Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.2013 - C-576/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15865
EuGH, 11.07.2013 - C-576/10 (https://dejure.org/2013,15865)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.2013 - C-576/10 (https://dejure.org/2013,15865)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - C-576/10 (https://dejure.org/2013,15865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,15865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/18/EG - Zeitlicher Geltungsbereich - Öffentliche Baukonzession - Verkauf eines Grundstücks durch eine öffentliche Stelle - Bauvorhaben über die von dieser Stelle bestimmte Neugestaltung öffentlicher Bereiche

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/18/EG - Zeitlicher Geltungsbereich - Öffentliche Baukonzession - Verkauf eines Grundstücks durch eine öffentliche Stelle - Bauvorhaben über die von dieser Stelle bestimmte Neugestaltung öffentlicher Bereiche

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/18/EG - Zeitlicher Geltungsbereich - Öffentliche Baukonzession - Verkauf eines Grundstücks durch eine öffentliche Stelle - Bauvorhaben über die von dieser Stelle bestimmte Neugestaltung öffentlicher ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit von Richtlinien?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche EU-Vergabevorgaben sind auf das Verfahren anzuwenden? (VPR 2013, 123)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 2 und Titel III der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1071
  • EuZW 2013, 915
  • NZBau 2013, 645
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 05.10.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
    In seiner Antwort widersprach es dem Vorbringen der Kommission in Bezug auf den Verstoß gegen die Richtlinie 2004/18 und bekräftigte auf der Grundlage des Urteils vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich (C-337/98, Slg. 2000, I-8377, Randnrn.

    Nach Ansicht der Kommission ist die Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der öffentliche Aufträge neu vergeben werden müssen, wenn eine wesentliche Vertragsbestimmung geändert wird und dies zum Abschluss eines neuen Vertrags führt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 44), erst recht auf eine Situation wie die vorliegende anzuwenden.

    Wie der Generalanwalt in Nr. 56 seiner Schlussanträge zu Recht ausgeführt hat, ist grundsätzlich die Richtlinie anwendbar, die zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem der öffentliche Auftraggeber die Art des Verfahrens auswählt und endgültig entscheidet, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

    Es würde nämlich gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen, das anwendbare Recht anhand des Datums der Auftragsvergabe zu bestimmen, da dieses Datum das Ende des Verfahrens bezeichnet, während die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers für oder gegen einen vorherigen Aufruf zum Wettbewerb in der Regel zu Beginn des Verfahrens getroffen wird (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 40).

    Jedoch hat der Gerichtshof in demselben Urteil festgestellt, dass, wenn nach dieser Entscheidung eingeleitete Verhandlungen wesentlich andere Merkmale aufweisen als die zuvor geführten und damit den Willen der Parteien zur Neuverhandlung wesentlicher Vertragsbestimmungen erkennen lassen, die Anwendung einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach dem Zeitpunkt des Erlasses dieser Entscheidung abgelaufen ist, gerechtfertigt werden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 44).

    Denn in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann man bei keinem dieser beiden besonderen Gesichtspunkte des Vorhabens Zentrum Doornakkers davon ausgehen, dass sie wesentlich andere Merkmale als die ursprünglich vorgesehenen aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 44, und vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, Slg. 2008, I-4401, Randnrn.

  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
    Im Übrigen hat der Gerichtshof auch entschieden, dass es grundsätzlich nicht unzulässig ist, dass die Kommission ergänzende Beweismittel vorlegt, die den Zweck haben, den generellen und fortdauernden Charakter dieses behaupteten Verstoßes im Stadium des Verfahrens vor dem Gerichtshof zu untermauern (Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 37, und vom 22. Dezember 2008, Kommission/Spanien, C-189/07, Randnr. 29).

    Unter diesen Umständen war es der Kommission möglich, direkt auf diese Dokumente zurückzugreifen, um die erstmals im Mahnschreiben formulierte Rüge zu stützen, dass ein Vertrag über eine öffentliche Baukonzession - dessen entgeltlicher Charakter eine seiner Voraussetzungen darstellt - vorliege (in diesem Sinne Urteil Kommission/Irland, Randnr. 36).

    Daher kann die Kommission ihre ursprünglichen Rügen in der Klageschrift präzisieren, sofern sie den Streitgegenstand nicht ändert (Urteile Kommission/Irland, Randnr. 38, und vom 26. April 2007, Kommission/Finnland, Randnr. 18).

  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
    44 und 46, vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, C-433/03, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 28, sowie vom 26. April 2007, Kommission/Finnland, C-195/04, Slg. 2007, I-3351, Randnr. 18).

    Hiermit hat die Kommission lediglich die bereits im Mahnschreiben und in der mit Gründen versehenen Stellungnahme in allgemeiner Form vorgebrachten Argumente, die ihr Vorbringen betreffend den entgeltlichen Charakter des Vertrags zwischen der Gemeinde und Hurks stützen, detailliert dargelegt und daher den Streitgegenstand nicht verändert (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 29, und Kommission/Portugal, Randnr. 47).

  • EuGH, 18.11.2010 - C-458/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
    Die Kommission habe folglich in ihrer Klageschrift unter Verstoß gegen die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 18. November 2010, Kommission/Portugal, C-458/08, Slg. 2010, I-11599, Randnr. 43) eine neue Rüge erhoben.

    Hiermit hat die Kommission lediglich die bereits im Mahnschreiben und in der mit Gründen versehenen Stellungnahme in allgemeiner Form vorgebrachten Argumente, die ihr Vorbringen betreffend den entgeltlichen Charakter des Vertrags zwischen der Gemeinde und Hurks stützen, detailliert dargelegt und daher den Streitgegenstand nicht verändert (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 29, und Kommission/Portugal, Randnr. 47).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-229/00

    Kommission / Finnland

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
    Zur zweiten Unzulässigkeitseinrede ist festzustellen, dass der Gegenstand der nach Art. 258 AEUV erhobenen Klage zwar durch das in dieser Vorschrift vorgesehene vorprozessuale Verfahren umschrieben wird, weshalb die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage auf dieselben Rügen gestützt werden müssen, dass dieses Erfordernis aber nicht so weit gehen kann, dass sie in jedem Fall völlig übereinstimmend formuliert sein müssen, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (Urteile vom 12. Juni 2003, Kommission/Finnland, C-229/00, Slg. 2003, I-5727, Randnrn.

    Daher kann die Kommission ihre ursprünglichen Rügen in der Klageschrift präzisieren, sofern sie den Streitgegenstand nicht ändert (Urteile Kommission/Irland, Randnr. 38, und vom 26. April 2007, Kommission/Finnland, Randnr. 18).

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
    Denn in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann man bei keinem dieser beiden besonderen Gesichtspunkte des Vorhabens Zentrum Doornakkers davon ausgehen, dass sie wesentlich andere Merkmale als die ursprünglich vorgesehenen aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 44, und vom 19. Juni 2008, pressetext Nachrichtenagentur, C-454/06, Slg. 2008, I-4401, Randnrn.
  • EuGH, 15.10.2009 - C-138/08

    Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
    Die Entscheidung über die Genehmigung des Gutachtens vom 23. April 2002 stellt daher grundsätzlich die Entscheidung dar, durch die gegen Unionsrecht verstoßen worden sein soll und nach deren Datum das auf die Prüfung eines solchen Vorwurfs anwendbare Recht zu bestimmen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2009, Hochtief und Linde-Kca-Dresden, C-138/08, Slg. 2009, I-9889, Randnr. 29).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
    In der Klageschrift hat die Kommission diesen Vorwurf wiederholt und sich dabei auf das Urteil vom 25. März 2010, Helmut Müller (C-451/08, Slg. 2010, I-2673), berufen, in dem der Gerichtshof den Begriff des entgeltlichen Vertrags näher ausgeführt hat.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-535/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
    Die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage der Kommission müssen daher auf dieselben Rügen gestützt werden wie das Mahnschreiben, mit dem das Vorverfahren eingeleitet wird (vgl. Urteile vom 18. Dezember 2007, Kommission/Spanien, C-186/06, Slg. 2007, I-12093, Randnr. 15, und vom 14. Oktober 2010, Kommission/Österreich, C-535/07, Slg. 2010, I-9483, Randnr. 41).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-186/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 11.07.2013 - C-576/10
    Die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage der Kommission müssen daher auf dieselben Rügen gestützt werden wie das Mahnschreiben, mit dem das Vorverfahren eingeleitet wird (vgl. Urteile vom 18. Dezember 2007, Kommission/Spanien, C-186/06, Slg. 2007, I-12093, Randnr. 15, und vom 14. Oktober 2010, Kommission/Österreich, C-535/07, Slg. 2010, I-9483, Randnr. 41).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-195/04

