Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.2006 - C-346/05, Chateignier   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7233
EuGH, 09.11.2006 - C-346/05, Chateignier (https://dejure.org/2006,7233)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - C-346/05, Chateignier (https://dejure.org/2006,7233)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - C-346/05, Chateignier (https://dejure.org/2006,7233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 39 EG sowie Artikel 3 und 67 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Abhängigkeit der Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit von der Zurücklegung einer Beschäftigungszeit im zuständigen Mitgliedstaat

  • Europäischer Gerichtshof

    Chateignier

    Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 39 EG sowie Artikel 3 und 67 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Abhängigkeit der Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit von der Zurücklegung einer Beschäftigungszeit im zuständigen Mitgliedstaat

  • EU-Kommission PDF

    Chateignier

    Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 39 EG sowie Artikel 3 und 67 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Abhängigkeit der Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit von der Zurücklegung einer Beschäftigungszeit im zuständigen Mitgliedstaat

  • EU-Kommission

    Chateignier

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Weigerung zur Zahlung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit an einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats aufgrund nationaler Vorschriften; Auslegung von Artikel 39 Absatz 2 EG und 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit ...

  • Judicialis

    EG Art. 39 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 3 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 67 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 67 Abs. 3

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer: Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 39 EG sowie Artikel 3 und 67 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Abhängigkeit der Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit von der Zurücklegung einer Beschäftigungszeit im zuständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Chateignier

    Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 39 EG sowie Artikel 3 und 67 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Abhängigkeit der Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit von der Zurücklegung einer Beschäftigungszeit im zuständigen Mitgliedstaat

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour du travail de Liège vom 6. September 2005 in dem Rechtsstreit Monique Chateignier gegen Office National de l´emploi (O.N.Em.)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail de Liège - Auslegung des Artikels 39 Absatz 2 EG-Vertrag sowie der Artikel 3 Absatz 1 und 67 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
    19 Darüber hinaus steht es dem Gerichtshof nach gleichfalls ständiger Rechtsprechung frei, bei ungenau formulierten oder den Rahmen seiner Befugnisse nach Artikel 234 EG überschreitenden Fragen aus allen von dem vorlegenden Gericht gemachten Angaben und insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung diejenigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung oder gegebenenfalls einer Beurteilung ihrer Gültigkeit bedürfen (vgl. Urteile vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, Randnr. 26, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 34).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
    18 Zwar ist der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen der Anwendung des Artikels 234 EG nicht befugt, über die Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden, er kann aber aus den Fragen des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung des von diesem mitgeteilten Sachverhalts das herausschälen, was die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft, um diesem Gericht die Entscheidung der ihm vorliegenden Rechtsfrage zu ermöglichen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1992 in den Rechtssachen C-330/90 und C-331/90, López Brea und Hidalgo Palacios, Slg. 1992, I-323, Randnr. 5, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01, Köbler, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 60).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
    24 Auch wenn das vorlegende Gericht sein Ersuchen dadurch auf die Auslegung der Artikel 3 Absatz 1 sowie 67 Absätze 2 und 3 der Verordnung Nr. 1408/71 beschränkt hat, dass es die Stellung der Klägerin des Ausgangsverfahrens mit der Stellung von nicht gemeinschaftsangehörigen Arbeitnehmern vergleicht, so verwehrt dies dem Gerichtshof nicht, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon zu geben, worauf es bei der Darlegung seiner Fragen Bezug genommen hat (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-456/02, Trojani, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 38).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
    32 Eine solche unterschiedliche Behandlung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stünde, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (Urteile vom Mai 23.1996 in der Rechtssache C-237/94, O'Flynn, Slg. 1996, I-2617, Randnr. 19, und vom 23. März 2004 in der Rechtssache C-138/02, Collins, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 66).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-108/96

    Mac Quen u.a.

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
    Der Gerichtshof hat vielmehr die Aufgabe, anhand der Sach- und Rechtslage, wie sie das vorlegende Gericht dargestellt hat, das Gemeinschaftsrecht auszulegen, um diesem Gericht sachdienliche Hinweise für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu geben (vgl. Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-108/96, Mac Quen u. a., Slg. 2001, I-837, Randnr. 18).
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
    19 Darüber hinaus steht es dem Gerichtshof nach gleichfalls ständiger Rechtsprechung frei, bei ungenau formulierten oder den Rahmen seiner Befugnisse nach Artikel 234 EG überschreitenden Fragen aus allen von dem vorlegenden Gericht gemachten Angaben und insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung diejenigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung oder gegebenenfalls einer Beurteilung ihrer Gültigkeit bedürfen (vgl. Urteile vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, Randnr. 26, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98, Teckal, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 34).
  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
    24 Auch wenn das vorlegende Gericht sein Ersuchen dadurch auf die Auslegung der Artikel 3 Absatz 1 sowie 67 Absätze 2 und 3 der Verordnung Nr. 1408/71 beschränkt hat, dass es die Stellung der Klägerin des Ausgangsverfahrens mit der Stellung von nicht gemeinschaftsangehörigen Arbeitnehmern vergleicht, so verwehrt dies dem Gerichtshof nicht, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon zu geben, worauf es bei der Darlegung seiner Fragen Bezug genommen hat (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-456/02, Trojani, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 38).
  • EuGH, 13.12.1984 - 251/83

    Haug-Adrion

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
    30 Zur Tragweite dieses Rechts hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Bestimmungen wie Artikel 39 EG die Beseitigung aller Maßnahmen zum Ziel haben, die auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats strenger behandeln oder sie gegenüber eigenen Staatsangehörigen, die sich in derselben Lage befinden, rechtlich oder tatsächlich benachteiligen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 251/83, Haug-Adrion, Slg. 1984, 4277, Randnr. 14).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-330/90

