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   OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17   

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OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17 (https://dejure.org/2021,49954)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.12.2021 - 4 KO 700/17 (https://dejure.org/2021,49954)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 4 KO 700/17 (https://dejure.org/2021,49954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 104a; VwGO § 40; VwGO § 43; URG Art 1§ 4 Abs 3; ZPO § 256 Abs 2; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 329; VwVfG § 59; VwVfG § 37
    Umweltschutz; Zur Auslegung eines von der Kostenlast der Altlastensanierung im Kalibergbau nach Art. 1 § 4 Abs. 3 URG n. F. freistellenden Vertrages, zu dessen Umfang und zur Geschäftsgrundlage; Verwaltungsrechtsweg; gemischter Vertrag; Vertragsauslegung; Fortschreibung; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zur Auslegung eines von der Kostenlast der Altlastensanierung im Kalibergbau nach Art. 1 § 4 Abs. 3 URG n. F. freistellenden Vertrages, zu dessen Umfang und zur Geschäftsgrundlage

  • Justiz Thüringen

    Art 104a Abs 1 GG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 43 Abs 2 S 1 VwGO, Art 1 § 4 Abs 3 URaG, § 256 Abs 2 ZPO
    Auslegung eines von der Kostenlast der Altlastensanierung im DDR-Kalibergbau freistellenden Vertrages, zu dessen Umfang und zur Geschäftsgrundlage

Kurzfassungen/Presse

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Freistellung von Sanierungskosten nach dem Umweltrahmengesetz, Vertragsanpassung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 714
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Weimar, 05.11.2014 - 7 K 849/11

    Freistellung von Altlasten im Bergbau nach dem Umweltrahmengesetz; Anforderungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
    Der Gesetzgeber hat durch die Verwendung des Wortes "kann" die Regelung als eine Vorschrift konzipiert, die der Behörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einen Ermessensspielraum einräumt (vgl. zum Ganzen VG Weimar, Urteil vom 5. November 2014 - 7 K 849/11 - juris m. w. N. und zur Auslegung als Ermessenvorschrift auch OVG Berlin, Beschluss vom 14. Februar 2000 - 2 N 20.99 - juris und OVG MV, Urteil vom 8. März 2006 - 3 L 110/97 - juris Rn. 95 ff.).

    Denn bei der Antragsfrist des Art. 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 URG handelt es sich um eine (materielle) Ausschlussfrist (so ausdrücklich VG Weimar, Urteil vom 5. November 2014 - 7 K 849/11 We - juris Rn. 107 und Müggenborg, NVwZ 1992, 845/851).

    Die durch das Hemmnissebeseitigungsgesetz nur im Hinblick auf die Erweiterung der Freistellungsmöglichkeit von privatrechtlichen Ansprüchen einmalig verlängerte Antragsfrist zwang potenzielle Investoren zu einer zeitnahen Entscheidung und muss damit als Instrumentarium für einen raschen wirtschaftlichen Anschub in den neuen Bundesländern verstanden werden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2006 - OVG 11 B 3.05 - juris Rn. 21; VG Weimar, Urteil vom 5. November 2014 - 7 K 849/11 We - juris Rn. 99).

    Ob jedoch Sanierungsmaßnahmen freistellungsfähig sind, zu denen der Bergbaubetrieb bereits gemäß (Abschluss-) Betriebsplan und nicht erst aufgrund ordnungsrechtlicher Verfügung verpflichtet ist, ist zweifelhaft (insoweit kritisch: Müller/Süß, Zur Anwendbarkeit von Artikel 1 § 4 Abs. 3 des Umweltrahmengesetzes im Zusammenhang mit der Sanierung stillgelegter Braunkohletagebaue in den neuen Bundesländern, altlasten spektrum 1996, 135 - 137; VG Weimar, Urteil vom 5. November 2014 - 7 K 849/11 We - juris Rn. 92 ff. differenzierend für "bergbauliche Tätigkeiten"; zwischen Umweltschäden vor dem 1. Juli 1990 und weitergehenden bergrechtlichen Verpflichtungen unterscheidend: Spießhofer, DB 1995, 1897/1899; vgl. auch Vermerk THA, Vertragsmanagement vom 16. August 1995 in GA Band XIV Blatt 2813 - 2823, in dem diese Frage als klärungsbedürftig angesehen wird).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 3.05
    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
    Von daher liegt auf der Hand, dass nur auf der Grundlage des innerhalb der Frist bezeichneten Investitionsvorhabens entschieden werden kann, ob es mit Blick auf die anderen berührten Interessen eine Freistellung von der Sanierungsverantwortlichkeit rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juli 2011 - 7 B 25/11 - juris Rn. 16, vom 20. Dezember 2006 - 7 B 42/06 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2006 - OVG 11 B 3.05 - juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 L 29/02 - LKV 2004, 477; Kloepfer/Kröger, Haftungsfreistellung für "Altlasten" in den neuen Bundesländern, DÖV 1991, 989/991; BT-Drs.

    Die durch das Hemmnissebeseitigungsgesetz nur im Hinblick auf die Erweiterung der Freistellungsmöglichkeit von privatrechtlichen Ansprüchen einmalig verlängerte Antragsfrist zwang potenzielle Investoren zu einer zeitnahen Entscheidung und muss damit als Instrumentarium für einen raschen wirtschaftlichen Anschub in den neuen Bundesländern verstanden werden (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2006 - OVG 11 B 3.05 - juris Rn. 21; VG Weimar, Urteil vom 5. November 2014 - 7 K 849/11 We - juris Rn. 99).

  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
    Sie ist unzulässig, wenn sie ein Rechtsverhältnis betrifft, das zum Streitgegenstand gehört und hinsichtlich dessen ohnehin Rechtskraft eintritt, oder wenn sie ein Rechtsverhältnis betrifft, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung nicht abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1971 - 8 C 6.69 - BVerwGE 39, 135/138).

    Zweck der Zwischenfeststellungsklage ist die Ausdehnung der Rechtskraft auf ein dem Anspruch zugrunde liegendes Rechtsverhältnis, das sonst von der Rechtskraft nicht erfasst würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1971 - 8 C 6.69 - BVerwGE 39, 135/138).

  • OVG Berlin, 14.02.2000 - 2 N 20.99
    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
    Der Gesetzgeber hat durch die Verwendung des Wortes "kann" die Regelung als eine Vorschrift konzipiert, die der Behörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einen Ermessensspielraum einräumt (vgl. zum Ganzen VG Weimar, Urteil vom 5. November 2014 - 7 K 849/11 - juris m. w. N. und zur Auslegung als Ermessenvorschrift auch OVG Berlin, Beschluss vom 14. Februar 2000 - 2 N 20.99 - juris und OVG MV, Urteil vom 8. März 2006 - 3 L 110/97 - juris Rn. 95 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2006 - 3 L 110/97
    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
    Der Gesetzgeber hat durch die Verwendung des Wortes "kann" die Regelung als eine Vorschrift konzipiert, die der Behörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einen Ermessensspielraum einräumt (vgl. zum Ganzen VG Weimar, Urteil vom 5. November 2014 - 7 K 849/11 - juris m. w. N. und zur Auslegung als Ermessenvorschrift auch OVG Berlin, Beschluss vom 14. Februar 2000 - 2 N 20.99 - juris und OVG MV, Urteil vom 8. März 2006 - 3 L 110/97 - juris Rn. 95 ff.).
  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
    Eine Zwischenfeststellungsklage ist statthaft, wenn ein Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten streitig und von der Feststellung dieses Rechtsverhältnisses die Entscheidung in der Hauptsache abhängt, also vorgreiflich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - 7 C 5/11 - juris).
  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
    Geschäftsgrundlage eines Vertrages können Umstände oder rechtliche Bedingungen sein, deren Bestand die Vertragspartner als gemeinsame Grundlage des Vertrages angenommen und deren Fortbestand sie fraglos vorausgesetzt haben, ohne diese tatsächlichen Umstände oder rechtlichen Bedingungen zum Vertragsinhalt gemacht zu haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 8 C 4/11 - juris Rn. 60).
  • BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
    Eine Auslegung des Vertrages in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB ist nicht deshalb entbehrlich, weil sich ein übereinstimmender Wille der Vertragsparteien feststellen ließe, der dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vorginge (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - VII ZR 174/92 - juris).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09

    KD

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
    Bei der Auslegung des Freistellungsvertrages ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Zweifel der Auslegung der Vorzug gebührt, die die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts vermeidet (st. Rspr. des BGH, vgl. Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 93/09 - juris m. w. N.).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
    Dazu gehört u. U. auch die Entstehungsgeschichte einer vertraglichen Vereinbarung, jedenfalls soweit Entwürfe existieren oder Vorbesprechungen geführt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2002 - IX ZR 199/00 - juris Rn. 12 m. w. N., vgl. allgemein zur Auslegung von Verträgen und zur Anwendung des § 157 BGB insbesondere die Kommentierung von Armbrüster in: Erman, BGB, 16. Auflage 2020, § 157 BGB).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

  • BGH, 22.07.2021 - VII ZR 113/20

    Negative Feststellungsklage betreffend die Feststellung des Nichtbestehens von

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

  • BGH, 01.10.2013 - XI ZR 28/12

    Widerruf einer Subventionsbewilligung: Zuständigkeit eines Landesministers zur

  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für

  • BVerwG, 09.03.2016 - 3 B 23.15

    Zuschlag für Brustzentrum; Versorgungsauftrag eines Krankenhauses

  • BVerwG, 27.03.2013 - 6 B 50.12

    Abberufung von der Abteilungsleitung eines Universitätsklinikums; Auslegung von

  • BVerwG, 25.07.2011 - 7 B 25.11

    Antragsfrist für Altlastenfreistellung

  • BVerwG, 20.12.2006 - 7 B 42.06

    Die Klägerin begehrt die Freistellung von ihrer Verantwortlichkeit für Schäden an

  • OVG Sachsen, 05.01.1999 - 3 S 619/97
  • OVG Sachsen, 09.01.1998 - 1 S 7/98

    Beschwerde; Prozeßkostenhilfe; Vermögensgesetz; PKH- Entscheidung; Rechtsmittel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2004 - 2 L 29/02
  • VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13

    Freistellung von der Kostenlast nach Art. I § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz (juris:

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