Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04   

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https://dejure.org/2005,3419
OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04 (https://dejure.org/2005,3419)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.12.2005 - 4 B 886/04 (https://dejure.org/2005,3419)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 4 B 886/04 (https://dejure.org/2005,3419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 86 Abs. 3, § 88; BSHG § 2, § 3, § 21 Abs. 3, § 68 Abs. 1, § 68 Abs. 2, § 90, § 93 Abs. 1, § 93 Abs. 2, § 93 Abs. 7, § 93a Abs. 1 S. 3; SGB X § 35 S. 1; SGB XI § 72, § 84 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für die Barbetragsverwaltung in einer vollstationären Einrichtung; Voraussetzungen für einen sozialhilferechtlichen Anspruch; Zeitlicher Geltungsumfang einer behördlichen Regelung eines Sozialhilfefalles; Hilfeauftrag zur Behebung einer gegenwärtigen ...

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 3;... ; VwGO § 88; ; BSHG § 2; ; BSHG § 3; ; BSHG § 21 Abs. 3; ; BSHG § 68 Abs. 1; ; BSHG § 68 Abs. 2; ; BSHG § 90; ; BSHG § 93 Abs. 1; ; BSHG § 93 Abs. 2; ; BSHG § 93 Abs. 7; ; BSHG § 93a Abs. 1 Satz 3; ; SGB X § 35 Satz 1; ; SGB XI § 72; ; SGB XI § 84 Abs. 4

  • lvhs-sachsen.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht: Übernahme von Kosten für die Barbetragsverwaltung in einer vollstationären Einrichtung - Kostenübernahme, Pflegeheim, Rechtsschutzziel, Zeitraum, Pflegesatz, Zusatzleistung, Betreuung, Pflegeleistung, Nachrangigkeitsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Pflegeheime dürfen für soziale Betreuung nicht zusätzlich kassieren; Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • htwsaar.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BSHG § 5, § 21 Abs. 3, § 68 Abs. 2 S. 2; SGB XI § 43 Abs. 2 S. 1; SGB X § 28 Abs. 2 Nr. 8; VwGO § 86 Abs. 3
    Verwaltung des Barbetrages durch ein Pflegeheim für einen Heimbewohner - Verpflichtung zur Gewährleistung des Bedarfsdeckungsgrundsatzes durch den Sozialhilfeträger

Besprechungen u.ä.

  • htwsaar.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BSHG § 5, § 21 Abs. 3, § 68 Abs. 2 S. 2; SGB XI § 43 Abs. 2 S. 1; SGB X § 28 Abs. 2 Nr. 8; VwGO § 86 Abs. 3
    Verwaltung des Barbetrages durch ein Pflegeheim für einen Heimbewohner - Verpflichtung zur Gewährleistung des Bedarfsdeckungsgrundsatzes durch den Sozialhilfeträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 184
  • FamRZ 2006, 1878 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Ob ein Sozialhilfeträger einen Hilfebedürftigen auf diese Selbsthilfe verweisen kann, ist immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (etwa: BVerwG, Urt. v. 28.4.2005, NJW 2005, 3160 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Gleichermaßen bedarf es keiner Erörterung, ob bei einer - hier nicht vorliegenden - ausdrücklichen Bestimmung in dem nach wie vor gültigen Heimvertrag vom 15.11.2000, wonach für die Verwaltung des Barbetrages keine gesonderten Kosten durch das Pflegeheim erhoben würden, dem Kläger eine Durchsetzung dieses Anspruchs zuzumuten gewesen wäre (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 20.10.1994, NVwZ-RR 1995, 673).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Der Beklagte hat die Hilfegewährung damit dem Grunde nach abgelehnt, weshalb das zeitliche Geltungsende dieser Ablehnung sich auch nur auf den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum bezieht (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 30.4.1992, NVwZ 1993, 995).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Diesem Hilfeauftrag zur Behebung einer gegenwärtigen und bekannten Notsituation entspricht es, dass die Regelung eines Hilfefalls durch einen Sozialhilfeträger in zeitlicher Hinsicht regelmäßig begrenzt wird durch das Bekanntwerden des Hilfebedarfs und dem von der letzten behördlichen Entscheidung erfassten nächstliegenden Zeitraum (sh. etwa: BVerwG, Urt. v. 31.8.1995, DVBl. 1996, 305; Urt. v. 19.1.1972, DÖV 1973, 95).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Sozialhilfeträger den Hilfefall für einen über diesen nächstliegenden hinaus gehenden Zeitraum geregelt hat, weil abzusehen ist, dass sich der Sachverhalt nicht ändern wird oder weil in der Zukunft eintretende Änderungen bereits bekannt sind (BVerwG, Urt. v. 16.1.1986, NVwZ 1987, 412).
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    In diesen Fällen erfordert die Effektivität des Rechtsschutzes, dass auch nach Wegfall der Notlage ein berechtigter Sozialhilfeanspruch im Nachhinein gewährt wird (sh. etwa: BVerwG, Urt. v. 23.6.1994, NVwZ 1995, 276 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 42.03

    A: Anschaffungspreis, Sozialhilfe für Wäsche von geringem -; B: Barbetrag zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Ebenso wie bei einer Hilfegewährung außerhalb von Einrichtungen die Regelsatzleistungen, die Leistungen für die Unterkunft und die einmaligen Leistungen sich zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts ergänzen, dient der Barbetrag zur persönlichen Verfügung für einen Hilfebedürftigen in einer Einrichtung der entsprechenden Ergänzung einmaliger Leistungen der Sozialhilfe und den in der Einrichtung erbrachten laufenden Leistungen (BVerwG, Urt. v. 8.7.2004, NJW 2005, 167).
  • BVerwG, 14.07.1977 - 5 C 23.76

    Gewährung von Pflegegeld - Beurteilung des Umfanges einer notwendigen Pflege

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
    Da eine Klärung des wirklichen Klagebegehrens in zeitlicher Hinsicht in dem erstinstanzlichen Verfahren nicht erfolgte, war diese Ermittlung des Rechtsschutzziels in dem Berufungsverfahren nachzuholen und nach § 86 Abs. 3 VwGO auf einen sachdienlichen Antrag hinzuwirken (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 14.7.1977, FEVS 26, 1).
  • VG Minden, 13.03.2019 - 6 L 1550/18

    Verwaltung von Geldern betreuter Menschen

    vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 13.12.2005 - 4 B 886/04 -, PflR 2006, 337 = juris (Rdnr. 32 f.), m.w.N.; LG Magdeburg, Urteil vom 20.9.2011 - 2 S 136/09 -, NZS 2012, 300 = juris, im Anschluss an das vom Antragsgegner in Bezug genommene Urteil des BGH vom 2.12.2010 - III ZR 19/10 -, NDV-RD 2011, 27 = juris.
  • LG Magdeburg, 20.09.2011 - 2 S 136/09

    Verpflichtung des Pflegeheims zur Verwaltung der Barbeträge des Bewohners

    Diese Betreuung bezieht sich insbesondere auch auf Hilfen zur Erledigung persönlicher Angelegenheiten, wie etwa die Beratung über den Umgang mit den zur persönlichen Verfügung gewährten Barbeträge oder auch deren Verwaltung (siehe zum Ganzen Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 4 B 886/04 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 29.08.2006 - 4 B 72/06

    Eigenanteil an Schülerbeförderungskosten Behinderter ist sozialhilfefähig.

    Soweit in dieser Maßgabe eine Änderung des erstinstanzlichen Urteils zu sehen ist, führt diese nicht zu einer anteiligen Kostenlast der Klägerin, da sie mit ihrem im Berufungsverfahren lediglich klargestellten Klagebegehren in der Sache nicht unterlegen ist (vgl. bereits SächsOVG, Urt. v. 13.12.2005 - 4 B 886/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LC 79/14

    Arbeitsbereich; pflegebedingte Aufwendungen; soziale Betreuung; Behindertenhilfe;

    Demzufolge bezieht sich die soziale Betreuung auf die Dienstleistungen, die ansonsten typischerweise durch die Familie oder sonst nahe stehende Personen wahrgenommen werden und die nun die Einrichtung an deren Stelle wahrzunehmen hat (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 13.12.2005 - 4 B 886/04 -, juris Rn. 32).Die Werkstatt für behinderte Menschen ist gemäß § 136 Abs. 1 SGB IX eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6963
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05 (https://dejure.org/2006,6963)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.04.2006 - L 8 SO 121/05 (https://dejure.org/2006,6963)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. April 2006 - L 8 SO 121/05 (https://dejure.org/2006,6963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Bedarfsorientierte Grundsicherung - Einkommenseinsatz - Anrechnung des Kindergeldes - volljähriges behindertes Kind

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Leistungsgewährung nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) gegenüber einem volljährigen schwerstbehinderten Kind ohne Anrechnung des an die Mutter gezahlten Kindergeldes; An einen Elternteil gezahltes Kindergeld als einzusetzendes Einkommen des Kindes; Zweck der Förderung ...

  • Wolters Kluwer

    Leistungsgewährung nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) gegenüber einem volljährigen schwerstbehinderten Kind ohne Anrechnung des an die Mutter gezahlten Kindergeldes; An einen Elternteil gezahltes Kindergeld als einzusetzendes Einkommen des Kindes; Zweck der Förderung ...

  • lwl.org PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1878
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2004 - 12 LC 144/04

    Anrechnung; Bedarf; Behinderter; Einkommen; Einkommensteuerrecht; Eltern;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05
    Zur Begründung der Entscheidung hat das SG auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. September 2004 (- 12 LC 144/04 -) Bezug genommen und ausgeführt, dass die Anrechnung des Auszahlungsanspruchs nach § 74 Abs. 1 EStG als Einkommen der Klägerin zu einer Ungleichbehandlung zwischen schwerstbehinderten Volljährigen, die im Familienhaushalt gepflegt werden und solchen, die in Heimen untergebracht sind, führen würde.

    Insoweit wird auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. September 2004 - 12 LC 144/04 - und das Urteil des BVerwG vom 28. April 2005, aaO) verwiesen.

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03

    Auszahlung des vollen Kindergelds für ein vollstationär untergebrachtes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05
    Dem steht das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 17. Februar 2004 (VIII R 58/03) nicht entgegen.
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 289/01

    Familienrecht - Kindergeld und Barunterhalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05
    § 1612b BGB regelt allein die Anrechnung von Kindergeld in Bezug auf den Unterhalt für das Kind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445 = MDR 2003, 749 = NJW 2003, 1177 ; BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 und 1 BvR 1749/01 - FamRZ 2003, 1370 = NJW 2003, 2733 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05
    § 1612b BGB regelt allein die Anrechnung von Kindergeld in Bezug auf den Unterhalt für das Kind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445 = MDR 2003, 749 = NJW 2003, 1177 ; BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvL 1/01 und 1 BvR 1749/01 - FamRZ 2003, 1370 = NJW 2003, 2733 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2005 - L 8 AS 118/05

    Zulässigkeit einer familieninternen Einkommenszuordnung des Kindergeldes;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05
    Soweit der Beklagte im vorliegenden Streitfall den Senatsbeschluss vom 13. Juni 2005 (L 8 AS 118/05 ER) dafür anführt, dass ein volljähriges Kind bei nicht gezahltem Barunterhalt die Abzweigung des Kindergeldes für sich beanspruchen könne, lässt er außer Acht, dass in dem dort entschiedenen Fall keine Verpflichtung zur Antragstellung auf Abzweigung gesehen wurde; zudem ist der Lebenssachverhalt zwischen einem volljährigen gesunden und einem volljährigen schwerstbehinderten Kind nicht vergleichbar.
  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05
    Nach der steuerrechtlichen Regelung des Kindergeldes in §§ 31, 62 ff. EStG fällt wegen eines Kindes in Höhe des Kindergeldes weniger Steuer an oder ist das Kindergeld eine Leistung zur Förderung der Familie und fließt in dieser Höhe Einkommen zu ( BVerwGE 114, 339 ).
  • SG Gelsenkirchen, 09.08.2005 - S 8 SO 20/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05
    Dementsprechend ist gemäß § 3 Abs. 2 GSiG Kindergeld im Grundsicherungsrecht auch Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird (so auch SG Gelsenkirchen, Urteil vom 9. August 2005 - S 8 SO 20/05 -).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05
    Das BVerwG hat zu diesem Problemkreis im Urteil vom 17. Dezember 2003 (5 C 25/02) dazu ausgeführt:.
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05
    Revision eingelegt B 9b SO 6/06 R.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 28.04

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anrechnung von Kindergeld bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05
    Kindergeld ist sozialhilferechtlich Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird (Anschluss an BVerwG, zuletzt Urteil vom 18. April 2005 - 5 C 28/04 - NJW 2005, 2873).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Zur weiteren Begründung verweist das LSG auf die Entscheidungsgründe in seinem Urteil zu dem die Leistungshöhe nach dem GSiG betreffenden Parallelverfahren - L 8 SO 121/05 - vom selben Tage (vgl dazu das Senatsurteil vom heutigen Tage zum Aktenzeichen B 9b SO 6/06 R), wonach eine andere einkommensmäßige Zuordnung des Kindergeldes nur dann vorzunehmen sei, wenn ein Elternteil das Kindergeld dem volljährigen einkommens- und vermögenslosen Kind tatsächlich zuwendet; das sei vorliegend nicht der Fall.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - L 25 AS 946/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Bedarfsdeckung bei

    Aufgrund dessen ist es der Klägerin grundsätzlich auch als Einkommen sozialhilferechtlich zuzurechnen (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 2003 - Az: 5 C 25/02 - zitiert nach juris, sowie dem folgend unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das SGB II auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2006 - Az: L 5 B 1371/05 AS ER -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 2006 - Az: L 8 AS 5071/05 -, sowie zum Grundsicherungsgesetz bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch : LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. April 2006 - Az: L 8 SO 121/05 -, jeweils zit. nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 SO 99/07

    Sozialhilfe

    Anders verhalte es sich mit der Anrechnung des Kindergeldes für ein volljähriges Kind (Verweis auf LSG Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 20.04.2006 - L 8 SO 121/05), weil der Gesetzgeber in Kenntnis der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung keine abweichende Regelung getroffen habe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2007 - L 20 SO 94/06

    Sozialhilfe

    Das Kind selbst und der Kindergeldanspruchsberechtigte fallen damit personell auseinander (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.06.2001, 5 C 7/00, BVerwGE 114, 339, vom 25.11.1993, 5 C 8/90, BVerwGE 94, 326, vom 17.12.2003, 5 C 25/06, NJW 2004, 2541; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2006, L 8 SO 121/05, bestätigt durch BSG, Urteil vom 08.02.2007, B 9b SO 5/06 R; Wahrendorf, Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2005, § 82 SGB XII RdNr. 18f.; Adolph, Linhart/Adolph, Sozialgesetzbuch II/Sozialgesetzbuch XII, 2006, § 82 RdNr. 44f.).
  • SG Hannover, 08.08.2007 - S 51 SO 302/07
    Nach der Rechts-sprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen- Bremen ist Kindergeld sozialhilfe-rechtlich Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird (vgl. Landessozialgericht Nie-dersachsen - Bremen, Beschluss vom 20.04.2006, Az: L 8 SO 121/05).

    Eine Ausnahme kann allen-falls angenommen werden, wenn ein Elternteil das an ihn ausgezahlte Kindergeld seinem einkommens- und vermögenslosen Kind gezielt zuwendet (vgl. Landessozialgericht Nie-dersachsen - Bremen, Beschluss vom 20.04.2006, Az: L 8 SO 121/05).

  • LSG Bayern, 21.09.2006 - L 11 SO 28/06

    Anrechnung des Kindergeldes im Falle des Bezuges von Leistungen der

    Anders verhält es sich folgerichtig mit der Anrechung des Kindergeldes für eine volljähriges Kind (dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen vom 20.04.2006 Az: L 8 SO 121/05), weil der Gesetzgeber in Kenntnis der Rechtsprechung hier keine (abweichende) Regelung getroffen hat.
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2008 - 2 WF 55/08

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens

    Zum anderen dient das Kindergeld, soweit es für den Zweck der steuerlichen Freistellung nicht erforderlich ist, "der Förderung der Familie" und nicht etwa allein oder vorrangig der Förderung des Kindes, für das Kindergeld gewährt wird (LSG Niedersachsen-Bremen, FamRZ 2006, 1878 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 74/05
    Zur weiteren Begründung und zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen verweist der Senat auf die Entscheidungsgründe in dem Urteil zum Parallelverfahren - L 8 SO 121/05 - vom heutigen Tag.
  • SG Aachen, 30.01.2007 - S 20 SO 81/06

    Sozialhilfe

    Kindergeld ist sozialhilferechtlich Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird (BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 28/04 = NJW 2005, 2873 = FEVS 57, 499; Urteil vom 17.12.2003 - 5 C 25/02 = NJW 2004, 2541 = FEVS 56, 307; Sächsisches OVG, Urteil vom 25.01.2005 - 4 B 580/04; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2006 - L 8 SO 121/05).
  • SG Stade, 23.03.2007 - S 19 SO 31/06

    Rechtmäßigkeit einer Anrechnung von Kindergeld bei der Bewilligung von Leistungen

    Bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/05, zitiert nach juris) sowie auch des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 20. April 2006 - L 8 SO 121/05) zum Grundsicherungsgesetz ist das Kindergeld sozialhilferechtlich Einkommen desjenigen, an den es ausgezahlt wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 8 SO 283/11
  • SG Osnabrück, 12.07.2006 - S 16 AS 165/06
  • SG Oldenburg, 19.06.2007 - S 2 SO 30/07
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 32/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8072
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 12 A 32/05 (https://dejure.org/2006,8072)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.03.2006 - 12 A 32/05 (https://dejure.org/2006,8072)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. März 2006 - 12 A 32/05 (https://dejure.org/2006,8072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter; Bedarfsdifferenzierung nach dem jeweiligen Kostenaufwand für Haushaltsvorstände und sonstige Haushaltsangehörige bei Bewohnern von Altenheimen und Pflegeheimen; Auslegung des § 2 Abs. 1 der 2. Verordnung zur Durchführung des § ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1878 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Danach wurde zur Bemessung der Grundsicherungsleistungen nach dem GSiG allein auf den Regelsatz des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG abgestellt (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2006 - 21 A 1565/05 -, juris RdNr 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 12 A 32/05 -, ZFSH/SGB 2006, 476).
  • SG Karlsruhe, 29.01.2009 - S 4 SO 5189/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Grundsicherung im Alter - Unterbringung im

    Der abweichenden und im Übrigen auch vereinzelt gebliebenen Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 22. März 2006, 12 A 32/05, JURIS, hat noch § 3 Grundsicherungsgesetz (GSiG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1335) in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung zugrunde gelegen.
  • LSG Bayern, 23.09.2010 - L 8 SO 1/08

    Bedarfsorientierte Grundsicherung bei Erwerbsminderung - abweichende Bemessung

    Das BSG hat in der Entscheidung vom 11.12.2007, B 8/9b SO 21/06 R RdNr. 22 offen gelassen, ob eine abweichende Regelsatzbemessung auch bei Leistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 GSiG in Betracht kommt und dabei auch aber auf Entscheidungen des OVG NRW hingewiesen - Urteil vom 29.11.2006, 21 A 1565/05, Urteil vom 22.03.2006 -12 A 32/05 - in denen bei der Bemessung der Grundsicherungsleistungen nach dem GSiG allein auf den Regelsatz nach § 22 Abs. 1 S. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abzustellen sei.
  • SG Gotha, 08.10.2009 - S 14 SO 3302/08

    Anrechnung von Mittagessen auf Grundsicherungsleistungen nach dem

    Danach wurde zur Bemessung der Grundsicherungsleistungen nach dem GSiG allein auf den Regelsatz des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG abgestellt ( OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2006 - 21 A 1565/05 -, juris RdNr 17; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 12 A 32/05 -, ZFSH/SGB 2006, 476 ).
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