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   BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00   

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BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00 (https://dejure.org/2001,1549)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00 (https://dejure.org/2001,1549)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 (https://dejure.org/2001,1549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf Grund einer mit dem Wortlaut des VwVfG § 45 Abs 3 S 2 nicht vereinbaren Auslegung der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzungsvorschrift - Versagung der Wiedereinsetzung - Wiedereinsetzungsantrag - Gewährung effektiven Rechtsschutzes - Versäumung der Rechtsbehelfsfrist - Anhörungsmangel - Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    VwVfG § 45 Abs. 3 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwVfG § 45 Abs. 3
    Wiedereinsetzung bei unterlassener Anhörung

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung nach § 45 Abs. 3 VwVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 45 Abs. 3 VwVfG
    Verwaltungsrecht AT, Wiedereinsetzung bei Verfahrensmangel; Fristbeginn für Antragstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 429 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1392
  • NJ 2002, 85
  • DVBl 2001, 1747
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.04.2000 - III ZR 165/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2000 - III ZR 165/99 -,.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. April 2000 - III ZR 165/99 - verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00
    Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darf insbesondere nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Rechtslage unübersichtlich ist (vgl. BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00
    a) Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00
    a) Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00
    Dem Richter ist es verwehrt, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (vgl. BVerfGE 84, 366 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00
    a) Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00
    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die dem Bürger den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 ).
  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 3/17 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Der anwaltlich vertretene Kläger hat jedoch ausdrücklich nur eine Überprüfung der Bescheide vom 12.1.2012 und 7.3.2012 gemäß § 44 SGB X beantragt und auch nicht geltend bzw glaubhaft gemacht, dass er die Widerspruchsfrist aus den genannten Gründen versäumt habe (vgl zur Glaubhaftmachung einer Kausalität zwischen unterbliebener Anhörung und Fristversäumnis: Gregarek in Jahn, SGB X, § 41 RdNr 42 f, Stand September 2005; Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 41 RdNr 25; vgl auch BVerfG vom 31.7.2001 - 1 BvR 1061/00 - DVBl 2001, 1747 f) .
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im

    bb) Nach der Rechtsprechung des BVerfG gebietet die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. dazu den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835 mit Verweis auf BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 , den Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 23. Juni 2000 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163 und den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, NVwZ 2001, 1392; vgl. auch das dem in BStBl II 2002, 835 veröffentlichten Beschluss des BVerfG vorgehende Urteil des VII. BFH-Senats vom 19. Dezember 2000 VII R 7/99, BStBl II 2001, 158 und das diesem Beschluss nachfolgende Urteil des VII. BFH-Senats vom 22. Oktober 2002 VII R 53/02, juris).

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die dem Bürger den Zugang zu den Gerichten eröffnet (vgl. BVerfGE 15, 275 und BVerfG in BStBl II 2002, 835).bb) Nach der Rechtsprechung des BVerfG gebietet die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. dazu den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835 mit Verweis auf BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 , den Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 23. Juni 2000 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163 und den stattgebenden Kammerbeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, NVwZ 2001, 1392; vgl. auch das dem in BStBl II 2002, 835 veröffentlichten Beschluss des BVerfG vorgehende Urteil des VII. BFH-Senats vom 19. Dezember 2000 VII R 7/99, BStBl II 2001, 158 und das diesem Beschluss nachfolgende Urteil des VII. BFH-Senats vom 22. Oktober 2002 VII R 53/02, juris).

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    a) Die Gewährleistung des effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 -).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die dem Bürger den Zugang zu den Gerichten eröffnet (BVerfG, Beschlüsse vom 5. Februar 1963 2 BvR 21/60, BVerfGE 15, 275, 281 f.; vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2019 - 1 S 2580/19

    Überlassung Grundstücks für ein Zirkusgastspiel mit Wildtiervorführungen

    Von einem im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO fehlenden Verschulden ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn die erforderliche Anhörung eines Beteiligten vor Erlass des Verwaltungsakts unterblieben und dadurch die rechtzeitige Anfechtung des Verwaltungsakts versäumt worden ist (vgl. § 45 Abs. 3 Satz 1 LVwVfG und zur Anwendung dieser Norm auf Widerspruchsfristen BVerfG, Beschl. v. 31.07.2001 - 1 BvR 1061/00 - NVwZ 2001, 1392).
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 212/01

    Rechtsfolgen unterbliebener Anhörung im Umlegungsverfahren

    b) Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Anfechtung eines Verwaltungsakts (hier: Umlegungsbeschluß), wenn die erforderliche Anhörung vor dem Erlaß des Verwaltungsakts unterblieben ist (Anschluß an BVerfG Beschluß vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 - DVBl. 2001, 1747; gegen BGHZ 144, 210).

