Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 25.04.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.09.1996 - 29 W 104/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4570
OLG Hamm, 24.09.1996 - 29 W 104/96 (https://dejure.org/1996,4570)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.1996 - 29 W 104/96 (https://dejure.org/1996,4570)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 1996 - 29 W 104/96 (https://dejure.org/1996,4570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 262
  • FamRZ 1997, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 21.11.2008 - 13 UF 21/08

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigung eines Ausgleichsanspruchs auf Grund

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob in Fällen, in denen ein Ehegatte die auf ihn entfallende Schuld nicht bedienen kann, der gegen ihn gerichtete Ausgleichsanspruch im Endvermögen des solventen Ehegatten nicht als Aktivposten bewertet werden darf, sondern die Gesamtschuld in voller Höhe von dem Aktivvermögen des solventen Ehegatten abzuziehen ist (vgl. Kotzur, NJW 1989, 817, 819; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl., Teil VII Rdnr. 110f; Duderstadt, Zugewinnausgleich, 2. Aufl., 1.4.2; OLG Hamm FamRZ 1997, 363), da vorliegend diese Konstellation nicht besteht.
  • OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 18 UF 136/06

    Voraussetzungen für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.04.1996 - 9 U 4/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8971
OLG Brandenburg, 25.04.1996 - 9 U 4/96 (https://dejure.org/1996,8971)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.1996 - 9 U 4/96 (https://dejure.org/1996,8971)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 1996 - 9 U 4/96 (https://dejure.org/1996,8971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 363 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 20.12.2011 - 3 U 31/11

    Fortsetzung der Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaft nach Erbfall

    Nach der in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts zurückreichenden, aber auch in den letzten Jahren immer wieder bestätigten Rechtsprechung des BGH und einiger Oberlandesgerichte zur stillschweigend eingegangenen Bruchteilsgemeinschaft an Forderungen in Bezug auf ein Einzelkonto eines Ehegatten können Ehegatten jederzeit, auch stillschweigend, eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren (OLG Brandenburg, Urt. v. 07.09.2010 - 10 UF 15/10, bei juris Rn. 50, mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 11.09.2002 - XII ZR 9/01, FamRZ 2002, 1696 = NJW 2002, 3702, 3703 und BGH, Urt. v. 19.04.2000 - XII ZR 62/98, FamRZ 2000, 948, bei juris Rn. 16; grundlegend: BGH, Urt. v. 07.04.1966 - II ZR 275/63, bei juris Rn. 17 ff.; s.a. schon OLG Brandenburg, Urt. v. 25.04.1996 - 9 U 4/96, bei juris Rn. 14; OLG Naumburg, Urt. v. 26.06.2006 - 10 U 23/06, bei juris Rn. 38; OLG Celle, Urt. v. 28.03.2008 - 18 UF 120/07, bei juris Rn. 29).
  • OLG Bremen, 09.09.2005 - 4 W 24/05

    Geltendmachung eines hälftigen Ausgleichanspruchs durch einen getrennt lebenden

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass die Eheleute jederzeit auch stillschweigend eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren können (BGH, FamRZ 1966, S. 442, 443; BGH, FamRZ 2000, 948, 949 f.; BGH, FamRZ 2002, S. 1696, 1697; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, S. 607, 608; OLG Brandenburg, OLG Report 1996, S. 249, 250; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 3. Aufl., Rn. 512; Staudinger/Langhein, BGB, 13. Aufl., § 741 Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht