vom Kläger zitierten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. Oktober 2006 (- 6 B 1880/06 -, juris, vgl. Leitsatz) war eine Anordnung der Schulverwaltung gegenüber dem Antragsteller jenes Verfahrens, sich zur Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts bestimmte Lehrbücher aus eigenen Mitteln anzuschaffen.
  • VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 842/07

    Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen

    Inhaltlich hat der Beamte aus der ihm zu gewährenden Fürsorgepflicht nach § 87 LBG einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr ihm die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 6 B 1880/06 - juris und NVwZ-RR 2007, 108; VG Münster Beschluss vom 16. August 2006 - 4 L 471/06 - juris; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, a.a.O., § 79 BBG Rn. 9; als selbstverständlich vorausgesetzt: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Mai 2006 - 9 S 2708/04 - juris und nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 6 B 41/06 - juris; Schütz/Maiwald, a.a.O., § 85 LBG NW Rn. 33; vgl. auch Battis, BBG, 1980, § 79 Erl. 2 a ).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 133/10

    Anspruch von Lehrern auf Ersatz der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

    Streitgegenstand des vom Kläger zitierten Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. Oktober 2006 (- 6 B 1880/06 -, juris, vgl. Leitsatz) war eine Anordnung der Schulverwaltung gegenüber dem Antragsteller jenes Verfahrens, sich zur Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts bestimmte Lehrbücher aus eigenen Mitteln anzuschaffen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21208
VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202 (https://dejure.org/2006,21208)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2006 - 7 B 05.2202 (https://dejure.org/2006,21208)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 7 B 05.2202 (https://dejure.org/2006,21208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,21208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzschulen (Lehrer) - Schulaufsichtliche Untersagung der Unterrichtstätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • institut-ifbb.de PDF, S. 14 (Kurzinformation)

    Alte Zöpfe abgeschnitten - Gesetzwidrigkeit von Unterrichtsgenehmigungen von Lehrern

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1608 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Köln, 03.05.2000 - 2 Sa 78/00

    Arbeitsvertrag: Anfechtung - Verwirkung des Anfechtungsrechts; Kündigung:

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung geht in vergleichbaren Fällen ebenfalls davon aus, dass Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die dem Arbeitgeber erst nach vielen Jahren bekannt werden, nicht mehr zur einseitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigen (LAG Köln vom 3.5.2000 Az. 2 Sa 78/00 [Leiter einer Behindertenwerkstatt], juris).
  • LAG Nürnberg, 30.06.1986 - 4 Sa 103/84