    Das erste Revisionsurteil des Senats vom 13. April 2000, das dem Revisionsantrag des Beteiligten zu 3 entsprach (abgedruckt in BGHZ 144, 210), ist durch Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 2001 (DVBl. 2001, 1747) aufgehoben worden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch auf die Verfassungsbeschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 ausgesprochen, daß eine solche Auslegung mit dem Wortlaut von § 45 Abs. 3 Satz 2 VwVfG nicht vereinbar sei und gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoße (Beschluß vom 31. Juli 2001 - 1 BvR 1061/00 - DVBl. 2001, 1747).

  • FG Niedersachsen, 26.11.2015 - 6 K 261/13

    Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf Anteile an zum Bilanzstichtag zu

    Bei Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist im Streitfall zur Überzeugung des Senats auch unter Berücksichtigung des Gebots zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, DVBl 2001, 1747, m.w.N.; vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 7/04, BFH/NV 2005, 11) der Einspruch der Klägerin gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2001 entgegen seinem Wortlaut als ein solcher gegen den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zum 31. Dezember 2001 zu verstehen ist.
  • BFH, 11.02.2004 - II R 5/02

    Anforderungen an die Begründung von Steuerbescheiden

    Die Vorschrift bezweckt bei Verfahrensfehlern der Finanzbehörde den besonderen Schutz des davon Betroffenen durch die erleichterte Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2001, 1392 zu dem § 126 Abs. 3 AO 1977 entsprechenden § 45 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes --VwVfG--).
  • BFH, 06.07.2005 - XI B 45/03

    Auslegung: Einspruch gegen ESt-Bescheid als Einspruch gegen Feststellungsbescheid

    Er ist der Auffassung, dass auch im Streitfall unter Berücksichtigung des Gebots zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, Deutsches Verwaltungsblatt 2001, 1747, m.w.N.; vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 7/04, BFH/NV 2005, 11) der Einspruch der Kläger gegen den Einkommensteuerbescheid für 1995 entgegen seinem Wortlaut als ein solcher gegen den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zum 31. Dezember 1995 zu verstehen ist.
  • BFH, 19.03.2009 - V R 17/06

    Auslegung von Schreiben fachkundiger Bevollmächtigter als Einspruch -

    Dies gebietet auch das verfassungsrechtlich durch Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) gewährleistete Gebot des effektiven Rechtsschutzes (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 31. Juli 2001 1 BvR 1061/00, Deutsches Verwaltungsblatt 2001, 1747, m.w.N.; vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, BStBl II 2002, 835; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. August 2004 VIII R 7/04, BFH/NV 2005, 11, unter II. 2.; BFH-Beschluss vom 6. Juli 2005 XI B 45/03, BFH/NV 2005, 2029, unter 2.).
  • VG Mainz, 13.08.2014 - 3 K 580/14

    Unterbliebene Anhörung und Versäumung der Rechtsbehelfsfrist; Verantwortlicher

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 940/18

    Bekanntgabe des Steuerbescheids an Steuerpflichtigen oder an Steuerberater -

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 7/04

    Umdeutung: ESt-Erklärung und GuV-Rechnung einer GbR als Einspruch gegen den

  • FG Münster, 12.01.2023 - 8 K 1080/21

    Umdeutung der Schreiben eines Prozessbevollmächtigten in Einsprüche gegen den

  • FG Münster, 07.06.2011 - 1 K 3800/09

    Einkünfte als Chefarzt

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2019 - 7 K 941/18

    Inhaltsgleich zu Urteil des FG Baden-Württemberg vom 06.11.2019

  • FG München, 08.07.2010 - 5 K 465/10

    Auslegung des Einspruchs eines Steuerberaters gegen dessen

  • FG Niedersachsen, 22.01.2015 - 1 K 218/14

    Möglichkeit der Umdeutung eines vom Steuerberater eingelegten Einspruchs gegen

  • FG Niedersachsen, 05.07.2011 - 1 K 136/10

    Auslegung einer Erklärung im Zweifel zu Gunsten des Steuerpflichtigen als

  • FG Niedersachsen, 26.02.2015 - 1 K 218/14

    Umdeutung eines vom Steuerberater eingelegten Einspruchs gegen einen

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.06.2023 - 4 V 4009/23

    Pflicht des Steuerberaters zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2002 - 18 B 693/00

    Vater-Kind-Beziehung in Form einer aufenthaltsrechtlich schützenswerten

  • FG Saarland, 19.02.2002 - 1 K 306/01

    Fristgerechter Vortrag der Wiedereinsetzungsgründe - (§ 110 Abs. 2 Satz 2 AO;

  • FG Hamburg, 09.04.2008 - 3 K 224/06

    Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Liquidationsverluste

  • FG München, 26.06.2023 - 7 K 232/23

    Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen

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