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   BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 6/85   

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https://dejure.org/1986,639
BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 6/85 (https://dejure.org/1986,639)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1986 - IVb ZR 6/85 (https://dejure.org/1986,639)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - IVb ZR 6/85 (https://dejure.org/1986,639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 1606, 1671
    Zulässigkeit der Freistellung eines Elternteils von Kindersunterhaltsansprüchen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Vereibarung über die Freistellung von Unterhaltsansprüchen gemeinschaftlicher Kinder anläßlich der Scheidung verbunden mit der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Freistellenden - Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen Ehegatten für den Fall der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarung der Freistellung von Unterhaltsansprüchen ehelicher Kinder gegen Übertragung des Sorgerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1167
  • NJW-RR 1986, 562 (Ls.)
  • MDR 1986, 566
  • FamRZ 1986, 444
  • Rpfleger 1986, 222
  • JR 1986, 324
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 9/83

    Zusage der Nichtausübung des Umgangsrechts gegen Freistellung von der

    Auszug aus BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 6/85
    So hat der Senat eine Vereinbarung als sittenwidrig angesehen, bei der die zugesagte Unterhaltsfreistellung einen ständigen Anreiz bieten konnte, ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes aus finanziellen Gründen von der Ausübung des (generell unverzichtbaren) Umgangsrechtes abzusehen (Urteil vom 23. Mai 1984 - IVb ZR 9/83 - FamRZ 1984, 778 = JR 1984, 499 mit Anmerkung Göppinger).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Allerdings hat er die Sittenwidrigkeit einer Freistellung bei gleichzeitiger Übertragung der elterlichen Sorge auf den Freistellenden verneint, wenn sich die Sorgeregelung im Einklang mit dem Kindeswohl befindet (vgl. BGH, FamRZ 1986, S. 444).
  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 338/17

    Statthaftigkeit eines isolierten Drittwiderantrags zur Geltendmachung eines

    Zwar steht dies einer Freistellung von Unterhaltsansprüchen - auch solchen gemeinschaftlicher Kinder - nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 1986 - IVb ZR 6/85 - FamRZ 1986, 444, 445).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2007 - 4 LA 94/07

    Freistellung von der Unterhaltspflicht im Sinne eines planwidrigen Ausfalls von

    Die zwischen den Eltern verabredete Freistellung von Unterhaltsansprüchen eines gemeinschaftlichen Kindes ist nämlich als Erfüllungsübernahme anzusehen; aufgrund einer solchen Abrede kann der von dem Kind auf Unterhalt in Anspruch genommene Elternteil von dem anderen verlangen, dass er den Anspruch des Kindes befriedigt (vgl. BGH, Urt. v. 15.1.1986 - IV b ZR 6/85 -, NJW 1986, S. 1167).
  • BGH, 29.11.2023 - XII ZB 531/22

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen; Vereinbarung von Gütertrennung gemäß

    Mit Blick auf die Sorgeregelung unter Ziffer II. g des Ehevertrags wird zudem zu berücksichtigen sein, dass eine Vereinbarung der Eltern über die elterliche Sorge, die ohne Rücksicht auf das Wohl der gemeinsamen Kinder getroffen wird, gegen die guten Sitten verstoßen kann (vgl. Senatsurteil BGH Urteil vom 15. Januar 1986 - IVb ZR 6/85 - FamRZ 1986, 444, 445 mwN).
  • OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, konkludente Annahme einer Abtretung,

    Die zwischen den Eltern verabredete Freistellung von Unterhaltsansprüchen gemeinschaftlicher Kinder ist vielmehr eine Erfüllungsübernahme, mit der der vom Kind in Anspruch genommene Elternteil vom anderen verlangen kann, dass dieser den Anspruch des Kindes befriedigt (Hoppenz/Hülsmann, Familiensachen, 8. Auflage, § 1616, Rdnr. 4; BGH, FamRZ 1986, 444).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 13 UF 64/18