    Strafverfahren gegen Lopez Brea und Hidalgo Palacios

    Auszug aus EuGH, 09.11.2006 - C-346/05
    18 Zwar ist der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen der Anwendung des Artikels 234 EG nicht befugt, über die Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift mit dem Gemeinschaftsrecht zu entscheiden, er kann aber aus den Fragen des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung des von diesem mitgeteilten Sachverhalts das herausschälen, was die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft, um diesem Gericht die Entscheidung der ihm vorliegenden Rechtsfrage zu ermöglichen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1992 in den Rechtssachen C-330/90 und C-331/90, López Brea und Hidalgo Palacios, Slg. 1992, I-323, Randnr. 5, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-224/01, Köbler, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 60).
  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Dafür, dass Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot dennoch nach allgemeinen Grundsätzen rechtfertigungsfähig sein könnten, wenn sie "auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen' beruhen (so Thym , NZS 2014, S. 84, mit Hinweis u.a. auf den EuGH, Urteil 09.11.2006 - C-346/05), fehlt - abgesehen davon, dass es gerade um Diskriminierungen auf Grund der Staatsangehörigkeit geht - ein rechtliches Argument.
  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    In diesem Rahmen beschränkt sich die Zuständigkeit des Gerichtshofs darauf, sich anhand der Sach- und Rechtslage, wie sie das vorlegende Gericht dargestellt hat, zur Auslegung oder zur Gültigkeit des Unionsrechts zu äußern, um dem vorlegenden Gericht sachdienliche Hinweise für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu geben (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 2006, Chateignier, C-346/05, EU:C:2006:711, Rn. 22).
  • SG Speyer, 17.08.2017 - S 16 AS 908/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Dafür, dass Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot dennoch nach allgemeinen Grundsätzen rechtfertigungsfähig sein könnten, wenn sie "auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen" beruhen (so Thym , NZS 2014, S. 84, mit Hinweis u.a. auf den EuGH, Urteil 09.11.2006 - C-346/05), fehlt - abgesehen davon, dass es gerade um Diskriminierungen auf Grund der Staatsangehörigkeit geht - ein rechtliches Argument.
  • EuGH, 28.04.2009 - C-420/07

    EIN URTEIL EINES GERICHTS DER REPUBLIK ZYPERN MUSS DURCH DIE ANDEREN

    Unbeschadet der vorstehenden Erwägungen ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen der Anwendung von Art. 234 EG aus den Fragen des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung des von diesem mitgeteilten Sachverhalts das herausschälen kann, was die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft, um diesem Gericht die Lösung der ihm vorliegenden Rechtsfrage zu ermöglichen (vgl. Urteile vom 28. Januar 1992, López Brea und Hidalgo Palacios, C-330/90 und C-331/90, Slg. 1992, I-323, Randnr. 5, vom 30. September 2003, Köbler, C-224/01, Slg. 2003, I-10239, Randnr. 60, und vom 9. November 2006, Chateignier, C-346/05, Slg. 2006, I-10951, Randnr. 18).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

    Daher muss die Prüfung des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens - unbeschadet der Kritik der luxemburgischen Regierung an der vom vorlegenden Gericht vorgenommenen Auslegung des nationalen Rechts - in Ansehung der von diesem Gericht vorgenommenen Auslegung dieses Rechts erfolgen (vgl. entsprechend Urteile vom 9. November 2006, Chateignier, C-346/05, Slg. 2006, I-10951, Randnr. 22, und vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 51).
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 110/11 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Altersrente wegen

    e) Eine unterschiedliche Behandlung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck stünde, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (vgl EuGH vom 25.10.2012, C-367/11, Prete, für Slg 2012 vorgesehen, RdNr 32; vom 9.11.2006, C-346/05, Chateignier, Slg 2006, I-10951, RdNr 32 = SozR 4-6050 Art. 67 Nr. 2 RdNr 32) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe ist Arbeitgeber von abhängig

    55 Urteil vom 9. November 2006, Chateignier (C-346/05, EU:C:2006:711, Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16

    Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind,

    8 Vgl. u. a. Urteile vom 9. November 2006, Chateignier (C-346/05, EU:C:2006:711, Rn. 22), und vom 28. Juli 2016, Kratzer (C-423/15, EU:C:2016:604, Rn. 27).
  • EuGH, 04.07.2013 - C-100/12

    Fastweb - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Vergaberechtliche

    Drittens nimmt das vorlegende Gericht, obwohl es nicht angibt, welche unionsrechtliche Bestimmung ausgelegt werden soll, in seiner Frage ausdrücklich Bezug auf die Richtlinie 89/665, und die Vorlageentscheidung enthält insgesamt genügend Angaben, um es dem Gerichtshof zu ermöglichen, diejenigen Elemente des Unionsrechts zu ermitteln, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. November 2006, Chateignier, C-346/05, Slg. 2006, I-10951, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-287/05

    Hendrix - Soziale Sicherheit - beitragsunabhängige Sonderleistungen -

    45 - Vgl. Urteil vom 9. November 2006, Chateignier (C-346/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 32) unter Verweis auf die Urteile O'Flynn (zitiert in Fn. 14, Randnr. 19) und vom 23. März 2004, Collins (C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19

    Silcompa

  • EuGH, 12.12.2013 - C-50/13

    Papalia

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2013 - L 7 AL 112/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht