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   BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98   

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BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98 (https://dejure.org/1999,1315)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1999 - 1 C 25.98 (https://dejure.org/1999,1315)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 1 C 25.98 (https://dejure.org/1999,1315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Hauptwohnung eines verheirateten, nicht dauernd von seiner Ehefrau getrennt lebenden Einwohners - Anwendbarkeit der Vorschrift des § 12 Abs. 2 S. 2 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) auf kinderlose Ehegatten - Melderechtlicher Familienbegriff - Typisierende ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Nr. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; MRRG § 12 Abs. 2; ; MG BW § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar; Lebensgemeinschaft; Melderegister; Ordnungsrecht; Typisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2688
  • NVwZ 1999, 1114 (Ls.)
  • FamRZ 1999, 1586
  • VBlBW 1999, 373
  • DVBl 1999, 1749
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97

    Feststellung des Hauptwohnsitzes nach Melderecht im Falle eines kinderlosen

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
    BVerwG 1 C 25.98 VGH 1 S 2348/97.

    Zur Begründung hat er im wesentlichen ausgeführt (VBlBW 1999, 146): Die Anfechtungsklage gegen die durch Verwaltungsakt ergangene Feststellung der Hauptwohnung sei zulässig und begründet.

  • BVerwG, 16.03.1988 - 1 B 25.88

    Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners bei Neubegründung eines Wohnsitzes

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
    Der erkennende Senat hat bereits ausgesprochen, daß die Regelung des § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG Art. 6 Abs. 1 GG nicht berührt (vgl. Beschluß vom 16. März 1988 - BVerwG 1 B 25.88 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 2).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß etwaige Unzuträglichkeiten, die sich aus der Anknüpfung anderer Rechtsvorschriften an die Hauptwohnung ergeben, bei der Ausgestaltung und Auslegung dieser Rechtsvorschriften zu bewältigen sind (vgl. Beschluß vom 16. März 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
    Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so gelten nach den sachlich übereinstimmenden Regelungen des § 17 des baden-württembergischen Meldegesetzes und des § 12 des Melderechtsrahmengesetzes - MRRG - in der Fassung vom 24. Juni 1994 (BGBl I S. 1430), geändert durch Gesetz vom 12. Juli 1994 (BGBl I S. 1497), folgende Bestimmungen (zur Revisibilität vgl. Urteil vom 15. Oktober 1991 - BVerwG 1 C 24.90 - BVerwGE 89, 110 = Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 3 = NJW 1992, 1121): Eine dieser Wohnungen ist die Hauptwohnung des Einwohners, jede weitere Wohnung ist Nebenwohnung; der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung nach den gesetzlichen Regeln seine Hauptwohnung ist (§ 12 Abs. 1 und 3 MRRG).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87

    Melderecht - Hauptwohnsitz - Verheirateter Einwohner

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
    So gehört etwa die Mutter des Einwohners nicht zur Familie im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG, weil diese Vorschrift auf den verheirateten Einwohner und damit auf die durch Heirat vermittelte Zugehörigkeit zur Familie abstellt (vgl. Beschluß vom 13. Mai 1987 - BVerwG 7 B 72.87 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 1 = NVwZ 1987, 976).
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 12.01

    Meldepflicht; Verheiratete; dauerndes Getrenntleben; Mitwirkungspflichten;

    Es findet eine uneingeschränkte revisionsgerichtliche Prüfung statt (stRspr; vgl. Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 C 25.98 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 4 = NJW 1999, 2688 = DVBl 1999, 1749 m.w.N.).

    Die Vorschrift ist auch auf Verheiratete anwendbar, deren Kinder - wie hier - nicht mehr mit ihnen zusammenleben (Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im erwähnten Urteil vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) ausgeführt hat, ist das Melderecht nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber von Fragestellungen frei gehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben.

    cc) Wie im Urteil vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) dargelegt worden ist, folgt aus der Eigenart des § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG als typisierender Regelung, dass Besonderheiten des Einzelfalls grundsätzlich unbeachtlich bleiben.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem mehrfach erwähnten Urteil vom 4. Mai 1999 (a.a.O.) hervorgehoben hat, steht die Ausgestaltung des Melderechts im weiten Ermessen des Gesetzgebers.

    Zum anderen können etwaige Unzuträglichkeiten und Härten, die sich aus der Anknüpfung anderer Rechtsvorschriften an die Hauptwohnung ergeben, bei der Ausgestaltung und Anwendung dieser Rechtsvorschriften bewältigt werden (vgl. Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.2001 - 6 A 1.01

    Verbot von "Blood & Honour Division Deutschland" und "White Youth"

    Dass dieses Vertrauensverhältnis eine familienrechtliche Grundlage haben müsste, lässt sich bereits dem Gesetzeswortlaut nicht entnehmen (zur unterschiedlichen Bedeutung des Begriffs der Familie im jeweiligen Regelungszusammenhang vgl. Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 C 25.98 - Buchholz 402.43 § 12 MRRG Nr. 4 = NJW 1999, 2688) und widerspräche dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung (vgl. im einzelnen OLG Schleswig, a.a.O.).
  • VG Berlin, 15.06.2010 - 23 A 242.08

    Kanadische Ehe zwischen Männern ist im Melderegister als Lebenspartnerschaft

    Das Melderecht erfüllt nämlich Ordnungsaufgaben, die im Wesentlichen im öffentlichen Interesse liegen, und berührt den Einzelnen daher allenfalls geringfügig (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. März 2002 - 6 C 12.01 - Juris Rdnr. 24 und vom 4. Mai 1999 - 1 C 25.98 - Juris Rdnr. 14).

    Zudem sind etwaige Unzuträglichkeiten und Härten, die sich aus der Anknüpfung anderer Rechtsvorschriften an melderechtliche Eintragungen ergeben, bei der Auslegung dieser Vorschriften und nicht im Rahmen des Melderechts zu bewältigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. März 2002 und 4. Mai 1999, a.a.O.).

    Im Übrigen ist das Melderecht der Natur der Sache nach auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und deshalb vom Gesetzgeber bewusst von Fragestellungen freigehalten worden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. März 2002 und 4. Mai 1999, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98

    Zweitwohnungssteuer; Erwerbswohnung; Nebenwohnung

    Das gilt, wie das BVerwG jüngst entschieden hat (Urteil v. 4.5. 1999 - 1 C 25.98 -) auch bei einem kinderlosen Ehepaar.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2013 - 4 LB 23/12

    Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer bei Innehaben einer

    Die Auffassung, der Steuerbürger könne es bei den nachweislich unrichtigen Meldeverhältnissen belassen, wenn ihm dies opportun erscheint, obwohl er ordnungswidrig handelt, gleichwohl im Einzelfall geltend machen, das Melderegister sei unrichtig, untergräbt die Ordnungsfunktion des Melderechts (siehe hierzu BVerwG, Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12.01 -, NJW 2002, 2579 u. Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25.98 -, NJW 1999, 2688).

    Die Regelung des § 14 LMG, nach der sich die Frage der Zuordnung einer Wohnung in einer Familie (Abs. 2) erst stellt, gilt nach dessen Abs. 1 nur für den Fall, dass eine Person mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland hat (vgl. hiervon ausgehend auch BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25/98 -, NJW 1999, 2688, Juris Rn. 7, sowie Urt. v. 20.03.2002 - 6 C 12/01 -, NVwZ 2002, 1526, Juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 B 12.1661

    In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch bei nicht getrennt lebenden

    In besonders gelagerten Einzelfällen ist vielmehr ausnahmsweise auch bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese unterschiedliche Hauptwohnungen haben können (vgl. BVerwG U. v. 4.5.1999 - 1 C 25/98 - juris Rn. 13; BVerwG U. v. 20.3.2002, a.a.O., Rn. 22; so auch: Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 5.5.2004, zitiert in: VG München U. v. 14.6.2006 - M 7 K 05.3511 - juris; Medert/Süßmuth, a.a.O., § 12 MRRG Rn. 29).
  • VG Ansbach, 26.01.2012 - AN 5 K 11.01169

    Kein Berichtigungsanspruch eines Elternteils hinsichtlich der Meldedaten des

    Es steht außer Zweifel, dass der Gesetzgeber sich im Melderecht typisierender Regelungen bedienen kann, wobei die Ausgestaltung dieser Materie im weiten Ermessen des Gesetzgebers steht (BVerwG, Urteil vom 4.5.1999, 1 C 25/98, NJW 1999, 2688; Urteil vom 20.3.2002, 6 C 12/01, NJW 2002, 2579).
  • VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08

    Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners ohne Kinder beim Fehlen einer

    Diese Vorschrift, nach der sich bei verheirateten Einwohnern die Hauptwohnung abweichend von der Maßgeblichkeit der eigenen vorwiegenden Benutzung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 MG ergibt, gilt entgegen der vom Regierungspräsidium ... vertretenen Auffassung auch für Ehepaare ohne Kinder (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25/98 -, NJW 1999, 2688, mit dem das im Widerspruchsbescheid zitierte Urteil des VGH Bad.-Württ. v. 29.10.1998, a.a.O., aufgehoben wurde).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Regelung in § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG, allerdings in typisierender Weise, an den - durch die eheliche Lebensgemeinschaft begründeten - Schwerpunkt der Lebensbeziehungen anknüpft und der Gesetzgeber sich erkennbar vom Erscheinungsbild derjenigen hat leiten lassen, die aus beruflichen Gründen werktags vorwiegend die Wohnung in einer anderen Gemeinde nutzen, für die aber die gemeinsame Wohnung mit dem Ehegatten den Lebensmittelpunkt bildet (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 04.05.1999, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 29.05.2008 - 2 KO 903/05

    Kommunalwahlrecht; Wählbarkeit als Bürgermeister bei mehreren Wohnungen;

    Zur Ermittlung der vorwiegenden Nutzung einer von mehreren Wohnungen ist eine quantitative Gegenüberstellung der - gemeinsamen - Nutzungszeiten geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24/90 - BVerwGE 89, 110/117 und Urteil vom 20. März 2002 - 6 C 12/01 -NJW 2002, 2579-2580 und Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 C 25/98 - juris).
  • VG Berlin, 21.04.2016 - 23 K 270.14

    Melderegister; paritätischen Wechselmodell bei getrenntlebenden Eltern;

    Denn das Melderecht ist nach der Natur der Sache auf einen einfachen und zügigen Vollzug angelegt und darf nicht mit Fragestellungen belastet werden, die angesichts der Vielfalt der Lebensgestaltungen zu komplizierten und streitträchtigen Erwägungen Anlass geben (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 20. März 2002 - BVerwG 6 C 12.01 -, juris Rn. 19 und vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 C 25.98 -, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2011 - OVG 5 N 3.11 -, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - 2 A 2781/19

    Heranziehung eines Inhabers einer Wohnung zur Rundfunkbeitragspflicht; Befreiung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 19 A 1060/16

    Aufenthalt in der Wohnung als Vergleichsmaßstab für die vorwiegende Benutzung im

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 2 LB 7/15

    Zweitwohnungssteuer; Haupt- und Nebenzweitwohnung; Melderecht; Tatbestandswirkung

  • VG Frankfurt/Main, 29.07.2011 - 5 K 156/11

    Bestimmung des Hauptwohnsitzes

  • BVerwG, 19.04.2001 - 6 B 2.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung der Revision wegen

  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 4 BV 08.338

    Zweitwohnungsteuer; Anmeldung; widersprüchlicher Sachvortrag

  • VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050

    Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall

  • VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635

    Zweitwohnungsteuer; jeweils wechselseitige Haupt- bzw. Nebenwohnungen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07

    Unterschiedliche Hauptwohnungen von Ehepartnern vor dem Hintergrund der

  • FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2

    Zweitwohnungsteuer in Bremen: Verfassungsmäßigkeit, Besteuerungszweck,

  • FG Berlin, 29.06.2001 - 10 K 9135/00

    Beruflich genutzte Zweitwohnung eines Universitätsprofessors unterliegt der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 5 N 3.11

    Melderecht; Berichtigung des Melderegisters; Bestimmung der Hauptwoh-nung von

  • VG Karlsruhe, 22.02.2001 - 6 K 3161/99

    Feststellung der Hauptwohnung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - 14 A 687/09

    Einschränkung eines Steuerpflichtigen in der Wahrnehmung der ehelichen oder

  • VG Oldenburg, 16.02.2006 - 12 B 432/06

    Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen

  • VG Köln, 19.03.2009 - 13 K 1841/07
  • VG Regensburg, 11.09.2012 - RN 9 K 12.2

    Bestimmung der Hauptwohnung durch die Meldebehörde

  • VG Ansbach, 15.02.2012 - AN 5 K 11.02039

    Hauptwohnung eines verheirateten und nicht dauernd getrennt lebenden Einwohners;

  • VG Göttingen, 17.09.2002 - 4 A 4126/00

    Grundrechtsbeeinträchtigung; Hauptwohnung; Nebenwohnung; Verheiratete

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1314
BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98 (https://dejure.org/1999,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1999 - 1 C 16.98 (https://dejure.org/1999,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 1 C 16.98 (https://dejure.org/1999,1314)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abkömmling - Arbeitslosenhilfe - Ehemaliger Deutscher - Einbürgerung - Einbürgerungsrichtlinien - Niederlassung im Inland - Öffentliche Fürsorge - Staatliches Einbürgerungsinteresse - Unterhaltsfähigkeit

  • Judicialis

    RuStAG § 8 Abs. 1; ; RuStAG § 9; ; RuStAG § 13; ; 1. StARegG § 9

  • vfst.de

    §§ 8, 9, 13 RuStAG, § 9 StARegG

  • rechtsportal.de

    RuStAG § 8 Abs. 1 § 9 § 13; 1. StARegG § 9
    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung; Einbürgerungsrichtlinien; Niederlassung im Inland; öffentliche Fürsorge; staatliches Einbürgerungsinteresse; Unterhaltsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 142
  • NVwZ 1999, 1345
  • FamRZ 1999, 1586
  • DVBl 2000, 412
  • DÖV 1999, 960
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
    In - hier nicht gegebenen - Ausnahmefällen kann außerdem ein Ausländer ohne Begründung einer Niederlassung im Inland gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 (RGBl I S. 40) eingebürgert werden (vgl. dazu Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 122.80 - BVerwGE 68, 220 = Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 14 S. 30).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
    Der erkennende Senat hat bereits ausgesprochen, daß bei Vorliegen der von § 13 RuStAG geforderten Mindestvoraussetzungen gruppentypisch ein solches Interesse gesetzlich nicht vorgezeichnet und damit kein Wohlwollensgebot normiert ist, das das Einbürgerungsermessen einengen könnte; vielmehr prüft die Behörde im Rahmen des Ermessens nach § 8 RuStAG auch bei Bewerbern, die von einem Deutschen abstammen, nach allgemeinen Grundsätzen, ob sie unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des Falles ein staatliches Interesse an der Einbürgerung bejaht (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - BVerwGE 75, 86 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 234.96

    Gebühren und Kosten - Streitwertbestimmung in Einbürgerungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren und unter Änderung der Streitwertentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Berufungsverfahren auf je 16 000 DM sowie für das Verfahren des ersten Rechtszuges auf 10 000 DM festgesetzt (§ 13 Abs. 1, § 25 Abs. 2 GKG; Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 234.96 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 93).
  • BVerwG, 10.07.1997 - 1 B 141.97

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung, Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 4

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
    Davon geht der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung aus (Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 99.56 - BVerwGE 6, 207 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 3; Beschlüsse vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 94.97 - und vom 10. Juli 1997 - BVerwG 1 B 141.97 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 52 und 53 = NVwZ-RR 1997, 738 bzw. NVwZ 1998, 183).
  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 94.97

    Staatsbürgerschaftsrecht - Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
    Davon geht der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung aus (Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 99.56 - BVerwGE 6, 207 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 3; Beschlüsse vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 94.97 - und vom 10. Juli 1997 - BVerwG 1 B 141.97 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 52 und 53 = NVwZ-RR 1997, 738 bzw. NVwZ 1998, 183).
  • VGH Hessen, 21.08.1997 - 12 UZ 2259/97

    Erleichterte Einbürgerung ehemaliger Deutscher und deren Abkömmlinge

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
    Keiner Entscheidung bedarf namentlich, ob diese Vorschrift auch solche Personen erfaßt, deren Vorfahren vor 1870 ausgewandert sind (vgl. VGH Kassel NJW 1998, 472 = InfAuslR 1998, 66).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 99.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
    Davon geht der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung aus (Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 99.56 - BVerwGE 6, 207 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 3; Beschlüsse vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 94.97 - und vom 10. Juli 1997 - BVerwG 1 B 141.97 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 52 und 53 = NVwZ-RR 1997, 738 bzw. NVwZ 1998, 183).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 1 B 115.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
    Einer prognostischen Beurteilung dürfte lediglich die u.U. bedeutsame weitere Frage unterliegen, ob künftig mit genügender Beständigkeit ein ausreichendes Einkommen zu erwarten ist (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 115.83 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 4 = NVwZ 1984, 381).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1996 - 13 S 1206/94

    Wiedereinsetzung von Amts wegen - außergewöhnliche lange Postlaufzeit;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
    Diese teilweise auch in Rechtsprechung (vgl. VGH Mannheim, ESVGH 47, 109 = ZAR 1997, 97) und Schrifttum (Isay, Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, 1929, § 13 Anm. 2 b; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 2. Aufl. 1998, § 13 RuStAG Rn. 5) vertretene Ansicht überzeugt nicht.
  • BVerwG, 25.11.1965 - I C 122.63

    Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland - Bestehen eines Rechtsanspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98
    Der von der Revision vorgetragene Rechtsgedanke läßt sich auch nicht darauf stützen, daß bei Einbürgerungsverfahren für volksdeutsche Vertriebene nach § 9 Abs. 1 1. StARegG für Inlandsanträge keine strengeren Maßstäbe gelten, als wenn sie ihre Einbürgerung vom Ausland her beantragen (vgl. Urteil vom 25. November 1965 - BVerwG 1 C 122.63 - Buchholz 132.0 § 9 1. StARegG Nr. 3 = DÖV 1966, 240).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen

  • VG Karlsruhe, 28.08.2020 - 9 K 9467/18

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband

    Ein Einbürgerungsbewerber, der von öffentlicher Fürsorge lebt, erfüllt diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteil vom 27.02.1958 - I C 99.56 -, BVerwGE 6, 207; Urteil vom 22.06.1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142 = juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.1996 - 13 S 1908/95 -, ESVGH 46, 198 = juris, Rn. 16; Nr. 8.1.1.4 AH-StAG).

    dd) Anders als bei Anwendung des - abweichend formulierten - § 10 Abs. 1 Satz Nr. 3 StAG kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob die Klägerin die Inanspruchnahme von Leistungen aufgrund ihrer Erwerbsbiografie zu vertreten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.06.1999 - 1 C 16/98 -, BVerwGE 109, 142 = juris, Rn. 11).

  • BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99

    Einbürgerung der Nachkommen Danziger Juden

    Da die Vorschrift nicht auf § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StAG Bezug nimmt, hängt die Einbürgerung nicht davon ab, dass der Einbürgerungsbewerber sich im Inland niederlässt und dort seine Angehörigen zu ernähren imstande ist (vgl. auch Urteil vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142, 145 ff. = Buchholz 130 § 8 StAG Nr. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - 12 A 1870/09

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach Maßgabe des § 13 StAG a.F.;

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142, juris; Hamburgisches OVG, Urteil vom 23. Februar 1998 - Bf III 13/97 -, juris, jew. m. w. N.

    - 1 C 16.98 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999, a.a.O.; Urteil vom 21. Oktober 1986, a.a.O., jeweils zu der inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 13 RuStAG; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. März 2007 - 12 A 48/05 - und vom 9. Oktober 2008 - 12 A 338/08 -.

    Auch der Gesetzeszweck des § 9 Abs. 1 1. StAngRegG erlaubt keine Verallgemeinerung, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 - 1 C 16.98 -, a.a.O.

  • VG Oldenburg, 12.12.2001 - 11 A 4238/00

    Anspruch auf Einbürgerung trotz Wohngeldbezug; Begriff des "zu Ernähren imstande

    Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 2000 (BAnz. 2001, 1418) kann die gesetzlich geregelten Mindestvoraussetzungen der Einbürgerung nicht mit verbindlicher Wirkung über den innerdienstlichen Bereich hinaus interpretieren (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 - 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142, 144).

    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Juni 1999, a.a.O., 143 m.w.N.; Urteil vom 27. Februar 1958 - I C 99.56 - BVerwGE 6, 207, 208) hat die inhaltsgleich gefasste Vorläufervorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG nicht nur den Zweck, den deutschen Staat von finanziellen Lasten, die durch die Einbürgerung eines Ausländers entstehen könnten, freizuhalten, sondern darüber hinaus auch, dass die Einbürgerungsbewerber gewisse positive Voraussetzungen für ihre wirtschaftliche Integration erfüllen müssen.

    Ein Ausländer, der vonöffentlicher Fürsorge lebt, erfüllt die sogenannte Unterhaltsfähigkeit nicht (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999, a.a.O., 143).

    Unter dem Begriff der öffentlichen Fürsorge fallen nach gefestigter Rechtssprechung nicht nur klassische Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG), sondern auch fürsorgeähnliche Leistungen wie etwa Arbeitslosenhilfe (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999, a.a.O., 143; Beschluss vom 5. Mai 1997 - 1 B 94.97 - DÖV.

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12

    Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG aufgrund der Stellung als jüdischer

    Auf die nur im Falle aktueller Bedarfsdeckung überhaupt relevant werdende zusätzliche Prognose , ob sie ihren Lebensunterhaltsbedarf auch in absehbarer Zukunft eigenständig decken können wird, ohne zumindest auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen zu sein, oder ob eine gegenwärtige Lebensunterhaltssicherung voraussichtlich unbeständig sein wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142, 144, juris Rdnr. 12; zu der insoweit parallelen Anforderung aus § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG), kommt es daher im vorliegenden Fall nicht an.

    Derartige Leistungen sind in jedem Fall anspruchsschädlich (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142, 143, juris Rdnr. 9, für die mit dem Arbeitslosengeld II vergleichbare Vorläuferleistung Arbeitslosenhilfe; und Beschl. v. 5. Mai 1997 - 1 B 94.97 -, juris Rdnr. 4, für die ebenfalls steuerfinanzierte Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem früheren BSHG).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Zu letzteren gehört auch der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.6.1999, InfAuslR 1999, 501 und das Senatsurteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 - InfAuslR 1998, 509).
  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört die selbständige Unterhaltsfähigkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG zu den gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das den Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 1 StAG eingeräumte Ermessen eröffnet ist (stRspr, siehe z.B. Urteile vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142 = Buchholz 130 § 8 StAG Nr. 54 S. 2 und vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 8.09 - Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 6 Rn. 24 sowie Beschluss vom 8. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 58.08 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 4 Rn. 7).
  • VG Köln, 08.10.2021 - 10 K 2085/19
    Denn die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass an der Einbürgerung ehemaliger Deutscher und ihrer Abkömmlinge, die im Ausland leben, ein staatliches Interesse bestehen kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 - 1 C 16/98 - juris, Rdnr. 17.

    Ist die Norm danach als Ausnahmevorschrift im Interesse des Staates angelegt, ist in der höchstrichterlichen und der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass das Einbürgerungsermessen nach § 13 StAG nicht durch ein gruppentypisches Wohlwollensgebot zugunsten ehemaliger Deutscher und ihrer Abkömmlinge eingeschränkt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 - 1 C 16/98 - juris, Rdnr. 17; OVG NRW, Beschluss vom 06. September 2010 - 12 A 2179/09 - juris Rdnr. 3.

    Auf eine Abwägung mit den persönlichen Interessen des Bewerbers als solchen ist die Norm hingegen grundsätzlich nicht ausgerichtet, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 - 1 C 16/98 - juris, Rdnr. 17; OVG NRW, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 12 A 1460/10 -, juris, Rdnr. 3; Beschluss vom 06. September 2010 - 12 A 2179/09 - juris, Rdnr. 3; Beschluss vom 21. Mai 2010 - 12 A 1870/09 - juris, Rdnr. 3; Beschluss vom 9.05.2007 - 12 A 2322/05 - juris Rdnr. 11; Beschluss vom 31.03.2005 - 19 A 2836/03 - juris, Rdnr. 3; VG Köln, Urteil vom VG Köln, Urteil vom 28. November 2018 - 10 K 9490/16 -.

  • OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12

    Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2

    Dies berücksichtigend verbiete es sich, die unverändert gebliebene Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG, die in diese neuere Gesetzgebung nicht einbezogen worden sei, teleologisch zu reduzieren.(BVerwG, Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 94/97 -, NVwZ-RR 1997, 738 f., und vom 10.7.1997 - 1 B 141/97 -, NVwZ 1998, 183 f.; Urteil vom 22.6.1999 - 1 C 16/98 -, InfAuslR 1999, 501 ff.) Zu der Frage, wann ein Einbürgerungsbewerber sich und seine Angehörigen auf Dauer aus eigenen Mitteln ernähren kann, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.7.1998 - 13 S 2212/96 -, InfAuslR 1998, 509 ff.) überzeugend ausgeführt, dass er zumindest über eigene Einnahmen in Höhe der Regelsätze der Sozialhilfe verfügen muss.
  • VG Düsseldorf, 03.11.2022 - 8 K 2100/21

    Tjebbes, Rottmann, automatischer Verlust Staatsangehörigkeit, Einzelfallprüfung,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1999 - 1 C 16/98 - juris Rn. 14ff.
  • VG Oldenburg, 25.02.2009 - 11 A 1907/07

    Einbürgerung; Ehegatte; deutsch; Lebensunterhalt; Wohngeld; Härtefall

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2010 - 12 A 2179/09

    Einschränkung des Einbürgerungsermessens nach § 13 StAG a.F. durch ein

  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 89/03

    Abstammung; Ausbildungsförderung; Ausbürgerung; Auswanderung; Einbürgerung;

  • VG Köln, 05.07.2013 - 10 K 33/12

    Ausrichtung des Ermessens nach § 13 StAG am Maßstab des öffentlichen Interesses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2008 - 12 A 338/08

    Überleitung eines Lebensschicksals und Vertreibungsschicksals sowie persönliche

  • VG Düsseldorf, 03.11.2022 - 8 K 7276/19

    Staatsangehörigkeitsrecht - EuGH-Vorlagebeschluss

  • VG München, 11.07.2012 - M 25 K 10.5966

    Keine Berücksichtigung von im Ausland lebender Ehefrau und Kinder mangels

  • VG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 K 913/04

    Ablehnung der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen

  • VG Düsseldorf, 03.11.2022 - 8 K 2190/21

    Staatsangehörigkeitsrecht - EuGH-Vorlagebeschluss

  • VG Berlin, 12.07.2017 - 2 K 412.16

    Einbürgerung eines bosnisch-herzegowinischen minderjährigen Staatsangehörigen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - 12 A 2322/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2007 - 12 A 48/05

    Anforderungen an das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der deutschen

  • VG Berlin, 05.05.2017 - 2 K 367.16

    Absehen von der Notwendigkeit ausreichender Sprachkenntnisse im Rahmen der

  • VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16

    Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsbürgerschaft

  • VG Köln, 27.10.2010 - 10 K 3151/09

    Anspruch auf Einbürgerungszusicherung einer jemenitischen Staatsangehörigen nach

  • VG Köln, 09.01.2008 - 10 K 1099/07

    Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung; Ablehnung eines Einbürgerungsantrags

  • VG Köln, 05.06.2007 - 10 K 1102/06

    Ermessensentscheidung der Einbürgerungsbehörde bei einem Antrag auf Einbürgerung

  • VG Köln, 22.11.2006 - 10 K 812/06

    Voraussetzungen der Einbürgerung eines im Ausland lebenden Ausländers

  • VG Augsburg, 02.08.2011 - Au 1 K 11.736

    Das Zuwarten bis zur Volljährigkeit stellt bei minderjährigen türkischen

  • VG Köln, 22.07.2009 - 10 K 6834/08

    Anspruch auf Einbürgerung oder erneute Bescheidung eines Einbürgerungsantrags

  • VG Köln, 26.05.2010 - 10 K 7008/08

    Anspruch eines im Ausland lebenden Ausländers auf Einbürgerung in den deutschen

  • VG Köln, 25.04.2007 - 10 K 1274/06

    Einbürgerung eines mexikanischen Staatsangehörigen in den deutschen

  • VG Köln, 18.05.2005 - 10 K 815/04

    Ermessensfehlerfreiheit der Ablehnung einer Einbürgerung eines ecuadorianischen

  • VG Augsburg, 21.10.2008 - Au 1 K 07.1168

    Anspruch auf Einbürgerung nach Ermessen; Inanspruchnahme von Sozialleistungen;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3638
BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98 (https://dejure.org/1999,3638)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1999 - 1 C 1.98 (https://dejure.org/1999,3638)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 1 C 1.98 (https://dejure.org/1999,3638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 117 ... Abs. 1; ; EGBGB a.F. Art. 18 Abs. 1; ; EGBGB a.F. Art. 22 Abs. 1; ; RuStAG § 4; ; RuStAG § 5 a.F.; ; RuStAG § 17 Nr. 2; ; RuStAG § 17 Nr. 5 a.F.; ; RuStAG § 25 Abs. 1; ; RuStAÄndG 1974 Art. 3

  • vfst.de

    §§ 4, 5 a.F., 17, 25 RuStAG, Art. 3 RuStAÄndG, Art. 18, 22 a.F. EGBGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 687
  • FamRZ 1999, 1586
  • DVBl 2000, 408
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 C 6.96

    Erklärungserwerb; Optionsrecht; Erklärungsberechtigter; Erwerbserklärung;

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 24. Oktober 1995, a.a.O. und vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 C 6.96 - Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 2) ist im Falle der Unkenntnis des Erklärungsberechtigten hinsichtlich des Optionsrechts für den Beginn des Laufs der Nacherklärungsfrist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die auch von der Klägerin geltend gemachte Unkenntnis nicht mehr unverschuldet ist.

    In diesem Falle muß von dem Erklärungsberechtigten grundsätzlich erwartet werden, daß er innerhalb der Frist des Art. 3 Abs. 7 Satz 1 RuStAÄndG 1974 u.U. vorsorglich eine Erwerbserklärung abgibt (vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1998, a.a.O. S. 14).

    Selbst auf einen zusätzlichen Zeitraum von einem oder zwei Monaten, der auch bei Berücksichtigung von Umstellungsschwierigkeiten ausreichend wäre, käme es im Falle der Klägerin nicht an (vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1998, a.a.O. S. 15).

    Sie befand sich insbesondere weder in einem entschuldbaren Rechts- oder Tatsachenirrtum, noch kann sie sich auf ein schutzwürdiges Vertrauen berufen (vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1998, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94

    Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
    Im Hinblick hierauf sieht Art. 3 Abs. 1 RuStAÄndG 1974 in Satz 1 für die in der Zeit vom 1. April 1953 bis 31. Dezember 1974 ehelich geborenen Kinder deutscher Mütter den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch besondere Erklärung vor (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Optionslösung BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 729/96 - NVwZ-RR 1999, 403; Senatsurteil vom 24. Oktober 1995 BVerwG 1 C 29.94 - BVerwGE 99, 341 ).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 24. Oktober 1995, a.a.O. und vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 C 6.96 - Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 2) ist im Falle der Unkenntnis des Erklärungsberechtigten hinsichtlich des Optionsrechts für den Beginn des Laufs der Nacherklärungsfrist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die auch von der Klägerin geltend gemachte Unkenntnis nicht mehr unverschuldet ist.

    Wer mit den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht vertraut ist, hat sich zu erkundigen (Urteil vom 24. Oktober 1995, a.a.O.).

    Bereits der Umstand, daß der Betroffene aus einer gemischt-nationalen Ehe mit einem deutschen Elternteil stammt, legt eine Klärung seiner staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisse nahe und bietet für den Erklärungsberechtigten hinreichend Anlaß, sich schon bei oder in angemessener Zeit nach der Geburt des Betroffenen über dessen deutsche Staatsangehörigkeit oder Möglichkeiten zu ihrem Erwerb Gedanken zu machen und, soweit erforderlich und zumutbar, Rechtsauskünfte einzuholen (Urteil vom 24. Oktober 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
    Mehr als die rechtlich-formale Unterscheidung von innerhalb und außerhalb der Ehe geborenen Kindern ist für die Anwendung der Vorschrift in § 4 Abs. 1 RuStAG a.F. nicht vorausgesetzt (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1983 BVerwG 1 C 122.80 BVerwGE 68, 220 = Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 14 S. 18).

    Polnisches Recht ist daher als das gemeinsame Heimatrecht beider Elternteile anzuwenden, zumal die Beziehungen der Mutter zu Polen damals jedenfalls deutlich enger waren als diejenigen zu Deutschland (vgl. auch Urteil vom 6. Dezember 1983, a.a.O. S. 228 bzw. S. 22).

    Insoweit ist an der Senatsrechtsprechung zu § 5 RuStAG a.F. anzuknüpfen (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1983, a.a.O. S. 229 ff. bzw. S. 23 ff.), der für den Staatsangehörigkeitserwerb voraussetzt, daß der maßgebende Rechtsvorgang des ausländischen Rechts auch innerstaatlich als Legitimation gewertet werden kann.

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 637/80

    Ehelich werden eines Kindes durch die Eheschließung seiner Eltern - Festlegung

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob § 17 Nr. 5 RuStAG a.F., der durch Art. 1 Nr. 3 RuStAÄndG 1974 mit Wirkung zum 31. Dezember 1974 aufgehoben wurde, bis zu diesem Zeitpunkt galt (vgl. BGH, NJW 1984, 562 ) oder ob er als Art. 3 Abs. 2 GG entgegenstehendes Recht gemäß Art. 117 Abs. 1 GG bereits mit Ablauf des 31. März 1953 außer Kraft getreten ist (vgl. Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., § 17 RuStAG Rn. 10, Art. 3 RuStAÄndG 1974 Rn. 15 ff.).

    Das Oberverwaltungsgericht legt ohne Rechtsfehler dar, daß die Frage, ob die in § 17 Nr. 5 RuStAG a.F. vorausgesetzte nach deutschem Recht wirksame Legitimation des nichtehelichen Kindes vorliegt, unter Beachtung der Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechts zu beurteilen ist und daß nach der aus der allseitigen Kollisionsnorm, die aus dem hier nach Art. 220 Abs. 1 EGBGB noch anzuwendenden Art. 22 Abs. 1 EGBGB a.F. entwickelt wurde, die Legitimation eines nichtehelichen Kindes sich nach dem Heimatrecht des Vaters richtet (vgl. BGH, NJW 1984, 562 ).

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 12.84

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit i.R.e. Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
    Die Klage ist zulässig; ihrer Zulässigkeit steht insbesondere nicht entgegen, daß sich die Klägerin insoweit auf einen Aufhebungsantrag beschränkt und nicht einen Verpflichtungsantrag stellt, denn ihrem Rechtsschutzinteresse wird durch den Feststellungsantrag, der ein weitergehendes Rechtsschutzziel zum Inhalt hat (vgl. dazu Urteil vom 21. Mai 1985 BVerwG 1 C 12.84 Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 5), vollauf entsprochen.

    Zwar bezweckt § 25 Abs. 1 RuStAG, in den Fällen freiwilliger Hinwendung zu einem anderen Staat eine doppelte Staatsangehörigkeit auszuschließen (vgl. Urteil vom 21. Mai 1985, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84

    Staatsangehörigkeit - Verlust der Staatsangehörigkeit - Einbürgerung der Eltern

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
    Wenn die Mutter der Klägerin 1948 ihren Wohnsitz außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 genommen hat, wird, da sie damals minderjährig war, zu klären sein, ob ihre Eltern gemäß den Anforderungen von § 25 Abs. 1, § 19 Abs. 2 RuStAG in Verbindung mit den Anträgen auf ihre eigene Einbürgerung in Polen ihren Willen zum Ausdruck gebracht haben, die Einbürgerung auf die Mutter der Klägerin zu erstrecken (vgl. Urteil vom 9. Mai 1986 BVerwG 1 C 40.84 Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.1998 - 1 C 3.98

    Verlust der Reichsangehörigkeit im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung des

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
    Es wird die erforderlichen Feststellungen zu treffen haben, um zu klären, ob er aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages sowie der Bestimmungen des Minderheitenschutzvertrages zwischen den alliierten und assoziierten Hauptmächten und Polen vom 28. Juni 1919 und des deutsch-polnischen Abkommens über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen vom 30. August 1924 (RGBl 1925 II S. 33) Wiener Abkommen - die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat (vgl. auch Urteil vom 26. Mai 1998 - BVerwG 1 C 3.98 Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 9 S. 12 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 234.96

    Gebühren und Kosten - Streitwertbestimmung in Einbürgerungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 16 000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 14. März 1997 BVerwG 1 B 234.96 Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 93).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 1Z BR 63/95
    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
    Soweit in der personenstandsrechtlichen Rechtsprechung eine gewisse "Restlegitimationswirkung" angenommen wird, weil das polnische Recht die Ehe und die Rechtsvermutung der Geburt eines Kindes in der Ehe kenne und zudem - wenn die Ehe der Eltern nach der Geburt des Kindes geschlossen werde - am Rande des Geburtseintrags ein Ergänzungsvermerk über die erfolgte Eheschließung und über die Änderung des Familiennamens des Kindes einzutragen sei (vgl. BayObLG, StAZ 1996, 81 ), sind damit die staatsangehörigkeitsrechtlichen Anforderungen an einen der Legitimation gleichkommenden Rechtsvorgang nicht erfüllt.
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
    Dies führte jedoch nicht dazu, daß auch eheliche Kinder deutscher Mütter automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben, sondern verpflichtete lediglich den Gesetzgeber, diesem Personenkreis einen Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu eröffnen (BVerfGE 37, 217).
  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96

    Erklärungsfrist für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAGÄndG

  • BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 73.98

    Staatsangehörigkeitsrecht - Anforderungen an eine Erwebserklärung

  • VG Karlsruhe, 10.09.2003 - 11 K 3824/02

    Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    Ein Teil der Rechtsprechung hielt § 17 Nr. 5 RuStAG 1913 bis zu seiner Aufhebung durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAÄndG 1974) vom 20.12.1974 (BGBl. I S. 3714) für geltendes Recht und insbesondere mit Art. 3 Abs. 2 GG vereinbar (VG Augsburg, Urt. v. 09.10.2001 - Au 1 K 99.1087 - JURIS m.w.N.; OVG Hamburg, Urt. v. 24.02.1997 - a.a.O.,; VG Augsburg, Entsch. v. 18.03.1997 - Au 1 K 94.113 - offengelassen in: BVerwG, Entsch. v. 04.05.1999, NVwZ-RR 1999, 687 ff.).

    Mit Art. 3 RuStAÄndG 1974 hat der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Überleitungsregelung für die Fälle des § 17 Nr. 5 RuStAG 1913 geschaffen (BGH, Urt. v. 08.05.1983, a.a.O., m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999 - 2 BvR 729/96 -, NVwZ-RR 1999, 403; BVerwG, Entsch. v. 04.05.1999 - 1 C 1 /98 -, NVwZ-RR 1999, 687 ff. = DVBl. 2000, 408 ff.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.01.1987 - 13 S 2724/86 -).

    Gegen die Anknüpfung an das Recht des Mannes bestehen insoweit keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (BGH, Beschl. v. 08.06.1983, a.a.O., m.w.N.; offengelassen in BVerwG, Entsch. v. 04.05.1999, a.a.O.,).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entsch. v. 04.05.1999 - 1 C 1/98 -, NVwZ-RR 1999, 690 ff. m.w.N.) versäumt eine Frist schuldhaft, wer nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Betroffenen geboten und ihm nach den Umständen zuzumuten ist.

    Wer mit den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht vertraut ist, hat sich zu erkundigen (BVerwG, Entsch. v. 04.05.1999, a.a.O.,).

    In diesem Falle muss von dem Erklärungsberechtigten grundsätzlich erwartet werden, dass er innerhalb der Frist des Art. 3 Abs. 7 S. 1 RuStAÄndG 1974 unter Umständen vorsorglich eine Erwerbserklärung abgibt (BVerwG, Entsch. v. 04.05.1999, a.a.O., m.w.N.).

    Für den Fall der Unkenntnis des Erklärungsberechtigten hinsichtlich des Optionsrechts ist für den Beginn des Laufs der Nacherklärungsfrist  auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die - auch vom Kläger geltend gemachte - Unkenntnis nicht mehr unverschuldet war (BVerwG, Entsch. v. 04.05.1999, a.a.O.,).

  • BVerwG, 27.07.2005 - 5 B 1.05

    Verschuldenlose Nichteinhaltung der dreijährigen Erklärungsfrist im Sinne von § 3

    Denn zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in den Urteilen vom 24. Oktober 1995 BVerwG 1 C 29.94 (BVerwGE 99, 341 = Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 1) und vom 4. Mai 1999 BVerwG 1 C 1.98 (Buchholz 130 § 25 RuStAG Nr. 10) Kriterien und Umstände dafür benannt, wann jemand im Sinne von § 3 Abs. 7 RuStAÄndG 1974 ohne Verschulden gehindert ist, die dreijährige Erklärungsfrist einzuhalten.

    Der erste Teil der Frage zu den Anforderungen an das Auskunftsersuchen ist vom Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 24. Oktober 1995 und vom 4. Mai 1999 a.a.O.) bereits geklärt: Bereits der Umstand, dass der Betroffene aus einer gemischtnationalen Ehe mit einem deutschen Elternteil stammt, "legt eine Klärung seiner staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisse nahe und bietet ... hinreichend Anlass, ... über dessen deutsche Staatsangehörigkeit oder (die) Möglichkeit zu ihrem Erwerb ... soweit erforderlich, Rechtsauskünfte einzuholen".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00

    Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der

    a.A. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.4.1993 - 7 B 12396/92.OVG -, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 5.3.1997 - 7 K 4077/95 -, a.a.O.; Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., Teil 1 § 17 RuStAG Rdn. 10, Teil 2 Art. 3 GG Rdn. 23 f., Teil 7 Art. 3 RuStAÄndG 1974, Rdn. 20 f.; Marx, a.a.O.; Renner, a.a.O.; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - 1 C 1.98 -, DVBl 2000, 408 (412),.

    BVerwG, Urteile vom 4.5.1999 - 1 C 1.98 -, DVBl. 2000, 408 (409 f.) und vom 24.10.1995 - 1 P 25.94 [richtig: 1 C 29.94 - d. Red.] -, DVBl. 1996, 615 (617).

  • OVG Sachsen, 31.03.2008 - 5 B 377/06

    Zulassung; Berufung; ernstliche Zweifel; offenkundige Umstände; Prüfungsumfang;

    Unter Durchwandererheimen oder Durchgangsheimen versteht man Wohnungen oder Wohnstätten für Aussiedler, Zuwanderer oder Flüchtlinge oder Obdachlose, die diese Personen vorübergehend aufnehmen und in denen sich die Aufgenommenen bis auf weiteres aufhalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1999 - 1 C 1.98 -, zitiert nach juris).

    Unter Durchwanderer- oder Durchgangsheimen werden Unterkünfte für Aussiedler, Zuwanderer und Flüchtlinge verstanden (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 4.5.1999 - 1 C 1.98 - sowie OVG Hamburg, Urt. v. 24.2.1997 - Bf III 53/95 -, zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03

    Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des

    Trotz des Verfassungsverstoßes ist § 17 Nr. 5 RuStAG a. F. für die Zeit nach dem 31. März 1953 (Art. 117 Abs. 1 GG) als wirksam anzusehen, a. A. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23. April 1993 - 7 B 12396/92.OVG -, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 5. März 1997 - 7 K 4077/95 -, a.a.O.; Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., Teil 1, § 17 RuStAG Rdn. 10, Teil 2, Art. 3 GG Rdn. 23 f., Teil 7, Art. 3 RuStAÄndG 1974, Rdn. 20 f.; Marx, a.a.O.; Renner, a.a.O.; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 1 C 1.98 -, DVBl 2000, 408 (412), und ist die Verlustwirkung nach dieser Vorschrift bei der Beurteilung der Staatsangehörigkeit des Klägers zu berücksichtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - 19 A 1960/02

    Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im

    vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Mai 1999 - 1 C 1.98 -, NVwZ-RR 1999, 687 (688), vom 25. Juni 1998 - 1 C 6/96 -, NVwZ-RR 1999, 70 (71) und vom 24. Oktober 1995 - 1 C 29.94 -, DVBl 1996, 615 (617); zu letzterem Urteil BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 729/96 -, NVwZ-RR 1999, 403 f; ferner OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2001 - 8 E 730/00 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2007 - 5 N 17.06

    Erklärungsfrist des Art. 3 Abs. 6 RuStAÄndG; deutscher Elternteil; Erwerb der

    Da der Kläger aus einer gemischt-nationalen Ehe mit einem deutschen Elternteil stammt, bestand ein hinreichender Grund, sich um Fragen des Deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zu kümmern (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 C 29.94 -, Juris Rn. 24; vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 C 6.96 -, Juris Rn. 21; vom 4. Mai 1999 - BVerwG 1 C 1.98 -, Juris Rn. 18).
  • VG Braunschweig, 05.02.2004 - 5 B 3/04

    Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Erklärungserwerb; Erklärungsfrist;

    Sofern seine Mutter keine Kenntnis von der maßgeblichen staatsangehörigkeitsrechtlichen Rechtslage und insbesondere von der einzuhaltenden Frist gehabt haben sollte, hätte sie sich diese Kenntnis angesichts ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet ohne Weiteres beschaffen können (vgl. BVerwG, Urt. vom 24.10.1995, aaO.; Urt. vom 04.05.1999 - 1 C 1/98 - NVwZ-RR 1999, 687 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.11.1998 - 2 UF 261/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12772
OLG Karlsruhe, 12.11.1998 - 2 UF 261/97 (https://dejure.org/1998,12772)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.1998 - 2 UF 261/97 (https://dejure.org/1998,12772)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 1998 - 2 UF 261/97 (https://dejure.org/1998,12772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangemessene Benachteiligung durch Realteilung im Rahmen des Versorgungsausgleichs; Mathematische Formel zur Ermittlung der Höhe der Realteilung ; Prinzip der "hälftigen Partizipation" im Versorgungsausgleich ; In die Berechnung der Ausgleichsrente einzustellender ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Dabei wird Bezug auf die frühere Rechtsprechung zur Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG genommen (siehe dazu OLG Braunschweig OLGR 1999, 238, 243; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 626, 628; OLG Celle FamRZ 1985, 939, 942; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1586, 1587), nach der pauschale Kostenabzüge von 2 bis 3 % des Deckungskapitals gebilligt wurden.
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 310/11

    Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung: Pauschalierung der dem

    Weil eine konkrete Berechnung der tatsächlich anfallenden Kosten im Regelfall einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursacht, ist in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pauschalierung der Teilungskosten möglich ist (BT-Drucks. 16/10144 S. 57; 16/11903 S. 53) und auf die frühere Rechtsprechung zur Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG Bezug genommen (siehe dazu OLG Braunschweig OLGR 1999, 238, 243; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 626, 628; OLG Celle FamRZ 1985, 939, 942; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1586, 1587), nach der pauschale Kostenabzüge von 2 bis 3 % des Deckungskapitals gebilligt wurden.
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