    Aufnahme eines Strafurteils gegen einen Arbeitnehmer in dessen Personalakte;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Dies bedeutet aber nicht, dass die dadurch gewonnenen Erkenntnisse innerhalb des Ressorts in unbeschränktem Umfang für Vollzugszwecke verwendet werden dürften (vgl. LAG Nürnberg vom 30.6.1986 Az. 4 Sa 103/84, juris).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Von maßgebender Bedeutung sind hierbei die Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes, aus denen sich gesetzliche Wertungen zu der Frage ergeben, ab wann dem verfassungsrechtlich begründeten Resozialisierungsanspruch des früheren Straftäters (vgl. BVerfG vom 5.6.1973 BVerfGE 35, 202/235 ff.) ein grundsätzlicher Vorrang gegenüber dem Informations- und Verwertungsinteresse des öffentlichen Dienstherrn zukommt.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Hiernach ist, wenn eine erstrebte Genehmigung mangels Genehmigungsbedürftigkeit des strittigen Sachverhalts von vornherein ausscheidet, die betreffende Verpflichtungsklage in eine entsprechende Feststellungsklage umzudeuten (vgl. BVerwG vom 11.2.1977 DVBl. 1977, 770; vom 22.5.1980 BVerwGE 60, 144/149 f.).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    In seiner rechtlichen Struktur unterscheidet sich ein solches von Amts wegen ergehendes repressives Unterrichtsverbot allerdings grundlegend von der antragsgebundenen Entscheidung in einem präventiven Kontrollverfahren, das schon wegen der zeitlichen Verzögerung der Berufsaufnahme den weitergehenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. BVerfG vom 7.5.1953 BVerfGE 2, 266/279; vom 18.2.1999 DVBl. 1999, 703).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Hält er ein behördliches Kontrollverfahren für erforderlich, so muss er diese Entscheidung aber im Gesetz klar zum Ausdruck bringen und den genehmigungspflichtigen Tatbestand sowie die Voraussetzungen der Genehmigungserteilung hinreichend genau festlegen (vgl. BVerfG vom 12.6.1979 BVerfGE 52, 1/40; vom 3.11.1982 BVerfGE 61, 291/317).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Diesem kommt, nachdem gegen ihn kein Einspruch erhoben wurde, die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils zu (§ 410 Abs. 3 StPO); die ihm zugrunde liegenden Tatsachenfeststellungen dürfen daher, sofern nicht gewichtige Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit bestehen, einer späteren behördlichen oder gerichtlichen Persönlichkeitsbeurteilung zugrunde gelegt werden (BVerwG vom 26.9.2002 NJW 2003, 913 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Hält er ein behördliches Kontrollverfahren für erforderlich, so muss er diese Entscheidung aber im Gesetz klar zum Ausdruck bringen und den genehmigungspflichtigen Tatbestand sowie die Voraussetzungen der Genehmigungserteilung hinreichend genau festlegen (vgl. BVerfG vom 12.6.1979 BVerfGE 52, 1/40; vom 3.11.1982 BVerfGE 61, 291/317).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    Dem Gesetzgeber steht es prinzipiell frei, die Aufnahme grundrechtsgeschützter Tätigkeiten einem präventiven Genehmigungsvorbehalt zu unterwerfen, um mögliche Gefahren für hochwertige Rechtsgüter von vornherein auszuschließen (vgl. BVerfG vom 10.7.1958 BVerfGE 8, 71/76; vom 5.8.1966 BVerfGE 20, 150/155 ff.).
  • BVerfG, 18.02.1999 - 2 BvR 335/98

    Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungspflicht für das Führen des ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
    In seiner rechtlichen Struktur unterscheidet sich ein solches von Amts wegen ergehendes repressives Unterrichtsverbot allerdings grundlegend von der antragsgebundenen Entscheidung in einem präventiven Kontrollverfahren, das schon wegen der zeitlichen Verzögerung der Berufsaufnahme den weitergehenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. BVerfG vom 7.5.1953 BVerfGE 2, 266/279; vom 18.2.1999 DVBl. 1999, 703).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 17.68

    Pflicht zur Anzeige des Beginns des selbstständigen Betriebs eines stehenden

  • LAG Berlin, 22.03.1996 - 6 Sa 15/96

    Kündigung: Kündigung wegen Nichteignung - strafgerichtliche Verurteilung, die

  • VGH Baden-Württemberg, 03.10.1983 - 9 S 2216/83

    Schulrecht; kein Anspruch der Eltern auf Aufnahme der Kinder ins Gymnasium mit

  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 119.60

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 03.09.2001 - 2 ZS 01.1506
  • VG Augsburg, 21.12.2016 - Au 3 E 16.1693

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung einer schulaufsichtlichen

    Soweit ein striktes Verwertungsverbot aus § 51 Abs. 1 BZRG oder ein relatives Verwertungsverbot nach § 53 Abs. 1 BZRG eingreift, hat die Schulaufsicht von einer Verwertung der jeweiligen Informationen zum Nachteil des Betroffenen grundsätzlich abzusehen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U. v. 28.2.2006 - 7 B 05.2202 - juris Rn. 32-35).

    Gegen eine negative Entscheidung kann wegen der möglichen Auswirkungen auf das privatrechtliche Beschäftigungsverhältnis daher auch die einzelne Lehrkraft Rechtsmittel einlegen (vgl. bereits BayVGH, U. v. 28.2.2006 - 7 B 05.2202 - juris Rn. 22; U. v. 19.2.1997 - 7 B 95.3048 - S. 6 des Entscheidungsumdrucks; jeweils zur Rechtslage vor dem 31.7.2007).

