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   EuGH, 25.01.2007 - C-411/04 P   

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https://dejure.org/2007,7593
EuGH, 25.01.2007 - C-411/04 P (https://dejure.org/2007,7593)
EuGH, Entscheidung vom 25.01.2007 - C-411/04 P (https://dejure.org/2007,7593)
EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - C-411/04 P (https://dejure.org/2007,7593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Faires Verfahren - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Zusammenarbeit - Gleichbehandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    Salzgitter Mannesmann / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Faires Verfahren - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Zusammenarbeit - Gleichbehandlung

  • EU-Kommission PDF

    Salzgitter Mannesmann / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Faires Verfahren - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Zusammenarbeit - Gleichbehandlung

  • EU-Kommission

    Salzgitter Mannesmann / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Verurteilung wegen Beteiligung an einem Kartell durch Mannesmann; Untergeordnete Rolle des Zeugenbeweises und zentrale Rolle von Urkunden in Wettbewerbssachen der Gemeinschaft; Prüfungskompetenz des Gerichtshofes im Rechtsmittelverfahren; ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/382/EG; ; EG-Vertrag Art. 81

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 2003/382/EG; EG-Vertrag Art. 81
    Wettbewerb: Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Faires Verfahren - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Zusammenarbeit - Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Salzgitter Mannesmann / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose Stahlrohre - Faires Verfahren - Beweismittel unbekannter Herkunft - Geldbuße - Zusammenarbeit - Gleichbehandlung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. Juli 2004 in der Rechtssache T-44/00 (Mannesmannröhren-Werke AG/Kommission), soweit mit diesem die Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-411/04
    96 und 97, und vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 617).

    69 Das Rechtsmittel muss allerdings die rechtlichen Argumente genau bezeichnen, die den Rechtsmittelgrund des Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung speziell stützen; andernfalls ist dieser Rechtsmittelgrund unzulässig (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 618).

  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-411/04
    40 Der Gerichtshof hat als allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anerkannt, dass jedermann Anspruch auf ein faires Verfahren hat (Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 21, vom 11. Januar 2000, Niederlande und Van der Wal/Kommission, C-174/98 P und C-189/98 P, Slg. 2000, I-1, Randnr. 17, und vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 65).

    41 Er hat ferner entschieden, dass dieser Grundsatz auf den Grundrechten fußt, die integraler Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts sind, deren Beachtung der Gerichtshof sichert, wobei er sich an die gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten und an die Hinweise anlehnt, die insbesondere die EMRK liefert (Urteil Eurofood IFSC, Randnr. 65).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-65/02

    ThyssenKrupp Stainless (früher Krupp Thyssen Stainless) / Kommission -

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-411/04
    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach zwischen dem ausdrücklichen Eingeständnis einer Zuwiderhandlung und deren bloßem Nichtbestreiten zu differenzieren ist, das nicht zur Erleichterung der Aufgabe der Kommission beiträgt, Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft festzustellen und zu verfolgen (Urteil vom 14. Juli 2005, ThyssenKrupp/Kommission, C-65/02 P und C-73/02 P, Slg. 2005, I-6773, Randnr. 58).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-411/04
    Diese Würdigung ist daher, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile vom 2. März 1994, Hilti/Kommission, C-53/92 P, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 49).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-411/04
    Sofern die Beweise nämlich ordnungsgemäß erhoben und die allgemeinen Rechtsgrundsätze sowie die Vorschriften über die Beweislast und das Beweisverfahren eingehalten worden sind, ist es allein Sache des Gerichts, den Beweiswert der ihm vorgelegten Beweismittel zu würdigen (Urteil vom 28. Mai 1998, Deere/Kommission, C-7/95 P, Slg. 1998, I-3111, Randnr. 22).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-411/04
    Diese Würdigung ist daher, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile vom 2. März 1994, Hilti/Kommission, C-53/92 P, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, und vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 49).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-411/04
    40 Der Gerichtshof hat als allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anerkannt, dass jedermann Anspruch auf ein faires Verfahren hat (Urteile vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 21, vom 11. Januar 2000, Niederlande und Van der Wal/Kommission, C-174/98 P und C-189/98 P, Slg. 2000, I-1, Randnr. 17, und vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 65).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-411/04
    68 Der Gerichtshof darf im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts verhängten Geldbußen entscheidet, zwar nicht aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung ersetzen, doch darf die Ausübung einer solchen Befugnis nicht dazu führen, dass Unternehmen, die an einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, bei der Ermittlung der Höhe ihrer Geldbußen ungleich behandelt werden (Urteile vom 16. November 2000, Sarrió/Kommission, C-291/98 P, Slg. 2000, I-9991, Randnrn.
  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-411/04
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Salzgitter Mannesmann GmbH, vormals Mannesmannröhren-Werke GmbH und davor Mannesmannröhren-Werke AG (im Folgenden: Mannesmann oder Rechtsmittelführerin), die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Juli 2004, Mannesmannröhren-Werke/Kommission (T-44/00, Slg. 2004, II-2223, im Folgenden: angefochtenes Urteil), soweit darin ihre Klage gegen die Entscheidung 2003/382/EG der Kommission vom 8. Dezember 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache IV/E-1/35.860-B - Nahtlose Stahlrohre) (ABl. 2003, L 140, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen wurde.
  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.01.2007 - C-411/04
    Mit Urteil vom 20. Februar 2001, Mannesmannröhren-Werke/Kommission (T-112/98, Slg. 2001, II-729), erklärte das Gericht die Entscheidung teilweise für nichtig und wies die Klage im Übrigen ab.
  • EuGH, 11.01.2000 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuG, 24.06.1998 - T-596/97

