Rechtsprechung
AG Lahnstein, 18.10.1985 - 5 F 125/85 - UK |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckbarkeit eines Urteils eines Gemeindegerichts in Karlovac/Jugoslawien; Vollstreckbarkeit eines Urteils eines Gemeindegerichts der Teilrepublik Kroatien; Verfahren über die Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung als eine Familiensache; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lahnstein, 18.10.1985 - 5 F 125/85 - UK
- AG Lahnstein, 19.11.1985 - 5 F 125/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 560
- FamRZ 1986, 289
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 386/81
Zulässigkeit der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel
Auszug aus AG Lahnstein, 18.10.1985 - 5 F 125/85
Die Rechtslage ist insofern derjenigen in § 1629 Abs. 111 BGB vergleichbar, wonach bei Anhängigkeit der Ehesache Unterhaltsansprüche des Kindes von dem hierzu befugten Elternteil im eigenen Namen geltend zu machen sind (vergl. BGH, FamRZ 1983, Seite 806).passivlegitimiert ist (BGH, FamRZ 1983, Seite 806, AG Charlottenburg a.a.O.) - und zwar auch ohne Umschreibung des Titels nach § 727 ZPO - und andererseits auch richtigerweise das Kind und nicht der vertretungsberechtigte Elternteil im eigenen Namen die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben muß (OLG Köln, FamRZ 1985, Seite 626, 0LG Frankfurt, FamRZ 1983, Seite 1268) dann ist auch hier das Kind bei der Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels aktivlegitimiert.
Daß dies nach dem anzuwendenden jugoslawischen Recht (vergl. BGH FamRZ 1983 Seite 806) eventuell anders ist, hat er nicht nachgewiesen.
- OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85
Vollstreckungsklausel; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungserinnerung; Erinnerung …
Auszug aus AG Lahnstein, 18.10.1985 - 5 F 125/85
Sowohl das OLG Köln (FamRZ 1985, Seite 626) als auch das OLG Frankfurt (FamRZ 1983, Seite 1268) sind der vom Gericht geteilten Auffassung, daß nach Beendigung der gesetzlichen Prozeßstandschaft des § 1629 Abs. 111 BGB nicht mehr der Gläubiger, der den Titel in der gesetzlichen Prozeßstandschaft des § 1629 Abs. 111 BGB erstritten hat, die Zwangsvollstreckung betreiben kann, sondern nur noch das Kind.passivlegitimiert ist (…BGH, FamRZ 1983, Seite 806, AG Charlottenburg a.a.O.) - und zwar auch ohne Umschreibung des Titels nach § 727 ZPO - und andererseits auch richtigerweise das Kind und nicht der vertretungsberechtigte Elternteil im eigenen Namen die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreiben muß (OLG Köln, FamRZ 1985, Seite 626, 0LG Frankfurt, FamRZ 1983, Seite 1268) dann ist auch hier das Kind bei der Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels aktivlegitimiert.
- BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83
Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe
Auszug aus AG Lahnstein, 18.10.1985 - 5 F 125/85
Das Verfahren über die Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung stellt eine Familiensache dar, wenn der Titel eine Angelegenheit betrifft, die nach inländischem Verfahrensrecht als Familiensache zu behandeln ist (vergl. BGH FamRZ 1983, Seite 1008, 1009, FamRZ 1985, Seite 1018). - BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 46/85
Anfechtung einer Entscheidung des Oberlandesgerichts über die …
Auszug aus AG Lahnstein, 18.10.1985 - 5 F 125/85
Das Verfahren über die Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung stellt eine Familiensache dar, wenn der Titel eine Angelegenheit betrifft, die nach inländischem Verfahrensrecht als Familiensache zu behandeln ist (vergl. BGH FamRZ 1983, Seite 1008, 1009, FamRZ 1985, Seite 1018). - OLG Hamburg, 09.05.1984 - 15 WF 76/84
Zulässigkeit der Vollstreckung; Prozeßstandschaft; Titel wegen Kindesunterhalt; …
Auszug aus AG Lahnstein, 18.10.1985 - 5 F 125/85
Sowohl das OLG Köln (…a.a.O.) als auch das OLG Frankfurt (…a.a.O.) sind jedenfalls der Auffassung, daß mit Beendigung der Prozeßstandschaft des § 1629 Abs. 111 BGB die Durchführung der Zwangsvollstreckung durch den Elternteil, der den Titel erstritten hat, nicht mehr zulässig ist (anderer Auffassung KG, FamRZ 1984, Seite 505, 0LG Hamburg, FamRZ 1984, Seite 927, 928).
- BGH, 14.02.2007 - XII ZR 163/05
Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer slowenischen Entscheidung über den …
Die erforderliche Prozessführungsbefugnis der Kläger für das vorliegende Verfahren nach §§ 722, 723 ZPO (…vgl. Göppinger/Wax/Linke Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 3287) ist hier unabhängig von der Frage gegeben, ob die Mutter der Kläger den ursprünglichen Titel nach slowenischem Recht als deren Vertreterin oder im Wege der Prozessstandschaft erstritten hat (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1983, 1268; AG Lahnstein FamRZ 1986, 289, 290 zum jugoslawischen Recht; a.A. wohl OLG Stuttgart FamRZ 1999, 312 ff.).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 20.12.1985 - 2 UF 224/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 289
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 359/81
Umfang der Prozessführungsbefugnis nach § 1629 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.12.1985 - 2 UF 224/85
In einem solchen Falle liegt ein aufgrund gesetzlicher Vorschrift notwendig gewordener Parteiwechsel vor, mit der Folge, daß derselbe Prozeß - nur eben mit anderen Parteien - fortgesetzt wird (…vgl. zu dem Parteiwechsel allgemein Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 44. Aufl. § 263 Anm. 2 C a; speziell zu § 1629 Abs. 3 BGB Künkel, FamRZ 1984, 1062, 1064, und - zu dem umgekehrten Fall des Wegfalls der Prozeßführungsbefugnis gemäß § 1629 Abs. 3 BGB nach Eintritt der Volljährigkeit des betroffenen Kindes - BGH FamRZ 1983, 474 = EzFamR BGB § 1629 Nr. 1 = BGHF 3, 899).
- OLG Zweibrücken, 29.06.1987 - 2 WF 83/87
Unterhaltsberechtigter; Unterhaltszahlung; Familienrechtlicher Unterhalt; …
Für den Fall, daß inzwischen das Ehescheidungsverfahren beendet sein sollte, und der Klägerin das alleinige Sorgerecht über das gemeinschaftliche Kind der Parteien zustehen sollte, wird das Amtsgericht gegebenenfalls gemäß § 139 ZPO auf eine - erneute - Änderung der Klage im Wege des Parteiwechsels hinzuwirken haben (vgl. die zu ähnlichen Fragen dieses Problemkreises einschlägige Senatsentscheidung vom 20. Dezember 1985 - FamRZ 1986, 289).