    Die Streitwertfestsetzung basiert auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG (vgl. BayVGH, U. v. 28.2.2006 - 7 B 05.2202 - juris Rn. 39; VG Ansbach, U. v. 22.7.2011 - AN 2 K 10.860 - juris Rn. 39).

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 2 LB 14/07

    Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an Privatschulen als

    Die Norm statuiert ein von Amts wegen ergehendes repressives Unterrichtungsverbot (Bayerischer VGH, Urteil vom 28. Februar 2006, - 7 B 05.2202 -, DVBl 2006, 1608) und stellt dieses mit der Formulierung "darf" in das gemäß § 40 VwVfG in Verbindung mit § 1 NdsVwVfG auszuübende Ermessen der zuständigen Behörde.
  • VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703

    Keine Pflicht zur Angabe von bereits getilgten Verurteilungen bei Einstellung als

    Letzteres kann nur in besonderen Ausnahmefällen angenommen werden, da anderenfalls die auf einer gesetzgeberischen Abwägung beruhende Grundsatzentscheidung, den Vollzugsbehörden kein Auskunftsrecht zu gewähren, praktisch gegenstandslos würde (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.2006 - 7 B 05.2202 - juris).
  • VG Augsburg, 26.10.2017 - Au 2 K 17.600

    Keine arglistige Täuschung bei gegebenem Verschweigensrecht

    Solche Mitteilungen kommen vielmehr nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Vermeidung von Nachteilen für den Bund oder ein Land unerlässlich ist oder wenn anderenfalls die Erfüllung öffentlicher Aufgaben erheblich gefährdet oder erschwert würde; denn ansonsten würde die gesetzgeberische Grundsatzentscheidung in § 41 Abs. 1 BZRG, den Vollzugsbehörden kein Auskunftsrecht zu gewähren, faktisch gegenstandslos (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 28.2.2006 - 7 B 05.2202 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 10.03.2009 - 7 CE 08.3022

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einem Disziplinarverfahren

    Von einer solchen erheblichen Gefährdung oder Erschwerung der staatlichen Schulaufsicht als öffentliche Aufgabe ist im Fall des Antragstellers auch unter Berücksichtigung des gebotenen engen Verständnisses des § 43 BZRG (vgl. BayVGH vom 28.2.2006 Az.: 7 B 05.2202) auszugehen.

    Nachdem die Schulaufsichtsbehörde eine individuelle Verbotsverfügung gegen eine ungeeignete Lehrkraft einer Ersatzschule auch dann erlassen kann, wenn die Unterrichtsaufnahme unmittelbar bevorsteht (BayVGH vom 28.2.2006 Az. 7 B 05.2202), und dem Ministerium insoweit bedeutsame Erkenntnisse über den Antragsteller vorlagen, war das Ministerium berechtigt, die Regierungen präventiv zu informieren und über etwaige Verbotsgründe in Kenntnis zu setzen.

  • VG Minden, 17.04.2020 - 12 K 896/18
    vgl. die amtliche Gesetzesbegründung zur Einführung des BZRG in: BT-Drucks. VI/477, S. 14 ff.; vgl. auch Bayerischer VGH, Urteil vom 28. Februar 2006 - 7 B 05.2202 -, juris Rn. 33; Götz/Tolzmann, Kommentar zum BZRG, 5. Aufl. 2015, § 53 Rn. 4; Hase, Kommentar zum BZRG, 2. Aufl. 2014, § 53 Rn. 1 ff.

