Rechtsprechung
   EuGH, 22.02.1979 - 133/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,302
EuGH, 22.02.1979 - 133/78 (https://dejure.org/1979,302)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.1979 - 133/78 (https://dejure.org/1979,302)
EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - 133/78 (https://dejure.org/1979,302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Gourdain / Nadler

    1 . ÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN - AUSLEGUNG - ZUR FESTLEGUNG DES ANWENDUNGSGEBIETS DES ÜBEREINKOMMENS DIENENDE BEGRIFFE - AUTONOME AUSLEGUNG

  • EU-Kommission

    Gourdain / Nadler

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Entscheidung gegen den faktischen Leiter einer juristischen Person auf Zahlung zur Konkursmasse als in einem Konkurs oder konkursähnlichen Verfahren erlassene Entscheidung mit dem Gemeinschaftsrecht; Maßgeblichkeit von Vorschriften über die ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EuGVO Art.1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177; EuGVO Art. 1 Abs. 1
    1. ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN - AUSLEGUNG - ZUR FESTLEGUNG DES ANWENDUNGSGEBIETS DES ÜBEREINKOMMENS DIENENDE BEGRIFFE - AUTONOME AUSLEGUNG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1771 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus EuGH, 22.02.1979 - 133/78
    Die in dem Übereinkommen vorgesehenen Ausschlüsse seien daher eng auszulegen, wobei "die Zielsetzungen und die Systematik des Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben, berücksichtigt werden müssen" (Slg. 1976, 1541, 1550, Randnr. 3; Slg. 1977, 2175, 2185, Randnr. 28).
  • EuGH, 22.11.1977 - 43/77

    Industrial Diamond Supplies / Riva

    Auszug aus EuGH, 22.02.1979 - 133/78
    Die in dem Übereinkommen vorgesehenen Ausschlüsse seien daher eng auszulegen, wobei "die Zielsetzungen und die Systematik des Übereinkommens sowie die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die sich aus der Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsordnungen ergeben, berücksichtigt werden müssen" (Slg. 1976, 1541, 1550, Randnr. 3; Slg. 1977, 2175, 2185, Randnr. 28).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-339/07

    Seagon - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Insolvenzverfahren -

    Hierbei ist eingangs daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen seiner Rechtsprechung zum Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 1972, L 299, S. 32) entschieden hat, dass eine Klage, die derjenigen glich, die im Ausgangsverfahren in Rede steht, sich auf ein Konkursverfahren bezieht, da sie unmittelbar aus diesem hervorgeht und sich eng innerhalb des Rahmens eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens hält (vgl. Urteil vom 22. Februar 1979, Gourdain, 133/78, Slg. 1979, 733, Randnr. 4).
  • BGH, 15.06.2021 - II ZB 35/20

    Geltung der Gerichtsstandsvereinbarung aus dem Darlehensvertrag für die Ansprüche

    In Verfahren, die der Gerichtshof dem Anwendungsbereich der EuInsVO zugeordnet hat, waren für die Entscheidung über die Klage durchweg nationale Vorschriften des Insolvenzverfahrensrechts oder des materiellen Insolvenzrechts maßgeblich (Schadensersatzklage gegen Geschäftsleiter nach französischem Recht: EuGH, Urteil vom 22. Februar 1979 - C-133/78, Slg. 1979, I-733- Gourdain; Insolvenzanfechtungsklage nach §§ 129 ff. InsO: Urteil vom 12. Februar 2009 - C-339/07, ECLI:EU:C:2009:83 = ZIP 2009, 427 Rn. 16 ff.- Deko Party Belgium; § 64 GmbHG aF: Urteil vom 4. Dezember 2014- C-295/13, ECLI:EU:C:2014:2410 = ZIP 2015, 196 Rn. 19 ff. - H; Zuordnung zwischen Haupt- und Sekundärinsolvenz: Urteil vom 11. Juni 2015 - C-649/13, ECLI:EU:C:2015:384 = ZIP 2015, 1299 Rn. 29 ff. - Nortel; Schadensersatzklage gegen Mitglieder eines Gläubigerausschusses: Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-649/16, ECLI:EU:C:2017:986 = ZIP 2018, 185 Rn. 22 ff. - Valach; Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle: Urteil vom 18. September 2019 - C-47/18, ECLI:EU:C:2019:754 = ZIP 2019, 1872 Rn. 37 ff. - Riel; Klage auf Unwirksamkeit einer Hypothek nach insolvenzrechtlichen Vorschriften des Vereinigten Königreichs: Urteil vom 4. Dezember 2019 - C-493/18, ECLI:EU:C:2019:1046 = ZIP 2020, 80 Rn. 30 ff. - Tiger u.a.).

    (1) Aus der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache Gourdain (EuGH, Urteil vom 22. Februar 1979 - C-133/78, Slg. 1979, I-733 Rn. 5- Gourdain) lässt sich nicht ableiten, dass ein Verfahren seine Rechtsgrundlage insbesondere dann in einem Insolvenzverfahren habe, wenn nur der Insolvenzverwalter den betreffenden Anspruch geltend machen könne.

    Der Generalanwalt hat dazu in den von der Rechtsbeschwerde zitierten Schlussanträgen ausgeführt, dass dem Insolvenzrecht auch solche Ansprüche zuzuordnen seien, die auch im allgemeinen Zivilrecht bestünden, die aber im Konkursrecht eine so entscheidende Veränderung erführen, dass sie nach ihrer Zwecksetzung als dem Konkursrecht gehörend anzusehen seien (Schlussanträge Generalanwalt Reischl vom 7. Februar 1979 - C-133/78 - Gourdain,ECLI:EU:1979:33, S. 756).

  • BGH, 02.12.2014 - II ZR 119/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der EG-Verordnung über das

    In einem ähnlich gelagerten Fall, in dem es um die Qualifikation der französischen action en comblement de passif social als insolvenzrechtlich im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. Dezember 2000 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) ging, hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. Februar 1979 (Slg. 1979, 733 - Gourdain ./. Nadler) zwar unter Hinweis darauf, dass nur der Insolvenzverwalter und das Gericht diese Klage im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger erheben können und sie dem Ziel dient, den Gläubigern unter Beachtung ihrer grundsätzlichen Gleichrangigkeit Befriedigung zu verschaffen, eine insolvenzrechtliche Eigenschaft der Klage angenommen (ebenso EuGH, Slg. 2009, I-767 = ZIP 2009, 427 Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht