Rechtsprechung
BGH, 17.06.2010 - 5 StR 206/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 3 StGB; § 21 StGB; § 23 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 64 StGB
Meistbegünstigung (doppelte Milderung; minder schwerer Fall); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; intensive Neigung zum Rauschmittelkonsum) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StGB, § 23 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 250 Abs 2 StGB, § 250 Abs 3 StGB
Besonders schwerer Raub: Doppelte Milderung des Regelstrafrahmens oder Annahme eines minder schweren Falles - Wolters Kluwer
Strafzumessung bei erheblicher Alkoholisierung im Tatzeitpunkt
- rewis.io
Besonders schwerer Raub: Doppelte Milderung des Regelstrafrahmens oder Annahme eines minder schweren Falles
- ra.de
- rewis.io
Besonders schwerer Raub: Doppelte Milderung des Regelstrafrahmens oder Annahme eines minder schweren Falles
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafzumessung bei erheblicher Alkoholisierung im Tatzeitpunkt
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.01.2010 - 515 KLs 19/09
- BGH, 17.06.2010 - 5 StR 206/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 305
- HRRS 2011 Nr. 193
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90
Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat
Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 206/10
Ein Abhängigkeitssyndrom ist nicht zwingende Voraussetzung für die Annahme eines Hangs (vgl. BGHR StGB § 64 Hang 2 und § 64 Abs. 1 Hang 5). - BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges: Entbehrlichkeit …
Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 206/10
Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98 -, vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07 - und vom 9. November 2009 - 5 StR 421/09). - BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Abhängigkeit; intensive …
Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 206/10
Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98 -, vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07 - und vom 9. November 2009 - 5 StR 421/09). - BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98
Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 17.06.2010 - 5 StR 206/10
Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98 -, vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07 - und vom 9. November 2009 - 5 StR 421/09).
- BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter …
Ist der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Strafrahmen für den Angeklagten günstiger als derjenige des minder schweren Falls, ist dies in die Gesamtwürdigung miteinzubeziehen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 3 StR 341/87, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 4; vom 17. Juni 2010 - 5 StR 206/10, NStZ-RR 2010, 305;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 50 Rn. 5). - BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17
Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem …
Ist der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Strafrahmen für den Angeklagten günstiger als derjenige des minder schweren Falls, ist dies in die Gesamtwürdigung miteinzubeziehen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. August 1987 - 3 StR 341/87, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 4; vom 17. Juni 2010 - 5 StR 206/10, NStZ-RR 2010, 305;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 50 Rn. 5). - LG Essen, 25.05.2020 - 27 KLs 24/19
Bandendiebstahl, Raub, schwer
Insoweit ist anhand der sich jeweils ergebenden Strafrahmen zu untersuchen, welche Lösung für den Angeklagten im konkreten Fall zu dem günstigeren Strafrahmen führt (BGH, Beschl. v. 17.06.2010, 5 StR 206/10, zitiert nach juris). - LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21
Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont
Ist der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Strafrahmen für den Angeklagten günstiger als derjenige des minder schweren Falles oder andersherum der Strafrahmen des minder schweren Falles günstiger als der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Strafrahmen, ist dies in die Gesamtwürdigung miteinzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2019, 2 StR 512/19, NStZ-RR 2020, 204, 205;… Beschluss vom 17.10.2017, 3 StR 423/17, Rn. 5 bei juris, …sowie Beschlüsse vom 11.08.1987, 3 StR 341/87, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 4;… vom 01.03.2001, 4 StR 36/01, Rn. 5 bei juris; vom 17.06.2010, 5 StR 206/10, NStZ-RR 2010, 305, Fischer, StGB, 68. Aufl., § 50 Rn. 5).