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentlicher

  • EuGH, 22.12.2008 - C-189/07

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich diejenige Richtlinie anwendbar ist, die zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem der öffentliche Auftraggeber die Art des Verfahrens auswählt und endgültig entscheidet, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht (Urteil Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-127/12

    Kommission / Spanien

    Par conséquent, l'avis motivé et le recours de la Commission doivent reposer sur les mêmes griefs que ceux de la lettre de mise en demeure qui engage la procédure précontentieuse (voir arrêt Commission/Pays-Bas, C-576/10, EU:C:2013:510, point 28 et jurisprudence citée).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland -

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass "grundsätzlich diejenige Richtlinie anwendbar ist, die zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem der öffentliche Auftraggeber die Art des Verfahrens auswählt und endgültig entscheidet, ob die Verpflichtung zu einem vorherigen Aufruf zum Wettbewerb für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags besteht (Urteil Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Soweit mit der vorliegenden Klage ein systematischer und andauernder Verstoß gegen Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/50 in Verbindung mit Anhang XI dieser Richtlinie gerügt wird, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs jedoch auch, dass es grundsätzlich nicht unzulässig ist, dass die Kommission ergänzende Beweismittel vorlegt, die den Zweck haben, den generellen und fortdauernden Charakter des gerügten Verstoßes im Stadium des Verfahrens vor dem Gerichtshof zu untermauern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 37, vom 22. Dezember 2008, Kommission/Spanien, C-189/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:760, Rn. 29, und vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 29).
  • EuG, 20.03.2024 - T-640/22

    Westpole Belgium/ Parlament

    Partant, étant donné que la passation d'un marché public est soumise aux règles applicables au moment où la procédure a été lancée, (voir, par analogie, arrêts du 11 juillet 2013, Commission/Pays-Bas, C-576/10, EU:C:2013:510, point 52 et jurisprudence citée, et du 10 octobre 2017, Solelec e.a./Parlement, T-281/16, non publié, EU:T:2017:711, points 19 à 21), les règles de fond applicables à l'appel d'offres litigieux sont celles définies par le règlement financier n° 966/2012.
  • EuGH, 28.02.2018 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich, C-337/98, EU:C:2000:543, Rn. 36, 37, 41 und 42, vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 52 bis 54, vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 bis 33, vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 83, und vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 31 und 32).
  • EuGH, 18.09.2019 - C-526/17

    Kommission / Italien

    Klarzustellen ist hierzu, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das anwendbare Unionsrecht jenes ist, das zum Zeitpunkt dieser Änderung gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-285/18

    Irgita

    6 Urteile vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich (C-337/98, EU:C:2000:543, Rn. 36 und 37), vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande (C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 52), vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti (C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31), und vom 8. Februar 2018, Lloyd's of London (C-144/17, EU:C:2018:78, Rn. 25).

    7 Urteile vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich (C-337/98, EU:C:2000:543, Rn. 40), vom 15. Oktober 2009, Hochtief und Linde-Kca-Dresden (C-138/08, EU:C:2009:627, Rn. 29), und vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande (C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 53).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anwendung

    Insbesondere kann die Kommission ihre ursprünglichen Rügen in ihrer Klageschrift präzisieren, sofern sie den Streitgegenstand nicht ändert (Urteil vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, C-576/10, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-458/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Entscheidung der Kommission, mit

    37 Vgl. Urteil vom 19. September 2002, Deutschland/Kommission (C-377/99, EU:C:2002:504, Rn. 68), zum Rechtsmittel Urteile vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission (C-74/00 P und C-75/00 P, EU:C:2002:524, Rn. 178), vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, EU:C:2007:32, Rn. 66), vom 10. April 2014, Areva u. a./Kommission (C-247/11 P und C-253/11 P, EU:C:2014:257, Rn. 114), und vom 28. Juli 2016, Tomana u. a./Rat und Kommission (C-330/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:601, Rn. 33), sowie zum Vertragsverletzungsverfahren Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland (C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 38), und vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande (C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 31 und 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-525/12

    Commission / Allemagne - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 93/37/EWG und 2004/18/EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2019 - C-526/17

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-387/19

    RTS infra und Aannemingsbedrijf Norré-Behaegel - Vorabentscheidungsverfahren -

  • EuGH, 28.02.2018 - C-536/16

    Darf Nachforderung von Erklärungen mit Strafzahlung verbunden werden?

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-721/19

    Sisal - Vorabentscheidungsverfahren - Niederlassungsfreiheit - Freier

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht