Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 18.12.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.06.2000 - 27 UF 50/99   

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https://dejure.org/2000,4487
OLG Köln, 21.06.2000 - 27 UF 50/99 (https://dejure.org/2000,4487)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.06.2000 - 27 UF 50/99 (https://dejure.org/2000,4487)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 27 UF 50/99 (https://dejure.org/2000,4487)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 621 e Abs.; ; ZPO § ... 516; ; ZPO § 623 Abs. 3 Satz 4; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 628; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 94 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 2 S. 1 §§ 621e 623 628
    Beschwerdeverfahren in abgetrennten Sorgesachen ohne anwaltliche Vertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1227 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1980 - IVb ZB 597/80

    Folgesache - Verbundsache - Abgetrennte Verbundsache - Scheidung -

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2000 - 27 UF 50/99
    Die zu § 628 ZPO ergangene und den im "Zwangsverbund" (§ 623 Abs. 1 Satz 3 ZPO) zu entscheidenden Versorgungsausgleich betreffende Rechtsprechung des BGH (NJW 1981, 233, 234,; vgl. auch Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 78, Rn. 34) ist zumindest auf Abtrennungen von Folgesachen der § 623 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 ZPO nach dem - seit dem 1. Juli 1998 neu gefassten - § 623 Abs. 2 Satz 2 bis 4 ZPO nicht anzuwenden.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.12.2000 - 3 WF 189/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12359
OLG Frankfurt, 18.12.2000 - 3 WF 189/00 (https://dejure.org/2000,12359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.12.2000 - 3 WF 189/00 (https://dejure.org/2000,12359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 3 WF 189/00 (https://dejure.org/2000,12359)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 623 Abs. 2 S. 2
    Zur Abtrennung der Folgesachen nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt aus dem Scheidungsverbund

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1227
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 14.04.2004 - 4 WF 23/04

    Voraussetzungslose Stattgabe eines auf § 623 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO gestützten

    Nach in Rechtsprechung und Literatur überwiegender Meinung ist einem Abtrennungsantrag nach § 623 II ZPO grundsätzlich stattzugeben (vgl. AmtsG Rastatt, FamRZ 1999, 519; OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 840, 841; OLG Frankfurt/M., FamRZ 2001, 1227; OLG Hamm FamRZ 2001, 554 und 1229; OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 795; Zöller/Philippi a.a.O.; Niepmann, MDR 2000, 613, 619).

    De lege lata kann das Ergebnis, dass eine Abtrennung nur zu erfolgen hat, wenn alle abgetrennten Folgesachen entscheidungsreif sind, auch im Wege der teleologischen Reduktion jedoch nicht erreicht werden (so auch OLG Hamm, FamRZ 2001, 554; 1229; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1227; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 795; Niepmann, MDR 2000, 613, 619).

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