    Dalmine / Kommission

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    (c) Im Unionsrecht leitet sich das Recht auf ein faires gerichtliches Verfahren als allgemeiner Grundsatz aus der gemeinsamen Verfassungsüberlieferung der Mitgliedstaaten ab (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC Ltd, C-341/04, EU:C:2006:281, Rn. 65; Urteil vom 25. Januar 2007, Salzgitter Mannesmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 40 f.; Urteil vom 6. September 2012, Trade Agency Ltd gegen Seramico Investments Ltd, C-619/10, EU:C:2012:531, Rn. 52) und hat in Art. 47 Abs. 2 GRCh eine entsprechende Verankerung erfahren (vgl. Blanke, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, EU-GRCharta Art. 47 Rn. 12), die zumindest das Schutzniveau des Art. 6 Abs. 1 EMRK abdeckt (vgl. Art. 52 Abs. 3 GRCh; BVerfGE 140, 317 unter Verweis auf: Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, ABl EU Nr. C 303 vom 14. Dezember 2007, S. 17 ).
  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

    Zur vierten Rüge, mit der die Erste Group Bank vorträgt, das Gericht habe zu Unrecht an ihrer Einstufung in die erste Kategorie festgehalten und damit gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit verstoßen, ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts verhängten Geldbußen entscheidet, zwar nicht aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, dass jedoch die Ausübung einer solchen Befugnis nicht dazu führen darf, dass Unternehmen, die an einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, bei der Ermittlung der Höhe ihrer Geldbußen ungleich behandelt werden (Urteil vom 25. Januar 2007, Salzgitter Mannesmann/Kommission, C-411/04 P, Slg. 2007, I-959, Randnr. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

    Der Gerichtshof hat als allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts anerkannt, dass jedermann Anspruch auf ein faires Verfahren hat (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 2007, Salzgitter Mannesmann/Kommission, C-411/04 P, Slg. 2007, I-959, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieser Grundsatz, der im Übrigen in Art. 47 der am 17. Dezember 2000 in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 364, S. 1) (im Folgenden: Charta) erneut bekräftigt worden ist, fußt auf den Grundrechten, die integraler Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts sind, deren Beachtung der Gerichtshof sichert, wobei er sich an die gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten und an die Hinweise anlehnt, die insbesondere der EGMR liefert (Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission, Randnr. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Im Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 47) hat der Gerichtshof den Ansatz bestätigt, den das Gericht in dem Urteil verfolgt hatte, das Gegenstand des Rechtsmittels war, nämlich, "dass ein Beweismittel unbekannter Herkunft wie das Verteilerschlüssel-Papier für sich allein eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft nicht belegen kann" und dass "sich die Beweismittel gegenseitig verstärken [können]".

    In dem genannten Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 44 bis 50) hat der Gerichtshof auch entschieden, dass selbst die unbekannte Herkunft des Schriftstücks nicht genügt, ihm jeglichen Beweiswert abzusprechen, wenn seine Herkunft, der wahrscheinliche Zeitpunkt seiner Erstellung und sein Inhalt mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden können(42).

    47 Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 47).

    Nach dem Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 68) "[darf d]er Gerichtshof ... im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts verhängten Geldbußen entscheidet, zwar nicht aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung ersetzen, doch darf die Ausübung einer solchen Befugnis nicht dazu führen, dass Unternehmen, die an einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, bei der Ermittlung der Höhe ihrer Geldbußen ungleich behandelt werden (Urteile ... Sarrió/Kommission, C-291/98 P, [EU:C:2000:631,] Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Im Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 47) hat der Gerichtshof den Ansatz bestätigt, den das Gericht in dem Urteil verfolgt hatte, das Gegenstand des Rechtsmittels war, nämlich, "dass ein Beweismittel unbekannter Herkunft wie das Verteilerschlüssel-Papier für sich allein eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft nicht belegen kann" und dass "sich die Beweismittel gegenseitig verstärken [können]".

    In dem genannten Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 44 bis 50) hat der Gerichtshof auch entschieden, dass selbst die unbekannte Herkunft des Schriftstücks nicht genügt, ihm jeglichen Beweiswert abzusprechen, wenn seine Herkunft, der wahrscheinliche Zeitpunkt seiner Erstellung und sein Inhalt mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden können(42).

    47 Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 47).

