Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 19.02.2010

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18964
OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10 (https://dejure.org/2010,18964)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.03.2010 - 2 AR 6/10 (https://dejure.org/2010,18964)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. März 2010 - 2 AR 6/10 (https://dejure.org/2010,18964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 S 1 FamFG, § 273 S 1 FamFG, § 15 RPflG, FGG-RG
    Betreuungsverfahren: Zuständigkeit für die Abgabe an ein anderes Gericht unter Geltung des FGG - Reformgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionelle Zuständigkeit des Richters für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe des Betreuungsverfahrens, Zuständigkeit des Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Funktionelle Zuständigkeit des Richters für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 169
  • FamRZ 2010, 1371
  • Rpfleger 2010, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 2 AR 20/05

    Betreuungsverfahren: Unzulässigkeit der Vorlage eines Rechtspflegers zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10
    3 Es entsprach bereits der ständigen Rechtsprechung des Senats unter Geltung des FGG, dass die Entscheidung über eine Abgabe, eine Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht in Betreuungsverfahren dem Richter vorbehalten sei (vgl. Senat, OLGR 2008, 856 und FGPrax 2005, 216, jeweils m.w.N. zur insoweit h.A. in Rechtsprechung und Literatur sowie zur Gegenauffassung).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08

    Betreuungsverfahren: (Un-)Wirksamkeit der Verfügung eines Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10
    3 Es entsprach bereits der ständigen Rechtsprechung des Senats unter Geltung des FGG, dass die Entscheidung über eine Abgabe, eine Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht in Betreuungsverfahren dem Richter vorbehalten sei (vgl. Senat, OLGR 2008, 856 und FGPrax 2005, 216, jeweils m.w.N. zur insoweit h.A. in Rechtsprechung und Literatur sowie zur Gegenauffassung).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 1 AR 10/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Betreuungssache: Vorlage der Akten

    Der insoweit vertretenen Auffassung, nach der mit Blick auf die im Betreuungsverfahren bestehenden laufenden richterlichen Prüfungspflichten die Entscheidung über eine Abgabe, eine Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht stets durch den Richter zu treffen ist (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2010 169, 170; KG, FamRZ 1996, 1340; OLG München, FGPrax 2008, 67), folgt der Senat nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 19.02.2010 - 3 W 26/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8319
OLG Zweibrücken, 19.02.2010 - 3 W 26/10 (https://dejure.org/2010,8319)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.02.2010 - 3 W 26/10 (https://dejure.org/2010,8319)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 3 W 26/10 (https://dejure.org/2010,8319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 389 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) von nicht mehr als 600 EUR gerichteten Beschwerde

  • rechtsportal.de

    FamFG § 61 Abs. 1; FamFG § 389
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 169
  • NZG 2010, 794
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 03.11.2009 - 18 UF 243/09

    Kostengrundentscheidung: (Un-)Zulässigkeit der isolierten Anfechtung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.02.2010 - 3 W 26/10
    Auf den vermögensrechtlichen oder nichtvermögensrechtlichen Charakter des zugrundeliegenden, registerrechtlichen Hauptverfahrens kommt es nicht an (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2010, 383-384 für die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2010 - 16 WF 95/10

    Kostenentscheidung: Zulässigkeit der isolierten Beschwerde in einem

    Dies entspricht der einheitlichen Meinung in Rechtsprechung und Literatur und ergibt sich auch aus der gesetzlichen Begründung (BT-Drucksache 16/6308, S. 168; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 664; OLG Nürnberg NJW 2010, 1468; Hanseatisches Oberlandesgericht FamRZ 2010, 665; OLG Zweibrücken, B. v. 19.02.2010, 3 W 26/10 -juris-; OLG Oldenburg, B. v. 26.02.2010, 14 UF 175/09 -juris; Münchener Kommentar zur ZPO/FamFG/Koritz, 3. Auflage, § 61 FamFG Rn. 3; Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Auflage, § 58 FamFG Rn. 4; Hoppenz/Gottwald, Familiensachen, 9. Auflage, § 61 FamFG Rn. 5; Musielak/Borth, FamFG, 1. Auflage, § 61 FamFG Rn. 2; Johannsen/Althammer, Familienrecht, 5. Auflage, § 58 FamFG Rn. 10; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Auflage, § 58 FamFG Rn. 95).
  • OLG Brandenburg, 21.01.2020 - 7 W 4/20

