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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6265
LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12 B ER (https://dejure.org/2012,6265)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.06.2012 - L 3 AS 210/12 B ER (https://dejure.org/2012,6265)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - L 3 AS 210/12 B ER (https://dejure.org/2012,6265)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 21 Abs 6 SGB 2 vom 13.05.2011, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem getrennt lebenden Kind im Ausland - Kosten für einen Besuch im Jahr - Durchschnittsverdiener als Maßstab - verfassungskonforme Auslegung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem getrennt lebenden Kind im Ausland; Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem getrennt lebenden Kind im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Umgangsrecht mit Kindern in den USA durch Empfänger von Grundsicherungsleistungen ("HARTZ-IV")

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV: Bezahlte Reisen in die USA zur Ausübung des Umgangsrechts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bestimmt sich nach dem Einzelfall

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    USA-Flüge für Hartz-IV-Bezieher?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts im Einzelfall vom Jobcenter zu erstatten // Vergleichsmaßstab in solchen Fällen ist ein Durchschnittsverdiener

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 833 (Ls.)
  • FamRZ 2012, 1836
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.11.2006 (B 7b AS 14/06 R) sei zu entnehmen, dass Fahrt- und Umgangskosten im Rahmen der Sozialhilfe zu übernehmen seien, sofern es sich nicht um außergewöhnlich hohe Kosten handele.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 07.11.2006 (BSGE 97, 242) -zum vor Inkrafttreten des § 21 Abs. 6 SGB II anzuwendenden § 73 SGB XII- ausgeführt, die vom Sozialleistungsträger zu übernehmenden Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes müssten sich in einem Bereich bewegen, der den Einsatz öffentlicher Mittel noch rechtfertige.

  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Die Grundsätze für die Gewährung der Leistungen können dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25.10.1994 (1 BvR 1197/93 in NJW 1995, S 1342) entnommen werden, die sinngemäß auf die Regelungen des SGB II übertragen werden können.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10

    Kosten des Umgangsrechts sind durch den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Nachdem die Kreisverwaltung M als Sozialhilfeträger es mehrfach abgelehnt hatte, dem Antragsteller die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn in K zu erstatten, wurde der Antragsgegner durch Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG) vom 24.11.2010, L 1 SO 133/10 B ER, verpflichtet, für die Zeit bis zum 24.05.2011 vorläufig zweimal die notwendigen Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts für einen jeweils fünftägigen Aufenthalt in L zu übernehmen.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Laut der Entscheidung des BVerfG zum Kindergeld im Beschluss vom 29.05.1990 (1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, 1 BvL 20/84 in juris) folgt aus Art. 6 Abs. 1 GG, wonach der Staat die Pflicht hat, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern, nicht, dass dies ohne Rücksicht auf sonstige öffentliche Belange zu geschehen hat.
  • SG Koblenz, 07.06.2011 - S 6 AS 725/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Diesen Antrag lehnte der Antragsgegner mit Bescheid vom 20.03.2012 mit der Begründung ab, im inzwischen ergangenen Beschluss des SG im Verfahren S 6 AS 725/11 ER sei festgelegt worden, dass der Aufenthalt in den U zur Wahrung des Umgangsrechtes nur noch einmal pro Jahr gestattet werde.
  • SG Koblenz, 14.09.2011 - S 6 AS 722/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Verwaltungsakte des Antragsgegners sowie der vorliegenden Prozessakte und der beigezogenen Prozessakten des SG Koblenz (S 6 AS 1164/11 ER, S 6 AS 1566/11 ER und S 6 AS 722/11= L 3 AS 580/11) verwiesen, der Gegenstand der Beratung und Entscheidungsfindung gewesen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - L 7 AS 2392/13

    Jobcenter muss Reisekosten nach Indonesien übernehmen

    Letztlich seien vom Träger der Grundsicherung nur die Kosten zu übernehmen, die ein Durchschnittsverdiener aufbringen könne; der Antrags- und Beschwerdegegner verwies auf die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.06.2012 (Aktenzeichen: L 3 AS 210/12 B ER).

    Es ist abschließend noch nicht geklärt, ob dem Antragsteller wiederholt nach Ablauf eines Jahres ein Kostenerstattungsanspruch auf eine Überseereise zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinem Sohn zusteht und ob die dabei anfallenden Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts in der Höhe zu beschränken sind (vgl. hierzu bereits BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R (BSGE 97, 242) - zum vor Inkrafttreten des § 21 Abs. 6 SGB II noch anzuwendenden § 73 SGB XII; zur Frage der unbeschränkten Sozialisierung von Scheidungsfolgekosten LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juni 2012 - L 3 AS 210/12 B ER).

  • SG Konstanz, 16.08.2016 - S 11 AS 1021/16

    Arbeitslosengeld II - Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem

    Maßstab ist nicht, in welchem zeitlichen Umfang das Umgangsrecht besteht (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juni 2012, L 3 AS 210/12 B ER).

    Bedeutung hat hingegen die vorhandene Bindung zwischen dem Elternteil und dem Kind (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juni 2012, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Mai 2012, a.a.O.: persönliche Beziehung nach mehrjährigem familiären Zusammenleben).

    Teilweise wird ein Vergleich damit vorgenommen, was ein berufstätiger Betroffener mit einem durchschnittlichen Einkommen höchstens an Kosten aufwenden würde (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. April 2012, L 7 AS 393/12 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juni 2012, a.a.O.; SG Koblenz, Beschluss vom 7. Juni 2011, S 6 AS 725/11 ER).

  • SG Oldenburg, 13.11.2012 - S 48 AS 1104/12

    Bewilligung von Fahrtkosten für die Fahrten anlässlich der Wahrnehmung des

    Die von ihm zur Überzeugung des Gerichts dargelegten, durchschnittlich viermal im Monat erfolgenden Besuchskontakte, die er im Übrigen auch dem Beklagten gegenüber regelmäßig zwecks Leistungsbezugs im Rahmen der temporären Bedarfsgemeinschaft nachweist, liegen insoweit durchaus im Rahmen des sozial Üblichen, wobei wegen der verfassungsrechtlichen Gewährleistungen eben nicht auf die Verhältnisse eines "Durchschnittsverdieners" abgestellt werden darf (s. hierzu z.B. Beschl. des LSG Rheinland-Pfalz vom 20.06.2012 - L 3 AS 210/12 B ER - ).
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Rechtsprechung
   KG, 30.04.2012 - 17 WF 108/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20555
KG, 30.04.2012 - 17 WF 108/12 (https://dejure.org/2012,20555)
KG, Entscheidung vom 30.04.2012 - 17 WF 108/12 (https://dejure.org/2012,20555)
KG, Entscheidung vom 30. April 2012 - 17 WF 108/12 (https://dejure.org/2012,20555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1567 Abs 1 BGB, § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst a SGB 2
    Ehescheidung: Getrenntleben bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Begriffsbestimmung des Getrenntlebens i.S.v. § 1567 Abs. 1 BGB; Voraussetzungen für ein Getrenntleben bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft gem. § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II

  • rechtsportal.de

    BGB § 1567 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit a
    Begriff des Getrenntlebens im Sinne von § 1567 Abs. 1 BGB; Getrenntleben bei Vorliegen eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit. a SGB II

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, lebt nicht getrennt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Getrenntleben i.S.v. § 1567 Abs. 1 BGB bei Aufrechterhaltung einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Getrenntleben und Bedarfsgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1836
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 28.04.2016 - 13 UF 17/16

    Unterhaltsanspruch des in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden

    In der Rechtsprechung ist vielmehr anerkannt, dass das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft als Indiz dafür herangezogen werden kann, dass Ehegatten nicht getrennt leben bzw., auf den vorliegenden Fall übertragen, dass der Hilfsbedürftige und sein Partner, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, als verfestigte Lebensgemeinschaft angesehen werden können (vgl. KG, Beschluss vom 30. April 2012 - 17 WF 108/12, FamRZ 2012, 1836 [LS] = FF 2012, 420).
  • OLG Köln, 21.03.2018 - 25 WF 43/18

    Begriff des Getrenntlebens i.S. von § 1567 Abs. 1 BGB

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der sozialrechtliche Begriff des Getrenntlebens nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit. a SGB II sich mit der zivilrechtlichen Begrifflichkeit gemäß § 1567 Abs. 1 BGB deckt; deshalb kann ein Ehegatte, der für den anderen Ehegatten Leistungen nach dem SGB II entgegennimmt, von ihm nicht gleichzeitig getrennt leben (KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2012 - 17 WF 108/12 -, juris Rn 3; Hebbeker in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1567 BGB, Rn 5).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2023 - 16 WF 124/23

    Eine zwischen den Ehegatten bestehende Bedarfsgemeinschaft spricht gegen ihr

    Das setzt neben einer eindeutigen räumlichen Trennung innerhalb der Ehewohnung insbesondere auch die Existenz von zwei getrennten Haushalts- und Wirtschaftsbereichen voraus (KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 17 WF 108/12 -, Rn. 2, juris m.w.N.).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird daher teilweise vertreten, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren sei ausgeschlossen, solange die Bedarfsgemeinschaft nach SGB II nicht seit mindestens einem Jahr aufgelöst ist (so KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 17 WF 108/12 -, juris = FF 2012, 420 und OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2018 - 25 WF 43/18 -, juris; ebenso Hebbeker in: Herberger/Martinek/Rüßmann/ Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl 2022, § 1567 BGB, Rn. 5; Johannsen/Henrich/ Althammer/Kappler, 7. Aufl. 2020, BGB § 1567 Rn. 25), teilweise wird das Auftreten gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft nur als Indiz gegen das Getrenntleben gewertet (so Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26.05.2020 - 12 WF 52/20 -, juris = FamRZ 2020, 1903; MüKoBGB/Weber, 9. Aufl. 2022, BGB § 1567 Rn. 24; Kemper in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, B. Materielles Eherecht, Rn. 288; BeckOK BGB/Neumann, 68. Ed. 01.11.2023, BGB § 1567 Rn. 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 15 AS 139/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer

    Danach ist von einem dauernden Getrenntleben auch dann nicht auszugehen, wenn die Ehegatten im Bezug unterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB II stehen und füreinander beim zuständigen Träger Leistungen beantragen oder entgegennehmen (KG Berlin, Beschluss vom 30. April 2012, Az. 17 WF 108/12 im Leitsatz).
  • OLG Köln, 02.01.2018 - 21 WF 227/17

    Getrenntleben bei fortgesetzter Bedarfsgemeinschaft

    Der Meinung des Kammergerichts (Beschl. v. 30.4.2012 - 17 WF 108/12), wonach die Anerkennung als Bedarfsgemeinschaft an das "Wirtschaften der Eheleute aus einem Topf" anknüpfe und dies einem Getrenntleben der Eheleute entgegenstehe, vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • OLG Hamburg, 26.05.2020 - 12 WF 52/20

    Verfahrenskostenhilfe bei Ehescheidung: Trennungsjahr; Auftreten als

    Zwar kann ein Auftreten gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft - insbesondere bei Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung - ein Indiz dafür darstellen, das für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft und gegen ein Getrenntleben der Ehegatten spricht (vgl. KG, Beschluss vom 30. April 2012, 17 WF 108/12, FamRZ 2012, 1836, juris Rn. 3; Senat, Beschluss vom 12. März 2017, 12 WF 35/17; OLG Köln, Beschluss vom 21. März 2018, 25 WF 43/18, juris Rn. 1; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 2. Januar 2018, 21 WF 227/17, NZFam 2018, 956, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.01.2012 - II-25 UF 250/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37859
OLG Köln, 30.01.2012 - II-25 UF 250/11 (https://dejure.org/2012,37859)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2012 - II-25 UF 250/11 (https://dejure.org/2012,37859)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - II-25 UF 250/11 (https://dejure.org/2012,37859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der Familiengerichte für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus dem rechtlichen Gesichtspunkt der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1836
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 30.08.2011 - 18 WF 93/11

    Zuständiges Gericht: Klage eines Unterhaltsberechtigten gegen den insolventen

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2012 - 25 UF 250/11
    Das Kernstück der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens war gerade die Schaffung des großen Familiengerichts, dem sämtliche in Zusammenhang mit dem Unterhalt stehenden Streitigkeiten zugewiesen werden sollten (BT-Drucks. 16/6308, Seite 262 ff.; vgl. auch KG ZInsO 2011, 1843).

    Da der dem Gläubiger zustehende Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 170 StGB in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Unterhaltsanspruch gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG steht, folgt daraus, dass auch die weiteren Vorschriften der §§ 231 ff. FamFG entsprechende Anwendung finden können (vgl. auch KG ZInsO 2011, 1843).

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 271/09

    Rechtswegzuständigkeit: Schutzgesetzverstoß gegen Normen des öffentlichen Rechts

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2012 - 25 UF 250/11
    Deshalb ist der Streit um die rechtliche Einordnung der angemeldeten Forderung als eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung vor den Zivilgerichten zu führen (BGH ZinsO 2011, 44).

    Die Rechtsprechung des BGH (BGH ZInsO 2011, 44) zur Qualifizierung des Anspruchs aus § 823 Abs. 2 i. V. m. einem Schutzgesetz als zivilrechtlichen Anspruch betrifft jedoch nur die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den ordentlichen Gerichten und den Verwaltungs-, Arbeits-, und Sozialgerichten.

  • OLG Hamm, 07.07.2011 - 2 WF 286/10

    Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung zu Lasten des

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2012 - 25 UF 250/11
    Diese Tatsachen sind dann von dem antragstellenden Land zu widerlegen (vgl. OLG Hamm, ZInsO 2011, 2001).
  • OLG Hamm, 22.06.2010 - 13 UF 252/09

    Feststellen des Beruhens einer Unterhaltsforderung auf vorsätzlicher unerlaubter

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2012 - 25 UF 250/11
    Eine Bindungswirkung des Versäumnisurteils aus dem früheren Unterhaltsverfahren liegt insoweit nicht vor (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 22. Juni 2010 - 13 UF 252/09 -, FamFR 2011, 10 sowie juris).
  • OLG Rostock, 14.01.2011 - 10 WF 4/11
    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2012 - 25 UF 250/11
    Die Auffassung des OLG Rostock (vgl. Beschluss vom 14. Januar 2011 - 10 WF 4/11, juris), eine Annexzuständigkeit des Familiengerichts bestehe nicht, wenn ein Unterhaltsrechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen sei, kann dahinstehen.
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 163/09

    Strafnorm über Verletzung der Unterhaltspflicht als Schutzgesetz zugunsten des

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2012 - 25 UF 250/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2010, 1332, Rz. 6) handelt es sich bei diesem Schadensersatzanspruch jedoch um einen eigenen Anspruch des Gläubigers.
  • BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78

    Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2012 - 25 UF 250/11
    Bereits unter der Geltung des alten Rechts, nämlich den §§ 621 Abs. 1 Nr. 5 ZPO und § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 GVG hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 71, 264, 274; BGH FamRZ 1994, 626 Rz. 6) entschieden, dass die weite Formulierung der genannten Vorschriften grundsätzlich alle Ansprüche erfasst, deren Zuweisung in den Zuständigkeitsbereich des Familiengerichts nach Sinn und Zweck der genannten Normen geboten erscheint.
  • BGH, 09.02.1994 - XII ARZ 1/94

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche auf Befreiung von Krankenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 30.01.2012 - 25 UF 250/11
    Bereits unter der Geltung des alten Rechts, nämlich den §§ 621 Abs. 1 Nr. 5 ZPO und § 23 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 GVG hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 71, 264, 274; BGH FamRZ 1994, 626 Rz. 6) entschieden, dass die weite Formulierung der genannten Vorschriften grundsätzlich alle Ansprüche erfasst, deren Zuweisung in den Zuständigkeitsbereich des Familiengerichts nach Sinn und Zweck der genannten Normen geboten erscheint.
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Dies erfasst auch ein Feststellungsbegehren, dass eine Verbindlichkeit auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 170 StGB beruht (KG, FamRZ 2012, 138, 140; OLG Köln, FamRZ 2012, 1836, 1837; OLG Celle, FamRZ 2012, 1838, 1839; OLG Hamm, FamRZ 2013, 67; Johannsen/Henrich/Maier, Familienrecht, 6. Aufl. § 231 FamFG Rn. 11; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2012, 1741, 1742; a.A. OLG Rostock, FamRZ 2011, 910, 911).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 65/14

    Schadenersatzanspruch aus vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung:

    Damit ist eine allgemeine Regel nicht vereinbar, dass ein Schuldner stets Umstände darzulegen habe, die einen Vorsatz ausschließen, sobald objektiv festgestellt ist, dass der Schuldner einen bestehenden Unterhaltsanspruch nicht erfüllt hat (unklar OLG Hamm, ZInsO 2011, 2001; OLG Hamm, FamRZ 2012, 1741; OLG Köln, FamRZ 2012, 1836, 1837).
  • KG, 28.04.2016 - 13 UF 17/16

    Unterhaltsanspruch des in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden

    In der Rechtsprechung ist vielmehr anerkannt, dass das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft als Indiz dafür herangezogen werden kann, dass Ehegatten nicht getrennt leben bzw., auf den vorliegenden Fall übertragen, dass der Hilfsbedürftige und sein Partner, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, als verfestigte Lebensgemeinschaft angesehen werden können (vgl. KG, Beschluss vom 30. April 2012 - 17 WF 108/12, FamRZ 2012, 1836 [LS] = FF 2012, 420).
  • AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12

    Verjährung; Unterhalt; Insolvenz

    Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Feststellung der (auch) deliktischen Begründung eines - wie vorliegend - bereits titulierten und zur Tabelle festgestellten Unterhaltsanspruches ("Attributsklage") wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz überwiegend bejaht (vgl OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2012, 25 UF 250/11; OLG Celle, Beschluss vorn 07.05.2012 - 10 WF 385/10; OLG Hamm Urteil vom 22.06.2010, 13 UF 252/09; KG Berlin, Beschluss vom 30.08.2011, 18 WF 93/11; anders allein OLG Rostock, Beschluss vom 14.01.2011, 10 WF 4/11 in einem obiter dictum).

    Diese Tatsachen sind dann von der Antragstellerin zu widerlegen (vergleiche OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2012, 25 UF 250/11).

  • OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13

    Erstreckung der insolvenzrechtlichen Privilegierung einer deliktischen Forderung

    Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Feststellung der (auch) deliktischen Begründung eines - wie vorliegend - bereits titulierten und zur Tabelle festgestellten Unterhaltsanspruches ("Attributsklage") wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz überwiegend bejaht (vgl. bereits ausführlich Senatsbeschluß vom 7. Mai 2012 - 10 WF 385/10 - FamRZ 2012, 1838 = NdsRpfl 2012, 245 ff. = JurBüro 2012, 439 ff. = MDR 2012, 1167 f. = NJOZ 2012, 1386 ff. = FamFR 2012, 295 = FamRB 2012, 277 f. = juris = BeckRS 2012, 10486; OLG Hamm, Urteil vom 22. Juni 2010 - 13 UF 252/09 - FamFR 2011, 10 = juris; KG - Beschluß vom 30. August 2011 - 18 WF 93/11 - FamRZ 2012, 138 ff. = NJW-RR 2012, 201 ff = ZInsO 2011, 1843 ff = ZVI 2011, 462 ff.; OLG Köln - Beschluß vom 28. Januar 2012 - 25 UF 250/11 - FamRZ 2012, 1836 f. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 19. März 2012 - 8 UF 285/11 - NJW-RR 2012, 967 f. = MDR 2012, 1168 f. = FamRZ 2012, 1741 ff. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 31. Mai 2012 - 1 WF 90/12 - FamRZ 2013, 67 f. = juris; anders allein OLG Rostock - Beschluß vom 14. Januar 2011 - 10 WF 4/11 - FamRZ 2011, 910 in einem obiter dictum).
  • OLG Rostock, 02.03.2016 - 10 WF 23/16

    Funktionelle Zuständigkeit der Familiengerichte: Verfahren über den

    Es entspricht mittlerweile ganz einhelliger Auffassung, dass die Familiengerichte für die sog. "Attributsklagen" zuständig sind, bei denen es um die Feststellung bzw. negative Feststellung geht, ein zur Insolvenztabelle angemeldeter titulierter Unterhaltsanspruch resultiere - bzw. resultiere nicht - aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung oder nach der Neufassung des § 302 Nr. 1 InsO aus vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem rückständigem Unterhalt (vgl. OLG Celle, FamRZ 2012, 1838; OLG Hamm, FamFR 2011, 10; KG, FamRZ 2012, 138; OLG Köln, FamRZ 2012, 1836 f.; OLG Hamm, FamRZ 2012, 1741; FamRZ 2013, 67, 68 sowie zusammenfassend Andreas Kohlenberg, Titulierte Unterhaltsansprüche und Restschuldbefreiung gemäß §§ 286 ff. InsO, FuR 2015, 515, 516).
  • OLG Hamburg, 26.05.2020 - 12 WF 52/20

    Verfahrenskostenhilfe bei Ehescheidung: Trennungsjahr; Auftreten als

    Zwar kann ein Auftreten gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft - insbesondere bei Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung - ein Indiz dafür darstellen, das für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft und gegen ein Getrenntleben der Ehegatten spricht (vgl. KG, Beschluss vom 30. April 2012, 17 WF 108/12, FamRZ 2012, 1836, juris Rn. 3; Senat, Beschluss vom 12. März 2017, 12 WF 35/17; OLG Köln, Beschluss vom 21. März 2018, 25 WF 43/18, juris Rn. 1; a.A.: OLG Köln, Beschluss vom 2. Januar 2018, 21 WF 227/17, NZFam 2018, 956, juris Rn. 4).
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