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   OLG Stuttgart, 12.02.1981 - 8 W 598/80   

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OLG Stuttgart, 12.02.1981 - 8 W 598/80 (https://dejure.org/1981,20084)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.02.1981 - 8 W 598/80 (https://dejure.org/1981,20084)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - 8 W 598/80 (https://dejure.org/1981,20084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschwerdeberechtigung eines Standesbeamten in Legitimationsverfahren in Baden-Württemberg; Voraussetzungen für die Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung bei bestehender Ehelichkeitsvermutung

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1593, 1600a; PStG §§ 47, 70a
    Personenstandsrecht; Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung; Beschwerderecht des Standesbeamten in Baden-Württemberg.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 707
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.1981 - 8 W 598/80
    Die abweichenden Entscheidungen des Kammergerichts (JR 1949, 383) und des Oberlandesgerichts Hamm (JMBl NW 1952, 87) sind zu dem alten Recht des § 1718 BGB ergangen; wegen der durch das Nichtehelichengesetz insoweit gegebenen Rechtsänderung begründen sie keinen Abweichungsfall iSd § 28 Abs. 2 FGG (vgl. BGH NJW 1973, 417; im übrigen zum alten Recht wie hier BayObLG JW 1932, 2295; vgl. auch KG JW 1938, 1171).
  • OLG Dresden, 15.07.2003 - 20 UF 401/03

    Aufenthaltsbestimmungsrecht; elterliche Sorge; Gefährdung des Kindeswohls;

    Eine Gefährdung des Kindeswohls meint die begründete Besorgnis, dass bei Nichteingreifen des Gerichts das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird (OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707) oder - anders ausgedrückt -: eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhersehbare Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, 350; BayObLG FamRZ 1977, 473; DAVorm 1981, 897; DAVorm 1983, 78).

    Es besteht auch die gegenwärtige, begründete Besorgnis der Schädigung (vgl. hierzu: OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707; Staudinger-Coester, BGB, § 1666 Rdn. 80 m.w.N.; Palandt-Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1666 Rn.17 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 02.09.2013 - 3 UF 445/11

    Verbleib der Kinder bei den Pflegeeltern wegen Kindeswohlgefährdung

    Sie ist aber auch dann anzunehmen, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass bei Nichteingreifen des Gerichts das Wohl des Kindes, d.h. seine körperliche bzw. geistige Entwicklung bzw. sein Eigentum und Vermögen, beeinträchtigt würde (OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1557).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2012 - 3 UF 84/12

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentzug für Teilbereiche der elterlichen Sorge wegen

    Sie ist aber auch dann anzunehmen, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass bei Nichteingreifen des Gerichts das Wohl des Kindes, d.h. seine körperliche bzw. geistige Entwicklung bzw. sein Eigentum und Vermögen, beeinträchtigt würde (OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1557).
  • OLG Dresden, 25.04.2002 - 10 UF 260/01

    Anordnung einer Umgangspflegschaft wegen Vereitelung des Umgangs durch den

    Unter einer Gefährdung des Kindeswohls ist die begründete Besorgnis zu verstehen, dass bei Nichteingreifen des Gerichts das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird (OLG Nürnberg FamRZ 1981, 707) oder dass eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr vorliegt, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH FamRZ 1956, 350, 351; BayObLG FamRZ 1977, 473, 474).
  • BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 79/86

    Vaterschaftsanerkennung vor Feststellung der Nichtehelichkeit

    Der Senat teilt nicht die Rechtsauffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts, die allerdings einer in Rechtsprechung und Literatur verbreiteten Ansicht entspricht (vgl. OLG Stuttgart Amtsvormund 1981, 679 = FamRZ 1981, 707; MünchKomm/Mutschler § 1593 Rdn. 14 und § 1600b Rdn. 2 sowie Erg.
  • KG, 21.12.1988 - 24 W 5948/88

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Verwaltervergütung; Mehrheitsbeschluß;

    So hat der Senat in seinem unveröffentlichten Beschluß vom 21. März 1988 - 24 W 4552/87 - bezüglich einer durch Eigentümerbeschluß (in Gestalt der Verlängerung eines Verwaltervertrages) für den Verwalter festgesetzte Unkostenpauschale zu Lasten des Erwerbers von Wohnungseigentum zwar angenommen, daß der Verwalter insofern eigene Ansprüche gegen die Gemeinschaft hat, daß aber wegen Verstoßes zu § 16 Abs. 2 WEG nicht der Erwerber gesondert und allein in Anspruch genommen werden kann (im Anschluß an OLG Stuttgart, Justiz 1981, 208 = MDR 1981, 587 für die Erhebung einer Umzugspauschale; Weitnauer, WEG 7. Aufl., § 16 Rn. 13 c; Augustin in RGRK 12. Aufl., WEG § 16 Rn. 27).
  • OLG Jena, 10.08.2005 - 2 UF 257/05

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichtdurchführung eines zugesprochenen

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  • OLG Köln, 20.03.1998 - 14 Wx 4/98

    Eigenständiges Umgangsrecht der Großeltern nach bis zum 01.07.1998 geltendem

    Die Vorinstanzen sind rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß den Großeleltern nach bis zum 1.7.1998 geltendem Recht kein eigenständiges Umgangrecht zusteht (BayObLG FamRZ 1981, 707; BGH FamRZ 1983.1102, 1103; Staudinger/PeschelGutzeit, 12. Aufl. (1997), § 1634 Rn. 94 ff.; FamGB/Fehmel, 1634 Rn. 16; Johannsen/Henrich/Jaeger, 2. Aufl. (1993), § 1634 Rn. 11, jeweils m.w.N.).
  • LG Kassel, 02.04.1997 - 2 T 89/96
    Zwar ist allein der Umstand, dass zwischen den Eltern und den Großeltern erhebliche Spannungen bestehen, mögen diese auch von den Großeltern zuletzt durch die Strafanzeige gegen die Mutter des Kindes vertieft worden sein, kein ausschlaggebender Grund, einem Kind über Jahre hinweg jeden persönlichen Umgang mit den Großeltern zu verbieten (BayObLG, FamRZ 1981, 707; FamRZ 1982, 737 Nr. 442 [LS.]).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.1986 - 11 W 13/86
    Die hier vertretene Rechtsauffassung entspricht der überwiegenden Meinung (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1981, 707; Mutschler in MünchKomm, BGB § 1600b Rdn. 2; Massfeller/Hoffmann, PStG § 29 Rdn. 26; Gaul in Soergel, BGB 11. Aufl. § 1600b Rdn. 4; Odersky, NEG 4. Aufl. § 1600b Anm. III 3 = S. 67; Küchenhoff in Erman, BGB 7. Aufl. § 1600b Anm. 1; Peters, StAZ 1971, 292; Fischer, StAZ 1972, 25; Bökelmann, StAZ 1973, 252, 254; offen gelassen von OLG Düsseldorf StAZ 1974, 209).
  • AG München, 23.06.1982 - 85 F 1337/81

    Eröffnung der deutschen Gerichtsbarkeit bei Streitigkeiten über die

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