Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
| Titel 3 - Versprechen der Leistung an einen Dritten (§§ 328 - 335) |
Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.
Rechtsprechung zu § 329 BGB
107 Entscheidungen zu § 329 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10
Zustimmung zur Vertragsübernahme verweigert: Erfüllungsübernahme!
- BGH, 23.05.1980 - V ZR 85/79
Heilung von Beurkundungsmangel; Erfüllungsübernahme
- BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
Familienrecht - Konkludentes Freistellungsversprechen zugunsten des Vaters?
- KG, 26.07.2004 - 24 W 87/03
Wohnungseigentum - Nachzahlung für Wirtschaftsjahr
- BGH, 29.03.2007 - IX ZR 108/05
Vertrag zu Gunsten Dritter durch die Übernahme von Rechtsanwaltskosten
- OLG Hamburg, 27.01.1999 - 4 U 189/98
- BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 486/90
Widerruf einer Unterstützungskassenverordnung
- AG Köln, 02.04.2012 - 142 C 443/11
- OLG Brandenburg, 08.02.2012 - 3 U 111/11
Insolvenzrecht - Vermieter insolvent : Miete an Insolvenzverwalter zu zahlen!
- LG Göttingen, 18.08.2011 - 8 S 2/11
(Restschuldversicherung: Anspruch auf Rückerstattung des nicht verbrauchten ...
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