Rechtsprechung
EuGH, 09.12.2003 - C-129/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinschaftsrechtswidrige Auslegung eines nationalen Gesetzes durch die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis - Voraussetzungen für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinschaftsrechtswidrige Auslegung eines nationalen Gesetzes durch die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis - Voraussetzungen für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik
Abgaben
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung der Italienischen Republik durch Beibehaltung einer Bestimmung, die nach der Auslegung und Anwendung durch die Verwaltung und die Gerichte eine den Steuerpflichtigen behindernde Beweisregelung bezüglich der Abwälzung von unter Verstoß gegen das ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Erstattung gemeinschaftsrechtswidriger Abgaben darf durch Auslegung eines nationalen Gesetzes nicht übermäßig erschwert werden
- Judicialis
Gesetzes Nr. 428 vom 29. Dezember 1990 Disposizioni per ladempimento di obblighi derivanti dallappartenenza dellItalia alle Communità europee (legge comunitaria per il 1990) Art. 29 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinschaftsrechtswidrige Auslegung eines nationalen Gesetzes durch die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis - Voraussetzungen für die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge
- datenbank.nwb.de
Erstattung von unter Verstoß gegen Gemeinschaftsbestimmungen erhobenen Abgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Italien
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Kommission / Italien
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV
Abgabenerstattung; Erstattung; Gemeinschaftsrecht - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationales Gesetz, das die Erstattung von Abgaben, die unter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht erhoben wurden, wesentlich erschwert oder unmöglich macht - Pflicht des ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-129/00
- EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Papierfundstellen
- EuZW 2004, 151
- BB 2004, 467
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 09.11.1983 - 199/82
Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio
Auszug aus EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Das erste (Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595) erging aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens, das zweite (Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799) in einem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Italienische Republik.Wie jedoch der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteile San Giorgio, Randnrn. 14 und 15, vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85, Bianco und Girard, Slg. 1988, I-1099, Randnr. 17, Kommission/Italien, Randnr. 7, und Comateb u. a., Randnr. 25), entspricht aus den vom Generalanwalt in den Nummern 73 bis 80 seiner Schlussanträge angeführten wirtschaftlichen Gründen eine solche Prämisse unter bestimmten Umständen nicht den wirklichen Verhältnissen und stellt eine bloße Vermutung dar, die im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf Erstattung gemeinschaftswidriger indirekter Abgaben nicht zulässig sein kann.
- EuGH, 09.02.1999 - C-343/96
Dilexport
Auszug aus EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Artikel 29 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 428/1990 gab danach selbst Anlass zu Vorlagefragen, die der Gerichtshof mit Urteil vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-343/96 (Dilexport, Slg. 1999, I-579) beantwortet hat.Was Artikel 29 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 428/1990 angeht, so sind, wie in Randnummer 7 dieses Urteils ausgeführt worden ist und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Auslegungen dieser Bestimmung, nach dem Urteil Dilexport, das in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangen ist, nach dessen Abschluss das nationale Gericht den Rechtsstreit zu entscheiden hat, dann, wenn eine Vermutung für die Abwälzung rechtswidrig verlangter oder zu Unrecht erhobener Abgaben auf Dritte besteht und die Erstattung der Abgabe davon abhängt, dass der Antragsteller diese Vermutung widerlegt, die betreffenden Vorschriften als gemeinschaftswidrig anzusehen.
- EuGH, 14.01.1997 - C-192/95
Comateb u.a. / Directeur général des douanes und droits indirects
Auszug aus EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Die Kommission macht geltend, nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Januar 1997 in den Rechtssachen C-192/95 bis C-218/95 (Comateb u. a., Slg. 1997, I-165, Randnr. 25) bestehe auf dem Gebiet der indirekten Abgaben keine Vermutung, dass der Abgabenpflichtige die Vorsteuer im Handel abgewälzt habe, aufgrund deren ihm der negative Beweis des Gegenteils obliege, wenn er die Erstattung einer derartigen Abgabe wünsche.Wie jedoch der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteile San Giorgio, Randnrn. 14 und 15, vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85, Bianco und Girard, Slg. 1988, I-1099, Randnr. 17, Kommission/Italien, Randnr. 7, und Comateb u. a., Randnr. 25), entspricht aus den vom Generalanwalt in den Nummern 73 bis 80 seiner Schlussanträge angeführten wirtschaftlichen Gründen eine solche Prämisse unter bestimmten Umständen nicht den wirklichen Verhältnissen und stellt eine bloße Vermutung dar, die im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf Erstattung gemeinschaftswidriger indirekter Abgaben nicht zulässig sein kann.
- EuGH, 24.03.1988 - 104/86
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Das erste (Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595) erging aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens, das zweite (Urteil vom 24. März 1988 in der Rechtssache 104/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 1799) in einem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Italienische Republik.Wie jedoch der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteile San Giorgio, Randnrn. 14 und 15, vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85, Bianco und Girard, Slg. 1988, I-1099, Randnr. 17, Kommission/Italien, Randnr. 7, und Comateb u. a., Randnr. 25), entspricht aus den vom Generalanwalt in den Nummern 73 bis 80 seiner Schlussanträge angeführten wirtschaftlichen Gründen eine solche Prämisse unter bestimmten Umständen nicht den wirklichen Verhältnissen und stellt eine bloße Vermutung dar, die im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf Erstattung gemeinschaftswidriger indirekter Abgaben nicht zulässig sein kann.
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Nach ständiger Rechtsprechung ist in Ermangelung einer Gemeinschaftsregelung über die Erstattung rechtsgrundlos erhobener nationaler Abgaben die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, wobei diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein dürfen als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-255/00, Grundig Italiana, Slg. 2002, I-8003, Randnr. 33). - EuGH, 02.10.2003 - C-147/01
'Weber''s Wine World u.a.'
Auszug aus EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Denn diese Unterlagen liefern neutrale tatsächliche Daten, aufgrund deren insbesondere die Verwaltung nachzuweisen versuchen kann, dass die Abgaben auf andere Personen abgewälzt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-147/01, Weber's Wine World u. a., noch nicht in der öffentlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 115). - EuGH, 08.06.1994 - C-382/92
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Die Bedeutung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ist unter Berücksichtigung ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-382/92, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2435, Randnr. 36). - EuGH, 24.09.2002 - C-255/00
Grundig Italiana
Auszug aus EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Nach ständiger Rechtsprechung ist in Ermangelung einer Gemeinschaftsregelung über die Erstattung rechtsgrundlos erhobener nationaler Abgaben die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, wobei diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein dürfen als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und vom 24. September 2002 in der Rechtssache C-255/00, Grundig Italiana, Slg. 2002, I-8003, Randnr. 33). - EuGH, 25.02.1988 - 331/85
Bianco und Girard / Directeur général des douanes und droits indirects
Auszug aus EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Wie jedoch der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteile San Giorgio, Randnrn. 14 und 15, vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85, Bianco und Girard, Slg. 1988, I-1099, Randnr. 17, Kommission/Italien, Randnr. 7, und Comateb u. a., Randnr. 25), entspricht aus den vom Generalanwalt in den Nummern 73 bis 80 seiner Schlussanträge angeführten wirtschaftlichen Gründen eine solche Prämisse unter bestimmten Umständen nicht den wirklichen Verhältnissen und stellt eine bloße Vermutung dar, die im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf Erstattung gemeinschaftswidriger indirekter Abgaben nicht zulässig sein kann. - EuGH, 05.05.1970 - 77/69
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Eine Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats kann grundsätzlich gemäß Artikel 226 EG unabhängig davon festgestellt werden, welches Staatsorgan durch sein Handeln oder Unterlassen den Verstoß verursacht hat, selbst wenn es sich um ein verfassungsmäßig unabhängiges Organ handelt (Urteil vom 5. Mai 1970 in der Rechtssache 77/69, Kommission/Belgien, Slg. 1970, 237, Randnr. 15).
- EuGH, 21.06.2017 - C-621/15
Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem …
Auch wenn sich somit den vorstehenden Rn. 28 bis 32 entnehmen lässt, dass eine nationale Beweisregelung wie die in Rn. 28 dieses Urteils beschriebene als solche hinsichtlich der in Art. 4 der Richtlinie 85/374 vorgesehenen Beweislast nicht zu beanstanden und grundsätzlich geeignet ist, die Wirksamkeit der mit dieser Richtlinie geschaffenen Haftungsregelung unter Gewährleistung der Beachtung ihrer Ziele zu wahren, ist ihre tatsächliche Bedeutung unter Berücksichtigung ihrer Auslegung und Anwendung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien, C-129/00, EU:C:2003:656, Rn. 31). - EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines …
Hinzuzufügen ist, dass bei einer Verletzung des Unionsrechts durch ein nationales Gericht nach den Art. 258 AEUV bis 260 AEUV der Gerichtshof angerufen werden kann, um einen solchen Verstoß gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat feststellen zu lassen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien, C-129/00, Slg. 2003, I-14637, Randnrn. - EuGH, 15.07.2021 - C-791/19
Kommission/ Polen (Régime disciplinaire des juges) - Vertragsverletzung eines …
Hinzu kommt, dass, wenn unterschiedliche gerichtliche Auslegungen einer nationalen Regelung berücksichtigt werden können, von denen die einen zu einer mit dem Unionsrecht vereinbaren Anwendung dieser Regelung, die anderen zu einer damit unvereinbaren Anwendung führen, diese Regelung zumindest nicht hinreichend klar und präzise ist, um eine mit dem Unionsrecht vereinbare Anwendung zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien, C-129/00, EU:C:2003:656, Rn. 33).