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. März 2009 - 7 CE 08.3022 -, juris Rn. 31, und Urteil vom 28. Februar 2006 - 7 B 05.2202 -, juris Rn. 35; VG Augsburg, Urteil vom 26. Oktober 2017 - Au 2 K 17.600 -, juris Rn. 45; Götz/Tolzmann, Kommentar zum BZRG, 5. Aufl. 2015, § 43 Rn. 11 ff.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2007 - 9 S 1673/06

    Baden-Württemberg - Genehmigungsfreiheit des Einsatzes eines Lehrers an einer

    Ein solcher zusätzlicher Genehmigungsvorbehalt des Gesetzgebers für die Ausübung der Tätigkeit als Lehrer an einer Ersatzschule ist nach Vorstehendem jedoch nicht erfolgt (vgl. zu einer ähnlichen Rechtslage in Bayern auch Bayerischer VGH, Urteil vom 28.02.2006 - 7 B 05.2202 -, juris).
  • VG München, 13.11.2012 - M 21 K 10.3378

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr; arglistige Täuschung bei

    Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung im Sinne des § 53 Abs. 1 BZRG gleich, wie aus § 410 Abs. 3 der Strafprozessordnung (StPO) zu entnehmen ist (im Ergebnis ebenso BayVGH v. 28.2.2006 - 7 B 05.2202 - juris).

    § 43 BZRG sei demnach eng auszulegen (BayVGH v. 28.2.2006 a.a.O.; vgl. auch BayVGH v. 10.3.2009 - 7 CE 08.3022 - juris).

  • VG Regensburg, 18.11.2010 - RO 5 K 10.789

    Zuverlässigkeit eines Lotterienehmers bei länger zurückliegenden Straftaten,

    Es kann aber dahingestellt bleiben, ob sich aus diesem Verschweigerecht im Hinblick auf die Resozialisierung des früheren Straftäters und seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ein relatives Verwertungsverbot ableiten lässt, das nicht durch verwaltungsinterne Mitteilungen unterlaufen werden darf (so BayVGH v. 28.2.2006, 7 B 05.2202; a. A. bei einem unbeschränkten Auskunftsberechtigten nach § 41 Abs. 1 BZRG: BVerwG v. 16.06.1987, 1 B 93/86, GewArch. 1987, 351).
  • OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 256/08

    Schulrecht; Genehmigungspflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage

    Voraussetzung dafür ist - wie festgestellt - zum einen, dass eine gesetzliche Regelung dafür besteht (vgl. zu fehlenden landesrechtlichen Regelungen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2007 - 9 S 1673/06 - BayVGH, Urteil vom 28.02.2006 - 7 B 05.2202 - SächsOVG, Beschluss vom 27.03.2006 - 2 B 772/04 und 776/04 - alle zit. nach Juris).
  • VG Regensburg, 12.02.2009 - RO 7 K 08.1730
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2023 - 6 B 1026/23

    Einstellung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Polizeivollzugsdienst;

  • LAG Köln, 02.09.2015 - 11 Sa 357/15

    Lehrer; Straftäter; Resozialisierung

  • OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 255/08

    Schulrecht; Anzeigepflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage

  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 867/10

    Schulrecht

  • VG Saarlouis, 13.07.2021 - 2 L 575/21

    Ernennung als Soldat auf zeit, arglistige Täuschung, Verschweigen von

  • VG Augsburg, 01.04.2016 - Au 2 S 15.1767

    Keine Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen arglistiger Täuschung bei nicht in

  • VG Gelsenkirchen, 22.03.2012 - 5 K 1650/10

    Anwendung einer alten Gestaltungssatzung auf Solaranlagen

  • VG Magdeburg, 16.02.2016 - 7 A 50/14

    Unterrichtsgenehmigung

  • VG Ansbach, 22.07.2011 - AN 2 K 10.00860

    Befristete Unterrichtgenehmigung für den Einsatz an einer Privatschule

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.05.2006 - 7 CE 06.10202, 7 CE 06.10194, 7 CE 06.10195, 7 CE 06.10196, 7 CE 06.10197   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24159
VGH Bayern, 31.05.2006 - 7 CE 06.10202, 7 CE 06.10194, 7 CE 06.10195, 7 CE 06.10196, 7 CE 06.10197 (https://dejure.org/2006,24159)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2006 - 7 CE 06.10202, 7 CE 06.10194, 7 CE 06.10195, 7 CE 06.10196, 7 CE 06.10197 (https://dejure.org/2006,24159)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 7 CE 06.10202, 7 CE 06.10194, 7 CE 06.10195, 7 CE 06.10196, 7 CE 06.10197 (https://dejure.org/2006,24159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1608 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)

  • VG München, 12.08.2008 - M 3 E 08.1816

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin; 4. Fachsemester; hilfsweise niedrigeres

    Die Berechnung nach den Grundsätzen der Korrektur atypischer Entwicklungen im Rahmen der Schwundberechnung, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a.) entwickelt hat, beanspruchen nur Geltung für eine Schwundberechnung mit einer Datenbasis von 5-Stichprobensemester.

