Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
Titel 3 - Versprechen der Leistung an einen Dritten (§§ 328 - 335) |
Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.
Rechtsprechung zu § 329 BGB
265 Entscheidungen zu § 329 BGB in unserer Datenbank:
- OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
Umweltschutz; Zur Auslegung eines von der Kostenlast der Altlastensanierung im ...
- OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 13 UF 21/22
Barunterhaltsverpflichtung des Kindesvaters bei durch Samenspende gezeugtem Kind; ...
- BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20
Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Koblenz, 09.06.2020 - 3 U 762/19
Zahlungsansprüche des Insolvenzverwalters aus erbrachter Arbeitnehmerüberlassung; ...
- OLG Koblenz, 09.06.2020 - 3 U 762/19
- BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
Verbindlichkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich ...
- BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10
Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten ...
- BGH, 29.03.2007 - IX ZR 108/05
Vertrag zu Gunsten Dritter durch die Übernahme von Rechtsanwaltskosten
- VG Würzburg, 17.03.2022 - W 3 K 21.759
Leben des Kindes bei einem Elternteil iSd § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG
- FG Düsseldorf, 11.11.2020 - 4 K 1109/19
Wiederaufleben von Abgabenforderungen des Hauptzollamts infolge Anfechtung
- OLG Köln, 14.01.2021 - 7 U 2/20
Notarhaftung, Vertragsgestaltung, Schuldübernahme, Kaufvertrag