Weitere Entscheidung unten: BFH, 18.03.2009

Rechtsprechung
   BFH, 05.01.2009 - I B 105/08   

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https://dejure.org/2009,11640
BFH, 05.01.2009 - I B 105/08 (https://dejure.org/2009,11640)
BFH, Entscheidung vom 05.01.2009 - I B 105/08 (https://dejure.org/2009,11640)
BFH, Entscheidung vom 05. Januar 2009 - I B 105/08 (https://dejure.org/2009,11640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rückübertragung einer Sache auf den Senat; Ablehnung eines Antrags auf Verlegung der mündlichen Verhandlung; Überraschungsentscheidung

  • Judicialis

    FGO § 6 Abs. 3; ; FGO § 6 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 227; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stützen einer Revision auf eine verfahrensfehlerhafte Rückübertragung der Sache vom Einzelrichter auf den Senat; Anforderungen an die Darlegung der Gründe für einen Verlegungsantrag bezüglich der Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Kriterien für das ...

  • datenbank.nwb.de

    Rückübertragung der Sache vom Einzelrichter auf den Senat; Ablehnung eines Antrags zur Verlegung des Termins; Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stützen einer Revision auf eine verfahrensfehlerhafte Rückübertragung der Sache vom Einzelrichter auf den Senat; Anforderungen an die Darlegung der Gründe für einen Verlegungsantrag bezüglich der Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Kriterien für das ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.03.1999 - I R 20/98

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 05.01.2009 - I B 105/08
    Die Rüge der Klägerin, das FG sei von den Senatsurteilen vom 24. März 1999 I R 20/98 (BFHE 189, 45, BStBl II 2001, 612) und vom 17. Mai 2000 I R 21/99 (BFH/NV 2001, 343) abgewichen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), ist nicht schlüssig erhoben.
  • BFH, 17.05.2000 - I R 21/99

    Kapitalerhöhungskosten als vGA

    Auszug aus BFH, 05.01.2009 - I B 105/08
    Die Rüge der Klägerin, das FG sei von den Senatsurteilen vom 24. März 1999 I R 20/98 (BFHE 189, 45, BStBl II 2001, 612) und vom 17. Mai 2000 I R 21/99 (BFH/NV 2001, 343) abgewichen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), ist nicht schlüssig erhoben.
  • BFH, 18.05.2005 - X B 107/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 05.01.2009 - I B 105/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine Überraschungsentscheidung und damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen mussten (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617).
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 142/04

    Einzelrichter; Rückübertragung auf den Senat

    Auszug aus BFH, 05.01.2009 - I B 105/08
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich die Rückübertragung als "greifbar gesetzwidrig" erweist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725; BFH-Beschluss vom 2. März 2005 VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576).
  • BFH, 19.01.1994 - II R 69/93

    Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen für eine Übertragung auf

    Auszug aus BFH, 05.01.2009 - I B 105/08
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich die Rückübertragung als "greifbar gesetzwidrig" erweist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 1994 II R 69/93, BFH/NV 1994, 725; BFH-Beschluss vom 2. März 2005 VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576).
  • BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren

    Denn nach ständiger Rechtsprechung muss ein Verfahrensbeteiligter selbst bei umstrittener oder problematischer Rechtslage alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Januar 2009 I B 105/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 735).
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Rechtsprechung
   BFH, 18.03.2009 - I B 105/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15122
BFH, 18.03.2009 - I B 105/08 (1) (https://dejure.org/2009,15122)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2009 - I B 105/08 (1) (https://dejure.org/2009,15122)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2009 - I B 105/08 (1) (https://dejure.org/2009,15122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.12.1992 - II B 112/91

    Rechtfertigung einer Urteilsberichtigung aufgrund beiläufiger Bemerkungen

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I B 105/08
    Die beantragte Berichtigung ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet, z.B. nach einer Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO, zu einer anderen als der im Senatsbeschluss vom 5. Januar 2009 getroffenen Entscheidung zu führen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 2. Dezember 1992 II B 112/91, BFH/NV 1993, 259; vom 16. Januar 1997 VI B 130/96, BFH/NV 1997, 427; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 108 Rz 3).
  • BFH, 16.01.1997 - VI B 130/96

    Ausnahmsweise Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des

    Auszug aus BFH, 18.03.2009 - I B 105/08
    Die beantragte Berichtigung ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt geeignet, z.B. nach einer Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO, zu einer anderen als der im Senatsbeschluss vom 5. Januar 2009 getroffenen Entscheidung zu führen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 2. Dezember 1992 II B 112/91, BFH/NV 1993, 259; vom 16. Januar 1997 VI B 130/96, BFH/NV 1997, 427; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 108 Rz 3).
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