    Nach dem Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 68) "[darf d]er Gerichtshof ... im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts verhängten Geldbußen entscheidet, zwar nicht aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung ersetzen, doch darf die Ausübung einer solchen Befugnis nicht dazu führen, dass Unternehmen, die an einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, bei der Ermittlung der Höhe ihrer Geldbußen ungleich behandelt werden (Urteile ... Sarrió/Kommission, C-291/98 P, [EU:C:2000:631,] Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Im Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 47) hat der Gerichtshof den Ansatz bestätigt, den das Gericht in dem Urteil verfolgt hatte, das Gegenstand des Rechtsmittels war, nämlich, "dass ein Beweismittel unbekannter Herkunft wie das Verteilerschlüssel-Papier für sich allein eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft nicht belegen kann" und dass "sich die Beweismittel gegenseitig verstärken [können]".

    In dem genannten Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 44 bis 50) hat der Gerichtshof auch entschieden, dass selbst die unbekannte Herkunft des Schriftstücks nicht genügt, ihm jeglichen Beweiswert abzusprechen, wenn seine Herkunft, der wahrscheinliche Zeitpunkt seiner Erstellung und sein Inhalt mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden können(42).

    47 Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 47).

    Nach dem Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 68) "[darf d]er Gerichtshof ... im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts verhängten Geldbußen entscheidet, zwar nicht aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung ersetzen, doch darf die Ausübung einer solchen Befugnis nicht dazu führen, dass Unternehmen, die an einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, bei der Ermittlung der Höhe ihrer Geldbußen ungleich behandelt werden (Urteile ... Sarrió/Kommission, C-291/98 P, [EU:C:2000:631,] Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Im Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 47) hat der Gerichtshof den Ansatz bestätigt, den das Gericht in dem Urteil verfolgt hatte, das Gegenstand des Rechtsmittels war, nämlich, "dass ein Beweismittel unbekannter Herkunft wie das Verteilerschlüssel-Papier für sich allein eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft nicht belegen kann" und dass "sich die Beweismittel gegenseitig verstärken [können]".

    In dem genannten Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 44 bis 50) hat der Gerichtshof auch entschieden, dass selbst die unbekannte Herkunft des Schriftstücks nicht genügt, ihm jeglichen Beweiswert abzusprechen, wenn seine Herkunft, der wahrscheinliche Zeitpunkt seiner Erstellung und sein Inhalt mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden können(42).

    47 Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 47).

    Nach dem Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 68) "[darf d]er Gerichtshof ... im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts verhängten Geldbußen entscheidet, zwar nicht aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung ersetzen, doch darf die Ausübung einer solchen Befugnis nicht dazu führen, dass Unternehmen, die an einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, bei der Ermittlung der Höhe ihrer Geldbußen ungleich behandelt werden (Urteile ... Sarrió/Kommission, C-291/98 P, [EU:C:2000:631,] Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

    Im Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 47) hat der Gerichtshof den Ansatz bestätigt, den das Gericht in dem Urteil verfolgt hatte, das Gegenstand des Rechtsmittels war, nämlich, "dass ein Beweismittel unbekannter Herkunft wie das Verteilerschlüssel-Papier für sich allein eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft nicht belegen kann" und dass "sich die Beweismittel gegenseitig verstärken [können]".

    In dem genannten Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 44 bis 50) hat der Gerichtshof auch entschieden, dass selbst die unbekannte Herkunft des Schriftstücks nicht genügt, ihm jeglichen Beweiswert abzusprechen, wenn seine Herkunft, der wahrscheinliche Zeitpunkt seiner Erstellung und sein Inhalt mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden können(42).

    47 Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 47).

    Nach dem Urteil Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, EU:C:2007:54, Rn. 68) "[darf d]er Gerichtshof ... im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts verhängten Geldbußen entscheidet, zwar nicht aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung ersetzen, doch darf die Ausübung einer solchen Befugnis nicht dazu führen, dass Unternehmen, die an einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, bei der Ermittlung der Höhe ihrer Geldbußen ungleich behandelt werden (Urteile ... Sarrió/Kommission, C-291/98 P, [EU:C:2000:631,] Randnrn.

  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    Viertens soll die auf den Schutz von Gerichtsverfahren gerichtete Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz des Zugangs zu Dokumenten u. a. das Recht jeder Person auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht wahren, das ein in Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) vorgesehenes Grundrecht und integraler Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ist, deren Beachtung der Gemeinschaftsrichter sichert, wobei er sich an die gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten und an die Hinweise anlehnt, die insbesondere die EMRK liefert (Urteile des Gerichtshofs vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 65, und vom 25. Januar 2007, Salzgitter Mannesmann/Kommission, C-411/04 P, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    221 - Urteil vom 25. Januar 2007, Salzgitter Mannesmann/Kommission (C-411/04 P, Slg. 2007, I-959, Randnr. 43).
  • EuG, 14.03.2013 - T-587/08

    Fresh Del Monte Produce / Kommission

  • EuG, 08.10.2008 - T-73/04

    Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 26.01.2017 - C-613/13

    Kommission / Keramag Keramische Werke u.a. et Sanitec Europe

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-578/11

    Deltafina / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Erlass und Ermäßigung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-331/21

    Autoridade da Concorrência und EDP

  • EuGH, 24.09.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung

  • EuGH, 24.09.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung

  • EuGH, 24.09.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

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