Weitere Entscheidung unten: OLG München, 23.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5285
OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99 (https://dejure.org/2003,5285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.10.2003 - 11 U 53/99 (https://dejure.org/2003,5285)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 11 U 53/99 (https://dejure.org/2003,5285)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 64 UrhG, § 66 Abs 2 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 129 UrhG, Art 4 Abs 2 WUAbk
    Urheberrechtsschutz für Literatur: Inlandsschutz und Schutzfristverlängerung für ein erstmals 1939 in den USA anonym veröffentlichtes Werk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzdauer für ein in Nordamerika anonym veröffentlichtes Werk; Auswirkung des In-Kraft-Treten des Welturheberrechtsabkommens auf bereits zugebilligte Schutzdauer; Voraussetzungen für die Anwendung einer Schutzfristverlängerung; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Anonyme Alkoholiker

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 16, 17, 64, 66, 97, 129 Abs. 1, 140 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 97 I; ; UrhG § 64; ; UrhG § 66 II; ; UrhG § 129; ; Welturheberrechtsabkommen Art. IV; ; Welturheberrechtsabkommen Art. II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Urheberrechtsschutz eines erstmals 1939 in den USA anonym veröffentlichten Werkes - 2. Schutzfristverlängerung gem. § 64 Abs. 1 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 403
  • GRUR-RR 2004, 99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 4/77

    Freie Benutzung eines Filmdrehbuchs für ein weiteres Drehbuch für die Verfilmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
    a)Nach dem Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Januar 1892 genießt das Werk eines amerikanischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz nach inländischem Recht unabhängig davon, ob dieses Werk in den Vereinigten Staaten als dem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt ist (BGHZ 70, 268, 270 - Buster Keaton Filme; BGH GRUR 1978 302, 303 f. - Wolfsblut).

    Das hat zur Folge, dass die Schutzfristverlängerung nach dem für die Schutzgewährung anzuwendenden Inlandsrechts den aufgrund des Welturheberrechtsabkommens bzw. aufgrund des bilateralen Übereinkommens von 1892 in Verbindung mit Art. XIX WUA geschützten Werken nur zugute kommt, soweit diese bei Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 noch nach Inlandsrecht geschützt waren und außerdem auch die Schutzfrist im Ursprungsland noch nicht abgelaufen war (BGH GRUR 1978 302, 304 - Wolfsblut).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
    Bei pauschalen Vereinbarungen bestimmt der Zweck auch, ob die Rechteeinräumung inhaltlich, räumlich oder zeitlich beschränkt erfolgen sollte (BGH GRUR 1996, 121, 122 Pauschale Rechtseinräumung).Ob diese Grundsätze auch auf nach US - amerikanischem Recht zu beurteilende Rechteeinräumungen anzuwenden sind, kann hier letztlich dahin stehen, weil eine auf die USA beschränkte Rechteübertragung nicht beabsichtigt war und die Vereinbarung auch nicht gegen den deutschen ordre - public verstößt.
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57

    Der Heiligenhof

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
    Ein eigenes berechtigtes Interesse des Klägers an der Geltendmachung des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs besteht, weil der Kläger jedenfalls seit 1996 ein einfaches Nutzungsrecht an der deutschsprachigen Übersetzung des zweiten Literaturteams von AAWS übertragen erhalten hat und ihm durch die Verbreitung von das Urheberrecht von AAWS verletzenden Ausgaben ebenfalls ein Nachteil droht (für den einfachen Lizenznehmer einer Buchclubausgabe BGH GRUR 1959, 200 - Heiligenblut).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 22/00

    Urheberrechtsschutz für ein 1939 in den USA erschienenes Buch auf Grund des bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
    Zwar hat sich der Beklagte auf eine im Parallelverfahren (11 U 22/00) vorgelegte eidesstattliche Versicherung der Zeugin Br. bezogen, in der diese erklärt, zwischen dem von ihr herausgebrachten Buch und der schriftlichen Aussage der Zeugin S. bestünden keinerlei Widersprüche, die Zeugin habe auch ihr gegenüber schon erklärt, dass X Y nicht der Verfasser des "Blauen Buches" sei.
  • BGH, 27.01.1978 - I ZR 97/76

    Buster-Keaton-Filme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
    a)Nach dem Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Januar 1892 genießt das Werk eines amerikanischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz nach inländischem Recht unabhängig davon, ob dieses Werk in den Vereinigten Staaten als dem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt ist (BGHZ 70, 268, 270 - Buster Keaton Filme; BGH GRUR 1978 302, 303 f. - Wolfsblut).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2014 - 11 U 62/13

    Urheberschutz für Text, der auf übersinnliche Inspiration zurückgehen soll

    Nach dem Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Januar 1892 genießt das Werk eines amerikanischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz nach inländischem Recht unabhängig davon, ob dieses Werk in den Vereinigten Staaten als dem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt ist (BGHZ 70, 268, 270 - Buster Keaton Filme; BGH GRUR 1978, 302 - Wolfsblut; Senat, GRUR-RR 2004, 99 - Anonyme Alkoholiker).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 22/00

    Urheberrechtsschutz für ein 1939 in den USA erschienenes Buch auf Grund des bei

    Der Kläger, die Dachorganisation für die weltweiten Aktivitäten der "A...", vertreibt in den USA die im Tenor des erstinstanzlichen Urteils unter Ziff. I. im Einzelnen aufgeführten Druckschriften, u. a. das erstmals 1939 in den USA erschienene Buch "X... Y...", das in deutscher Sprache von dem Kläger im Parallelverfahren 11 U 53/99 unter dem Titel "A... A..." vertrieben wird.
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.10.2003 - 6 U 2393/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5342
OLG München, 23.10.2003 - 6 U 2393/03 (https://dejure.org/2003,5342)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.2003 - 6 U 2393/03 (https://dejure.org/2003,5342)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 6 U 2393/03 (https://dejure.org/2003,5342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Auskunft über Inhalt und Umfang der Verwertung eines gemeinschaftlichen Patents im Wege der Stufenklage; Vorliegen einer Bruchteilsgemeinschaft mangels entgegenstehender Vereinbarung; Anspruch auf anteilige Früchte und Gebrauchsvorteile ; Gleichartiges Gebrauchsrecht am ...

  • Judicialis

    BGB §§ 741 ff.

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz - Auskunftsanspruch über Inhalt und Umfang der Nutzung eines gemeinschaftlichen Patents

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 323
  • GRUR-RR 2004, 99 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus OLG München, 23.10.2003 - 6 U 2393/03
    Die Beklagte zitiere die Entscheidung des BGH's in NJW 1966, 1707 verfehlt.

    Die BGH-Entscheidung in NJW 1966, 1707 befasse sich nicht mit der gewerblichen Nutzung eines in Gemeinschaft stehenden Patents, sondern lediglich mit der Eigennutzung eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Grundstücks und sei daher nicht einschlägig.

    (Palandt-Sprau, BGB, Kommentar, 62. Aufl., § 743 Rn. 3; BGH NJW 1966, 1707 f.).

    Nur eine solche Einbeziehung der Gebrauchsvorteile in den §§ 743 Abs. 1 BGB wird dem Wesen der Gemeinschaft sowie dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung gerecht, die ersichtlich das Ziel verfolgt, die erlangten Vorteile der gemeinschaftlichen Sache den einzelnen Teilhabern jeweils in dem Verhältnis zugute kommen zu lassen, in dem sie in der Gemeinschaft beteiligt sind (BGH, NJW 1966, 1707 f.).

    Der Senat ist von der Rechtsprechung des BGH in der Entscheidung NJW 1966, 1707 f. im vorliegenden Verfahren abgewichen.

  • BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03

    gummielastische Masse II

    Die von der Beklagten hiergegen eingelegte Berufung ist erfolglos geblieben (Urt. abgedr. u.a. GRUR 2004, 323).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04

    Zur Behandlung einer Gemeinschaft nach Bruchteilen zwischen mehreren Inhabern

    Er durfte sich jedoch nicht darauf verlassen, das der Bundesgerichtshof sich der in der Vorinstanz vom OLG München (GRUR 2004, 323 - Dentalabdruckmasse) wie auch im patentrechtlichen Schrifttum überwiegend vertretenen Ansicht (Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 6 Rn. 40; Benkard/Bruchhausen, PatG, 9. Aufl., § 6 Rn. 35; Schulte/Kühnen, PatG, 7. Aufl., § 6 Rn. 22; Fischer, GRUR 1977, 313, 316, Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 5. Aufl., S. 354; Storch, Festschrift Albert Preu 1988, S. 39, 46 f.; Chakraborty/Tilmann, Festschrift Reimar König, 2003, S. 63 ff. 68 f.; vgl. a. RG GRUR 1937, 37, 38 und 1941, 152, 153 a.A. Gennen, Festschrift Kurt Bartenbach 2005, S. 335, 343 ff.; Heide, Mitteilungen 2004, 499, 502) anschließen und einen Anspruch auf Miterfinderausgleich auch ohne dahingehende Vereinbarung grundsätzlich anerkennen würde.
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 54/02

    Patentrecht: Anspruch auf Zahlung eines Miterfinderausgleichs

    Er durfte sich jedoch nicht darauf verlassen, das der Bundesgerichtshof sich der in der Vorinstanz vom OLG N (GRUR 2004, 323 - Dentalabdruckmasse) wie auch im patentrechtlichen Schrifttum überwiegend vertretenen Ansicht (Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 6 Rn. 40; Benkard/C2, PatG, 9. Aufl., § 6 Rn. 35; Schulte/Kühnen, PatG, 7. Aufl., § 6 Rn. 22; Fischer, GRUR 1977, 313, 316, Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 5. Aufl., S. 354; Storch, Festschrift Albert Preu 1988, S. 39, 46 f.; D/U, Festschrift Reimar König, 2003, S. 63 ff. 68 f.; vgl. a. RG GRUR 1937, 37, 38 und 1941, 152, 153 a.A. H, Festschrift Kurt Bartenbach 2005, S. 335, 343 ff.; Heide, Mitteilungen 2004, 499, 502) anschließen und einen Anspruch auf Miterfinderausgleich auch ohne dahingehende Vereinbarung grundsätzlich anerkennen würde.
  • LG Düsseldorf, 25.03.2004 - 4a O 331/02

    Nutzung eines Patents über eine Gummimischung für dynamisch und thermisch hoch

    Da der eine Teilnehmer regelmäßig nicht X, ob und, wenn ja, in welchem Umfang die anderen Teilnehmer die geschützte Erfindung benutzt haben, steht jedem Teilhaber zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung über die von den anderen Teilhabern vorgenommene Benutzung der Erfindung zu (OLG München, Urt. v. 23.10.2003, Az. 6 U 2393/03, Umdruck, Seite 14 f., Anlage L 13; Benkard/Bruchhausen, PatG, 9. Aufl., § 6 PatG, Rn. 35; Bernhardt/Kraßer, Patentrecht, 4. Aufl., S. 208; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 6 PatG, Rn. 40).
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