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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.12.1987 - 17 WF 434/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2724
OLG Stuttgart, 01.12.1987 - 17 WF 434/87 (https://dejure.org/1987,2724)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.12.1987 - 17 WF 434/87 (https://dejure.org/1987,2724)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Dezember 1987 - 17 WF 434/87 (https://dejure.org/1987,2724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1360a, 1602, 1610; EGBGB Art. 18
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt wegen Ausbildung zu einem künstlerischen Beruf (hier: Komponist) und auf Prozeßkostenvorschuß.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Volljähriges Kind; Selbsterhaltungsfähigkeit; Unterhalt für Berufsausbildung; Künstlerische Ausbildung; Ausbildungsunterhalt; Prozeßkostenvorschuß; Klage gegen Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1610

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 758
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 14/83

    Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß unter geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1987 - 17 WF 434/87
    Im deutschen Recht wurde die ursprünglich güterrechtliche Herleitung einer Prozeßkostenvorschußpflicht unter Ehegatten durch das am 1. Juli 1958 in Kraft getretene Gleichberechtigungsgesetz durch eine unterhaltsrechtliche ersetzt (§§ 1360a Abs. 4, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB; vgl. im einzelnen BGHZ 89, 33 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 1 = BGHF 3, 1344).

    Dieser Gesetzesänderung ist keine allgemeine Bedeutung für jedes Unterhaltsrechtsverhältnis beizumessen, zumal der Gesetzgeber inzwischen sogar erwogen hatte, die Prozeßkostenvorschußpflicht selbst unter Ehegatten abzuschaffen; so hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 89, 33 = EzFamR BGB § 1360a Nr. 1 = BGHF 3, 1344) die Ausdehnung der Vorschußpflicht auf geschiedene Ehegatten - deren unterhaltsrechtliche Beziehungen von dem Prinzip der Eigenverantwortung geprägt sind - abgelehnt.

    Die Prozeßkostenvorschußpflicht trägt ersichtlich dem Gedanken der Mitverantwortung Rechnung, der sich aus der Ehebindung ergibt; eine entsprechende Anwendung des § 1360a Abs. 4 BGB außerhalb von § 1361 BGB kann deshalb allenfalls dort in Betracht gezogen werden, wo die unterhaltsrechtliche Beziehung Ausdruck besonderer - derjenigen unter Ehegatten vergleichbarer - Verantwortung des Verpflichteten für den Berechtigten ist (BGHZ 89, 33, 39 = Ez- FamR BGB § 1360a Nr. 1 = BGHF 3, 1344 unter Hinweis auf Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts § 21 IV 2; dort ist weiter verwiesen auf § 41 VII 5, wonach Prozeßkostenvorschüsse ausschließlich die Eltern ihren minderjährigen unverheirateten Kindern zu leisten haben).

  • BGH, 22.05.1957 - IV ZR 74/57

    Vollstreckungsgegenklage gegen einstweilige Anordnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1987 - 17 WF 434/87
    Dahinstehen kann, ob dieser überwiegend prozessual zu begründenden Rechtsauffassung - die einstweilige Anordnung entscheidet nicht über den Anspruch, sondern schafft nur eine einstweilige Vollstreckungsmöglichkeit (BGHZ 24, 269) - nunmehr etwa Art. 18 EGBGB n.F. entgegensteht, der nicht autonomes deutsches internationales Privatrecht enthält, sondern die inländische Wiederholung des Haager Unterhaltsstatutübereinkommens 1973 (und 1956), so daß die Qualifikation nicht, wie regelmäßig, dem deutschen materiellen Recht folgt, sondern durch Auslegung des Haager Unterhaltsstatutübereinkommens selbst sowie des hiermit im Zusammenhang stehenden Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommens 1973 zu gewinnen ist, denn weder das deutsche, noch das niederländische Recht geben dem 25-jährigen Kläger einen Anspruch gegen den Vater auf Prozeßkostenvorschuß.
  • OLG Karlsruhe, 19.11.1985 - 16 WF 220/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.12.1987 - 17 WF 434/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in dem Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung - die allein hier zu einer alsbaldigen Durchsetzung eines Anspruchs auf Prozeßkostenvorschuß anstelle Prozeßkostenhilfe geeignet wäre - auch bei Auslandsberührung das deutsche Sachrecht anzuwenden (Justiz 1979, 229; ebenso OLG Karlsruhe Justiz 1986, 48).
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 5 W 2/94

    Prozeßkostenvorschuß der Eltern für volljähriges Kind - Prozeßkostenhilfe,

    Die eine Prozeßkostenvorschußpflicht gegenüber volljährigen Kindern generell ablehnende Gegenansicht (OLG Stuttgart FamRZ 1988, 758), vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Nürnberg, 17.01.1996 - 11 WF 3848/95

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines Volljährigen; Gewährung von

    Teilweise wird in der Rechtsprechung und der Literatur ein Prozeßkostenvorschußanspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern jedoch abgelehnt (so OLG Stuttgart FamRZ 1988, 758 und OLG Hamm FamRZ 1995, 1008 mit Literaturhinweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91

    Anspruch; Elternunabhängige Förderung; Auszubildender; Kolleg; Hochschulreife;

    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.1997 - 6 UF 4/97

    Prozeßkostenvorschußanspruch des volljährigen Kindes

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das volljährige Kind - wie vorliegend die Klägerin - noch keine selbständige Lebensstellung erreicht hat (vgl. 9. Senat, Beschlüsse vom 20. Dezember 1982 - 9 WF 103/82 - und vom 20. Juni 1986 - 9 WF 102/86, OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 1241 f, OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698 f, OLG München, FamRZ 1993, 821 f, OLG Köln, FamRZ 1994, 1409 , OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 147 1, OLG Celle, FamRZ 1986, 82; LG Bremen, FamRZ 1992, 983, 984; Zöller/Philippi, a.a.O., § 621 f , Rz. 9, MünchKomm/Köhler, BGB , § 1610 , Rz. 15, Palandt/Diederichsen, BGB , 56. Aufl., § 1610 , Rz. 33; RGRK/Mutschler, BGB , 12. Aufl., § 1610 , Rz. 20; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl., Rz. 377; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., Teil IV, Rz. 66, 67; Göppinger/Vogel, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rz. 2652, Rahm/Künkel, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens, IV, Rz. 531, 6; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 3. Aufl., § 6, Rz. 24, a.A.: OLG Hamm, FamRZ 1995, 1008 , OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758 f, LG Heilbronn, FamRZ 1993, 465 f, Erman/Heckelmann, BGB , § 1360a , Rz. 22, Soergel/Lange, BGB , 11. Aufl., § 1610 , Rz. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.11.1987 - 8 UF 106/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,8129
OLG Schleswig, 24.11.1987 - 8 UF 106/87 (https://dejure.org/1987,8129)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.11.1987 - 8 UF 106/87 (https://dejure.org/1987,8129)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. November 1987 - 8 UF 106/87 (https://dejure.org/1987,8129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1602, 1610; AFG § 40
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt; vom Arbeitsamt gewährte Berufsausbildungsbeihilfe als anrechenbares Einkommen.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 758 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 30/84

    Anrechnung von darlehnsweise gewährten Leistungen nach dem

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.1987 - 8 UF 106/87
    Zu den anrechenbaren Einkünften der Klägerin gehört auch die von dem Arbeitsamt gewährte Berufsausbildungsbeihilfe; sie ist nach Ansicht des Senats zu vergleichen mit BAföG- Leistungen an Studierende, welche ebenfalls auf den Bedarf anzurechnen sind (BGH FamRZ 1985, 916, 917 = EzFamR BGB § 1610 Nr. 4 = BGHF 4, 1086; Diederichsen in Palandt, BGB 46. Aufl. § 1602 Anm. 2c).
  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14

    Prozesskostenhilfe ist auch dann zu gewähren, wenn die Entscheidung in der

    Für die dem Beschwerdeführer nach dem SGB III gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe liegt es danach nahe, mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu differenzieren: Wird die Berufsausbildungsbeihilfe als Vorauszahlung geleistet, dürfte es sich um eine nicht bedarfsdeckende subsidiäre Sozialleistung handeln, da gemäß § 68 Abs. 2 SGB III ein Anspruch der oder des Auszubildenden auf Unterhaltsleistungen gegen die Eltern bis zur Höhe des anzurechnenden Unterhaltsanspruchs mit der Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe auf die Agentur für Arbeit übergeht; nur im Falle einer endgültigen Bewilligung dürfte die Berufsausbildungsbeihilfe als bedarfsdeckendes Einkommen der oder des Auszubildenden anzurechnen sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24. November 1987 - 8 UF 106/87 -, SchlHA 1988, S. 53; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Juni 1988 - 14 UF 195/87 -, BeckRS 2010, 26302; jeweils zu der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 40 AFG).
  • OLG München, 26.08.1991 - 26 UF 601/91

    Minderung der Unterhaltsbedürftigkeit bei Zahlung von Ausbildungsgeld an

    Dieser Ansicht sind die Gerichte nur mit der Einschränkung gefolgt, daß eine Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch lediglich für den Fall ausscheide, daß das Arbeitsamt tatsächlich übergeleitet habe, bzw. noch überleiten könne ( SchlHOLG SchlHA 1988, S. 53; OLG Oldenburg FamRZ 1989, S. 531, 532; AG Brühl FamRZ 1990, S. 7831 784).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.11.1987 - 16 UF 58/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4874
OLG Karlsruhe, 26.11.1987 - 16 UF 58/87 (https://dejure.org/1987,4874)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.11.1987 - 16 UF 58/87 (https://dejure.org/1987,4874)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. November 1987 - 16 UF 58/87 (https://dejure.org/1987,4874)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1602
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbedürftigkeit eines nicht in Berufsausbildung befindlichen und nicht erwerbstätigen Kindes; Erwerbsobliegenheit eines minderjährigen Kindes.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 758
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.1987 - 16 UF 58/87
    Einer besonderen Mahnung der Klägerin bedurfte es nach Treu und Glauben nicht, weil der Beklagte seine Unterhaltszahlungen vollständig eingestellt und erklärt hatte, er werde in Zukunft keinen Unterhalt mehr an die Klägerin entrichten (vgl. BGH FamRZ 1983, 352, 354 = BGHF 3, 825).
  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.1987 - 16 UF 58/87
    Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Auszubildenden entspricht (BGH FamRZ 1977, 629).
  • OLG Koblenz, 28.10.1980 - 15 UF 170/80

    Mehrkosten; Unterhalt; Unterhaltsbedarf; Internat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.11.1987 - 16 UF 58/87
    Während ein Teil der Literatur die Erwerbspflicht verneint (vgl. BGB-RGRK/Mutschler, 12. Aufl. § 1602 Rdn. 29; vgl. auch Köhler, aaO § 1602 Rdn. 32), bejaht eine andere Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum eine Erwerbsverpflichtung (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1981, 300; Göppinger/Kindermann, Unterhaltsrecht 5. Aufl. Rdn. 1019; wohl auch Köhler in MünchKomm, aaO § 1602 Rdn. 10; ders. in Handbuch des Unterhaltsrechts 7. Aufl. Rdn. 68).
  • OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06

    Zur Erwerbsobliegenheit eines minderjährigen Schülers während der schulfreien

    § 1600 Abs. 2 BGB zeigt, dass auch bei Kindern Einkünfte aus Arbeit zumutbar sind (OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2010 - 8 WF 117/10

    Erwerbsobliegenheiten nicht schulpflichtiger minderjähriger Kinder

    Im Schrifttum und der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit, dass minderjährige Kinder, die - wie die Antragstellerin - nicht mehr den Einschränkungen des JugArbSchG und der vollzeitigen Schulpflicht unterliegen, von einer Erwerbspflicht jedenfalls nicht grundsätzlich entbunden sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.11.1987 - 16 UF 58/87; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.1989 - 5 UF 4/89, FamRZ 1990, 194; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.8.2004 - 9 WF 157/04; OLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2003 - 13 UF 522/03, JAmt 2004, 153; OLG Köln, Beschluss vom 04.08.2005 - 26 WF 135/05, FUR 2005, 570; OLG Rostock, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 WF 103/06 FamRZ 2007, 1267; Palandt - Diedrichsen, BGB, 69. Aufl., § 1602, Rn. 7; Wendl/Staudigl - Scholz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 2 Rn. 47).
  • OLG Köln, 04.08.2005 - 26 WF 135/05

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Minderjährigen; Hinreichende Erfolgsaussicht

    Zwar wird teilweise vertreten, dass eine Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Minderjährigen nicht in Betracht kommt (OLG Saarbrücken FamRZ 2000, 40 m.w.N.), während nach anderer Auffassung jedenfalls bei Minderjährigen zwischen 16 und 18 Jahren eine Zurechnung fiktiver Einkünfte gerechtfertigt sein kann (OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 758; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 442, Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rn. 149 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 07.04.1999 - 9 UF 147/98

    Abänderung des im vereinfachten Verfahren festgesetzten Kindesunterhalts, Keine

    Gemäß § 1611 Abs. 2 BGB sind aber minderjährige unverheiratete Kinder - wie hier der Beklagte - selbst bei sittlich verschuldeter Bedürftigkeit vor einer Herabsetzung oder dem Wegfall ihres gegen die Eltern gerichteten Unterhaltsanspruchs geschützt, sodass auch eine Anrechnung fiktiver Einkünfte wegen eines Verstoßes gegen die Erwerbsobliegenheit vorliegend nicht in Betracht kommt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.08.1991 - 9 UF 95/91; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.10.1996 - 6 WF 110/95; OLG Stuttgart, FamRZ 1997; 447; OLG Hamburg, FamRZ 1995, 959 ; Borth in Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 3. Aufl., V Rn. 110, 230; Mutschler in RGRK BGB , 12. Aufl., § 1602 , Rn. 29; Deisenhofer in Heiß, Unterhaltsrecht, 12. Kapitel, Rn. 16; Palandt-Diederichsen, BGB , 58. Aufl., § 1611 Rn. 1; a.A. OLG Düsseldorf, FamRZ 1990, 194 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 758 ; Strohal in Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rn. 699, Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, Rn. 2028, 2079; Graba in Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl., § 1602 Rn. 6; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rn. 152; Endrich in Scholz/Stein, Praxishandbuch Familienrecht, I Rn. 57 sowie Scholz in Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 2 Rn 46 zumindest für den Fall, dass das minderjährige Kind das Elternhaus verlassen hat und keinem Arbeitsverbot nach dem JugArbSchG unterliegt).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.1989 - 5 UF 4/89
    Der Senat bejaht jedoch diese Frage in einem Fall der vorliegenden Art (vgl. auch OLG Nürnberg, FamRZ 1981, 300 , und OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 758 ), und zwar aus folgenden Gründen:.
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