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   OLG Köln, 03.09.1990 - 2 Wx 3/90   

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https://dejure.org/1990,2585
OLG Köln, 03.09.1990 - 2 Wx 3/90 (https://dejure.org/1990,2585)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.1990 - 2 Wx 3/90 (https://dejure.org/1990,2585)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 1990 - 2 Wx 3/90 (https://dejure.org/1990,2585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdefähiger Vorbescheid ; Erbscheinverfahren; Erteilung eines Erbscheins; Mangelnde Entscheidungsreife

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1285
  • FamRZ 1991, 1356
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1990 - 2 Wx 3/90
    Eine derartige Ankündigung (Vorbescheid) eines AG an die Beteiligten, es beabsichtige, sofern nicht innerhalb einer bestimmten Frist Beschwerde eingelegt werde, einen Erbschein mit einem bestimmten, in der Ankündigung bezeichneten Inhalt zu erteilen, ist zulässig, wenn bei zweifelhafter Sach oder Rechtslage eine Vorklärung durch eine beschwerdefreie Entscheidung geboten erscheint, um die Erteilung eines unrichtigen und später - ggf. nach Entscheidung eines Rechtsmittelgerichts - wieder einzuziehenden Erbscheins zu vermeiden (vgl. BGHZ 20, 255,256; BayObLGZ 1980, 42,45 [und BayObLGZ 1981, 69 = DRsp IV (470) 198 a; ferner OLG Hamm, JMBl NRW 1984, 285 = DRsp IV (470) 221 d] ...).
  • BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1990 - 2 Wx 3/90
    Eine derartige Ankündigung (Vorbescheid) eines AG an die Beteiligten, es beabsichtige, sofern nicht innerhalb einer bestimmten Frist Beschwerde eingelegt werde, einen Erbschein mit einem bestimmten, in der Ankündigung bezeichneten Inhalt zu erteilen, ist zulässig, wenn bei zweifelhafter Sach oder Rechtslage eine Vorklärung durch eine beschwerdefreie Entscheidung geboten erscheint, um die Erteilung eines unrichtigen und später - ggf. nach Entscheidung eines Rechtsmittelgerichts - wieder einzuziehenden Erbscheins zu vermeiden (vgl. BGHZ 20, 255,256; BayObLGZ 1980, 42,45 [und BayObLGZ 1981, 69 = DRsp IV (470) 198 a; ferner OLG Hamm, JMBl NRW 1984, 285 = DRsp IV (470) 221 d] ...).
  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.1990 - 2 Wx 3/90
    Eine derartige Ankündigung (Vorbescheid) eines AG an die Beteiligten, es beabsichtige, sofern nicht innerhalb einer bestimmten Frist Beschwerde eingelegt werde, einen Erbschein mit einem bestimmten, in der Ankündigung bezeichneten Inhalt zu erteilen, ist zulässig, wenn bei zweifelhafter Sach oder Rechtslage eine Vorklärung durch eine beschwerdefreie Entscheidung geboten erscheint, um die Erteilung eines unrichtigen und später - ggf. nach Entscheidung eines Rechtsmittelgerichts - wieder einzuziehenden Erbscheins zu vermeiden (vgl. BGHZ 20, 255,256; BayObLGZ 1980, 42,45 [und BayObLGZ 1981, 69 = DRsp IV (470) 198 a; ferner OLG Hamm, JMBl NRW 1984, 285 = DRsp IV (470) 221 d] ...).
  • OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92

    Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte

    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat, MDR 1982, 678:, NJW 1986, 2199, 2200; FamRZ 1989, 549, 550: 1990, 438, 439; 1991, 1356, 1357; Rpfleger 1982, 424; 1989, 105, 106 m.w.Nachw.).

    Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist (Senat, NJW 1986, 2199, 2200; FamRZ 1991, 1356, 1357 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Eine mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewißheit darf auch für die Überzeugung von der Testierunfähigkeit nicht verlangt werden (BayObLG FamRZ 1985, 314/315; OLG Köln FamRZ 1991, 1356/1357).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2003 - 3 W 198/03

    Unzulässiger Vorbescheid des Notars über bestimmte Vorfragen und Annahme einer

    Allein das Interesse der ersten Instanz, die Auffassung der ihr im Rechtszug übergeordneten Gerichte zu bestimmten Tat- oder Rechtsfragen zu erfahren, rechtfertigt den Erlass eines beschwerdefähigen Vorbescheides nicht (OLG Köln NJW-RR 1991, 1285, 1286 f.; MüKo/Promberger, BGB 3. Aufl. § 2353 Rdnr. 91).
  • OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92

    Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen

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  • BayObLG, 06.04.2001 - 1Z BR 123/00

    Unterscheidung von Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

    Das Landgericht hat nicht verkannt, daß eine mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende Gewißheit auch für die Überzeugung von der Testierunfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit nicht verlangt werden darf (vgl. BayObLGZ 1999, 205/210; BayObLG FamRZ 1985, 314/315; OLG Köln FamRZ 1991, 1356/1357).
  • OLG Zweibrücken, 05.11.1999 - 3 W 112/99

    Rechtmäßigkeit einer Stiftungsgründung durch Testament

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  • OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95
    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 I 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat NJW 1986, 2199; FamRZ 1989, 549; 1991, 1356; Keidel-Kuntze-Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 13. Auflage (1992), § 27 Rn. 48 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 29.08.1994 - 2 Wx 4/94

    Form der Testamentserrichtung eines Stummen - Testament, Notar, Stummer

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  • OLG Köln, 13.12.1991 - 2 Wx 33/91

    Erlass eines negativen Vorbescheids bzgl. eines Erbscheins bei nicht

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