Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 18.05.2004

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   BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03   

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https://dejure.org/2004,4801
BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03 (https://dejure.org/2004,4801)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.2004 - 1Z BR 112/03 (https://dejure.org/2004,4801)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 2004 - 1Z BR 112/03 (https://dejure.org/2004,4801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 1617a Abs. 2; ; BayObLGZ 2004 Nr. 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1617a Abs. 2
    Namenserteilung für ein Kind nach dem Tod von dessen sorgeberechtigter Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Name des Vaters nach Tod der Mutter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung eines Kindesnamens; Notwendige Voraussetzung für eine Rechtsanalogie; Wirksamkeit der Erteilung eines Kindesnamens eines übriggebliebenen Elternteils im Falle des Erhaltens des Sorgerechts erst nach dem Tod des anderen Elternteils; Möglichkeit der Beeinflussung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 235
  • FamRZ 2005, 126
  • BayObLGZ 2004, 108
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00

    Änderung des Familiennamens des Kindes bei nachträglicher Übertragung des

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03
    Der Vater, dem nach dem Tod der sorgeberechtigten Mutter, deren Namen das Kind trägt, die elterliche Sorge übertragen wird, kann dem Kind seinen eigenen Namen erteilen (Fortführung von BayObLG vom 4.7.2000, 1Z BR 48/00 = FamRZ 2000, 1435).

    Mit Beschluss vom 4.7.2000, 1Z BR 48/00 hat der Senat die analoge Anwendung des § 1617a Abs. 2 BGB bereits für den Fall entschieden, dass die Erteilung des Vaternamens nach Sorgerechtswechsel auf den Vater von beiden Elternteilen einvernehmlich betrieben wird (BayObLG FamRZ 2000, 1435 = StAZ 2000, 340; ebenso OLG Celle StAZ 2002, 11; LG Bremen NJW-RR 2000, 669; MünchKomm/von Sachsen Gessaphe BGB 4. Aufl. § 1617a Rn. 22; Bamberger/Roth/Enders BGB § 1617a Rn. 8; Palandt/ Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1617a Rn. 6).

    bb) Der Senat hat eine analoge Anwendung des § 1617a Abs. 2 BGB dann für möglich gehalten, wenn das Sorgerecht nachträglich auf den Elternteil übertragen wird, dessen Namen das Kind nach dem übereinstimmenden Willen der Eltern erhalten soll (BayObLG FamRZ 2000, 1435).

  • OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00

    Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes;

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03
    Der Senat bejaht die analoge Anwendung nunmehr auch für den hier gegebenen Fall, dass der Vater nach dem Tod der Mutter das Sorgerecht erhält und dem Kind seinen Namen erteilt; der Umstand, dass die Mutter nicht mehr zustimmen kann, steht der Wirksamkeit der Namenserteilung nicht entgegen (a.A. OLG Celle - Familiensenat - vom 24.4.2001, 15 UF 97/00 = StAZ 2002, 366).

    Soweit der Senat mit diesem Beschluss von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 24.4.2001, 15 UF 96/00 (StAZ 2002, 366) abweicht, liegen die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG nicht vor; denn die Entscheidung des dortigen Familiensenats ist nicht auf weitere Beschwerde ergangen.

  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03
    Die für eine Rechtsanalogie notwendige Voraussetzung - das Bestehen einer gesetzlichen Regelungslücke im Sinne planwidriger Unvollständigkeit (vgl. BGHZ 65, 300/302; NJW 1981, 1726/1727; 1988, 2109/2110) - liegt vor.
  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03
    Die für eine Rechtsanalogie notwendige Voraussetzung - das Bestehen einer gesetzlichen Regelungslücke im Sinne planwidriger Unvollständigkeit (vgl. BGHZ 65, 300/302; NJW 1981, 1726/1727; 1988, 2109/2110) - liegt vor.
  • BayObLG, 05.09.2002 - 1Z BR 91/02

    Einbenennung des Kindes ohne Einwilligung des verstorbenen Elternteils -

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03
    Das in § 1618 Satz 3 BGB normierte Einwilligungserfordernis des anderen Elternteils schützt nach Auffassung des Senats und der herrschenden Meinung nur dessen lebzeitige Interessen und entfällt mit seinem Tod (BayObLGZ 2002, 288 - Vorlage an den Bundesgerichtshof; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester BGB 13. Aufl. [2000] § 1618 Rn. 24; MünchKomm/von Sachsen Gessaphe § 1618 Rn. 18; weitere Nachweise, auch zur Gegenmeinung, bei BayObLGZ 2002, 288/290).
  • BGH, 05.02.1981 - III ZR 66/80

    Amtspflicht - Richter - Verwalter - Vergütungsanspruch - Ausfallanspruch -

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03
    Die für eine Rechtsanalogie notwendige Voraussetzung - das Bestehen einer gesetzlichen Regelungslücke im Sinne planwidriger Unvollständigkeit (vgl. BGHZ 65, 300/302; NJW 1981, 1726/1727; 1988, 2109/2110) - liegt vor.
  • OLG Frankfurt, 25.06.2001 - 20 W 201/00

    Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung durch Standesbeamten

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03
    Das in § 1618 Satz 3 BGB normierte Einwilligungserfordernis des anderen Elternteils schützt nach Auffassung des Senats und der herrschenden Meinung nur dessen lebzeitige Interessen und entfällt mit seinem Tod (BayObLGZ 2002, 288 - Vorlage an den Bundesgerichtshof; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester BGB 13. Aufl. [2000] § 1618 Rn. 24; MünchKomm/von Sachsen Gessaphe § 1618 Rn. 18; weitere Nachweise, auch zur Gegenmeinung, bei BayObLGZ 2002, 288/290).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00

    Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB nach

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03
    Das in § 1618 Satz 3 BGB normierte Einwilligungserfordernis des anderen Elternteils schützt nach Auffassung des Senats und der herrschenden Meinung nur dessen lebzeitige Interessen und entfällt mit seinem Tod (BayObLGZ 2002, 288 - Vorlage an den Bundesgerichtshof; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester BGB 13. Aufl. [2000] § 1618 Rn. 24; MünchKomm/von Sachsen Gessaphe § 1618 Rn. 18; weitere Nachweise, auch zur Gegenmeinung, bei BayObLGZ 2002, 288/290).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00

    Zur analogen Anwendung des § 1618 BGB nach Namenswechsel des sorgeberechtigten

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03
    Weitere Fälle der Namensangleichung aus Anlass eines Sorgerechtswechsels hat der Gesetzgeber nicht regeln wollen (vgl. Senatsbeschluss vom 30.5.2000, 1Z BR 11/00 = FamRZ 2001, 49).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 WF 46/99

    Soll dem Kind der Ehename der verwitweten und wiederverheirateten Mutter erteilt

    Auszug aus BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03
    Das in § 1618 Satz 3 BGB normierte Einwilligungserfordernis des anderen Elternteils schützt nach Auffassung des Senats und der herrschenden Meinung nur dessen lebzeitige Interessen und entfällt mit seinem Tod (BayObLGZ 2002, 288 - Vorlage an den Bundesgerichtshof; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 366; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1443; Staudinger/Coester BGB 13. Aufl. [2000] § 1618 Rn. 24; MünchKomm/von Sachsen Gessaphe § 1618 Rn. 18; weitere Nachweise, auch zur Gegenmeinung, bei BayObLGZ 2002, 288/290).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05

    Namensgebungsrecht des mit der Kindesmutter nicht verheirateten Vaters

    Das Oberlandesgericht möchte die angefochtenen Beschlüsse daher aufheben, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (StAZ 2004, 229) gehindert, nach der ein Vater, dem nach dem Tod der mit ihm nicht verheirateten alleinsorgeberechtigten Mutter die elterliche Sorge übertragen wird, dem Kind analog § 1617 a Abs. 2 BGB seinen eigenen Namen erteilen kann.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.05.2004 - 21 UF 67/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11818
OLG Celle, 18.05.2004 - 21 UF 67/04 (https://dejure.org/2004,11818)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.05.2004 - 21 UF 67/04 (https://dejure.org/2004,11818)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 21 UF 67/04 (https://dejure.org/2004,11818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 126
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2004 - 21 UF 67/04
    Denn die insoweit auch mit dem Grundgesetz in Einklang stehende gesetzliche Regelung ( § 1685 BGB ) gewährt den "lediglich" leiblichen Eltern (Großeltern pp.) als Teil der grundgesetzlich geschützten Familie zu Recht nicht den gleichen Schutz wie den gesetzlichen Eltern (Großeltern pp.), die sich kraft sozialer Bindungen bzw. gesetzlichem Zwang ihrer sozialen Verantwortung stellen (BVerfG - 1 BvR 1493/96 - Beschluss vom 9. April 2003, FamRZ 2003, 816 [BVerfG 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96] - 825).
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