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   EuGH, 19.06.2008 - C-319/06   

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EuGH, 19.06.2008 - C-319/06 (https://dejure.org/2008,8503)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2008 - C-319/06 (https://dejure.org/2008,8503)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - C-319/06 (https://dejure.org/2008,8503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entsendung von Arbeitnehmern - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 96/71/EG - Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung - Wöchentliche Ruhezeit - Pflicht zur Vorlage von Entsendungsunterlagen auf formlose Anfrage ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entsendung von Arbeitnehmern - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 96/71/EG - Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung - Wöchentliche Ruhezeit - Pflicht zur Vorlage von Entsendungsunterlagen auf formlose Anfrage der ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entsendung von Arbeitnehmern - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 96/71/EG - Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung - Wöchentliche Ruhezeit - Pflicht zur Vorlage von Entsendungsunterlagen auf formlose Anfrage ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entsendung von Arbeitnehmern - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 96/71/EG - Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung - Wöchentliche Ruhezeit - Pflicht zur Vorlage von Entsendungsunterlagen auf formlose Anfrage ...

  • Wolters Kluwer

    Umsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern zu zwingenden Vorschriften im Bereich der nationalen öffentlichen Ordnung in luxemburgisches Recht; Anforderungen an die Bestimmtheit der Stellenformulierung zur Gewährung eines Mindestmaßes an ...

  • Judicialis

    Richtlinie 96/71/EG Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 96/71/EG Art. 3 Abs. 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Luxemburg

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Entsendung von Arbeitnehmern - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 96/71/EG - Vorschriften im Bereich der öffentlichen Ordnung - Wöchentliche Ruhezeit - Pflicht zur Vorlage von Entsendungsunterlagen auf formlose Anfrage ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • mpifg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Usurpation statt Delegation - Wie der EuGH die Binnenmarktintegration radikalisiert und warum er politischer Kontrolle bedarf (Martin Höpner)

  • docplayer.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Usurpation statt Delegation - Wie der EuGH die Binnenmarktintegration radikalisiert und warum er politischer Kontrolle bedarf (Martin Höpner)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 20. Juli 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Großherzogtum Luxemburg

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Artikel 49 EG und 50 EG und fehlerhafte Umsetzung des Artikels 3 Absätze 1 und 10 der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 865
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Qualifizierung von nationalen Vorschriften durch einen Mitgliedstaat als Polizei- und Sicherheitsgesetze auf die Vorschriften abzielt, deren Einhaltung als so entscheidend für die Wahrung der politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation des betreffenden Mitgliedstaats angesehen wird, dass ihre Beachtung für alle Personen, die sich im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats befinden, und für jedes dort lokalisierte Rechtsverhältnis vorgeschrieben wird (Urteil vom 23. November 1999, Arblade u. a., C-369/96 und C-376/96, Slg. 1999, I-8453, Randnr. 30).

    Insbesondere ist bereits entschieden worden, dass der freie Dienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz des Vertrags nur durch Regelungen beschränkt werden darf, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. Urteile Arblade u. a., Randnr. 34, sowie vom 25. Oktober 2001, Finalarte u. a., C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, Slg. 2001, I-7831, Randnr. 31).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass der wirksame Schutz der Arbeitnehmer es erforderlich machen kann, dass bestimmte Unterlagen am Leistungsort oder zumindest an einem zugänglichen und klar bezeichneten Ort im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats für die mit der Durchführung der Kontrollen betrauten Behörden dieses Staates bereitgehalten werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Arblade u. a., Randnr. 61).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen bei einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats nicht gerechtfertigt sein kann (vgl. Urteil Arblade u. a., Randnr. 77).