    Abänderung eines Unterhaltstitels Präklusion von Vorbringen Verschärfte

    Derartige Vereinbarungen sind zwar zulässig, das Kind ist hieran aber nicht gebunden und kann trotzdem den Kindesunterhalt einklagen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1986 - IVb ZR 6/85 -, juris; Viefus aaO, Rn. 35; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 03. Juli 2008 - 1 UF 141/08 -, Rn. 73, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 866).
  • BFH, 25.01.1996 - III R 137/93

    Unterhaltserfüllung und Anspruch auf (halben) Kinderfreibetrag, wenn ein

    Sie ist allerdings als Erfüllungsübernahme (§ 329 BGB) anzusehen; aufgrund einer solchen Abrede kann der von den Kindern auf Unterhalt in Anspruch genommene freigestellte Elternteil von dem anderen Elternteil verlangen, daß dieser den Anspruch der Kinder befriedigt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 1986 IVb ZR 6/85, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 1167).
  • VG Aachen, 16.03.2015 - 2 K 263/13

    Unterhaltszahlung; Sparkonto; Einzahlung auf Sparkonto; Freistellungsvereinbarung

    Der "freigestellte" Elternteil kann auf Grund der getroffenen Vereinbarung von dem anderen Elternteil die Befriedigung des Unterhaltsanspruchs des Kindes verlangen bzw. hat im Fall etwa einer Verurteilung zu Unterhaltsleistungen einen Erstattungsanspruch gegenüber dem freistellenden Elternteil, vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 15. Januar 1986 - IV b ZR 6/85 -, juris; Diederichsen in Palandt, BGB, 72. Auflage, 2013, § 1606 Rz. 22.
  • BFH, 24.03.2006 - III R 57/00

    Kinderfreibetrag - "Freikaufen" von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kind

    Das Verbot, auf künftigen Unterhalt zu verzichten (§ 1614 Abs. 1 BGB), steht dem nicht entgegen, weil der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seine Eltern durch die Vereinbarung unberührt bleibt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 1986 IVb ZR 6/85, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 1167).
  • BFH, 27.10.2004 - VIII R 11/04

    Übertragung des Kinderfreibetrages

    Eine zwischen Eltern vereinbarte Freistellung von Unterhaltsansprüchen gemeinschaftlicher Kinder ist als Erfüllungsübernahme (§§ 329, 415 Abs. 3 BGB) anzusehen; sie ist nicht unwirksam, sondern zulässig, weil sie den Anspruch des Kindes gegen den freigestellten Elternteil unberührt lässt und deshalb nicht gegen § 1614 Abs. 1 BGB verstößt, wonach auf Kindesunterhalt nicht für die Zukunft verzichtet werden kann (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 1. Oktober 1985 IVb ZR 6/85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1986, 1167, unter II.2. der Gründe; BFH-Urteil vom 25. Januar 1996 III R 137/93, BFHE 179, 409, BStBl II 1997, 21).
  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 31/88

    Abtretung des Anspruchs auf Freistellung von Unterhaltspflichten eines

  • VG Aachen, 26.01.2012 - 2 K 384/10

    Wirksamkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen Elternteilen hinsichtlich

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 18 WF 257/05

    Kindesunterhaltsklage gegen einen Elternteil: Bedeutung einer

  • OLG Saarbrücken, 24.09.2003 - 9 UF 123/02

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage bezüglich Unterhalt

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2000 - 2 UF 23/99

    Ehegattenunterhalt - sittenwidrige Vereinbarung

  • VG Düsseldorf, 26.02.2010 - 21 K 8176/09

    Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschussrecht Freistellungsvereinbarung

  • VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 3 K 11.1298

    Freistellungsvereinbarung; Vermögenseinsatz; Alleinerziehung; Umgangsrecht

  • FG Hamburg, 07.03.2002 - II 331/01

    Geschiedene Ehegatten: Übernahme der Barunterhaltspflicht gegenüber den

  • FG Köln, 10.08.2004 - 6 K 77/02

    Notwendige Beiladung eines Elternteils im Fall der Übertragung des hälftigen

  • KG, 15.06.1995 - 16 UF 8095/94

    Zahlung eines monatlichen Trennungsgeldes ; Anspruch auf Unterhalt

  • OLG Frankfurt, 12.03.1986 - 1 UF 278/85
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