- EuGH, 27.04.2006 - C-441/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8a …
42 Darüber hinaus trifft es zwar zu, dass die Bedeutung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen ist (vgl. u. a. Urteil vom 9. Dezember 2003 in der Rechtssache C-129/00, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-14637, Randnrn.47 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich eine Vertragsverletzung aus dem Bestehen einer Verwaltungspraxis ergeben, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, auch wenn die anwendbare nationale Regelung als solche, wie sich aus den Randnummern 39 bis 43 des vorliegenden Urteils ergibt, mit diesem Recht vereinbar ist (vgl. u. a. Urteil vom 12. Mai 2005 in der Rechtssache C-278/03, Kommission/Italien, Slg. 2005, I-3747, Randnr. 13).
59 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 23) grenzen das von der Kommission an den Mitgliedstaat gerichtete Mahnschreiben und ihre mit Gründen versehene Stellungnahme den Streitgegenstand ab, so dass dieser nicht mehr erweitert werden kann.
61 Jedoch muss nicht in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen dem Tenor der mit Gründen versehenen Stellungnahme und den Anträgen in der Klageschrift bestehen, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert, sondern lediglich beschränkt worden ist (Urteile vom 29. September 1998, Kommission/Deutschland, Randnr. 56, vom 9. November 1999, Kommission/Italien, Randnr. 25, und vom 14. März 2006 in der Rechtssache C-177/04, Kommission/Frankreich, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 37).
73 Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Bestimmungen einer Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um den Erfordernissen der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-159/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4007, Randnr. 32, und vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-415/01, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-2081, Randnr. 21).
- EuGH, 29.04.2004 - C-482/01
Orfanopoulos
80 Es trifft zwar zu, dass die Ausgestaltung von Gerichtsverfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten ist; gleichwohl dürfen diese Verfahren die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, und vom 9. Dezember 2003 in der Rechtssache C-129/00, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 25). - EuGH, 04.10.2018 - C-416/17
Zur Klärung der Frage, ob bei Dividenden, die von einer gebietsfremden …
Eine Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats kann daher grundsätzlich gemäß Art. 258 AEUV unabhängig davon festgestellt werden, welches Staatsorgan durch sein Handeln oder Unterlassen den Verstoß verursacht hat, selbst wenn es sich um ein verfassungsmäßig unabhängiges Organ handelt (Urteile vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien, C-129/00, EU:C:2003:656, Rn. 29, …und vom 12. November 2009, Kommission/Spanien, C-154/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:695, Rn. 125). - FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17
Umsätze mit Geldspielautomaten
Stehen die unionsrechtlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (dazu insbesondere EuGH C-445/06, C-336/14 und C-129/00) einer Praxis der deutschen Finanzämter und Finanzgerichte entgegen, die dem Betreiber von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die Berufung auf die unmittelbar anwendbare Neutralität der Mehrwertsteuerrichtlinie entsprechend der Linneweber-Entscheidung des Gerichtshofs verwehren, wenn nach dem eindeutigen Wortlaut des geltenden deutschen Bundesrechts (§ 6 Abs. 1 SpielbkV 1938) die staatlichen und staatlich konzessionierten Spielbanken von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind und das angerufene Finanzgericht dazu meint, der deutsche Gesetzgeber habe "offenbar versäumt", die Befreiungsregelung in § 6 Abs. 1 der Verordnung dem gesetzgeberischen Willen anzupassen?. - Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-416/17
Kommission / Frankreich
Auch wenn ferner die Kommission mit ihrer Klage, die zum Urteil vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien (C-129/00, EU:C:2003:656), führte, feststellen lassen wollte, dass die Italienische Republik durch die Beibehaltung einer gesetzlichen Bestimmung "in der Auslegung und Anwendung durch die italienische Verwaltung und die italienischen Gerichte" ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt habe, erhob sie doch keine speziell auf Art. 267 AEUV gestützte Rüge.Für eine Bestätigung des Grundsatzes im Zusammenhang mit einer nationalen Rechtsprechung vgl. Urteile vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien (C-129/00, EU:C:2003:656, Rn. 29), und vom 12. November 2009, Kommission/Spanien (…C-154/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:695, Rn. 125).