  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
    Deshalb ist, wie der Gerichtshof bereits klargestellt hat, der Begriff der öffentlichen Ordnung, auch wenn die Mitgliedstaaten die Erfordernisse der öffentlichen Ordnung im Wesentlichen weiterhin frei nach ihren innerstaatlichen Bedürfnissen bestimmen können, doch im Gemeinschaftsrecht und insbesondere, wenn er eine Ausnahme von dem fundamentalen Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen soll, eng zu verstehen, so dass seine Tragweite nicht von den einzelnen Mitgliedstaaten einseitig ohne Nachprüfung durch die Organe der Europäischen Gemeinschaft bestimmt werden darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Oktober 2004, Omega, C-36/02, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 30).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
    Aus dem 13. Erwägungsgrund der Richtlinie 96/71 geht hervor, dass die Gesetze der Mitgliedstaaten koordiniert werden müssen, um einen Kern zwingender Bestimmungen über ein Mindestmaß an Schutz festzulegen, das im Aufnahmestaat von Arbeitgebern zu gewährleisten ist, die Arbeitnehmer entsenden (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 59).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
    Insbesondere ist bereits entschieden worden, dass der freie Dienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz des Vertrags nur durch Regelungen beschränkt werden darf, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. Urteile Arblade u. a., Randnr. 34, sowie vom 25. Oktober 2001, Finalarte u. a., C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, Slg. 2001, I-7831, Randnr. 31).
  • EuGH, 14.03.2000 - C-54/99

    Eglise de scientologie

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
    Folglich ist die Berufung auf die öffentliche Ordnung nur möglich, wenn eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. Urteil vom 14. März 2000, Église de scientologie, C-54/99, Slg. 2000, I-1335, Randnr. 17).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
    So müssen die Mitgliedstaaten nach Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Richtlinie dafür sorgen, dass die in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen, die im Rahmen einer länderübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen Arbeitnehmer in ihr Hoheitsgebiet entsenden, unabhängig von dem auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbaren Recht den entsandten Arbeitnehmern bezüglich der in diesem Artikel genannten Aspekte die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen garantieren, die in dem Mitgliedstaat festgelegt sind, in dessen Hoheitsgebiet die Arbeitsleistung erbracht wird (Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-490/04, Slg. 2007, I-6095, Randnr. 18).
  • EuGH, 31.01.2006 - C-503/03

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT ERSTMALS DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM ÜBEREINKOMMEN

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
    Entgegen der Auffassung des Großherzogtums Luxemburg stellt daher die Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Ordnung eine Abweichung vom grundlegenden Prinzip der Dienstleistungsfreiheit dar, die eng auszulegen ist und deren Tragweite nicht einseitig von den Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (vgl. zur Freizügigkeit Urteil vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, Slg. 2006, I-1097, Randnr. 45).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-445/03

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
    Zwar verwehrt es das Gemeinschaftsrecht nach ständiger Rechtsprechung den Mitgliedstaaten nicht, ihre Rechtsvorschriften oder die von den Sozialpartnern geschlossenen Tarifverträge auf alle Personen zu erstrecken, die, und sei es auch nur vorübergehend, eine unselbständige Tätigkeit ausüben, und zwar unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der Arbeitgeber ansässig ist, doch ist diese Möglichkeit an die Voraussetzung geknüpft, dass die betreffenden Arbeitnehmer, die im Aufnahmemitgliedstaat vorübergehend Arbeiten ausführen, denselben oder einen im Wesentlichen vergleichbaren Schutz nicht bereits aufgrund der Pflichten genießen, die für ihren Arbeitgeber bereits in seinem Sitzmitgliedstaat gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2004, Kommission/Luxemburg, C-445/03, Slg. 2004, I-10191, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
    Es ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 14. September 2004, Kommission/Spanien, C-168/03, Slg. 2004, I-8227, Randnr. 24, vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, C-433/03, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 32, und vom 27. September 2007, Kommission/Luxemburg, C-354/06, Randnr. 7).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-254/05

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-319/06
    Es ist daran zu erinnern, dass ein Mitgliedstaat neben den Rechtfertigungsgründen, die er für eine Ausnahme vom Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit geltend machen kann, eine Untersuchung zur Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen beschränkenden Maßnahme vorlegen sowie genaue Tatsachen zur Stützung seines Vorbringens anführen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2007, Kommission/Belgien, C-254/05, Slg. 2007, I-4269, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.09.2004 - C-168/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

  • EuGH, 27.09.2007 - C-354/06

    Kommission / Luxemburg

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    (3) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nennt Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG aF unter Buchst. a bis g abschließend die Aspekte, hinsichtlich deren die Mitgliedsstaaten den im Aufnahmemitgliedsstaat geltenden Vorschriften Vorrang einräumen und damit von Unternehmen, die Arbeitnehmer in sein Hoheitsgebiet entsenden, die Einhaltung seiner Rechtsvorschriften verlangen können (vgl. EuGH 19. Juni 2008 - C-319/06 - [Luxemburg] Rn. 96) .

    Dies stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG aF die Aspekte abschließend benennt, hinsichtlich deren die Mitgliedsstaaten den im Aufnahmemitgliedsstaat geltenden Vorschriften Vorrang einräumen können (vgl. EuGH 19. Juni 2008 - C-319/06 - [Luxemburg] Rn. 96 f., 101) .

    Die Tragweite der Bestimmung kann nicht einseitig von den Mitgliedsstaaten bestimmt werden (vgl. EuGH 19. Juni 2008 - C-319/06 - [Luxemburg] Rn. 99 f.) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2014 - C-396/13

    Sähköalojen ammattiliitto

    11 - Urteil Kommission/Luxemburg, C-319/06, EU:C:2008:350.

    24 - Laval, EU:C:2007:809, Rn. 80 und 81, Rüffert, C-346/06, EU:C:2008:189, Rn. 32 bis 34, und Kommission/Luxemburg, EU:C:2008:350, Rn. 47. Vgl. auch Kilpatrick, C., "Laval's regulatory conundrum: collective standard-setting and the Court's new approach to posted workers", 6(34) 2009 European Law Review , S. 844 bis 865.

    38 - Vgl. Urteil Kommission/Luxemburg, EU:C:2008:350, Rn. 31 und 49.

    45 - Urteile Laval, EU:C:2007:809, Rn. 80 und 81, Rüffert, EU:C:2008:189, Rn. 33 und 34, und Kommission/Luxemburg, EU:C:2008:350, Rn. 24 bis 26.

    71 - Vgl. Urteil Kommission/Luxemburg, EU:C:2008:350, Rn. 31. Die Ausnahme ist im vorliegenden Fall in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71 formuliert und ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Anwendung der Gesetze des Heimatstaats.

    72 - Vgl. Urteil Kommission/Luxemburg, EU:C:2008:350, Rn. 29 bis 31 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    73 - Urteil Kommission/Luxemburg, EU:C:2008:350, Rn. 3 und 32.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2010 - C-515/08

    dos Santos Palhota u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 und 57 AEUV -

    Dies lässt sich dem Urteil Kommission/Luxemburg entnehmen, in dessen Rahmen der Gerichtshof nationale materielle Bestimmungen im Licht von Art. 3 der Richtlinie 96/71 geprüft und dabei die Kontroll- und Ordnungsvorschriften einer Kontrolle auf der Grundlage der Verträge unterzogen hat.

    Im selben Sinne wurde im Urteil Kommission/Luxemburg das Erfordernis, dass ein in Luxemburg ansässiger Vertreter bestimmte Unterlagen aufbewahrt, für unverhältnismäßig erklärt, weil "das Großherzogtum Luxemburg nichts Konkretes dafür vor[bringt], dass allein die Aufbewahrung der fraglichen Unterlagen durch einen in Luxemburg ansässigen Vertreter den betreffenden Behörden die Durchführung der ihnen obliegenden Kontrollen gestatte"(44).

    77 und 78 und das Urteil Kommission/Luxemburg (C-319/06) in den Randnrn.

    29 - Urteil vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg (C-319/06, Slg. 2008, I-4323).

    33 - Urteil Kommission/Luxemburg (Randnr. 30).

    44 - Urteil Kommission/Luxemburg (C-319/06, Randnr. 91).

    52 - Urteile Kommission/Luxemburg (C-319/06, Randnr. 92) und Arblade (Randnr. 79).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-66/18

    Niederlassungsfreiheit

    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der durch die Verträge garantierten Grundfreiheiten Gründe der öffentlichen Ordnung nur geltend gemacht werden können, wenn eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (Urteil vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg, C-319/06, EU:C:2008:350, Rn. 50).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-184/12

    Unamar - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Qualifizierung von nationalen Vorschriften durch einen Mitgliedstaat als Polizei- und Sicherheitsgesetze auf die Vorschriften abzielt, deren Einhaltung als so entscheidend für die Wahrung der politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Organisation des betreffenden Mitgliedstaats angesehen wird, dass ihre Beachtung für alle Personen, die sich im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats befinden, und für jedes dort lokalisierte Rechtsverhältnis vorgeschrieben wird (Urteile Arblade u. a., Randnr. 30, und vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg, C-319/06, Slg. 2008, I-4323, Randnr. 29).
  • FG Hamburg, 10.12.2019 - 1 K 337/17

    Umsatzsteuerrecht: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung von Ist-Versteuerer

    Zwar können Protokollerklärungen grundsätzlich zur Auslegung von Rechtsakten der Europäischen Union herangezogen werden (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 19. Juni 2008, C-319/06, Rn. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn

    32 Urteil vom 19. Juni 2008 (C-319/06, EU:C:2008:350).

    90 Es handelt sich um einen Kern zwingender Bestimmungen über ein Mindestmaß an Schutz in Bezug auf Bereiche, hinsichtlich deren der Aufnahmestaat die Beachtung seines nationalen Rechts verlangen kann (Urteile Laval un Partneri, Rn. 59, und vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg, C-319/06, EU:C:2008:350, Rn. 26).

  • EuGH, 26.09.2018 - C-137/17

    Van Gennip u.a.

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Berufung auf die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit eine Abweichung vom grundlegenden Prinzip der Warenverkehrsfreiheit darstellt, die eng auszulegen ist und deren Tragweite nicht ohne Kontrolle durch die Organe der Union einseitig von den Mitgliedstaaten bestimmt werden darf (vgl. entsprechend Urteile vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 45, vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg, C-319/06, EU:C:2008:350, Rn. 30, und vom 13. Juli 2017, E, C-193/16, EU:C:2017:542, Rn. 18 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    So hat der Gerichtshof klargestellt, dass der Begriff der öffentlichen Ordnung jedenfalls voraussetzt, dass außer der sozialen Störung, die jeder Gesetzesverstoß darstellt, eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. entsprechend Urteile vom 31. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 46, vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg, C-319/06, EU:C:2008:350, Rn. 50, und vom 17. November 2011, Aladzhov, C-434/10, EU:C:2011:750, Rn. 35).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-161/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    Wie der Gerichtshof wiederholt ausgeführt hat, setzt der Begriff der öffentlichen Ordnung nämlich zum einen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung voraus, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und zum anderen ist, wenn eine Ausnahme von einem Grundprinzip des Vertrags gerechtfertigt werden soll, eine enge Auslegung geboten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 9. März 2000, Kommission/Belgien, C-355/98, Slg. 2000, I-1221, Randnr. 28, vom 13. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-465/05, Slg. 2007, I-11091, Randnr. 49, und vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg, C-319/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 50).

    Aus der Rechtsprechung geht ebenfalls hervor, dass ein Mitgliedstaat neben den Rechtfertigungsgründen, die er für eine Ausnahme vom Grundsatz der Niederlassungsfreiheit geltend machen kann, eine Untersuchung zur Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen beschränkenden Maßnahme vorlegen sowie genaue Tatsachen zur Stützung seines Vorbringens anführen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09

    Prigge u.a. - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG

    Vgl. in ähnlichem Sinne Urteil vom 19. Juni 2008, Kommission/Luxemburg (C-319/06, Slg. 2008, I-4323).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV -

  • EuGH, 19.12.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-815/18

    Federatie Nederlandse Vakbeweging - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-9/20

    Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136 - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-546/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2013 - C-184/12

    Unamar - Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-412/11

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-627/10

    Kommission / Slowenien - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

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