    Selbst wenn infolge solcher Gerichtsentscheidungen tatsächlich noch Einschreibungen für das jeweilige Eingangssemester erfolgt sein sollten, zwingt dies - wie der BayVGH im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 12 f.) grundsätzlich ausführt - entgegen einer insbesondere in der Literatur vertretenen Auffassung (Brehm/Zimmerling/Becker, NVwZ 1996, 1173/1179 m. Fn. 104) keineswegs dazu, die an einem früheren Stichtag erhobene Bestandszahl des betreffenden Semesters im Nachhinein nach oben zu berichtigen (vgl. auch VGH BW vom 22.12.1987 Az. NC 9 S 216/87).

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 13 f.) zur Einbeziehung der gerichtlich zugelassenen Bewerber in die Schwundberechnung ausführt, soll die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors zu empirisch gesicherten Aussagen über einen in Zukunft bei regulärem Verlauf zu erwartenden Rückgang der Bestandszahlen führen.

    Daher können sich selbst bei nachträglicher Zulassung einer größeren Zahl außerkapazitärer Bewerber keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Schwundausgleichsfaktor ergeben (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 14).

  • VG München, 12.08.2008 - M 3 E 08.1223

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin; 5. Fachsemester; im Sommersemester 2008 an

    Die Berechnung nach den Grundsätzen der Korrektur atypischer Entwicklungen im Rahmen der Schwundberechnung, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a.) entwickelt hat, beanspruchen nur Geltung für eine Schwundberechnung mit einer Datenbasis von 5-Stichprobensemester.

    Selbst wenn infolge solcher Gerichtsentscheidungen tatsächlich noch Einschreibungen für das jeweilige Eingangssemester erfolgt sein sollten, zwingt dies - wie der BayVGH im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 12 f.) grundsätzlich ausführt - entgegen einer insbesondere in der Literatur vertretenen Auffassung (Brehm/Zimmerling/Becker, NVwZ 1996, 1173/1179 m. Fn. 104) keineswegs dazu, die an einem früheren Stichtag erhobene Bestandszahl des betreffenden Semesters im Nachhinein nach oben zu berichtigen (vgl. auch VGH BW vom 22.12.1987 Az. NC 9 S 216/87).

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 13 f.) zur Einbeziehung der gerichtlich zugelassenen Bewerber in die Schwundberechnung ausführt, soll die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors zu empirisch gesicherten Aussagen über einen in Zukunft bei regulärem Verlauf zu erwartenden Rückgang der Bestandszahlen führen.

    Daher können sich selbst bei nachträglicher Zulassung einer größeren Zahl außerkapazitärer Bewerber keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Schwundausgleichsfaktor ergeben (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 14).

  • VG München, 11.08.2008 - M 3 E 08.1911

    Prozesskostenhilfe; Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; 4. Fachsemester; im

    Selbst wenn infolge solcher Gerichtsentscheidungen tatsächlich noch Einschreibungen für das jeweilige Eingangssemester erfolgt sein sollten, zwingt dies - wie der BayVGH im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 12 f.) zum Studiengang Tiermedizin grundsätzlich ausführt - entgegen einer insbesondere in der Literatur vertretenen Auffassung (Brehm/Zimmerling/Becker, NVwZ 1996, 1173/1179 m. Fn. 104) keineswegs dazu, die an einem früheren Stichtag erhobene Bestandszahl des betreffenden Semesters im Nachhinein nach oben zu berichtigen (vgl. auch VGH BW vom 22.12.1987 Az. NC 9 S 216/87).

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 13 f.) zur Einbeziehung der gerichtlich zugelassenen Bewerber in die Schwundberechnung ausführt, soll die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors zu empirisch gesicherten Aussagen über einen in Zukunft bei regulärem Verlauf zu erwartenden Rückgang der Bestandszahlen führen.

    Daher können sich selbst bei nachträglicher Zulassung einer größeren Zahl außerkapazitärer Bewerber keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Schwundausgleichsfaktor ergeben (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 14).

    Angesichts solcher Besonderheiten besteht kein rechtlich zwingender Grund, eine Belegung der Studienplätze schon zum Stichtag des ersten Fachsemesters statistisch zu fingieren und damit die ohnehin feststellbaren atypischen Einflüsse auf die Schwundberechnung noch zu verstärken (ebenso BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 15 für den Studiengang Tiermedizin).

  • VG München, 14.07.2008 - M 3 E 08.1379

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; 3. Fachsemester;; im Sommersemester 2008

    Selbst wenn infolge solcher Gerichtsentscheidungen tatsächlich noch Einschreibungen für das jeweilige Eingangssemester erfolgt sein sollten, zwingt dies - wie der BayVGH im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 12 f.) zum Studiengang Tiermedizin grundsätzlich ausführt - entgegen einer insbesondere in der Literatur vertretenen Auffassung (Brehm/Zimmerling/Becker, NVwZ 1996, 1173/1179 m. Fn. 104) keineswegs dazu, die an einem früheren Stichtag erhobene Bestandszahl des betreffenden Semesters im Nachhinein nach oben zu berichtigen (vgl. auch VGH BW vom 22.12.1987 Az. NC 9 S 216/87).

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 31. Mai 2006 (Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 13 f.) zur Einbeziehung der gerichtlich zugelassenen Bewerber in die Schwundberechnung ausführt, soll die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors zu empirisch gesicherten Aussagen über einen in Zukunft bei regulärem Verlauf zu erwartenden Rückgang der Bestandszahlen führen.

    Daher können sich selbst bei nachträglicher Zulassung einer größeren Zahl außerkapazitärer Bewerber keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Schwundausgleichsfaktor ergeben (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 14).

    Angesichts solcher Besonderheiten besteht kein rechtlich zwingender Grund, eine Belegung der Studienplätze schon zum Stichtag des ersten Fachsemesters statistisch zu fingieren und damit die ohnehin feststellbaren atypischen Einflüsse auf die Schwundberechnung noch zu verstärken (ebenso BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a., S. 15 für den Studiengang Tiermedizin).

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10352

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

    Führt jedoch die nachträgliche Studienplatzvergabe infolge von Gerichtsentscheidungen oder (gerichtlichen bzw. außergerichtlichen) Vergleichen dazu, dass nach dem 1. Fachsemester die Zahl der eingeschriebenen Studenten in ungewöhnlicher Weise ansteigt oder - entgegen einer sonst feststellbaren Tendenz - nicht absinkt, so handelt es sich um einen atypischen Verlauf, der der Schwundberechnung nicht zugrunde gelegt werden darf, sondern in geeigneter Weise rechnerisch auszugleichen bzw. zu neutralisieren ist (vgl. dazu in anderem Zusammenhang BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.04.2012 - 7 CE 12.10044

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2011/2012)

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass zwar eine über 1, 0 liegende (Gesamt-) Schwundquote nach der Systematik des Kapazitätsrechts unzulässig wäre, einzelne, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende und nachvollziehbare Übergangsquoten mit einem Wert geringfügig über 1, 0 hingegen aber nicht zu beanstanden sind (BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 und vom 24.8.2010 Az. 7 CE 10.10210 ; ebenso NdsOVG vom 29.10.2010 Az. 2 NB 388/09 und VG Sigmaringen vom 12.12.2011 Az. NC 6 K 2468/11 ).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 7 CE 10.10210