Bei dieser Gelegenheit hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, "dass zwar isolierte gerichtliche Entscheidungen oder solche, die in einem durch eine andere Ausrichtung gekennzeichneten Rechtsprechungskontext deutlich in der Minderheit sind, oder auch eine vom obersten nationalen Gericht verworfene Auslegung nicht berücksichtigt werden können, dass dies aber nicht für eine signifikante richterliche Auslegung gilt, die vom obersten Gericht nicht verworfen oder sogar bestätigt worden ist" (Rn. 126, wobei der Gerichtshof auf Rn. 32 des Urteils vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien, C-129/00, EU:C:2003:656, verwiesen hat).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2010 - C-173/09
Elchinov - Verpflichtung eines untergeordneten Gerichts, die Auslegungshinweise …
2 - Urteile vom 30. September 2003, Köbler (C-224/01, Slg. 2003, I-10239), vom 13. Januar 2004, Kühne & Heitz (C-453/00, Slg. 2004, I-837), und vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien (C-129/00, Slg. 2003, I-14637).10 - Urteil vom 9. Dezember 2003 (C-129/00, Slg. 2003, I-4637).
34 und 35, und Kommission/Italien, Randnr. 32.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-561/19
Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte seine Rechtsprechung (die …
101 Vorboten waren die Urteile vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien (C-129/00, EU:C:2003:656), und vom 12. November 2009, Kommission/Spanien (C-154/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:695). - EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - …
- EuGH, 02.03.2023 - C-432/21
Kommission/ Polen (Gestion et bonne pratique forestières) - Vertragsverletzung …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-557/15
Kommission / Malta
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08
VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-42/07
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS BOT KANN DIE PORTUGIESISCHE REGELUNG, DIE SANTA …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2009 - C-227/08
Martín Martín - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-411/17
Generalanwältin Kokott sieht Anhaltspunkte dafür, dass das belgische Gesetz über …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2005 - 5 N 45.05
Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines gegen Gemeinschaftsrecht verstoßenden …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-278/20
Kommission/ Spanien (Violation du droit de l'Union par le législateur) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2012 - C-618/10
Banco Español de Crédito - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs. …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2017 - C-621/15
W u.a. - Haftung für fehlerhafte Produkte - Arzneimittelhersteller - Impfung …
- EuGH, 15.03.2018 - C-431/16
Die Zulage zur Rente, die in Spanien den dauerhaft vollständig berufsunfähigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.10.2005 - C-173/03
Traghetti del Mediterraneo - Haftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe muss nach dem Grundsatz des Vorrangs des …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-125/18
Gómez del Moral Guasch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-446/04
Test Claimants in the FII Group Litigation - Auslegung der Artikel 43 EG und 56 …
- EuGH, 20.01.2005 - C-245/03
Merck, Sharp & Dohme - Richtlinie 89/105/EWG - Arzneimittel für den menschlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-7/06
Salvador García / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-512/08
Kommission / Frankreich - Freier Dienstleistungsverkehr - Ungerechtfertigte …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-441/02
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL VERSTÖSST DIE DEUTSCHE …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-530/11
Kommission / Vereinigtes Königreich - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2008 - C-489/06
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- EuGH, 20.01.2005 - C-296/03
GlaxoSmithKline
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-545/21
ANAS
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-491/10
Aguirre Zarraga - Eilvorlageverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-433/15
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-439/08
VEBIC - Wettbewerbspolitik - Auslegung der Art. 2, 5, 15 Abs. 3 und 35 Abs. 1 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-263/08
Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening - Richtlinie 85/337/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-157/03
Comisión/España
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-423/07
Kommission / Spanien - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Baukonzessionen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-565/08
Kommission / Italien - Rechtsanwälte - Gebühren - Verpflichtung, zwingende …
- EuGH, 07.06.2007 - C-224/05
'Maatschap H. en J. van ''t Oever u.a.' - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-287/03
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-152/09
Grootes - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - …
- EuGH, 07.06.2007 - C-223/05
de Rooy - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -Richtlinie …
- EuGH, 07.06.2007 - C-225/05
van Middendorp