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

    Diese weithin vertretene Auffassung (OLG Düsseldorf, NJOZ 2013, 404; OLG Rostock, BeckRS 2016, 3939, Rdnr. 5; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 208, 209; OLG Zweibrücken, NZG 2010, 794, 795; BeckRS 2016, 2585, Rdnr. 4; Bumiller/ Harders /Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 391 Rdrn. 5; Keidel- Heinemann, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 391 Rdnr. 6; BeckOK-FamFG- Schlögel, Stand: Okt. 2019, § 391 Rdnr. 10) hält Anfechtungen stand:.
  • KG, 06.12.2010 - 16 UF 151/10

    Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Es bezog sich auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Zweibrücken (3 W 26/10, 19.2.10) sowie Nürnberg (MDR 10, 403), die wiederum überhaupt nicht mit einer Fallgestaltung nach § 57 FamFG befasst waren, weil es sich nicht um Verfahren über einstweilige Anordnungen handelte.
  • OLG Rostock, 28.01.2016 - 1 W 65/14

    Handelsregistersache: Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine

    Das entspricht, soweit ersichtlich, der ganz h.M. in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20.08.2012 - 3 Wx 175/12, RPfleger 2012.683, Tz. 1, und vom 11.05.2012 - 3 Wx 97/11 u.a., juris, Rn. 11; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.02.2010 - 3 W 26/10, NZG 2010, 794, Rn. 1, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 61 Rn. 3 und Keidel/Heinemann, a.a.O., § 391 Rn. 6, jeweils m.w.N.; a.A. MünchKommFamFG/Krafka, § 391 Rn. 6 a.E.: § 391 Abs. 1 FamFG eröffne die Beschwerde uneingeschränkt, so dass sie unabhängig vom Beschwerdewert zulässig sei).
  • OLG Schleswig, 09.06.2010 - 2 W 90/10

    Aufhebung der Festsetzung eines Zwangsgeldes in Handelsregisterverfahren; Pflicht

    Der in § 61 Abs. 1 FamFG vorgesehene Beschwerdewert von 600, 00 EUR, der auch im Zwangsgeldverfahren maßgeblich ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Februar 2010 - 3 W 26/10 - bei juris), ist zwar vorliegend nicht erreicht.
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2012 - 3 Wx 97/11

    Gegenstandswert der Beschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs und die

    Demgemäß ist die Beschwerde - vorbehaltlich einer Rechtsmittelzulassung durch das Registergericht - nur zulässig, wenn das festgesetzte Zwangsgeld 600 EUR übersteigt (OLG Zweibrücken FGPrax 2010, S. 169; OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 208 ff.; Keidel-Heinemann, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 391 Rdnr. 6 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2012 - 3 Wx 196/11

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Anfechtung der Verwerfung des Einspruchs und

    Demgemäß ist die Beschwerde - vorbehaltlich einer Rechtsmittelzulassung durch das Registergericht - nur zulässig, wenn das festgesetzte Zwangsgeld 600 EUR übersteigt (OLG Zweibrücken FGPrax 2010, S. 169; OLG Schleswig FGPrax 2010, S. 208 ff.; Keidel-Heinemann, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 391 Rdnr. 6 m.w.Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2021 - 7 W 14/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aufforderung des Registergerichts zur

    Es wird darüber gestritten, ob bei der Anfechtung einer Zwangsgeldfestsetzung zur Ermittlung des Beschwerdewertes die Gebühren und Auslagen hinzuzurechnen sind (Keidel- Heinemann, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 391 Rdnr. 6) oder ob allein der Zwangsgeldbetrag maßgeblich sein soll (OLG Zweibrücken, NZG 2010, 794 f.; OLG Rostock, Beschl. v. 28. Januar 2016 - 1 W 65/14 -, BeckRS 2016, 3939).
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