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; statistische

    Dass dabei eine einzelne Übergangsquote (vom 1. auf das 2. Fachsemester) mit einem Wert von 1, 00373 geringfügig über 1, 0 liegt, ist entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht zu beanstanden, da nach der Systematik des Kapazitätsrechts lediglich eine über 1, 0 liegende (Gesamt-) Schwundquote unzulässig wäre (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a.).
  • VG Freiburg, 27.11.2014 - NC 6 K 2436/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird ausgeführt, die im einstweiligen Rechtschutzverfahren erfolgreichen Bewerber würden "ihren zunächst nur vorläufig zugesprochenen Studienplatz erfahrungsgemäß häufiger in den ersten Monaten nach der Immatrikulation wieder aufgeben als regulär zugelassene Bewerber" (vgl. BayVGH, B. v. 31.5.2006 - 7 CE 06.10202 u.a. -, juris, Rdnr. 29; a.A. wohl OVG NdS, B.v. 1.8.2014 - 2 NB 370/13 - , juris, Rdnr. 24, das der "Annahme eines grundlegend anderen Bleibeverhaltens in dieser Pauschalität nicht beizutreten" vermag).
  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 7 CE 11.10338

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Curriculareigenanteil;

    Sofern bereits immatrikulierte Studenten im Wintersemester 2010/2011 wieder ausgeschieden sein sollten, wird diesem Umstand (lediglich) im Rahmen der Berechnung der Schwundquote Rechnung getragen (vgl. BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202 u.a. RdNr. 8).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488

    Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der

    Die betreffenden "Nachrücker" mussten, obwohl sie hinsichtlich der Zahl der Fachsemester so zu behandeln waren, als seien sie bereits seit dem Wintersemester 2005/2006 an der Universität eingeschrieben, nicht fiktiv rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Einschreibung in die Immatrikulationsstatistiken aufgenommen werden und konnten daher hier beim Wechsel vom 1. zum 2. Fachsemester ausnahmsweise zu einer positiven Übergangsquote führen (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH vom 31.5.2006 Az. 7 CE 06.10202; vom 21.9.2007 Az. 7 CE 07.10320).
  • VGH Bayern, 04.01.2011 - 7 CE 10.10398

    Zulassung zum Studiengang "Didaktik der Grundschule, Lehramt an Grundschulen

  • VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 CE 08.10089

    Humanmedizin Regensburg (WS 2007/2008); Lehrauftragsstunden; Hochschulpakt 2020;

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10472

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; "Vorabzulassung"

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 7 CE 11.10767

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012)

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 7 CE 11.10766

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012)

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10120

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 7 CE 11.10131

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Dienstleistungsexport;

  • VGH Bayern, 22.06.2011 - 7 CE 11.10331

    LMU München

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5317

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4657

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5190

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5154

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4838

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres -im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.4789

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 5. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG München, 19.02.2009 - M 3 E 08.5005

    Zulassung zum Studium Tiermedizin - 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigeres - im

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1684

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1608

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1893

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1498

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1993

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.2029

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1648

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 5 NC 27.14

    Charité; Zahnmedizin; Wintersemester 2014/2015; Schwundquote; Hamburger Modell;

  • VG München, 24.06.2008 - M 3 E 08.1728

    Humanmedizin 2. Fachsemester (Vorklinik) zum Sommersemester 2008

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 7 CE 12.10048

    LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2011/2012; Schwundberechnung;

  • VGH Bayern, 05.05.2009 - 7 CE 09.10086

    LMU München; Tiermedizin WS 2008/2009; Schwundberechnung; Maßgeblichkeit der

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10511

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10329

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10208

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10347

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Personalabbau

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10426

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10482

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; "Vorabzulassung"

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10520

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10343

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Personalabbau

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10177

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10150

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 7 CE 12.10052

    LMU München; Tiermedizin; Wintersemester 2011/2012; Schwundberechnung;

  • VGH Bayern, 29.06.2011 - 7 CE 11.10531

    LMU München; Humanmedizin; Wintersemester 2010/2011; Curriculareigenanteil;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht